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07-Kennzeichen

Themenstarteram 26. Dezember 2005 um 16:59

Hallo,

habe eine Frage....ich habe einen alten Chevy und ein dazu gehöriges 07-Kennzeichen. Ich weiß das ich das Fahrzeug nur auf Veranstalltungen (Treffen) oder Probefahrten fahren darf. Jetzt habe ich vor kurzem eine Lackierung auf das Auto bekommen, mit der ich Werbung für unsere Disco mache. Dazu stelle ich das Fahrzeug immer für ca. 14 Tage an eine andere Stelle (öffentlicher Parkplatz). Meine Frage wäre jetzt weiß jemand ob das noch ok ist oder nicht, da die Zulassungsstelle mir seit 2 Wochen deswegen Stress macht. Sie behauptet ich dürfte das Auto nicht mit Werbung Lackieren und auch nicht für Werbezwecke benutzen.

Kann mir da jemand helfen ???

 

1000 Dank

Kniggi

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28 Antworten

Die Zulassungsstelle ist im Recht.

Die 07er Nummer gilt AUSSCHLIESSLICH zur Teilnahme an "Veranstaltungen, die vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen" und zu Probe-, Überführungs- und Einstellfahrten. UND NICHTS SONST!

Keine Hochzeitsfahrten, keine Autovermietung, keine Werbung, keine Taxis, kurz: KEINERLEI GEWERBLICHE NUTZUNG.

Was Du da mit Deinem Wagen machst, paßt ziemlich eindeutig in die letztere Kategorie. Daß die Dir bei einem derart offensichtlichen Vergehen aufs Dach steigen, ist sehr verständlich.

Moin,

zwei Antworten sind immer besser als eine. Allerdings schließe ich mich meinem Vorredner zu 100% an.

Gruß

Frank

Themenstarteram 26. Dezember 2005 um 23:09

Werbung

 

und das gilt auch wenn ich keine gewerbliche Werbung mache, sondern nur das Auto lackiere wie ich will (Airbrush). und danach nur abstelle.

Ich bekomme nämlich auch kein Geld dafür.

Gewerbe hin oder her. Die 14tägigen Fahrten zum Umparken sind so ja auch nicht erlaubt. Und der Zweck der Fahrten ist ja ersichtlich.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

 

Natürlich darfst du dein Auto lackieren wie du es möchtest. Wenn er denn dann auch schön brav in DEINER Garage steht oder bei DEINER Tankstelle abgestellt wird, würde bestimmt kein Mensch etwas monieren. Allerdings würde wohl ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, ob dein Auto nicht auch noch Samstagabends vor der beworbenen Lieblingsdisco steht. Es sei denn, es handele sich hierbei um DEINE Disco. Dem ist aber nicht!

Hier ist es offensichtlich, daß du Werbung für eine Disco betreibst. Das du dabei keinen müden Euro dafür bekommst, ist deine eigene "Dummheit" (Sorry;)) und interessiert die Behörden reichlich wenig. Womöglich wurde dir noch nicht einmal etwas zu der Lackierung beigetragen und der Geschäftsführer der Disco lacht sich eins. ;)

Also, nicht wundern wenn du hier Streß bekommst - den du bestimmt auch ohne Unterstützung seitens der Discobetreiber zu bewältigen hast.

Gruß,

Mario

PS.: strenggenommen hast du hier bei MT mit deinem Bild im Anhang auch schon illegale Werbung betrieben. ;)

Nun ich hatte auch schon Ärger bekommen

als ich mit meinem Oldie für eine Hochzeit gefahren bin,

wurde echt angehalten weil

ist ja keine Probefahrt bzw Überführungsfahrt im engeren Sinne...

bin nun belehrt, nur noch zu Oldie treffen..mfg

cali-qp, wenn du die hochzeit unentgeltlich für eine freund, o.ä. fährst, kannst du ohne weiteres eine ausnahmegenehmigung beantragen um mit 07 zu fahren. diese werden bei vernünftiger begründung i.d.r. ohne weiteres erteilt!

unser schäbbi-freund scheint (neben den bereits genannten dingen) auch noch vergessen zu haben das eine 07 keine zulassung ist. also allein das parken über 14 tage auf einem öffentlichen parkplatz ist schon unzulässig... *kopfschüttel*

Genau das war im Bekanntenkreis unentgeltlich ,nur hatte ich leider keine Ausnahmegenehmigung beantragt dummerweise , war nur eine Verwarnungsgeld ,aber man hätte ja mal die Augen zudrücken können

am 1. Januar 2006 um 18:48

Re: 07-Kennzeichen

 

Zitat:

Original geschrieben von kniggi

Hallo,

habe eine Frage....ich habe einen alten Chevy und ein dazu gehöriges 07-Kennzeichen. Ich weiß das ich das Fahrzeug nur auf Veranstalltungen (Treffen) oder Probefahrten fahren darf. Jetzt habe ich vor kurzem eine Lackierung auf das Auto bekommen, mit der ich Werbung für unsere Disco mache. Dazu stelle ich das Fahrzeug immer für ca. 14 Tage an eine andere Stelle (öffentlicher Parkplatz). Meine Frage wäre jetzt weiß jemand ob das noch ok ist oder nicht, da die Zulassungsstelle mir seit 2 Wochen deswegen Stress macht. Sie behauptet ich dürfte das Auto nicht mit Werbung Lackieren und auch nicht für Werbezwecke benutzen.

Kann mir da jemand helfen ???

 

1000 Dank

Kniggi

du darfst den wagen lackieren wie du willst.. ist ja deiner.. das kennzeichen läuft auf dich, nicht aufs auto:

was du nicht darfst ist: das fahrzeug auf öffentlichen plätzen parken, denn ne 07 ist keine zulassung, sondern ein überführungskennzeichen wenn du so willst...

wenn du mit deinem buntlackierten auto auf ein treffen fährst.. naja.. stellt sich die frage, obs dann noch ein fahrzeug von historischem wert, oder ne kirmesbude ist...

stell ihn dir aufs diskodach, und alles ist ok... oder frag nen bauern, ob du auf seinem acker parken darfst, wenn du vorher ne ölauffangwanne in die wiese baust... -aber fahr ihn mit ner 5tageszulassung hin...!

Kniggi will uns hier offensichtlich auf den Arm nehmen. Umso erstaunlicher die bis jetzt doch sehr höflichen Antworten.

Gruß H.

Zitat:

Original geschrieben von Histomat 3

... Umso erstaunlicher die bis jetzt doch sehr höflichen Antworten.

Gruß H.

Ja und, ist doch egal. Es wurde ja niemandem persönlich an die Karre gefahren. ;)

Gruß,

Mario

Hallo Helmut (Histomat), na suchst du auch in diesem Forum Stunk? Beteilige dich doch mal thematisch an der Diskussion, anstatt immer nur von hinten zu sticheln. Schließlich bist du deshalb aus einem anderen großen Oldtimer-Forum rausgeflogen.

am 4. Januar 2006 um 17:25

Moin

Mir hatte jemand mal etwas erzählt von wegen rote nummer wo zehn verschiedene Fahrzeuge drauf fahren könnten, der einzige hacken wäre wohl nur ein Fahrtenbuch zu führen, wie is das da ich mehrere fahrzeuge habe und zwischendurch gern mal wechseln würde oder muss ich dann jenes fahrzeug welches ich dann fahr einzeln anmelden?

MFG

OpelBasti

Nein, die rote Nummer ist ein sogenanntes "Wechselkennzeichen", welches zu den genannten Zwecken an mehreren Fahrzeugen einer Sammlung benutzt werden kann. Bezahlt wird nur einmal. Die Versicherung allerdings richtet sich nach dem stärksten/teuersten Fahrzeug im Fuhrpark. unter anderem genau zu diesem Zweck wurde das rote 07er eigentlich geschaffen: um Sammlungsfahrzeuge ökonomisch zu Veranstaltungen bewegen zu können und ihre Wartung zu erleichtern.

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