"Wilde" oder "schwarze" Grundstückszufahrten (Berlin)

Hallo Leute,

Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt? Wer hatte schon mal Stress deswegen? Kennt jemand Gerichtsurteile? Jede Erfahrung ist willkommen, Danke!

(Um Nachfragen zu vermeiden: in beiden Beispielen gibt es in der unmittelbaren Umgebung keine Kreuzung, keine Einmündung, keine Haltestelle, keinen Fußgängerüberweg, keinen Bahnübergang und auch durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen ist kein Halte-(Park-)verbot angeordnet. Auch werden keine gegenüberliegenden Zufahrten behindert und der verbleibende Abstand zu gegenüber parkenden Fahrzeugen beträgt mehr als 3m.)

Situation 1
Situation 2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 14:11:27 Uhr:


Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen, wenn man dort parkt?

Knöllchen und Abschleppkosten bei Behinderung

Zitat:

Wer hatte schon mal Stress deswegen?

Die Beiden, die ich bei derartiger Situation mittels Ordnungsamt habe abschleppen lassen.

Zitat:

Kennt jemand Gerichtsurteile?

Wozu wird ein Gerichtsurteil benötigt?

In §12 StVO ist es zweifelsfrei, dass vor Zu-, Ein- und Ausfahrten das Parken verboten ist. Dass dies eine Zufahrt ist, ist an der Beschilderung eindeutig.

Ob diese Zufahrt "wild" oder "berechtigt" ist, kann man bei der örtlich zuständigen Baubehörde nachfragen, überprüfen (lassen). Bei einer "wilden" Einfahrt wird dann der Betreiber auch entsprechend Post, ggf. mit Bußgeldbescheid durch die Baubehörde bekommen.

So für sich selbst als Autofahrer bestimmen, dass diese Einfahrt "wild" wäre und einfach davor parken, kann und wird so lange die Beschilderung vorhanden ist, unangenehme, sowie rechtlich korrekte Folgen haben.

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Ich wusste gar nicht, dass es für meine Einfahrten (3) zum Grundstück einer Genehmigung bedarf. 🙁
Wohne aber auch im ländlicher Ortschaft (4.000 Einwohner).

Kann man das einfach so stehen lassen, dass man, als des Lesens und der StVO kundiger Verkehrsteilnehmer sich eben nicht provokatorisch vor solch eine Einfahrt stellt?
Aber vielleicht ist es eben doch zuviel verlangt. Meine Ausfahrt, mit Tor, 2 Hinweisschildern und abgsenktem Bordstein wird auch immer wieder zugeparkt. Bis jetzt war es nur nie so dringend, dass ich denjenigen abschleppen lassen mußte. Der Tag wird aber kommen.

Zitat:

@FabJo schrieb am 24. Januar 2015 um 18:12:58 Uhr:


Wich würde der Gesichtausdruck interessieren wenn der TE sein Auto nicht am abgestellten Platz wiederfinden würde. 😁

Kann ja dann mal 'n Selfie machen 😰

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 18:05:51 Uhr:


Danke @Roadwin und @birscherl und @Sir Donald für Eure überzeugenden Argumente. Viel mehr wollte ich ja gar nicht wissen. Ich fasse noch mal zusammen:
  • Auch mit Wissen über die Unrechtmäßigkeit und trotz fehlender Baulichkeiten nach StVG muß das Parkverbot nach StVO immer beachtet werden.
  • Parkt man dort vorsätzlich, liegt eine Behinderung oder sogar Nötigung vor (und man ist selbst ein Anarchist 😉)
  • Als Abwehr gegen "Schwarzbauten" hilft eine Nachfrage (also der Anschiß) bei der zuständigen Behörde

Kann man das so stehen lassen?

Da Du den Anschiss mit eingaubaut hast, bitte auch ein Danke an mich, denn der kam von mir.🙂

Ansonsten Entschuldigung für die etwas unsachlichen Einlassungen von mir, sonst bin ich aber ein ganz Lieber !

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 18:35:45 Uhr:



Zitat:

@FabJo schrieb am 24. Januar 2015 um 18:12:58 Uhr:


Wich würde der Gesichtausdruck interessieren wenn der TE sein Auto nicht am abgestellten Platz wiederfinden würde. 😁
Kann ja dann mal 'n Selfie machen 😰

Laß das lieber.

Sonst kann ich heute Abend nicht mehr schlafen!!!!!!

Beides sind weder "wilde" noch "schwarze" Grundstückszufahrten, sondern dem Umstand geschuldet, daß es damals baulich nicht anders gehandhabt worden ist; hier bspw. hat es oft Grundstückszufahrten, also mit Wohnhäusern und so, da ist zwischen Fahrbahn und Grundstückszaun schlicht Wiese.

Zitat:

@MORENO schrieb am 24. Januar 2015 um 18:53:11 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 18:35:45 Uhr:



Kann ja dann mal 'n Selfie machen 😰
Laß das lieber.
Sonst kann ich heute Abend nicht mehr schlafen!!!!!!

Tut mir leid, muß sein:

Selfie

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Januar 2015 um 18:50:25 Uhr:


Da Du den Anschiss mit eingaubaut hast, bitte auch ein Danke an mich, denn der kam von mir.🙂
Ansonsten Entschuldigung für die etwas unsachlichen Einlassungen von mir, sonst bin ich aber ein ganz Lieber !

Nee, kriegst kein Danke, Du warst

böse

und hast mich

verletzt

. Aber gut, hast Dich ja entschuldigt, dann ist ja alles wieder

gut

.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 19:20:53 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 24. Januar 2015 um 18:50:25 Uhr:


Da Du den Anschiss mit eingaubaut hast, bitte auch ein Danke an mich, denn der kam von mir.🙂
Ansonsten Entschuldigung für die etwas unsachlichen Einlassungen von mir, sonst bin ich aber ein ganz Lieber !
Nee, kriegst kein Danke, Du warst böse und hast mich verletzt. Aber gut, hast Dich ja entschuldigt, dann ist ja alles wieder gut.

🙂

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 24. Januar 2015 um 19:02:34 Uhr:


Beides sind weder "wilde" noch "schwarze" Grundstückszufahrten, sondern dem Umstand geschuldet, daß es damals baulich nicht anders gehandhabt worden ist [...]

In Preußen ist es sehr wohl anders gehandhabt worden. Als die Straße um 1900 gebaut wurde, gab es strenge Bauvorschriften und Kontrollen. Aber noch kaum KFZ. Fast alle "richtigen" Einfahrten stammen noch aus dieser Zeit.

Die ersten "Schwarzen" (hier im Kiez gibt es Dutzende) entstanden dann irgendwann zu Ostzeiten. Einige wenige sind aber nicht wirklich schwarz, sondern wurden von der Behörde zum Selbstbau genehmigt, weil seinerzeit kaum Baukapazitäten zur Verfügung standen. Diese Anlieger haben noch ein diesbezügliches altes Schreiben in der Schublade. Und in dieser Zeit entstand auch der ziemlich flache Bordstein, weil über das alte Pflaster eine dünne Asphaltdecke gezogen wurde.

Dann kam die zweite "schwarze" Welle nach der Wiedervereinigung, weil jetzt der Audi nicht mehr in die Trabant-Garage passte. Also 'ne zweite Einfahrt illegal und unfachmännisch errichtet und das Schildchen ans Tor geschraubt.

Die "Einfahrt" auf Bild 1 ist vor etwa einem Jahr auf wundersame Weise in einer Nacht-und-Nebel-Aktion erstanden. Aber dort parke ich trotzdem oft, so wie ich es vorher ohne "Einfahrt" auch getan habe. Wurde noch nie abgeschleppt, habe nie eine Anzeige bekommen und hatte auch nie ein Knöllchen oder einen Zettel vom Anwohner am Scheibenwischer. Ich glaubte mich immer im Recht, hatte aber irgendwann Zweifel und habe deshalb dieses Thema eröffnet.

Mischkolino

Sorry, nichts.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2015 um 18:05:51 Uhr:


Ich fasse noch mal zusammen:
  • Auch mit Wissen über die Unrechtmäßigkeit und trotz fehlender Baulichkeiten nach StVG muß das Parkverbot nach StVO immer beachtet werden.

Ohne Bestätigung durch das Bauordnungsamt ist die Unrechtmäßigkeit nur eine persönliche Vermutung, im StVG gibt es nichts mit irgendwelchen Baulichkeiten, und ja, ein Parkverbot muss immer beachtet werden.

Zitat:

  • Parkt man dort vorsätzlich, liegt eine Behinderung oder sogar Nötigung vor (und man ist selbst ein Anarchist 😉)

Auch eine einfache Fahrlässigkeit ist unzulässig und strafbar, eine Behinderung oder Gefährdung führt zum Umsetzen des Fahrzeugs, der Straftatbestand einer Nötigung lässt sich bei vorsätzlichen Falschparken mit Behinderung ableiten und auch als solche bestrafen.

Zitat:

  • Als Abwehr gegen "Schwarzbauten" hilft eine Nachfrage (also der Anschiß) bei der zuständigen Behörde

Ja, wo hast Du damit ein Problem?

Das mit der [Zitat] "Nachfrage (also der Anschiß)" an sich, ist doch nicht das Problem bei Dir, das machst Du hier im Forum ja auch ohne jede Hemmungen. Der einzige Unterschied ist die Anonymität, die Du aufgeben, und die in der Realität dann sich eventuell ausbildenden Konsequenzen stellen müsstest.

Wie sieht es denn umgekehrt aus, fändest Du es auch völlig berechtigt und in Ordnung, wenn man Dich als Falschparker (nur vermutet, objektiv zumindest zweifelhaft) nicht bei einer Behörde "anscheißt", sondern an Deinem Wagen die Luft aus allen Reifen lässt?

Zitat:

Die "Einfahrt" auf Bild 1 ist vor etwa einem Jahr auf wundersame Weise in einer Nacht-und-Nebel-Aktion erstanden.
Mischkolino

Woher weißt Du denn so genau, dass dies keine genehmigte Einfahrt ist? Wenn Du dies von einem Bauamtsmitarbeiter weißt, hätte der "von-Amts-wegen" schon dagegen vorgehen müssen. Du bist mit Deinem davor-parken auch nicht mit Erziehungsauftrag unterwegs.

Zitat:

@FabJo schrieb am 24. Januar 2015 um 18:12:58 Uhr:


Wich würde der Gesichtausdruck interessieren wenn der TE sein Auto nicht am abgestellten Platz wiederfinden würde. 😁

Und wenn der TE ein Haus mit so einer Zufahrt hat, und von einem anderen zugeparkt wird. Allerdings sieht die Zufahrt auf dem Bild1 nicht nach einer Pkw Zufahrt aus. Der TE könnte doch mal einen google Streetview link hier einstellen.

Zitat:

@Roadwin schrieb am 24. Januar 2015 um 22:16:49 Uhr:


[...] Ohne Bestätigung durch das Bauordnungsamt ist die Unrechtmäßigkeit nur eine persönliche Vermutung, im StVG gibt es nichts mit irgendwelchen Baulichkeiten, und ja, ein Parkverbot muss immer beachtet werden. [...]

O.k., ich habe es ja schon gestern kapiert (solche klaren Aussagen sind auch hilfreicher als emotionale Aufwallungen).

Das Parkverbot ist abgehakt, Punkt.

Zu den Baulichkeiten soll aber noch einmal das

Berliner StVG

zitiert werden:

§ 9 BerlStrG: Gehwegüberfahrten
(1) "Die nicht befahrbaren Straßenbestandteile dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonderen Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden."
(2) "Gehwegüberfahrten sind vom Träger der Straßenbaulast herzustellen, zu ändern und in Stand zu halten. Die Kosten der Herstellung und die Kosten von Änderungen trägt der Anlieger;"[...]"Mit Zustimmung des Straßenbaulastträgers kann der Anlieger auf Wunsch die Herstellung oder Änderung der Gehwegüberfahrt durch eine anerkannte Fachfirma selbst ausführen lassen."
[...]
(4) "Gehwegüberfahrten für vorübergehende Zwecke dürfen von den Anliegern angelegt
werden. Sie bedürfen der Genehmigung des Straßenbaulastträgers, auch hinsichtlich der
Lage, Abmessung und Beschaffenheit."
[...]

Anmerkung: Zum Schutz des Gehwegbelags sind in Berlin solche temporären Überfahrten entweder Bohlenbeläge mit seitlichen Anrampungen z.B. aus Kaltasphalt oder eine Lage Heißasphalt definierter Stärke auf Ölpapier samt Anrampung am Bordstein. Kommt darauf an, ob z.B. ein Wohnwagen oder ein 40-Tonner darüberfahren soll.

§ 10 BerlStrG: Eigentum und Gemeingebrauch

[...]

(3)

"Das Recht des Anliegers, die öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus zu
benutzen, soweit dies zur Nutzung des Grundstücks erforderlich ist und den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt oder erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift (Anliegergebrauch), bleibt unberührt."

[...]

§ 28 BerlStrG: Ordnungswidrigkeiten

(1)

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 9 Abs. 1 nicht befahrbare Straßenbestandteile außerhalb von Gehweg-
überfahrten mit Kraftfahrzeugen überquert,
2. entgegen § 11 Abs. 1 eine öffentliche Straße ohne die erforderliche Erlaubnis zur
Sondernutzung gebraucht oder die mit der Erlaubnis erteilten Auflagen nicht erfüllt,"

[...]

7.

"entgegen § 15 Abs. 2 unerlaubt eine öffentliche Straße verändert oder aufgräbt,"

[...]

Zitat:

@Roadwin schrieb am 24. Januar 2015 um 22:16:49 Uhr:


[...] Ja, wo hast Du damit ein Problem?

Das mit der [Zitat] "Nachfrage (also der Anschiß)" an sich, ist doch nicht das Problem bei Dir, das machst Du hier im Forum ja auch ohne jede Hemmungen. Der einzige Unterschied ist die Anonymität, die Du aufgeben, und die in der Realität dann sich eventuell ausbildenden Konsequenzen stellen müsstest. [...]

Nochmal zu meinem Problem:

1. Wie soll ich anfangen? In der Wirtschaft würde man Wettbewerbsgleichheit sagen. Das heißt, Anlieger mit "schwarzen" Einfahrten haben sich n.m.M. einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber denjenigen verschafft, die eine rechtmäßige Einfahrt beantragt und für mehrere tausend € errichten lassen haben.

2. Der Gemeingebrauch der Straße wird an diesen Stellen erheblich beeinträchtigt, weil man sie dort nicht zum Parken nutzen kann.

3. Der Steuerzahler kommt für die Beseitigung der Schäden am Gehweg auf, zumindest wenn der Verursacher nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann.

Die Anonymität ist nicht ganz gegeben, man kennt sich in der Straße ja zumindest vom Sehen her und ein pol. Kennzeichen habe ich ja auch am Wagen. Habe meinen Wagen sogar schon mal im Beisein des Anliegers dort abgestellt und gespannt eine Reaktion erwartet, kam aber keine (was unterschiedliche Gründe haben kann).

Versteht ihr mich jetzt besser? Mischkolino

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