0,3 aber Bussgeld? Nur gepustet! Anfechtung möglich?
Hallo,
ein Kumpel hat vor ca. einem Jahr ein Auto probegefahren. Dummerweise hat der Händler kein KfZ-Zeichen angebracht und er wurde von der Polizei angehalten. Da er den Führerschein noch nicht lange hatte, ist er noch etwas unsicher gefahren, zumal es ein anderes Auto. Auf jeden Fall stand heute die Polizei vor der Tür und hat ihn mit zur Wache genommen, wo er 350€ zahlen sollte. Da er wohl einer ersten Zahlungsaufforderung über 180€ nicht nachgekommen ist.
Nun gibt es zwei Probleme.
Erstens hat er damals nichts getrunken und weiß auch nicht wie die 0,3 Promille zustande gekommen sein können. Ein Bluttest wurde nicht gemacht. Kann er das noch irgendwie anfechten?
Zweitens kam die erste Zahlungsaufforderung nicht an. Werden die einfach per Post verschickt oder per Einschreiben? Weil er beteuert, das ihn keine Zahlungsaufforderung erreichte. Er ist zwar zwischenzeitlich umgezogen aber über die Post fand ein Nachsendeantrag statt.
Ist es überhaupt rechtens fast 100% draufzuschlagen wenn man der ersten Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist?
Danke für die Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 22:32:31 Uhr:
Oder soll ich da morgen mal anrufen bei der Behörde ?
Das ist eine sehr gute Idee. Damit die sich davon ein besseres Bild machen können, würde ich denen auch gleich den Link zu diesem Thread durchgeben. 🙂
175 Antworten
Die MPU ist bei einer Wiederholungstat absolut verpflichtend. Die Behörde hat da kein Ermessen, weil es im Gesetz steht. §13 FeV:
Zitat:
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass
1.
......
2.
ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a)
.....
b)
wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,
Ein Anwalt ist zwecklos. Bestehst Du die MPU nicht, wird Deine Fahrerlaubnis entzogen.
Ach, gibt es tatsächlich überhaupt keinen Spielraum mehr? Das war mir neu.
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Zitat:
@Dannyyyyy schrieb am 27. März 2019 um 15:41:27 Uhr:
Drei Monate Fahrverbot?Puh ich versuche es auf einmonat zu klären
Nein, dauerhaftes "Fahrverbot", wenn du die MPU nicht bestehst (wovon derzeit auszugehen ist).
Versuch mal schön.....
Du solltest auch mal die Beiträge mit mehr als 10 Wörtern lesen. Der User Kai R. hat die entsprechende Rechtsvorschrift genannt und zitiert.
Extra für dich nochmal: § 13 Satz 1 Nr. 2b Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Zitat:
@Dannyyyyy schrieb am 27. März 2019 um 16:03:08 Uhr:
Wer sagt das ?Es steht nirgends. Ich habe niemand gefärdet
da steht es:
https://www.motor-talk.de/.../...anfechtung-moeglich-t1164636.html?...
Edit: der Zitronenhai war schneller
Ach Dany. Ist doch wurst. Vielleicht kommt gar nix. Vielleicht hast Du alles nur missverstanden. Hast Du irgendwas unterschrieben oder was schriftliches mitbekommen, wo man nachlesrn kann was Dir vorgeworfen wird?
Ich habe nix unterschrieben ....
0 Promille-Grenze: Die 0 Promille-Grenze gilt ausschließlich für Fahranfänger innerhalb der ersten zwei Jahre ab Erwerb des Führerscheins und bis Vollendung des 21. Lebensjahres.
0,5 Promille-Grenze: Bis zur Promillegrenze von 0,5 gehen Sie straffrei aus. Dies gilt aber nur, wenn Sie weder alkoholbedingte Fahrfehler begehen noch einen Unfall verursachen.