0.25 % Versteuerung Geldwertervorteil Firmenwagen
Hallo zusammen,
die Grenze soll angeblich bald auf 95.000 Euro erhöht werden, siehe: https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
Kennt sich jemand mit dem Thema hier aus? Was passiert wenn mein neuer i5 im September zugelassen wird, aber die Grenze bspw. zum 01.10.24 odef 01.01.25 angepasst wird, kann man das dann rückwirkend gelten machen? Bei meinen Arbeitsweg von (55 km einfache Strecke) würde dauerhaft 0,25 % Besteuerung echt ein Segen sein.
LG
767 Antworten
Ja. So habe ich es auch gesehen. Wenn es klappt, freue ich mich über den Vorteil. Hoffe nur nicht, dass noch eine hohe BLP Anpassung von BMW kommt
@ChrisH1978 jau, das Set wollte man mir mit den Worten „das ist gesetzlich verpflichtend“ in die Konfiguration klicken. Dazu war dann mein O-Ton: Wenn das gesetzlich verpflichtend ist, erwarte ich, dass das genau wie Warndreieck und Verbandstasche gratis im Auto ist und nicht im BLP auftaucht.
In der Bestellbestätigung ist es nicht aufgeführt. Schauen wir mal, was wird.
OT: Ich hab die Aussage nicht geprüft und falls das stimmt find ich das ultra schwachsinnig. Als ob ich mich irgendwo am Straßenrand - wahrscheinlich noch auf der Autobahn - neben das Auto hinknie und erstmal da rum wurschtel. Genau für solche Fälle zahle ich seit Jahren an einen Automobilclub.
Wir haben uns verpflichtet das Set separat zu kaufen - kommt günstiger als die 0,5%.
Ich hatte es in der Konfiguration absichtlich weggelassen. Gibt‘s eine Reifenpanne lassen wir ohnehin den Pannenservice kommen.
Hab jetzt mal extra recherchiert: es gibt keine Pflicht so ein Set zu haben. Das ist dann schon bisschen frech sich da verpflichten zu müssen 😁
Ähnliche Themen
Wollte ich morgen beim Kaffee mal recherchieren. Danke dir!
Edit: Hätte mir´s jetzt nur so erklären können, dass ein Ersatzrad damals Pflicht war, man dann auf Runflat übergegangen ist und man nun eine Wahl hat - Runflat, Ersatzrad oder Pannenset...
Das kannst du trotzdem nach dem Kauf für 60€ oder günstiger vom Fremdhersteller kaufen.
Sinnvoll ist es allemal, eine Sauerrei bei Anwendung und späteren Reifenwechsel allerdings auch.
Wir haben es nicht einmal in unseren Privatfahrzeugen, nachdem wir auf Non-RFT gewechselt haben. Genau die Sauerei ist es, die mich davon abhält.
Mal schauen - wenn ich den zuständigen Kollegen verstanden habe, war das tatsächlich eine Vorgabe von BMW. Im Zweifel zahle ich auch die 140 €, wenn er das nur deshalb akzeptiert, weil´s die NL selbst verkauft und sich dafür der BLP um die 60 € wieder reduziert, sonst zahlen wir das Geld monatlich über die Leasingdauer wegen der 0,5.
Wenn der Händler mag, kann er es kostenlos beilegen.
Unerwünschtes Zubehör muss man nicht nehmen oder bezahlen.
Oder zahlst du den Satz Winterreifen auch gleich mit, weil der Händler das so fordert und die ja im Winter gesetzlich vorgeschrieben sind?
Zitat:
@Xentres schrieb am 7. September 2024 um 08:30:41 Uhr:
Unerwünschtes Zubehör muss man nicht nehmen oder bezahlen.
Exakt das war mein Gedanke und hab ich meinem auch so gesagt. Er (und auch ein anderer bei dem ich mir ein Gegenangebot geholt hatte) meinte aber: ohne das kann es nicht bestellt werden, das ist vorgeschrieben. Nach meinem dagegenhalten ging es dann zwar plötzlich doch, deutet aber darauf hin, dass es irgendeine Arbeitsanweisung gibt, das immer mit zu verkaufen.
Wie dem auch sei, ich werd dafür nicht bezahlen - auch nicht im Aftermarket. Kann er kostenlos rein legen oder lassen.
Deine Quelle ist vermutlich die hier? https://www.bundesregierung.de/.../...-wachstumsinitiative-2306106?...
Es ist de facto weiterhin nur ein GesetzesVORHABEN und kein wirksames Gesetz. Vor Ende des Jahres ist das alles nur Wunschdenken.
Einzige Neuigkeit ist, dass es für Autos gelten soll die ab Juli 24 zugelassen sind. Also auch rückwirkend.
@WAvE87 Den Beitrag habe ich schon genau vor einem Monat verlinkt und zugleich auch die Quelle zum aktuellen Gesetzgebungsstand des Steuerfortentwicklungsgesetz SteFeG aus DIP mit beigefügt.
Das Lippenbekenntnis mit den 95.000 € BLP sollte eigentlich im SteFeG umgesetzt werden, aber bis auf ein Protokoll von Herrn Parsa Marvi vom 26.09.2024 die Elektromobilit weiter subventionieren zu wollen, habe ich im gesamten Vorgang bis zur Beschlussdrucksache kein Wort mehr zu folgenden Stichwörtern gefunden:
- 95.000
- 95000
- 70.000
- 70000
- Bruttolistenpreis
- 0,25
- § 6 Absatz 1
- Sonderab
- Elekromob [*dort nichts konkretes zum BLP]
Gut, dann hätte es ja auch noch im Jahressteuergesetz JStG umgesetzt werden können (hier wieder der Link zum Gesetzgebungsvorgang im DIP), aber auch hier finde ich nichts.
Möglicherweise lässt man sich auch erst im Spätherbst den Bundeshaushalt 2025 genehmigen und ändert dann erst die Pauschalwertmethode des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG im Rahmen einer eines weiteren Änderungsgesetzes. Damit wird sich die Umsetzung aber sicherlich bis in 2025 verzögern, wenn man nicht aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage die Anhebung erst einmal auf´s Eis legt. Man darf ja nicht vergessen, dass damit schließlich auch Einkommensteuereinnahmen gerade bei relevanten Sachbezügen und Entnahmen wegfallen, die irgendwie ausgeglichen werden müssen - und man ja auch gerade erst auf 70.000 Euro erhöht hat.
Zitat:
@WAvE87 schrieb am 4. Oktober 2024 um 17:11:21 Uhr:
So steht es jetzt mal auf der Webseite der Bundesregierung.
Wenn man das so liest, dann würde man meinen, es ist schon beschlossen.
Unten steht dann, ins parlamentarische Verfahren aufzunehmen.
Also abwarten…
Zitat:
@WAvE87 schrieb am 4. Oktober 2024 um 17:27:05 Uhr:
Einzige Neuigkeit ist, dass es für Autos gelten soll die ab Juli 24 zugelassen sind. Also auch rückwirkend.
Auch das steht genau genommen nur für die Sonderabschreibung drin; nicht für die 0.25%-Versteuerung