07er KZ wie streng sind kontrollen
Hallo, angenommen ich bin mit den 07er Kennzeichen
unterwegs und ich komme in eine Kontrolle? Bzw. werden solche Schilder erfahrungsgemäß oft kontrolliert?
Wer will jemanden nachweisen, dass man nicht gerade eine Probefahrt macht???
Kann jemand paar Tipps geben bzw. wer kann aus Erfahrung sprechen?
Danke
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
... Und das kombinieren von unterschiedlichen Fahrten ... ist da leider auch nicht gestattet....
laut kommentierungen zum § 28 stvzo ist es wohl möglich, leichte kombinationsfahrten durchzuführen. mußt du mit deinem oldi - unter der woche - in die werkstatt und hälst auf dem rückweg an der eisdiele an, um ein eis zu schlecken, so ist das kein problem. und wenn du dabei deine frau dabei hast, auch nicht. aber ne rechnung der werkstatt sollte im handschuhfach liegen.
auf überführungsfahrten dürfen sogar beifahrer oder gegenstände mit dem selben ziel mitgenommen und somit befördert werden.
aber wie es die meisten bereits gesagt haben, man sollte nix übertreiben, bei kontrollen nett, freundlich, sachlich bleiben. dann klappts auch mit der rennleitung. versprochen!
Ich hatte bislang auch noch nie Probleme mit der Grün-Weißen Fraktion. Bin mal in eine allgemeine Kontrolle geraten, wohl eher unabsichtlich, da der Kollege mit Mütze beim Anblick des Kennzeichens nur sagte : "OK, weiterfahren!"
Ins Fahrtenbuch gehören solche "Erlebnisse" natürlich zwingend.
Es gibt allerdings Gegenden, die werden hier bei uns als 07er feindlich verschrien. Als da wäre die Gegend in Rheinland-Pfalz, so rund um eine Burg, da wo eine über 20 km lange Einbahnstraße zum schnellen fahren einlädt ... :-)
Dort kontrolliert man wohl, besonders am WE, etwas strenger.
Die Nürburgring GmbH hat ja mittlerweile alle roten Kennzeichen von den Touri-Fahrten verbannt.
( Obwohl da manche auch gleicher als die anderen sind ...)
Moin,
Sorry ... leider keine Fantasie 😉 Sondern einfach einen Staatsanwalt im Bekanntenkreis (Vater meiner Ex) ... und es geht ja darum jeden Möglichen Fall zu verhindern. Auch in Hinblick darauf, das jeder (auch eingebildete) Missbrauch zu einer Streichung führen kann. Also reiner Egoismus, gell 😉
Zitat:
Original geschrieben von kat2
Hi,
eine blühende Phantasie hast Du aber 😁
Gruß
Stefan
Und Groovius ... Ich bin mir nicht ganz sicher ... inwieweit man da Interpretieren kann. Denn die 49. Ausnahmeverordnung sagt :
Abweichend von §18.1 darf ein Auto mit 07er Nummer an folgenden Sachen teilnehmen :
- Oldtimerfahrten zur Pflege des technischen Kulturguts
- dazu nötige An- und Abfahrten
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten dazu.
Ob man aus der Formulierung von "Hauptsächlich" auf das Recht schließen kann ... einen Ausflug zu einer Eisdiele zu machen finde Ich gewagt. Denn es wurde schonmal jemand mit Erfolg verklagt, weil er "tanken" gefahren ist. Scheinbar mit der Begründung, das er nicht zur "nahegelegenen" Tankstelle fuhr, sondern einen Umweg in Kauf nahm.
Von daher ... alles gewagt ... aber absolut Problemlos, solange nichts passiert oder irgendwo Ungereimtheiten aufkommen. Das Problem fängt wie gesagt immer erst an, wenn man irgendwelche Erklärungen abgeben muss und sich ein Strassenverkehrsamt oder ein Gericht mit einem beschäftigt. Und die denken zum Teil echt sehr strange. Von daher ist das nicht zu unterschätzen.
MFG Kester
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Und Groovius ... Ich bin mir nicht ganz sicher ... inwieweit man da Interpretieren kann.
nicht ich habe interpretiert sondern schlaue gelehrte Rechtskundler haben kommentiert.
in ganz offiziellen Kommentierungen zum § 28 StVZO.
Und solche Kommentierungen nutzt auch die Rechtsprechung zur Entscheidungsfindung.
Kann ich Dir gern mal zukommen lassen, wenn Du magst.
.
Moin,
Habe Ich zu Hause liegen 😉 Der Punkt ist aber ... das sich diese Kommentare nach bereits erfolgten Urteilen richten, und wie der Autor des Kommentars den Fall interpretiert. Eine absolute Rechtssicherheit stellt das nicht dar. Mal völlig ausser Acht gelassen, das sich die Rechtsauffassung kurzfristig durch Leitverordnungen/Verwaltungsanordnungen etc.pp. auch mal verändern kann.
Wäre dem so, hätten wir nicht auf einmal die Diskussion gehabt, das rote 07er auch auf einmal mind. 30 Jahre alt sein sollen, obwohl in der Verordnung nur drin steht, das die Fahrzeuge kulturell erhaltenswert sein müssen (und das kann in meinen Augen jedes seltene oder besondere Fahrzeug sein).
Soll heißen, es kann auch einen weiteren Kommentar geben (eventuell ungebräuchlicher), der zu einem anderen Ergebnis kommt oder der entsprechende Richter hat eh eine ganz andere Meinung dazu (Die er selbstverständlich begründen kann) ... und schon stehst Du auf dem Schlauch. Denn meiner Meinung nach bedeutet HAUPTSÄCHLICH eben ... das man in der Hauptsache die Erhaltungsfahrt durchführt. Fahre Ich überspitzt gesagt 30 km Umweg zu meinem Lieblingsitaliener ... ist die Hauptsache der Fahrt aber der Besuch beim Lieblingsitaliener geworden ...
Trau schau wem in solchen Sachen 😉
MFG Kester
Der härteste aller Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbehörde hat einmal vorgeschlagen, Einstell- und Probefahrten nur im Umkreis von 1 km um den regelmäßigen Garagenstandort des Fahrzeugs zuzulassen...
Gruß H.
Hallo Histomat ;-)
schön hier, nicht wahr?
aber zum Fall:
dieser mensch der berliner verwaltung wird selbst sicherlich kein oldi schrauber sein.
völlig weltfremd der mensch. aber egal,
man sollte diesen thread gar nicht zu sehr vertiefen,
da er sicher auch von der verwaltung gelesen wird.
und die besten "tricks" sollte man immer für sich behalten.
.
Wenn die "Verwaltung" hier mitliest:
Liebe Angestellten des Öffentlichen Dienstes.
Ihr seid Dienstleister für die Bürger. Das sind die Kunden, die Euer Gehalt bezahlen. Dafür hat der Kunde Anspruch auf bestmöglichen Service. Dazu gehört nicht, die Gesetze nach Eurem Gutdünken auszulegen. Ihr sollt lediglich die Vorgänge bearbeiten. Die Bürger haben das Recht, Ihr Leben frei im Rahmen des Gesetzes zu gestalten.
Möglich, dass Euch das nicht gefällt. Nun, kein Problem. Wir haben 5 Mio Arbeitslose, der Eine oder Andere würde bestimmt gern auf Eurem Stuhl sitzen. Also denkt mal drüber nach.
Hallo!
Nur dass ein "normaler" Arbeitsloser wohl nie in den zweifelhaften Genuss kommen wird, bei den Ämtern angestellt oder verbeamtet zu werden. Beamte haben manchmal ohnehin den Realitätsbezug verloren. Und der Nachwuchs, der nachrücken darf, wird entsprechend geformt, bevor er dieses Amt ausfüllen darf. Auch die gesetzgebenden Organe rekrutieren sich zu über 50% aus Beamten. Das ganze System hat sich wohl mittlerweile verselbständigt und dessen Köpfe überbieten sich gegenseitig im Erfinden neuer bürokratischer Hemmnisse. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt laut loslachen.
Du kannst dich auch nicht als normalen Kunden bezeichnen, denn ohne die Möglichkeit einer Alternative (Konkurrenz) bist du auf das Wohlwollen der Verwaltung angewiesen. Diese muss sich zwar an ihre Vorschriften halten, wie dehnbar und verschieden auslegbar die sind zeigen die regionalen Unterschiede. Und wenn in deiner Region gerade ein besonders fieser Knilch das Sagen hat, der seine Befriedigung daraus schöpft, die auf ihn Angewiesenen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu knechten und nach seiner Pfeife tanzen zu lassen, dann prost!
Da bleibt uns normalem Stimmvieh nur, einerseits durch Stärkung der entsprechenden Clubs und Verbände über Lobbyarbeit auf diese Organe einzuwirken und andererseits durch eigenes Wohlverhalten keine Verschärfungen zu provozieren.
Und - wie Rotherbach schon sagte - immer so denken wie die Gegenseite vermeidet manchen Konflikt und bremst auch manchen Regulierungswüterich aus.
Hi,
man sollte aber nicht von einem schwarzen Schaf auf alle schließen.
Und Vorschläge werden immer viele gemacht ...
Gruß
Stefan
Hm wie teste ich dann den Verbrauch auf 100 km ?
dazu muss ich wohl mal 100km fahren.
Und wenn ich zur Zündungseinstellung 45 km zum Schrauber/Instandsetzter meines Vertrauens fahre hätte ich dabei eigentlich ein reines gewissen ich habe bei den örtlichen Vertragswerkstätten für öko euro DIN und ISO genormte KFZ immer eine Abfuhr bekommen .
Laptop ins auto und motordaten abgreifen ? somit wäre jede testfahrt leicht nachweisbar aber leider ist einiges im Straßenverkehr und im Gesetzt Auslegungssache.
Im Prinzip kann einem ja auch wenn man einer alten frau tragen helfen will das als belästigung angehängt werden.
Zitat:
Original geschrieben von trixxa
...
Laptop ins auto und motordaten abgreifen ? somit wäre jede testfahrt leicht nachweisbar aber leider ist einiges im Straßenverkehr und im ...
*muhahaha*
Das möchte ich sehen, wie du an einem über 20 Jahre alten Auto den Laptop anschließt. 😉
OT
Da fällt mir eine Geschichte ein, die mir mal mein Bruder erzählte:
Szene: Auf einer Landstraße ein liegengebliebener BMW. Die BMW-Servicezentrale angerufen und einen BMW-Techniker bestellt. Schließlich hatte der Fahrer des def. BMW auch eine deutschlandweite 24 h Service-Garantie mit allem drum und dran abgeschlossen. Der junge Techniker war auch schnell zur Stelle. Mit einem schnicken M5 Werkstattwagen fuhr er vor. Schnell noch das Laptop für den Fehlerspeicher geschnappt und verdutzt vor der Motorhaube halt gemacht. Es handelte sich um einen 635i ohne Fehlerspeicher und auch ohne Laptopanschluß. 😉
Gruß,
Mario
Naja mal nicht sagen geht nicht gibts nicht !
guckst du www.lambdatool.de
aber jeder etwas geübte elektroniker oder informatiker sollte einen drehzahlmesser und eventuell ein temperatursensor am com port auslesen können... der sensor muss natürlich erst verbaut werden aber warum nicht ?
Zitat:
Original geschrieben von trixxa
... der sensor muss natürlich erst verbaut werden aber warum nicht ?
Machbar ist so ziemlich alles.
Wer´s braucht...
🙂
Gruß,
Mario