1.Kundendienst bei Neuwagen/Tageszulassung

Ford Fiesta Mk7 (JA8)

Hallo,

Habe folgende Frage ans kompetente Forum: wir haben einen FoFi mit Erstzulassung 06/12 als Neuwagen mit Tageszulassung in 03/13 gekauft. Da hatte das Fahrzeug 5 km auf der Uhr, war ein Lagerfahrzeug. Nun soll der Fiesta laut Verkäufer bereits im Juni 2013 zum Kundendienst vorgefahren werden. Weiss jemand was um alles in der Welt dort gemacht werden soll? Ölwechsel nach 2.000 km oder nur das Abholen des Stempels für die Unterlagen?

Danke für alle Infos.

Beste Antwort im Thema

Ich hätte das Fahrzeug nur mit frischer Inspektion genommen.
Wenn Du die erste schon nach 9 Monaten im Heft stehen hast ist das für die Garantie egal wenn man die folgenden nach 20.000km/1Jahr Intervall macht.

Ich finde das nicht sehr kundenfreundlich von dem Händler Dir nach zwei Monaten schon Geld für die Inspektion abknöpfen zu wollen.

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Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Wieso sollte er diesbzgl. beschissen worden sein?

Hallo,

ich gehe mal davon aus, das sich der Käufer darüber keine Gedanken gemacht hat, ebenso wie über

die 1. Inspektion. 😰

Er geht also dann evtl. davon aus, das er die volle Garantie / Gewähleistung bekommt

Er wird uns noch aufklären.......

Dafür, dass ihm ein Jahr Garantiezeit fehlt, hat der Händler ihm doch das 3. Jahr geschenkt.
Wo fehlt da was?
War bei unserem Vorführer übrigens auch so. Auch wenn der nur 2 Monate zugelassen war, bekamen wir das 3. Jahr zusätzlich dazu.

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


Dafür, dass ihm ein Jahr Garantiezeit fehlt, hat der Händler ihm doch das 3. Jahr geschenkt.
Wo fehlt da was?
War bei unserem Vorführer übrigens auch so. Auch wenn der nur 2 Monate zugelassen war, bekamen wir das 3. Jahr zusätzlich dazu.

Hallo,

das 3. Jahr haben wir bei unseren Neuzulassungen nebenbei herausgeschlagen

- also volle 36 Monate

Abgesehen kommt so eine Gebrauchtwagengarantie, nicht von Ford, an die ca. € 120,00 pro Jahr
Kann jetzt nur nicht sagen, ob es die gleichen Bedingungen sind.......

Sind nicht die gleichen Bedingungen, weil mit der Garantieverlängerung durch die Hersteller der Kunde so gestellt wird, als würde diese (zumindest bei einigen Herstellern) uneingeschränkt weiterlaufen. Bei der Gebrauchtwagengarantie sind idR nur bestimmte Baugruppen abgesichert. Zudem gibt es dort oft Selbstbeteiligungen bei bestimmten km-Ständen.

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Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


.... Bei der Gebrauchtwagengarantie sind idR nur bestimmte Baugruppen abgesichert.
Zudem gibt es dort oft Selbstbeteiligungen bei bestimmten km-Ständen.

Hallo,

zu 1. - o.k.

zu 2. Die treffen bei 3 Jahren kaum zu........bzw. würden auch bei der Ford-Vers. nicht mehr greifen.

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