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07-Kennzeichen

Hallo,

habe eine Frage....ich habe einen alten Chevy und ein dazu gehöriges 07-Kennzeichen. Ich weiß das ich das Fahrzeug nur auf Veranstalltungen (Treffen) oder Probefahrten fahren darf. Jetzt habe ich vor kurzem eine Lackierung auf das Auto bekommen, mit der ich Werbung für unsere Disco mache. Dazu stelle ich das Fahrzeug immer für ca. 14 Tage an eine andere Stelle (öffentlicher Parkplatz). Meine Frage wäre jetzt weiß jemand ob das noch ok ist oder nicht, da die Zulassungsstelle mir seit 2 Wochen deswegen Stress macht. Sie behauptet ich dürfte das Auto nicht mit Werbung Lackieren und auch nicht für Werbezwecke benutzen.

Kann mir da jemand helfen ???

1000 Dank

Kniggi

28 Antworten

@ OpelBasti

Hallo,

du mußt jedes Auto bei Straßenverkehrsamt anmelden und bekommst dafür einen roten Fahrzeugschein. Bezahlt wird nur für ein Auto. Ein Fahrtenbuch muß eh geführt werden, auch bei einem Auto.

Gruß
Frank

Hier mal die REchtsquelle zum gesagten:
Es handelt sich um die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO.
Umfasst nur 2 §.
In §1 steht u.a. das nur Probefahrten, Überführungsf, Fahrten zur Anregung der Kauflust und Fahrten zu Brauchtumsveranstaltungen gestattet sind.

Im übrigen ist der Originalzustand in Form eines Gutachtens zu belegen. Davor bekommt keiner das 07er KEnnzeichen.
Solche GA erstellen nur amtliche anerkannte Sachverständige und Prüfingenieure von Überwachungsorganisationen.

Viele Leute sind der fehlgeleteiten Ansicht, dass, wenn sie einmal die rote 07 haben, mit dem Auto machen zu können was sie wollen ( Hier Umbauten/Lackierung, zweckwidriger Einsatz etc.). Das ist falsch. Es stellt bereits einen Kennzeichenmißbrauch dar, was der Einsteller hier macht. Dies könnte, wenn der Amtsschimmler schlecht drauf ist, ein Strafverfahren nach sich ziehen...

Jede Zulassungsstelle gibt ein Merkblatt heraus, das Nutzung und Zulassungsprozedur des 07er-Kennzeichens erläutert. Man sollte sich peinlich genau daran halten, weil in der Tat ein Mißbrauch Steuerhinterziehung bedeutet und das Kennzeichen wegen Unzuverlässigkeit eingezogen werden kann. Viel folgenschwerer aber ist der eventuelle Verlust des Versicherungsschutzes, ganz davon abgesehen, daß der Gesetzgeber provoziert wird, die Zulassungsbedingungen für das O7er-Kennzeichen zu verschärfen. Einige Versicherungen versichern bestimmte "Mißbrauchsfahrzeuge" und bestimmte "alterspezifische Mißbrauchskunden" schon längst nicht mehr. Die AXA verlangt neuerdings ein Mindestalter der Fahrzeuge von 31 Jahren (feste unveränderliche Grenze).

Wir sind also alle aufgefordert, jenen Fahrern von Ego-Krücken die Leviten zu lesen, die mit ihrem unverantwortlichen Verhalten die ganze Szene schädigen.

gordini: Jene "Forumbetreiber" haben mich insgesamt dreimal aus oldtimerinfo hinausgeworfen, weil ich ihnen immer wieder an den Karren gefahren bin. Und natürlich bin ich stolz darauf...

Zitat:

Original geschrieben von IBP


Hier mal die REchtsquelle zum gesagten:
Es handelt sich um die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO.
Umfasst nur 2 §.
...

Und da es nur eine VO ist, kann jede Zulassungsstelle es handhaben wie sie möchte. Kenne nämlich jemanden, der definitiv kein Gutachten brauchte.

Gruß,
Mario

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Thema Originalzustand.

Also mein GTI ist nicht original und ich darf trotzdem mit einer 07er fahren. Es ist alles Eingetragen und sowohl das Straßenverkehrsamt als auch die Versicherung wissen bescheid. Alles legal. Ich trage jede Fahrt ins Fahrtenbuch ein. Ein Gutachten brauchte ich auch nicht. Das ganze war vor 2,5 Jahren. Mittlerweile sind viele Straßenverkehrsämter allerding pingeliger geworden. Die größers Hürde ist allerding die Versicherung. Die drängen nämlich meistens auf den Originalzustand.

Es ist schwer hier etwas Aussagekräftiges zu schreiben, weil jede Stadt und jeder Kreis seine eigenen Asichten hat.

Ob ich heute für meinem GTI noch einmal ne 07er bekommen würde kann ich so auch nicht sagen.

Gruß
Frank

Nun ist leider so, das viele Beamte oder in den SVAs angestellte nicht so die große Ahnung haben und dann ohne die erforderlichen Unterlagen eine 07 zuteilen´.

Übrigens: eine Verordnung ist rechtsverbindlich! Ein Verstoß stellt zwar meist keinen direkten Straftatbestand dar aber Querverbindungen zu Gesetzen (zum Beispiel PflVersG und KfzStG) können sehr wohl die Straftatsbeständigkeit erfüllen.
Oder Glaubt hier etwa jemand das z.B. die StVZO oder StVO nicht rechtsverbindlich ist... Falls ja Wo hat derjenige denn den Führerschein gemacht...?

Was willst du mir damit jetzt sagen? Das ich zu Unrecht eine 07er Nummer bekommen habe? In Gütersloh haben die extra einen, der nur für die 07 zuständig ist. Ich glaube nicht, das der tut und läßt, was er will.
Wir reden hier ja nicht vom H-Kennzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von xl420


... In Gütersloh haben die extra einen, der nur für die 07 zuständig ist. ...

Solch einen Menschen haben wir auch auf dem Amt. 😉

Gruß,
Mario

Zitat:

Original geschrieben von IBP


Im übrigen ist der Originalzustand in Form eines Gutachtens zu belegen. Davor bekommt keiner das 07er KEnnzeichen.

wenn man keine ahnung hat.....

Mit Gutachten ist wohl ein TÜV- oder Dekra- Gutachten gemeint. Es gibt Zulassungsstellen, die ein solches Gutachten verlangen. Ich bin auch dafür, damit sichergestellt ist, daß nicht irgendwelche Gurken auf die Straße kommen.

Gruß H.

Hallo Helmut,

" Jene "Forumbetreiber" haben mich insgesamt dreimal aus oldtimerinfo hinausgeworfen, weil ich ihnen immer wieder an den Karren gefahren bin. Und natürlich bin ich stolz darauf... "

Gerade das ist dein Problem!

Grüße

muss mich histomat anschliesen. 07er is nur für min. 20 jahre alte autos im orginalen oder zeitgemäsen zustand. daher ist ein zeitgemäß getunter 1er pirelli voll i.o. (wer halt golf mag.. :-) ) finde solche geschichten schade vor dem hintergrund das der gesetzgeber schon überlegt die 07er regel abzuschaffen aufgrund des großen missbrauchpotentials,durch die unkentniss und den nicht regelkonformen einsatz vieler 07er kennzeichen. wenn ihr werbung machen wollt bitte 06er besorgen. damit darf auch ein neues oder ein mit werbung oder airbrush "verschönerter" klassiker bewegt werden.

Hallo Gordini,

die User werden demnächst erfahren, warum man bei Classic Datas Oldtimerinfo-Forum herausfliegt. Ich und andere hatten über das dubiose CD-Kurzgutachten diskutiert und wurden postwendend gelöscht. Das Zählwerk wurde manipuliert, der Thread wanderte nicht ins Archiv, es gab keine Erklärung, keine Stellungnahme durch Jochen Strauch.

Wenn ich richtig informiert bin, verdienst Du auch an jeder Classic Data Kurzbewertung ca. 80 Euro, und weil fast jeder der eine Oldtimerversicherung abschließen will, mindestens dieses Gutachten vorlegen muß, sollte eine Diskussion über dieses fragwürdige Gutachten möglich sein.

Um einer Diskussion hier vorzubeugen, fängst Du schon mal an, Kritiker dieser Praxis zu diffamieren. Ob das gute Geschäftspolitik ist, muß jeder selbst entscheiden.

Gruß Histomat

Zitat:

Original geschrieben von IBP


Im übrigen ist der Originalzustand in Form eines Gutachtens zu belegen. Davor bekommt keiner das 07er KEnnzeichen.
Solche GA erstellen nur amtliche anerkannte Sachverständige und Prüfingenieure von Überwachungsorganisationen.

Falsch. In Berlin wird kein Gutachten verlangt. Allerdings verlangen manche Versicherungen ein Gutachten, besonders bei Teil-/Vollkaskoversicherungen.

Wer dummerweise einen originalen Camper-Oldtimer hat, hat die größten Probleme eher mit der Versicherung!

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