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07er -> Was muss alles im Fahrtenbuch stehen???

Themenstarteram 31. Januar 2007 um 7:26

Hallo, ich wurde vom Kreis angeschrieben. Ich möchte doch bitte mein Fahrtenbuch vorlegen, damit ich die Kennzeichen behalten kann. Damit auch ja alles drin steht, möchte ich mal eben erfahren, was denn überhaupt alles drin stehen muss.

Ich konnte im Netz leider nichts genaues finden. Reicht es nur das Datum und den Grund der Fahrt zu dokumentieren.

Oder muss ich KM vor Antritt und KM nach antritt auch mit aufschreiben???

Danke für Eure antworten !!!

Gruß

David

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16 Antworten

HI,

also ich kenne das Fahrtenbuch nur von früher vom Bund, kann mir aber nicht vorstellen, das es da große Unterschiede gibt.

Da musste man folgende Sachen eintragen:

Datum, Uhrzeit ( Abfahrt und Ankunft ), Kilometerstand bei Fahrtantritt und nach Fahrtende, Grund der Fahrt. Und man bestätigt mit der Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.

Da, soviel ich weiß, ein Fahrtenbuch als Urkunde zählt, ist es sehr wichtig, das da keine größeren Ungereimtheiten auftauchen, da sowas im Ernstfall bei Nachweis von Vorsatz eine Urkundenfälschung ist.

Aber erstmal keine Angst, kann mir nicht vorstellen, das die jeden gefahrenen Kilometer überprüfen und das so genau nehmen.

Falls ich mit einer meiner Aussage falsch liege, korrigiert mich bitte. Ich gebe erstmal nur das wieder, was ich selbst so mitgemacht habe. Aber vielleicht hat sich ja auch was geändert in der Zwischenzeit ....

Moin!

Hier steht einiges dazu:

http://www.motor-talk.de/t1276530/f7/s/thread.html

Gruss

Olaf

Bin ich blöd?? so wie ich das vestehe hast du schon ein Fahrtenbuch!? Kannst du nicht lesen? alles was in den Spalten steht und gefragt wird mußt du reinschreiben, nicht mehr und nicht weniger!! Was kann man da nicht verstehen?

Und wenn du es bis jetzt nicht ausgefüllt hast, ist es eh zu spät. Oder weißt du noch alle Uhrzeiten und Datums und wo du gefahren bist? Denn bei uns macht die Polizei solche Stichproben. Die sehen dich irgend wo, merken sich das, und beim nächsten mal sehen sie nach ob diese Fahrt auch drin steht.

am 31. Januar 2007 um 19:46

wie ist denn die polizei bei euch drauf?? ich halte das eher für ein gerücht.

ein befreundeter polizist meinte zu mir :" wir haben besseres zu tun, als nachzuprüfen, ob und wie eine 07er fahrt gerechtfertigt ist, das ist sache der zulassungsstelle..."

zum fahrtenbuch:

bei uns muß es kein "echtes" fahrtenbuch sein. es reicht auch ein gewöhnliches schmierblatt, wenn datum, fahrzeug und verwendungszweck eingetragen sind. km-stände kann keiner verlangen.

gruß

frank

Zitat:

Original geschrieben von frankhes

wie ist denn die polizei bei euch drauf?? ich halte das eher für ein gerücht.

Ich halte das nicht für ein Gerücht. Als ich meine 07er-Nummer bei der Zulassungsstelle abgholt habe, wurde mir das anhand einer roten Nummer eines Autohauses gezeigt. Die Polizei macht tatsächlich Stichproben. Die notieren sich Datum, Uhrzeit und wo sie die Nummer gesehen haben und wenden sich dann an die Zulassungstelle. Die Zulassungsstelle kann daraufhin das Fahrtenbuch verlangen. Ist die Fahrt nicht eingetragen, gibt es Ärger. Im schlimmsten Fall wird die 07er-Nummer nicht verlängert. (Falls sie befristet ist.)

Gruss

Olaf

Das ist wirklich kein Gerücht, das wird hier auch so gehandhabt.

Die grünen Jungs halten dich zwar nicht an, notieren sich das aber.

Wehe, wenn es bei der nächsten Überprüfung nicht vermerkt ist :(

mfg

am 1. Februar 2007 um 0:34

E-07000

 

Also im Essener Verkehsamt hatte man mir gesagt das man das gar nicht kontrollieren kann was man mit der 07 er macht, solange man nicht täglich zur Arbeit fährt, oder das Auto am Aldi vollstopft...

gut eine Fahrt zur Vertragswerkstatt, oder zum Oldietreffen kann man ja nachweisen...

aber im sinne der Erhaltung und Pflege automobiler Denkmähler zählen ja auch Betankungsfahrten, Bewegungsfahrten, private Vorführfahrten...

Oder ich habe malwieder an der Karre geschraubt, und will meine Bastelkünste testen, so mache ich eine Prüf-Fahrt um zu sehen ob das Auto läuft....

Also denke ich das man ohne Sorge so ein Fahrtenbuch führen kann...

Und wenn das Auto mit 07 als zweites auto neben einem Normal-Zugelassenes Auto betrieben wird, scheint der Mißbrauch offensichtlich nicht vorliegen...

Denn in meinem Falle ist der Wagen der zukünftig wieder mit einer 07 er auf die Strasse soll säuft wie ein Loch... also absolut nicht das mißbräuchliche Billigauto.

Aber wenn mir son blödes Fahrtenbuch erspart bleibt bin ich dankbar.

Hi,

es gibt vorgedruckte Fahrtenbücher für rote Kennzeichen (siehe http://www.heinrich-vogel-shop.de/detail.php?id=317&catid=81). Ich habe so eins, da gibt es keine Spalten für Grund der Fahrt oder km-Stand.

 

Gruß

Stefan

Bei uns sind die vom SvA ganz heiß drauf, nur Fahrten zu angemeldeten Treffen und Probefahrten nur mit Beleg der verbauten Ersatzteile, nix Betankungsfahrten aus dem Grund wurden schon Kenzeichen eingezogen aber das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich und GE is krass!

MFG Andy

am 4. Februar 2007 um 21:28

belege für ersatzteile??? da sieht man mal wieder, wie weltfremd manche amtsschimmel sein können. vielleicht solltest du denen mal erklären, daß im oldtimerbereich noch instandgesetzt bzw repariert wird, anstatt auszutauschen.

und wenn ersatzteile, dann sind die meistens mit jemand anderen getauscht bzw privat abgekauft.

wenn das bei uns so wäre, würde ich nen zweitwohnsitz anmelden und die kennzeichen woanders laufen lassen.

gruß

frank (der einen tierischen hals bekommt, wenn er sowas lesen muß, wie behörden mit jemamd umgehen)

Hey,

mal ne andere Frage: Darf ein Fahrzeug mit 07er-Kennzeichen auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden? Z.B. zum Überwintern mit Plane in einer Nebenstraße etc.? Offiziell ist der Wagen ja angemeldet...

Gruß...P

am 4. Februar 2007 um 23:25

nein. wenn du mit angemeldet=zugelassen meinst, irrst du. rote kannzeichen sind keine zulassung!

gruß

frank

am 5. Februar 2007 um 1:03

@kaltmacher

 

was ist denn in GE los... das kann ich kaum glauben... dabei gibt es doch gerade in der typischen Ruhrgebietsstatt Gelsenkirchen doch so viele Autoschrauber...

villeicht haben es zu viele übertrieben, und den echten Youngtimer-Fans das Leben schwer gemacht...

da will ich nur hoffen das es wenigstens den Vorteil hat das diese 07 er erst an 30 Jahre alten Autos ausgegeben werden, das da sich die "Spreu vom Weizen trennt"

@ phvo

NEIN, das Auto darf nur "überführt" werden, halt notwändige Fahrten zum erhalt des Kfz (Werkstatt und so) oder zu Club-Treffen. Alles andere ist Verboten ! Nicht zum Aldi (oder LIDL), nicht zur Eisdiele, nicht zur Arbeit...

Das Fahrzeug MUSS auch nachweislich irgendwo untergestellt werden, in einer Garage, Halle oder so... nicht im öfffendlichen Strassenraum....

da das Fahrzeug nunmal NICHT zugelassen ist, und bleibt.

am 5. Februar 2007 um 7:00

Leute der Mißbrauch beim 07 ist schon extrem, zuletzt 2 T3 in Holland am Strand gesehen! Waren zwar schöne Autos, aber da wundert mich gar nix mehr.

Baumarkt und Supermarkt, alles sieht man.

Ich selbst führe ein ordentliches Fahrtenbuch und dokumentiere Datum, Ziel, Zweck und Kilometer. Ist doch schnell gemacht.

Wenn ich selbst eine Bewegunsfahrt mache, erlaube ich mir übrigens auch einen Einkauf etc. Kann ja nicht sein, das ich erst mein Auto in die Garage bringe, und dann mit dem 07er die Milch hole.... Das passiert aber max. an 3 Tagen im ganzen Jahr und ich bin immer nur wenige Minuten im Supermarkt...!

Da parke ich dann aber sowieso nicht direkt vor dem Eingang.

Geht schon.

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