0,3 aber Bussgeld? Nur gepustet! Anfechtung möglich?

Hallo,
ein Kumpel hat vor ca. einem Jahr ein Auto probegefahren. Dummerweise hat der Händler kein KfZ-Zeichen angebracht und er wurde von der Polizei angehalten. Da er den Führerschein noch nicht lange hatte, ist er noch etwas unsicher gefahren, zumal es ein anderes Auto. Auf jeden Fall stand heute die Polizei vor der Tür und hat ihn mit zur Wache genommen, wo er 350€ zahlen sollte. Da er wohl einer ersten Zahlungsaufforderung über 180€ nicht nachgekommen ist.

Nun gibt es zwei Probleme.
Erstens hat er damals nichts getrunken und weiß auch nicht wie die 0,3 Promille zustande gekommen sein können. Ein Bluttest wurde nicht gemacht. Kann er das noch irgendwie anfechten?

Zweitens kam die erste Zahlungsaufforderung nicht an. Werden die einfach per Post verschickt oder per Einschreiben? Weil er beteuert, das ihn keine Zahlungsaufforderung erreichte. Er ist zwar zwischenzeitlich umgezogen aber über die Post fand ein Nachsendeantrag statt.

Ist es überhaupt rechtens fast 100% draufzuschlagen wenn man der ersten Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist?

Danke für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 22:32:31 Uhr:


Oder soll ich da morgen mal anrufen bei der Behörde ?

Das ist eine sehr gute Idee. Damit die sich davon ein besseres Bild machen können, würde ich denen auch gleich den Link zu diesem Thread durchgeben. 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mit dem ÖPNV oder mit dem Taxi oder als Beifahrer einer nüchternen Person.

ÖPNV scheidet ja auch aus, außer man würde sich dann anschließend von der Haltestelle nach Hause fahren lassen (Taxi, nüchterne Person), wenn mans genau nimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Anja1984


ÖPNV scheidet ja auch aus, außer man würde sich dann anschließend von der Haltestelle nach Hause fahren lassen (Taxi, nüchterne Person), wenn mans genau nimmt.

Ich weiß ja nicht wo ihr wohnt, aber bei uns fahren nachts keine Busse. Und man hat ja nicht jeden Tag Lust bis 6 Uhr durchzufeiern...

Und bevor ich Taxi fahre und dafür Unsummen an Geld ausgebe, dann fahre ich doch lieber Auto (und trinke eben nichts).

Allerdings stimme ich Agressor zu, dass ich es für überzogen halte, betrunkene Fahrradfahrer ebenso zu bestrafen wie Autofahrer, da die Gefährdung durch einen %o-Fahrradfahrer doch eher gering ist in Relation zum besoffenen Autofahrer.

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Allerdings stimme ich Agressor zu, dass ich es für überzogen halte, betrunkene Fahrradfahrer ebenso zu bestrafen wie Autofahrer, da die Gefährdung durch einen %o-Fahrradfahrer doch eher gering ist in Relation zum besoffenen Autofahrer.

Das mag ja manchmal der Fall sein.

Ist der Fahrradfahrer jedoch Führerscheininhaber, stellt er mit einer Trunkenheitsfahrt seine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage.

wie siehts denn aus wenn ich blau fahrrad fahre und keinen lappen habe??abnehmen kann man ja nix und punkte wären ja auch sinnlos.aber kann man eine geldstraffe bekommen??

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Zitat:

Original geschrieben von biodieselpuma


wie siehts denn aus wenn ich blau fahrrad fahre und keinen lappen habe??abnehmen kann man ja nix und punkte wären ja auch sinnlos.aber kann man eine geldstraffe bekommen??

Geldstrafe bis 6000€ oder 1 Jahr Haft ist die Maximalstrafe.

@Drahkke:
Das mag ja in der Theorie so sein, aber Hand aufs Herz: Würdet ihr dem Student, der angetrunken aus der Kneipe nach Hause fährt, auch dasselbe mit dem Auto unterstellen?
Ich glaube, da ist immernoch eine große Hemmschwelle zwischen...

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw


Würdet ihr dem Student, der angetrunken aus der Kneipe nach Hause fährt, auch dasselbe mit dem Auto unterstellen?
Ich glaube, da ist immernoch eine große Hemmschwelle zwischen...

Diese Frage muß man wohl der jeweils ermittelnden Staatsanwaltschaft stellen.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Dann dürfte ja auch ein betrunkener Fußgänger oder "Parkbankschläfer" zur MPU geschickt werden...

Das is doch gestört! 😠

Fängt das dann so an wie mit CD Brennern? Geben tut sie es, nur brennen darf man damit nix (blödes Beispiel aber mir fällt nix anderes ein 😉 ) Was ich damit meine, Alkohol dürfte man anscheinend trinken, wenn mans tut bekommt man aber einen aufn Deckel, egal ob im Auto, aufm Fahrrad oder zu Fuß?

Am besten Alkohol trinken und dann in der Kneipe übernachten oder wie? Muss ich nich verstehen...wie war das eigentlich nochmal in der Probezeit, 0,0 Promille oder 0,3? Ich vergess das andauernd, tendiere aber stark zu ersterem wenn ich mich nicht täusche.

Ab und zu trink ich nämlich auch maln Pils, das aber nur seltenst und dann meistens auch nur ganz am Anfang wenn ich weggehe, danach kommt nur noch alkoholfreies in meinen Rachen. Bis ich wieder fahre ist der Alkoholpegel eh bei 0.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Wer allerdings nachweislich ein alkoholproblem hat, wird keinen Führerschein bekommen bzw. seinen los.

Das meine ich ja.

Wenn jemand als Fußgänger oder Parkbankschläfer (evtl. auch bewußtlos) von der Polizei aufgegriffen wird und einen sehr hohen Alkoholwert (sagen wir >3 Promille) hat: Ist dann auch sein Führerschein (wenn vorhanden) in Gefahr?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ist der Fahrradfahrer jedoch Führerscheininhaber, stellt er mit einer Trunkenheitsfahrt seine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage.

Andererseits wird dann NICHT honoriert, daß er betrunken "nur" Fahrrad gefahren ist und nicht Auto. (Mit dem Fahrrad hätte er zumindest niemanden totgefahren, außer sich selber.)

Zitat:

Original geschrieben von AÖ-Ravenation


Das is doch gestört! 😠

Fängt das dann so an wie mit CD Brennern? Geben tut sie es, nur brennen darf man damit nix (blödes Beispiel aber mir fällt nix anderes ein 😉 ) Was ich damit meine, Alkohol dürfte man anscheinend trinken, wenn mans tut bekommt man aber einen aufn Deckel, egal ob im Auto, aufm Fahrrad oder zu Fuß?

Am besten Alkohol trinken und dann in der Kneipe übernachten oder wie?

Nun gut, hier geht es aber nur um SEHR HOHE Alk-Werte --- die ein "Normalmensch" (sprich: Nicht-Alkoholiker) wohl kaum überleben würde...

Da kann man dann schon den Schluß ziehen: Wer mit 3 Promille noch nicht bewußtlos ist, der muß ja ein Alkie sein.

Zitat:

wie war das eigentlich nochmal in der Probezeit, 0,0 Promille oder 0,3? Ich vergess das andauernd, tendiere aber stark zu ersterem wenn ich mich nicht täusche.

Im Moment gilt für Probezeitler noch dasselbe wie für alle anderen: 0,5 Promille OWi; 1,1 Promille Straftat --- aber bei Auffälligkeit oder Unfall schon 0,3 Promille Straftat.

Geplant ist die 0,0-Grenze für Probezeitler.

Zitat:

Ab und zu trink ich nämlich auch maln Pils, das aber nur seltenst und dann meistens auch nur ganz am Anfang wenn ich weggehe, danach kommt nur noch alkoholfreies in meinen Rachen. Bis ich wieder fahre ist der Alkoholpegel eh bei 0.

Ja, so mache ich das nach Möglichkeit auch: Schwach anfangen --- und dann ganz stark nachlassen...😁

Sprich: Am Anfang des Abends ein bißchen Alkohol trinken (der dann im Lauf der Zeit abgebaut wird) --- und gegen Ende des Abends nur noch alk-frei trinken.

Aber es gibt immer wieder mal tückische Situationen. Z.B. folgende: Ich war zu Hause, hatte an jenem Abend nichts vor (also auch keine Autofahrt), und dementsprechend schon ein paar Bierchen geleert...

Plötzlich der Anruf eines Kumpels: "Wir feiern hier ne Party. Willste nich kommen?"

Natürlich wollte ich, und ich bin auch hingefahren --- mit dem Auto, weil es abends mit dem Bus kaum möglich gewesen wäre (anderes Ende der Stadt).

Ja, ich weiß, Asche auf mein Haupt...🙁

Aber immerhin bin ich ZURÜCK mit dem Taxi gefahren --- nachdem ich dort noch einiges getrunken hatte, das war eine Feuerzangenbowle...😉

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Das meine ich ja.

Wenn jemand als Fußgänger oder Parkbankschläfer (evtl. auch bewußtlos) von der Polizei aufgegriffen wird und einen sehr hohen Alkoholwert (sagen wir >3 Promille) hat: Ist dann auch sein Führerschein (wenn vorhanden) in Gefahr?

Nein. Oder eher : Unwahrscheinlich.

Ein gewisser Bezug zum Strassenverkehr, über den man dann auf die Nichteignung schliessen könnte, sollte schon da sein.

Sich betrunken auf ne Kreuzung legen oder so. Kommt übrigens öfter vor, als man denkt.

Das ist hier aber alles leichter gesagt als getan.

Eine Alkoholabhängigkeit zu erkennen, verlangt zwar kein Medizinstudium, aber halt ein Amtsärztliches Gutachten.
Diese werden aber ungerne ausgestellt.
Lieber noch ne Chance und noch eine usw.

Bezüglich der "honorierung" des Radelnden Alk-Vernichters:

Zwischen Strafandrohung und Urteil liegen mitunter so einige Welten.

Der Vergleich mit den CD-Brennern hinkt ein wenig, da Alkohol ja nicht verboten ist.
Der Genuss genausowenig.
Maßlosigkeit im Umgang mit der Flasche/Glas führt allerdings dagegen - wie bei so vielen Dingen - zu einem dicken Ende.

Grüße!

Genau!
Denn anders als beim normalen Kennzeichen, erreicht das Rote Kennzeichen bzw. 06er oder 04er Kennzeichen nur Urkundencharakter, wenn es FEST mit dem Fzg. verbunden ist.
Was kaum einer weiß:

Das hineinlegen eines solchen Kennzeichens ins Auto, z.B. aufs Armaturenbrett hat demnach zur Folge, dass das Fzg. nicht zugelassen ist.

Hatte ich bereits erwähnt, dass an der Geschichte vom TE was faul ist?

Was sagt er denn dazu?

Grüße!

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