"Wilde" oder "schwarze" Grundstückszufahrten (Berlin)
Hallo Leute,
Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt? Wer hatte schon mal Stress deswegen? Kennt jemand Gerichtsurteile? Jede Erfahrung ist willkommen, Danke!
(Um Nachfragen zu vermeiden: in beiden Beispielen gibt es in der unmittelbaren Umgebung keine Kreuzung, keine Einmündung, keine Haltestelle, keinen Fußgängerüberweg, keinen Bahnübergang und auch durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen ist kein Halte-(Park-)verbot angeordnet. Auch werden keine gegenüberliegenden Zufahrten behindert und der verbleibende Abstand zu gegenüber parkenden Fahrzeugen beträgt mehr als 3m.)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 14:11:27 Uhr:
Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt?
Knöllchen und Abschleppkosten bei Behinderung
Zitat:
Wer hatte schon mal Stress deswegen?
Die Beiden, die ich bei derartiger Situation mittels Ordnungsamt habe abschleppen lassen.
Zitat:
Kennt jemand Gerichtsurteile?
Wozu wird ein Gerichtsurteil benötigt?
In §12 StVO ist es zweifelsfrei, dass vor Zu-, Ein- und Ausfahrten das Parken verboten ist. Dass dies eine Zufahrt ist, ist an der Beschilderung eindeutig.
Ob diese Zufahrt "wild" oder "berechtigt" ist, kann man bei der örtlich zuständigen Baubehörde nachfragen, überprüfen (lassen). Bei einer "wilden" Einfahrt wird dann der Betreiber auch entsprechend Post, ggf. mit Bußgeldbescheid durch die Baubehörde bekommen.
So für sich selbst als Autofahrer bestimmen, dass diese Einfahrt "wild" wäre und einfach davor parken, kann und wird so lange die Beschilderung vorhanden ist, unangenehme, sowie rechtlich korrekte Folgen haben.
111 Antworten
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 25. Januar 2015 um 11:52:19 Uhr:
Und wenn der TE ein Haus mit so einer Zufahrt hat, und von einem anderen zugeparkt wird. Allerdings sieht die Zufahrt auf dem Bild1 nicht nach einer Pkw Zufahrt aus. Der TE könnte doch mal einen google Streetview link hier einstellen.
So eine Zufahrt habe ich hier in Berlin nicht, bin nur Mieter und muß auf der Straße parken. Bei meinem Haus auf dem Land habe ich eine durch die Gemeinde errichtete und von der EU, meinen Nachbarn und mir bezahlte Gehwegüberfahrt. Davor steht höchstens mal die Müllabfuhr oder die Post.
Tut mir leid, Link geht leider nicht, weil dann meine Anonymität bröckeln und der Anlieger u.U. "angeschissen" würde. Auf den Straßenguck-Bildern von 2008 gibt es die Einfahrt sowieso noch nicht.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 25. Januar 2015 um 13:02:47 Uhr:
Nochmal zu meinem Problem:
1. Wie soll ich anfangen? In der Wirtschaft würde man Wettbewerbsgleichheit sagen. Das heißt, Anlieger mit "schwarzen" Einfahrten haben sich n.m.M. einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber denjenigen verschafft, die eine rechtmäßige Einfahrt beantragt und für mehrere tausend € errichten lassen haben.
2. Der Gemeingebrauch der Straße wird an diesen Stellen erheblich beeinträchtigt, weil man sie dort nicht zum Parken nutzen kann.Versteht ihr mich jetzt besser? Mischkolino
Verstanden haben wir schon immer, wo dein Problem liegt. Allerdings kann man nicht recht nachvollziehen, warum dich der ,,wirtschaftliche Vorteil,, der ,,inoffiziellen,, Einfahrten stört ? Wenn es nicht der Neid ist, was dann ? Regst du dich auch darüber auf, wenn Nachbar A das gleiche Handy wie Nachbar B zu einem wesentlich günstigeren Preis kauft ? Immerhin hat hier A auch einen wirtschaftlichen Vorteil.
Und Punkt 2 kann zu den Akten gelegt werden. Wenn es nämlich nach deiner Vorstellung eine richtig ausgebaute Ein-/Ausfahrt wäre, hättest wieder keinen Parkplatz. Die ,,Beeinträchtigung,, ist also in beiden Fällen gegeben.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 25. Januar 2015 um 13:37:56 Uhr:
[...] Allerdings kann man nicht recht nachvollziehen, warum dich der ,,wirtschaftliche Vorteil,, der ,,inoffiziellen,, Einfahrten stört ? Wenn es nicht der Neid ist, was dann ? Regst du dich auch darüber auf, wenn Nachbar A das gleiche Handy wie Nachbar B zu einem wesentlich günstigeren Preis kauft ? Immerhin hat hier A auch einen wirtschaftlichen Vorteil.
Und Punkt 2 kann zu den Akten gelegt werden. Wenn es nämlich nach deiner Vorstellung eine richtig ausgebaute Ein-/Ausfahrt wäre, hättest wieder keinen Parkplatz. [...]
Noch mal: "wäre" und "hätte", stehen hier nicht zur Debatte, sondern nur das "ist". Und es geht hier nicht um private Schnäppchenkäufe sondern um das gesellschaftliche Miteinander in Bezug auf die öffentliche Ordnung. Ein Teil dieses Themas wurde hier auch schon geklärt und abgehakt.
Was ist eigentlich eine wilde Grundstückszufahrt. Unser Grundstück hat eine breite von ca. 100 m und es interessiert keinen Menschen, wie wir die Zufahrt zu unserem Grundstück gestallten. Die letzten Jahrzehnte wurde die Zufahrt 3 x verändert und aktuell haben wir 2 je ca. 10 m breite Zufahrten, die wir aber als Zu- bzw. Ausfahrt nutzen.
Es geht doch keinen Menschen was an, wie man die Zufahrt zu seinem Grundstück gestaltet und wenn ich mich für eine Zufahrt entschieden habe, hat mich niemand zu behindern.
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Statt Straßenguck-Link hier noch ein weiteres Beispiel. Das erste Bild ist leider verwackelt. Auch hier ist der Bordstein nicht abgesenkt, sondern hat durchgängig einen Auftritt von 5-6cm, weil irgendwann mal eine Asphaltschicht aufgetragen wurde. Auch das Pflaster zwischen Bord und Gehwegplatten ist keine Befestigung einer Einfahrt, sondern eine Umpflasterung von Armaturen der Wasserversorgung. Auf dem zweiten Bild kann man im Hintergrund auch die offizielle Einfahrt dieses Grundstücks und im Vordergrund die des Nachbargrundstücks erkennen.
Zitat:
@f355 schrieb am 25. Januar 2015 um 14:19:00 Uhr:
[...] Es geht doch keinen Menschen was an, wie man die Zufahrt zu seinem Grundstück gestaltet und wenn ich mich für eine Zufahrt entschieden habe, hat mich niemand zu behindern.
Gilt bei Dir auch das Berliner Straßengesetz? Und vielleicht verläuft Deine Grundstücksgrenze am Straßenrand oder sogar in Straßenmitte, dann ist das sowieso ein ganz anderes Thema. Bei meinem Problem müssen die Anlieger aber Privatgelände (Ja, im rechtlichen Sinne!) queren, um mit dem Fahrzeug von ihrem Grundstück die Fahrbahn zu erreichen. Würdest Du es dulden, wenn Dein Nachbar ohne vorherige Absprache durch Deinen Garten fährt, um von der Fahrbahn auf sein Grundstück zu kommen?
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 25. Januar 2015 um 14:36:36 Uhr:
Würdest Du es dulden, wenn Dein Nachbar ohne vorherige Absprache durch Deinen Garten fährt, um von der Fahrbahn auf sein Grundstück zu kommen?Noch mal: "wäre" und "hätte", stehen hier nicht zur Debatte, sondern nur das "ist
Das waren deine Worte bei meinem Beitrag. Selbst nimmst es damit aber nicht so genau oder ?
Ich frage hier noch einmal: Was stört dich daran ? Warum wurmt dich der wirtschaftliche Vorteil der ,,inoffiziellen,, Besitzer dieser Einfahrten ?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 25. Januar 2015 um 14:49:39 Uhr:
Das waren deine Worte bei meinem Beitrag. Selbst nimmst es damit aber nicht so genau oder ?
Ich frage hier noch einmal: Was stört dich daran ? Warum wurmt dich der wirtschaftliche Vorteil der ,,inoffiziellen,, Besitzer dieser Einfahrten ?
Bin mir nicht sicher, welchen Du meinst,
diesen? Das war nur noch einmal eine Untermalung meiner Frage nach möglichen Konsequenzen.
Was mich stört? Verallgemeinert ausgedrückt: mich kotzt es langsam an, daß immer mehr Leute machen, was sie wollen und sich an keine Regeln mehr halten! So wie es mich ankotzt, wenn ich der Langsamste auf einer Straße bin, weil ich die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um nur 10km/h überschreite. Und bitte jetzt nicht wieder "Na Du hast doch selber da geparkt!", diesen Frevel habe ich bereits eingesehen und ich gelobe Besserung 🙄
Für mich ist das Zusammenleben in der Gesellschaft wie ein Gesellschaftsspiel, da gibt es auch vorher definierte Spielregeln und wer spielt gerne mit Leuten, die dauernd schummeln und auch noch dabei gewinnen, Du?
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 25. Januar 2015 um 14:36:36 Uhr:
1. Jedes Grundstück muss eine Zufahrt haben.Zitat:
Gilt bei Dir auch das Berliner Straßengesetz? Und vielleicht verläuft Deine Grundstücksgrenze am Straßenrand oder sogar in Straßenmitte, dann ist das sowieso ein ganz anderes Thema. Bei meinem Problem müssen die Anlieger aber Privatgelände (Ja, im rechtlichen Sinne!) queren, um mit dem Fahrzeug von ihrem Grundstück die Fahrbahn zu erreichen. Würdest Du es dulden, wenn Dein Nachbar ohne vorherige Absprache durch Deinen Garten fährt, um von der Fahrbahn auf sein Grundstück zu kommen?
2. Wenn die Zufahrt über ein privates Grundstück geht, ist das wie und wo normalerweise durch ein ins Grundbuch eingetragenes Fahrtrecht geregelt. Ist kein Fahrtrecht eingetragen muss der Eigentümer des zu überfahrenden Grundstück die Zufahrt dulden, soweit keine andere Zufahrt möglich ist.
3. Wenn mein Grundstück an die Fahrbahn grenzt, erstelle ich die Zufahrt wo immer ich sie haben möchte.Ist doch alles geregelt.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 25. Januar 2015 um 16:08:31 Uhr:
Bin mir nicht sicher, welchen Du meinst,
Ich meinte den, wo ich dich fragte, ob du bei einem Handykauf, welcher für einen Anderen günstiger kommt, auch so reagierst? Da hast du geschrieben, dass es nicht um Hätte oder würde gehen tät, im nächsten Beitrag aber selbst dieses Hätte und würde anführst.
Was mich stört? Verallgemeinert ausgedrückt: mich kotzt es langsam an, daß immer mehr Leute machen, was sie wollen und sich an keine Regeln mehr halten! So wie es mich ankotzt, wenn ich der Langsamste auf einer Straße bin, weil ich die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um nur 10km/h überschreite. Und bitte jetzt nicht wieder "Na Du hast doch selber da geparkt!", diesen Frevel habe ich bereits eingesehen und ich gelobe Besserung 🙄
Für mich ist das Zusammenleben in der Gesellschaft wie ein Gesellschaftsspiel, da gibt es auch vorher definierte Spielregeln und wer spielt gerne mit Leuten, die dauernd schummeln und auch noch dabei gewinnen, Du?Damit erklärst aber der ganzen Republik den Krieg. Du führst dich gerade auf wie Knöllchen-Horst. Wenn dir die Einfahrt nicht passt, musst zu einer Behörde gehen. Aber ehrlich gesagt, das Letzte, was wir hier brauchen, sind Denunzianten.
Tu, was du nicht lassen kannst. Aber beschwer dich nicht, wenn sich alle von dir abwenden.
Knöllchen-Horst steht auch ziemlich alleine da. Aber in ihm hättest sicher einen Prima Verbündeten.
Es gab da mal einen Ausspruch, der sinngemäss so ging: Gott, gib mir die Kraft, Dinge zu ändern, die man ändern kann und die Geduld, Dinge zu ertragen, welche nicht zu ändern sind. Zusätzlich die Weissheit, das eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 25. Januar 2015 um 13:02:47 Uhr:
...
Ich hatte es schon mal geschrieben:
Insgesamt drei von einander unabhängige Vorschriften, mit von einader unabhängiger Rechtsprechung und damit Auswirkungen. Die Einfahrt (StVO), der abgesenkter Bordstein (StVO) und die Gehwegüberfahrt (Berliner Straßengesetz), kommen dann in Betracht, wenn sie betroffen sind, aber nicht, wenn sie nicht betroffen sind.
Zitat:
§ 9 BerlStrG: Gehwegüberfahrten
(1) "Die nicht befahrbaren Straßenbestandteile dürfen mit Kraftfahrzeugen ...
Keine Nutzung mit Kraftfahrzeugen, dann auch keine Gehwegüberfahrt
Kenne ich zwei Stellen,
- einmal eine etwas elitärere Reihenhaussiedlung am Nordrand der Unterhavel ("Am Pichelssee"😉, mehrere Reihenhaus-Reihen in Hanglage und das oberste Reihenhaus ganz außen mit etwa 1,5 Meter breitem Gartentor und im Haus dahinter eine überbreite Stahl-Flügeltür, keine Bordsteinabsenkung (Flachbord 3cm Höhe), keine Gehwegüberfahrt, Schild am Gartentor mit "Zufahrt freihalten ansonsten abschleppen" - und da wird regelmäßig, fast wöchentlich abgeschleppt.
Was da als Reihenhaus gestalltet wurde, ist die Technikzentrale des gesamten Komplex und hinter der Stahltür ist das Ende der Zentralen Müll-Entsorgungsanlage. Durch diese Einfahrt fährt kein Kraftfahrzeug oder Müllwagen, sondern die Müllkontainer zum auf der Straße wartenden Müllwagen.
- ich selbst, rechte Grundstücksseite mit Grenzbebauung durch Garage, klassisches Garagentor, klassisches Zufahrtstor im Zaun, erkennbare Gehwegüberfahrt, abgesenkter Bordstein, allerdings kein direkter Zugang zum Garten.
Der ist auf der linken Seite und da ist nichts, außer einen Doppelflügel-Gartentor. Davor klassischer Bürgersteig, ohne Gehwegüberfahrt, keine Bordsteinabsenkung und hinter dem Tor ist Rasen.
Habe ich keinerlei Probleme, wenn dort 360 Tage im Jahr jemand parkt, dann hängt da auch kein Schild dran. Aber an etwa 5 Tagen im Jahr ist das ein Schleudersitz-Parkplatz. Immer wenn im Garten größeres zu machen ist, dann wird diese Einfahrt auch als solche benutzt, zB. für Baumschnitt oder Rangierarbeiten mit dem Anhänger vom Gartenbauer.
Brauche ich die Einfahrt, kommt 5 Tage vorher das Schild mit dem "Einfahrt freihalten, sonst" ran. Kenne ich den Falschparker, rufe ich den an, dass er sich beeilen soll, kenne ich den nicht, rufe ich beim Ordnungamt an, dass die sich mit dem Abschlepper beeilen sollen.
Die Zufahrt ist in den Bauplänen zur Baugenehmigung eingezeichnet und genehmigt, eine Sondergenehmigung für das Befahren des Bürgersteig bis x kg Radlast ist erteilt.
Beschreibung der Nutzung und damit verbundene Begründung der Nichtnotwendigkeit einer Gehwegüberfahrt im Bauantrag genannt und unwidersprochen genehmigt.Zitat:
(4) "Gehwegüberfahrten für vorübergehende Zwecke dürfen von den Anliegern angelegt
werden. Sie bedürfen der Genehmigung des Straßenbaulastträgers, auch hinsichtlich der
Lage, Abmessung und Beschaffenheit." [...]
Eine Sondergenehmigung für das Befahren des "unveränderten" Bürgersteig bis x kg Radlast ist nachträglich erteilt worden (ist aber nicht viel, PKW ist nicht möglich, der Lastenanhänger vom Gartenbauer passt).
Dann kenne ich noch eine Stelle, an der ausschließlich ein abgesenkter Bordstein existiert, eine als solche kaum erkennbare Gehwegüberfahrt und dahinter ist Wiese, Büsche und Bäume. Mit dem abgesenkten Bordstein sieht das so aus, als wenn da mal ein Grundstück mit Einfahrt war und nun nicht mehr existiert.
Das Wiese, Büsche, Bäume ist eine sehr schmale aber sehr lang gestreckte parkähnliche Grünanlage, der abgesenkte Bordstein ist die Zufahrt für die Fahrzeuge vom Gartenbauamt für Pflegearbeiten dieser Grünanlage, und Service-Fahrzeuge der Wasserwerke, weil sich unter dem vorderen Teil der Wiese eine kleine Pumpstation befindet.
Die gesamte Grünanlage ist primär eine Regenwasser-Sickeranlage, deren "Zufahrt" 2-3 mal pro Monat benutzt wird oder oder eben abgeschleppt wird, wenn da einer vor dem abgesenkten Bordstein parkt und die Zufahrt auf die Wiese nicht möglich ist.
Hier mal die Street-View Ansicht, der Opel und der BMW im Vordergrund parken vor diesem abgesenkten Bordstein. Ein nicht selten sehr teurer Parkplatz.
->Klick
Aber wenn Du dort "unter den Augen" des Zufahrtbesitzer parken kannst, dass ist doch der Beweis, dass Dein schwerster Vorwurf überhaupt nicht zutrifft: Die (eventuell) unzulässige Schaffung eines privaten Parkplatzes im öffentlichen Straßenland.Zitat:
Habe meinen Wagen sogar schon mal im Beisein des Anliegers dort abgestellt und gespannt eine Reaktion erwartet, kam aber keine (was unterschiedliche Gründe haben kann).
Vorher schon kaum, mit dem letzten Hinweis noch weniger.Zitat:
Versteht ihr mich jetzt besser?
Du weist nicht, ob es sich um "schwarz" gebaute Einfahrten handelt und der Vorwurf, dass es sich dabei nur um die Beschaffung von Privatparkplätzen der Anlieger handelt, hast Du selbst widerlegt.
Dass es sogar ein grundsätzliches Recht gibt, dass man als direkter Anlieger auch den öffentlichen Gehwegbereich direkt vor dem eigenen Haus mehr für die persönlichen Interessen nutzen kann, als jeder andere - solange keine übermäßige Benachteiligung der Allgemeinheit entsteht ("Anliegergebrauch"😉 findet sich doch im §10 Abs.3 BerlStrG.
(Man sollte aber mit Hinweis auf §10 Abs. 3 nicht blind los agieren, immerhin gibt es noch ein paar andere Gesetze mit Verboten oder Genehmigungspflichten für so manche Nutzungsidee.)
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 25. Januar 2015 um 14:36:36 Uhr:
Würdest Du es dulden, wenn Dein Nachbar ohne vorherige Absprache durch Deinen Garten fährt, um von der Fahrbahn auf sein Grundstück zu kommen?
Das könnte sogar funktionieren, wenn nach österr. Recht nennt sich das Servitut (Dienstbarkeit), im Grundbuch eingetragen ist aber Irrtümlich 🙂 ein Garten angelegt wurde.
Zitat:
@f355 schrieb am 25. Januar 2015 um 16:33:50 Uhr:
3. Wenn mein Grundstück an die Fahrbahn grenzt, erstelle ich die Zufahrt wo immer ich sie haben möchte.
Das kannst Du vergessen. Sicher ist das Landesrecht, es ist aber garantiert in jedem Landesstraßengesetz geregelt. Du kannst einen Antrag stellen und dann wird darüber befunden!
Du wohnst ja schließlich in Deutschland.
Zitat:
@Roadwin schrieb am 25. Januar 2015 um 16:50:47 Uhr:
[...] Keine Nutzung mit Kraftfahrzeugen, dann auch keine Gehwegüberfahrt [...]
Die Zufahrt ist in den Bauplänen zur Baugenehmigung eingezeichnet und genehmigt, eine Sondergenehmigung für das Befahren des Bürgersteig bis x kg Radlast ist erteilt. [...]
Beschreibung der Nutzung und damit verbundene Begründung der Nichtnotwendigkeit einer Gehwegüberfahrt im Bauantrag genannt und unwidersprochen genehmigt.Eine Sondergenehmigung für das Befahren des "unveränderten" Bürgersteig bis x kg Radlast ist nachträglich erteilt worden [...]
@Roadwin, meine Hartnäckigkeit hat sich wohl gelohnt, denn jetzt lieferst Du endlich die letzten Kriterien, die bei mir für Klarheit sorgen. Danke für Deine Mühe! Und diese mühevolle Klärung bewahrt mich vor späterer Ernüchterung. 🙂
Dann habe ich jahrelang falsch gelegen, weil ich die Aussage des am Anfang dieses Themas zitierten Tiefbauamt-Mitarbeiters für bare Münze genommen bzw. falsch interpretiert habe.
Zu Deinen anderen Beispielen: Falls ich die richtige "elitäre" Reihenhaussiedlung gefunden habe, kann ich außer einem breiten abgesenkten Bordstein und einer Gehwegüberfahrt aus Betonverbundsteinen nichts außergewöhnliches erkennen. Also wer dort abgeschleppt wird, ist wirklich selbst schuld. Die Stelle am Park bzw. Regenrückhaltebecken ist eine fiese Sache, weil sie nicht auf den ersten Blick als Zufahrt erkennbar ist, aber der abgesenkte Bord ist ausschlaggebend. Der Gehwegbelag wird an dieser Stelle sicherlich in Beton verlegt sein, um die KFZ-Lasten aufzunehmen. Die Launen der einzelnen Tiefbauämter sind manchmal nicht so recht nachvollziehbar.
Weil diese Schwerarbeit so viel Spaß gemacht und die Langeweile in diesen trüben Tagen etwas vertrieben hat (bin z.Z. krankgeschrieben), liebäugle ich schon mit den nächsten Themen, welche sicher ähnliche hitzige Reaktionen auslösen werden. Auf die letzten Beiträge, in denen ich wegen Nichtbeherrschen des Editors falsch zitiert wurde, gehe ich jetzt nicht weiter ein, wenn ich morgen Lust habe, schicke ich mal 'ne PM.
Eine schaffensreiche Woche wünscht Mischkolino
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 17:15:41 Uhr:
Ich stelle in den beispielhaft gezeigten Situationen aber in Frage, daß es sich um Grundstückszufahrten handelt.
Beim ersten Beispiel kann ich dir folgen (Einfahrt über 'nen Grünstreifen?? Braucht da einer die Zufahrt für die Schubkarre oder was soll das?), aber warum sollte die zweite keine Einfahrt sein?
Gruß Metalhead