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0,78 Promille und Unfall ... was ist zu tun.

Themenstarteram 11. Dezember 2010 um 8:53

Hallo, mein Vater kam gestern von der Weihnachtsfeier (60Jahre)

Hat dann in einer dunklen Strasse jemanden die Vorfahrt genommen, es hat auch geregnet.

Tut eigentlich nichts zur Sache, aber trotzdem.

Wie siehst aus mit der polizeilichen Strafe ( Ersttäter)?

Und vor allem mit seiner Haftpflichtversicherung (LVM Münster)?

Erlischt sie nun komplett oder erst ab 1,1Promille.

Würde sich dass einschalten eines Anwalts lohnen?

In ca. wie hoch würden sich seine Kosten aufsummieren.

Um nette ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

Da wäre jedes Taxi billiger.

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Zitat:

Original geschrieben von DieNussFelge

Hallo, mein Vater kam gestern von der Weihnachtsfeier (60Jahre)

Hat dann in einer dunklen Strasse jemanden die Vorfahrt genommen, es hat auch geregnet.

Tut eigentlich nichts zur Sache, aber trotzdem.

Wie siehst aus mit der polizeilichen Strafe ( Ersttäter)?

Und vor allem mit seiner Haftpflichtversicherung (LVM Münster)?

Erlischt sie nun komplett oder erst ab 1,1Promille.

Würde sich dass einschalten eines Anwalts lohnen?

In ca. wie hoch würden sich seine Kosten aufsummieren.

Um nette ratschläge wäre ich sehr dankbar.

7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis+Geldstrafe

Die Versicherung zahlt erstmal, aber nimmt ihn in Regress ( 5000Euro )

http://www.bussgeldkatalog2010.de/.../13-alkohol-und-drogen?...

Da wäre jedes Taxi billiger.

Zitat:

Original geschrieben von DieNussFelge

 

Würde sich dass einschalten eines Anwalts lohnen?

Um eine höhere Strafe bei Behaltung der Fahrerlaubnis zu erwirken? Bei Alkohol wohl eher  nicht.

 

Falls eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, könnte man durchaus die Angelegenheit über eine Anwalt erledigen.

Könnte zumindest davor schützen, dass man sich selber durch unüberlegte Äußerungen oder Handlungen noch weiter reinreitet.

(Wobei ich ja gerade in einem anderen Thread gelernt habe, dass man sich ruhig über bestehende Gesetze hinwegsetzen darf, wenn man meint das andere denken, dass das Gesetz unnormal ist. Aber erzähl das bitte keinem, sonst wird womöglich noch zur MPU geladen.)

MfG Zille

Sorry aber die Strafen für Alkohol am Steuer sind wirklich ein Witz in Deutschland....

Ich kann auch mit 1Promille Autofahren aber wenn etwas passiert, und wenns nur 0,5Promille sind, dann wirst du dein leben nicht mehr froh. Also lass ich es - das ist es nicht wert und mit keinem Argument schönzureden.

 

Das die Moralisten wieder aufschlagen war ja klar :D.

Die sollten mal über eigene Sünden nachdenken,Alk im Strassenverkehr ist da nur eine davon.

 

Beiu weniger als 1,1‰ ist ein Anwalt sicher sinnvoll um den Vorwurf aus der Welt zu schaffen das der Unfall Alkoholbedingt passierte. Nachts bei Regen jemandem die Vorfahrt nehmen und einen Unfall zu bauen können auch Nüchterne,sogar deutlich öfter als Angetrunkene.

 

Wenn ein Anwalt den Alk als Unfallmitursache wegbekommen würde würde sich das Strafmaß deutlich reduzieren,vom Entzug der Fahrerlaubnis von rund 10 Monaten auf ein Fahrverbot von max 3 Monaten und die Versicherung würde keinen Regress mehr fordern können.

 

Sicher hat sich der TE über das Gesetz hinweggesetzt,was wir alle täglich irgendwo machen. Aber das ist kein Grund alle gesetzlich legalen Möglichkeiten zu nutzen um die Strafe zu senken,deswegen Anwalt.

 

Als Hintertür hat das Verwaltungsrecht ja immer noch die MPU die auch dann zuschlägt wenn man innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des ersten Verstoßes mit zB 0,78‰  mit weniger als 1,6‰ erwischt wird.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

 

Als Hintertür hat das Verwaltungsrecht ja immer noch die MPU die auch dann zuschlägt wenn man innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des ersten Verstoßes mit zB 0,78‰  mit weniger als 1,6‰ erwischt wird.

Soweit ich gegoggelt hatte ist eine MPU ab 1,6 ‰ beim ersten sowie ein doppelter Verstoß ab 1,1 ‰ vorgeschrieben, weil davon ausgegagen wird das der Fahrer dann ein Alkoholproblem hat.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Die sollten mal über eigene Sünden nachdenken,Alk im Strassenverkehr ist da nur eine davon.

Aber eine, die so ziemlich am danebensten von allen ist.

Anwalt finde ich trotzdem okay, man sollte sich aber nicht allzu viel davon versprechen. Bei Alkohol liegt die Beweislast nunmal vollkommen beim "Täter", dass der Unfall nicht dadurch bedingt war. Und die Erfahrungen in vielen vergangenen Fällen zeigen, dass das nicht sehr einfach ist.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Soweit ich gegoggelt hatte ist eine MPU ab 1,6 ‰ beim ersten sowie ein doppelter Verstoß ab 1,1 ‰ vorgeschrieben, weil davon ausgegagen wird das der Fahrer dann ein Alkoholproblem hat.

So lange ein Eintrag wegen Alk verwertbar ist führt ein zweiter Verstoß zwangsläufig zur MPU. Zb man wird mit 0,6‰ erwischt,führt "nur" zu einem Fahrverbot.Knapp zwei Jahre später wird man mit 0,5‰ erwischt,erst mal kommt nur das verlängerte Fahrverbot wegen der Wiederholungstat plus erhöhte Geldstrafe.Aber einige Wochen oder Monate später kommt eine Aufforderung zur MPU weil man Wiederholungstäter ist,da man mangels ausreichender Vorbereitungszeit kaum eine Chance hat diese zu bestehen wird dann die Fahrerlaubnis kassiert und erst wenn man eine positive MPU vorlegen kann gibts wieder eine Fahrerlaubnis.

Bei Verstößen im Ordungswiedrigkeitenrecht,also bis 1,09‰ ohne Auffälligkeiten bleibt die Sünde 2 Jahre gespeichert und bei Auffälligkeit oder über 1,09‰ 10 Jahre ab Urteil. Verwertet könnten letztere Sünden dann bis zu 15 Jahre von den Führerscheinbehörden je nachdem ob man einen Schein ausgestellt bekommt oder nicht oder man sich gar nicht mehr darum kümmert.

 

Die Strafen für Alk muten zwar niedrig an,haben aber ihre Tücken die gerade Wiederholungstäter deutlich stärker treffen als in anderen Ländern bei denen sich Vermögende quasi freikaufen können da sie die höheren Geldstrafen kaum interessieren.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von DieNussFelge

 

Würde sich dass einschalten eines Anwalts lohnen?

Um eine höhere Strafe bei Behaltung der Fahrerlaubnis zu erwirken? Bei Alkohol wohl eher  nicht.

Falls eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, könnte man durchaus die Angelegenheit über eine Anwalt erledigen.

Da bin ich ja mal gespannt ob eine Rechtschutzversicherung einspringt ...:rolleyes: Ich melde da mal vorsichtige Zweifel an.

Man kann übrigens auch ohne eine solche Versicherung einen Anwalt beauftragen, nur um das mal klarzustellen. Würde ich unbedingt empfehlen. Und finanziell bringt einen das auch nicht um Haus und Hof. Man, man, man ...

immer diese besoffenen autofahrer...

Zitat:

Original geschrieben von schlang

immer diese besoffenen autofahrer...

Autofahren und Alkohol ist natürlich eine schlechte Kombination.

Ganz ehrlich nachgefragt:

Bin ich immer mit 0,00 Promille Auto gefahren?

Selbst bei kleinsten Mengen gibt es Probleme wenn etwas passiert.

Aber ich will dies nicht verharmlosen:

Autofahren und Alkohol passt nicht zusammen.

Gruß

d.h. ich darf keine mon chérie mehr essen wenn ich fahre? :(

Zitat:

was ist zu tun.

Weniger saufen wäre ein Anfang ...

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