0.25 % Versteuerung Geldwertervorteil Firmenwagen
Hallo zusammen,
die Grenze soll angeblich bald auf 95.000 Euro erhöht werden, siehe: https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
Kennt sich jemand mit dem Thema hier aus? Was passiert wenn mein neuer i5 im September zugelassen wird, aber die Grenze bspw. zum 01.10.24 odef 01.01.25 angepasst wird, kann man das dann rückwirkend gelten machen? Bei meinen Arbeitsweg von (55 km einfache Strecke) würde dauerhaft 0,25 % Besteuerung echt ein Segen sein.
LG
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Das Thema ist ja Teil der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025.
Beim Bundeshaushalt 2025 sieht es so aus:
Erledigt:
Juli - Das Kabinett beschließt den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 und den Finanzplan bis 2028.
Noch zu erledigen:
September - Der Bundestag berät den Bundeshaushalt 2025 in erster Lesung. Der Bundesrat berät den Bundeshaushalt 2025 im ersten Durchgang.
November - Der Bundestag berät den Bundeshaushalt 2025 in zweiter und dritter Lesung und beschließt diesen.
Dezember - Der Bundesrat berät den Bundeshaushalt 2025 im zweiten Durchgang.
Ende Dezember 2024 - Der Bundeshaushalt 2025 wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das dieser Zeitplan nur ein frommer Wunsch des Finanzministeriums ist, steht auf einem anderen Blatt.
Quelle:
https://...undesfinanzministerium.de/.../bundeshaushalt-2025.html
Hallo, mein I5 als Firmenwagen (bestellt Mitte Juli) soll schon zur KW39 ankommen.
Nachdem die 0,25 % Regel ja immer a die Zulassung geknüpft ist, sollte ich die Zulassung lieber herauszögern? Oder geht ihr davon aus, dass (sollte das Gesetz wirklich so mit den 95K in Kraft treten, es rückwirkend eingeführt wird und man mit Zulassung zum Oktober voraussichtlich mit dabei wäre?
Kann das jemand einschätzen?
Danke schon mal im Voraus
Das ist Stand heute alles Glaskugel. Höhe, Zeitpunkt und Rückwirkung sind noch völlig offen. Meiner Meinung nach kannst du den Wagen garnicht so lange verzögern bis das entschieden ist... siehe dazu den letzten Beitrag uber deinem.
Hab selbst nen Firmenwagen im Leasing. Ich sag’s mal so, hätte ich ganz sichergehen wollen, dass es die günstigste Lösung wird, hätte ich die VW ID7 Konfiguration mit 69.999 abgegeben.
Mit dem i5 werd ich wahrscheinlich zufriedener sein, freue mich drauf und wenn’s klappt dann gibt sogar irgendwann 0,25% obendrauf. Sonst jetzt halt 0,5%. Ist immer noch günstiger als ein 65/75k Verbrenner.
Wer bei uns in den Genuss kommt einen i5 oder ähnliches zu konfigurieren muss sich sicher nicht um die zusätzlichen 0,25% Gedanken machen im Geldbeutel.
In der Beziehung sind wir echt gut dran was KfZ angeht, muss man mal ganz ehrlich sagen.
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Kann jemand was dazu sagen, wie verlässlich die Quelle ist?
Hier klingt es ja so, als ob rückwirkend zum 01.07.2024 sicher ist:
Die Regierung hat gestern die neue Grenze von 95.000.-€ beschlossen. Das muss
jetzt noch Final Gesetz werden. Gilt dann rückwirkend ab 01.07.2024 begrenzt bis
2028. Wer kauft kann dann im ersten Jahr 40% abschreiben, danach 24% pro Jahr.
Die Kritik vieler ist, dass wieder nur die „Großen“ und Firmen gefördert werden und
nicht private Käufer.........mal sehen wie es wird..... wir haben leider nur die 0,5%
Regelung - iX war zu teuer...............
Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, wird sicher eine heiße Diskussion.
Nach dem Bundesrat hieß es Anfang des Jahres ja 70k Grenze statt geplanter 80k Grenze.
Sicher ist also nichts.
Es wäre schon albern, wenn man die 80k Grenze weg diskutiert um dann 6 Monate später 95 zu machen. Warum das überhaupt zwei mal in so kurzer Zeit Kapazitäten verbraucht finde ich befremdlich. Für den Absatz der EAutos und den Geldbeutel vieler wäre es natürlich gut
Die Regierung wollte 80k, bekam dafür aber im Bundesrat nicht das okay, also wurden es nach Vermittlung und Kompromis 70k.
Jetzt versucht es die Regierung nochmal mit 95k, vielleicht mit der Absicht, sich am Ende mit den anderen Organen der Legislative auf 80k zu einigen? Wer weiß?
Vielleicht gehen auch die 95k durch, wer weiß wer weiß.
Hier mal ein paar Links. Die Umsetzung soll im Steuerfortentwicklungsgesetz SteFeG erfolgen. Die Stellungnahme des BR wird Ende September erwartet (27.09.2024).
Das Vorhaben ist Auswuchs der Wachstumsinitiative der Bundesregierung (oder hier). Warten wir´s mal ab - bis zur Entscheidung kann der Weg noch steinig werden. Bislang sind wir ja erst beim GesE, der durch die BReg eingebracht wurde.
Zitat:
@ChrisH1978 schrieb am 5. September 2024 um 20:35:50 Uhr:
Hier mal ein paar Links. Die Umsetzung soll im Steuerfortentwicklungsgesetz SteFeG erfolgen. Die Stellungnahme des BR wird Ende September erwartet (27.09.2024).Das Vorhaben ist Auswuchs der Wachstumsinitiative der Bundesregierung (oder hier). Warten wir´s mal ab - bis zur Entscheidung kann der Weg noch steinig werden. Bislang sind wir ja erst beim GesE, der durch die BReg eingebracht wurde.
So wie ich das verstehe, kann an der Summe natürlich noch einiges passieren. Der rückwirkende Zeitpunkt zum 01.07.2024 sollte aber fix sein? Somit brauche ich die Zulassung nicht mehr herauszögern und muss halt dann hoffen, dass der beschlossene Wert meine Konfiguration abdeckt. Wenn nicht ist es halt so. Wäre nur bitter wenn man aufgrund des Datums der Zulassung, wegen ein paar Wochen in die 0,5 rutscht.
Nein, auch das Datum ist nicht fest. Der gesamte Gesetzesentwurf ist nur ein Entwurf. Der kann von „komplett“ bis zu „in Teilen“ abgelehnt werden.
Es ist davon auszugehen, dass dieses Datum zumindest für eine (mögliche) Sonderabschreibung als rückwirkendes Datum gilt. Ob dann dieses Datum auch für die angepasste 1% Regel gilt wird sich zeigen. Die erste Stellungnahme Ende September wird vermutlich einen ersten Hinweis darauf geben, ob der Rat dann im November sich entscheidet.
Auf Grund der Entscheidung beim letzten mal, könnte ich mir vorstellen, dass der Betrag auf jeden Fall gekürzt wird. Rückwirkend könnte auch gehen, aber vielleicht wird das auch einen Kompromiss zum Opfer fallen für eine bestimmte Höhe.
Wenn man sicher gehen will, sollte man die Abholung verschieben. Aber vielleicht entscheiden sie, den Stichtag auf 01.01.25 zu legen. Dann war’s umsonst.
Sehe ich ähnlich. Gesichert ist die "Absichtserklärung" der Regierung noch nicht. Aber so wie unsere Regierung mit Gesetzesänderungen umgeht, steht jedoch die Chance nicht schlecht, dass es auch kommt - selbst mit seiner Rückwirkung. Und die wichtigste Hürde zur Finanzierung scheint ja zumindest schon genommen zu sein.
Exakt. Ich hab einfach spekuliert, den Wagen knapp unter 90k gehalten (war vorher knapp drüber) falls auf 90k reduziert wird und ich mich nicht wegen ein paar hundert Euro zu viel BLP ärgere.
Falls die Anmeldung meines Fahrzeugs dann doch außerhalb des Stichtages ist oder max. BLP doch noch geringer ist hab ich „Pech“ gehabt. Aber deswegen zu warten…. Zumal die aktuellen Rabatte seitens BMW sicher weniger werden, wenn plötzlich mehr Menschen den i5 im Firmenleasing nehmen wollen.
Zu Warten birgt zudem das Risiko der unkalkulierbaren Preiserhöhung, wenn man so nah an der BLP-Grenze kalkuliert.
Gut, da für den i5 wohl aktuell noch Lieferzeiten von 4-6 Monaten eingeplant werden müssen, trägst du ohnehin das Risiko während der Lieferzeit noch eine Preiserhöhung mitnehmen zu müssen, die deinen BLP torpediert, aber wartest du bis klar ist, dass (und wie) das Gesetz in Kraft tritt, dann ist es noch wahrscheinlicher, dass bis zur Bestellung die Preise nochmals angepasst werden. Ich würde auch einfach mit 0,5% kalkulieren und mich freuen, wenn der Gesetzgeber rückwirkend doch noch Geschenke verteilt.
Bist aber nicht der Einzige, der auf Kante kalkuliert @TheVaan 😉 Wir haben gerade den i4 eDrive40 auf 69.980 € konfiguriert und mussten jetzt nochmals nachhaken, da man uns das Reifenpannenset mit 60 € mit reingenommen hat...