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"Wilde" oder "schwarze" Grundstückszufahrten (Berlin)

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 13:11

Hallo Leute,

Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt? Wer hatte schon mal Stress deswegen? Kennt jemand Gerichtsurteile? Jede Erfahrung ist willkommen, Danke!

 

(Um Nachfragen zu vermeiden: in beiden Beispielen gibt es in der unmittelbaren Umgebung keine Kreuzung, keine Einmündung, keine Haltestelle, keinen Fußgängerüberweg, keinen Bahnübergang und auch durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen ist kein Halte-(Park-)verbot angeordnet. Auch werden keine gegenüberliegenden Zufahrten behindert und der verbleibende Abstand zu gegenüber parkenden Fahrzeugen beträgt mehr als 3m.)

Situation 1
Situation 2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 14:11:27 Uhr:

Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt?

Knöllchen und Abschleppkosten bei Behinderung

 

Zitat:

Wer hatte schon mal Stress deswegen?

Die Beiden, die ich bei derartiger Situation mittels Ordnungsamt habe abschleppen lassen.

 

Zitat:

Kennt jemand Gerichtsurteile?

Wozu wird ein Gerichtsurteil benötigt?

In §12 StVO ist es zweifelsfrei, dass vor Zu-, Ein- und Ausfahrten das Parken verboten ist. Dass dies eine Zufahrt ist, ist an der Beschilderung eindeutig.

Ob diese Zufahrt "wild" oder "berechtigt" ist, kann man bei der örtlich zuständigen Baubehörde nachfragen, überprüfen (lassen). Bei einer "wilden" Einfahrt wird dann der Betreiber auch entsprechend Post, ggf. mit Bußgeldbescheid durch die Baubehörde bekommen.

So für sich selbst als Autofahrer bestimmen, dass diese Einfahrt "wild" wäre und einfach davor parken, kann und wird so lange die Beschilderung vorhanden ist, unangenehme, sowie rechtlich korrekte Folgen haben.

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.....und ich dachte du konstruierst jetzt ein Szanario mit einem unschuldig getötenten VT. :-)

Och, ich vermute eher, der invisible_ghost wird dir ein ... besonderes Fahrzeug vor die Einfahrt stellen.

Ok, ab 5 tonnen wirds schwierig

Zitat:

@f355 schrieb am 30. Januar 2015 um 20:10:16 Uhr:

Ok, ab 5 tonnen wirds schwierig

Du schaffst das und Du wirst Spaß haben. :D

Zitat:

@f355 schrieb am 30. Januar 2015 um 20:10:16 Uhr:

Ok, ab 5 tonnen wirds schwierig

Ist ja langweilig, dann kann ich dich ja mit meiner dicken Transe schon ärgern.

http://...tsche-handwerks-zeitung.de/.../240179

Also ich weiss ja nicht wie das in DE ist aber in AT gibts da doch eindeutigere Regeln.

Um Parkplatzverschwendung zu vermeiden gibts bei uns wirklich legale und durch die Rgelung auch illegale Zufahrten.

Man hat als Grundstücksnutzer das Recht auf zumindest eine Zufahrt.

eine weitere wird im Allgemeinen nicht oder kaum genemigt.

Es gibt auch bei uns viele illegale Zufahrten.

Erkennt man eben am nicht abgesenkten Randstein.

Und ja, dann darf man dort parken, egal was der Torbesitzer da aufs Tor schreibt (ausser es ist durch andere Regeln nicht erlaubt).

In manchen Fällen ist aber optisch nicht klar erkennbar ob es sich jetzt um eine legale oder illegale Einfahrt handelt.

Da hilft dann nur mehr die zuständige Baubehörde fragen/informieren.

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 22:53

Zitat:

@Roadwin schrieb am 30. Januar 2015 um 02:05:41 Uhr:

[...] Wenn man sich abgewöhnt hat, um Verbote zu kümmern [...] und sein Interesse auf das für einen Erlaubte richtet, geht plötzlich ganz vieles, was man vorher so nicht gesehen hat.

Eben, Du sagst es!

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