"verschwiegene Schäden" beim Gebrauchtwagenkauf
Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage in bezug auf "verschwiegene Schäden" beim Gebrauchtwagenkauf:
Vor kurzem habe ich einen Audi A2 1.2 TDI bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft (BJ2001,40000km,TÜV/ASU neu). Der Wagen hatte nur einen Vorbesitzer, der das Auto an den Händler verkauft hatte.
Nach einigen Wochen ist mir auf der Autobahn ein Hinterreifen geplatzt. Es gab glücklicherweise keinen schwereren Unfall, aber ich mußte die beiden Hinterreifen erneuern lassen. Seit einigen Tagen macht jetzt ein Vorderreifen laute Geräusche. In der Werkstatt sagte man mir daraufhin, der Reifen hätte einen Karkassenschaden. Vermutlich sei der Vorbesitzer mit Vollspeed über eine Verkehrsinsel oder einen Bordstein geheizt. Dabei seien die Reifen beschädigt worden. Man kann außerdem vorne Schleifspuren und leichte Verformungen an der Abdeckung des Motorraums erkennen. Letzteres hatte ich schon vor dem Kauf gesehen, dachte aber, der Vorbesitzer hätte vielleicht einmal leicht beim Einparken einen Bordstein gestreift. So wie es jetzt aber aussieht, hatte der Vorbesitzer einen richtigen Unfall mit dem Wagen, bei dem mehrere Reifen beschädgt wurden. Ein Reifen stammt auch von 2004 (die anderen stammten von 2001), so daß ich annehmen muß, daß dieser Reifen wegen des Unfalls erneuert werden mußte.
Der Händler stellt sich nun auf den Standpunkt, daß er von alledem nichts gewußt hat und nichts hätte wissen können, deshalb habe er sich an den entstehenden Kosten (ca. 400 €) nicht zu beteiligen.
Ist das richtig? - Schließlich habe ich den Wagen im guten Glauben gekauft, daß er unfallfrei war. Offensichtlich war er es jedoch nicht!! Oder kann ich mich an den Vorbesitzer wenden, der diese Information bei dem Verkauf an den Autohändler verschweigen hat?
Was meint ihr dazu? Kennt sich jemand aus in solchen rechtlichen Dingen?
Danke für Eure Geduld (immerhin habt ihr den ganzen Text bis hierher durchgelesen
und für Eure Meinung wäre ich Euch noch dankbarer!
Viele Grüße,
Markus
P.S.:
Den gleichen Beitrag habe ich auch unter "Versicherung" gepostet, aber bin mir nicht sicher, ob er da von den richtigen Leuten gefunden wird - darum ist er hier noch einmal...
12 Antworten
Hallo also letztens habe ich einen Artikel gelesen was einen Unfallwagen ausmacht und da stand das sogar wenn man einen Parkschaden oder sogar nur einen Kratzer nachlackiert es eigentlich nicht mehr ein unfallfreies Fahrzeug ist .
Dummerweise finde ich diesen Artikel nicht mehr .
Mit freundlichen Grüßen
minu
Hallo,
das was du da erzählst isrt wirklich schlimm! Der Gebrauchtwagenhändler muss doch die Fahrzeuge vorher überprüfen, bevor er sie in Zahlung nimmt und dann wieder weiterverkauft. Wie soll er sonst den Wert ermitteln?!
Die beschädigten Reifen bzw. der Unterboden hätte er bemerken müsse! Ich würde mich in so einem Fall an meine Rechtschutzversicherung wenden und den Kauf wandeln.
Hoffe du hast einen Rechtschutzversicherung?
Du weist ja nicht, was der Vorbesitzer mit dem Wagen angestellt hat. Es ist eventuel nochwas beschädigt! Es hätte auch ein schlimmer Unfall passieren können! (ist ja zum Glück nicht)
gruss hoegi
Hi MarkusMUC,
du sprichst immerzu von `Unfall´, ein solcher müsste dann aber nachweisbar sein.
Eine beschädigte Karkasse könnte vom Vorbesitzer als vollkommen nicht erklärbar dargestellt werden, obwohl er garnicht ausschließen muss, mit dem Fahrzeug mal über einen Bordstein gefahren zu sein. Aber so, nach bestem Wissen und Gewissen, das da überhaupt nichts hätte passieren können.
Im Gegenzug kann er dir während deiner kurzen Besitzzeit die Ursache dieses Reifenschadens unterstellen.
Die Beschädigung des Unterbodens kann gleichermaßen, erstens als unbekannt, und zweitens als Folge deiner Fahrkunst darstellen.
Lange Rede kurzer Sinn, ein `meldepflichtiger´ Unfall scheint nicht vorzuliegen.
Wenn nichts weiter kaputt ist, dann ... wird er wohl weiter fahren.
Vielleicht wissen es die Kollegen hier besser.
Spekulationen und Empörung wird dich in der Sache nicht weiter bringen.
Ähnliche Themen
also, das Auto besitze ich seit dem 8.5.2006.
Die Schürfspuren und leichten Deformationen am UNterboden warenmir bekannt; ich hatte sie vorher gesehen aber nicht als schwerwiegend bewertet. Auch der Dekra-Gutachter, der am Kauftag HU/ASU durchgeführt hat, hielt das nicht für schlimm.
Den Reifenschaden kann man per Foto kaum dokumentieren, weil man ihn nur sehen kann, wenn man ganz genau hinsieht. Das hätte dem Händler auch kaum auffallen können, zumal der Karkassenbruch erst mit der Zeit zu Auswölbungen des Reifens führt - früher war das vermutlich nicht (so leicht) zu erkennen.
Aber der Vorbesitzer bzw. seine Werkstatt hätte meiner Meinung nach wissen müssen, daß bei einem so heftigen Auftreffen auf ein Hindernis alle betroffen Reifen einen Schaden erleiden. So hat er (fahrlässig) die Sicherheit des Käufers (also leider mich) gefährdet...
Ich sollte jetzt vielleicht auch noch die Achsen überprüfen lassen, ob da auch noch etwas verbogen ist oder so...
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung... 🙁
Zitat:
Original geschrieben von MarkusMUC
Aber der Vorbesitzer bzw. seine Werkstatt hätte meiner Meinung nach wissen müssen, daß bei einem so heftigen Auftreffen auf ein Hindernis alle betroffen Reifen einen Schaden erleiden. So hat er (fahrlässig) die Sicherheit des Käufers (also leider mich) gefährdet...
Ich sollte jetzt vielleicht auch noch die Achsen überprüfen lassen, ob da auch noch etwas verbogen ist oder so...Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung... 🙁
Hi MarkusMUC,
Bitte kein Missverständnis, ich verstehe deinen Ärger und es schaut ja in der Tat so aus, als hätte dir jemand dieses `heftige Auftreffen´ verschwiegen.
Der Punkt ist aber, dass du es
1. nicht beweisen kannst, und
2. Du, würde man den Vorbesitzer fragen, nach seiner Aussage dann, es selbst hättest gewesen sein können.
Es könnte auch sein, dass der Schaden von jemand verursachst wurde, den der Vorbesitzer mal hast fahren lassen, usw.
Die beste Möglichkeit, die ich für dich sehe, ist, dass du einen geschickt formulierten Brief an den VB schickst, indem du darauf hinweißt, dass ein Vorschaden vorliegt, der unzulässigerweise NICHT gemeldet wurde.
Der Schaden, bis jetzt festgestellt besteht aus: x + y + z.
Es liege der Verdacht auch einen weitern erheblichen Fahrwerksschäden vor, den es noch zu begutachten gäbe.
Um weitern Ärger, auch mit Gerichten und Kosten zu ersparen möge er dir 1.000 Euro überweisen und die Sache ist vergessen.
Ansonsten geht es wunderbar und richtig los.
Gibt er's zu (und zahlt) hast Glück, sonst - nicht.
Gruß, Tempomat
Hallo,
kurz zu meiner Sache:
Meine Frau hat heute Ihren "neuen" A2 abgeholt. Gestern bei der Probefahrt hats vorne rechts geklappert. Heute hat der Verkäufer gesagt, dass die Stabibuchse gewechselt wurde und alles OK ist. 100KM nach Hause gefahren und nichts war in Ordnung. Meine Frau hat den Wagen gefahren und (natürlich) nichts gehört. Bin gleich zu meiner Werkstatt gefahren und siehe, beide Stabi-Buchsen ausgeschlagen und hingen neben der Aufhängung. Kostenpunkt ca. 150€.
Verkäufer angerufen, soll den Wagen zur Reparatur abholen oder Kostenübernahme machen. Nach ein paar Drohungen so mit Vorsatz und Betrug hat er dann zur Kostenübernahme eingewilligt. Wollen wir mal sehen. Rechtschutz habe ich zum Glück.
Jetzt zu deinem Fall. Nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen:
"Hey, rück mal nen 1000er rüber, sonst mach ich Ärger."
Das ist sicherlich der falsche Weg, um zu seinem Recht zu kommen und wenn dir der andere nen Vogel zeigt, dann stehst du da. Einen zweiten Anlauf kannst du dir dann sicherlich sparen.
Ein Händler ist verpflichtet, dir ein verkehrssicheres Fahrzeug zu verkaufen. Es sei denn, im KV steht etwas anderes drin. Dann darf das Fz aber gar nicht auf die Straße.
Da unter dem Wagen eindeutige Spuren von einer Bodenberührung zu sehen ist, hätte der Händler dieser Sache nachgehen müssen. Unwissenheit schützt vor Stafe nicht.
Da dir bereits ein Reifen auf der BAB geplatzt ist, ist das Ganze sicherlich nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Hier geht es schon um Personenschäden (Schock, Verstauchungen...).Überlege mal, was hätte alles bei dem Unfall passieren können, nur weil der Händler das etwas lockerer sieht.
Auch wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, kannst du trotzdem zu einem Anwalt gehen. Das würde ich vor dem 01.07.06 machen, da danach die Kostensätz anders berechnet werden und es dan teurer wird.
Die Kosten für den Anwalt werden nach dem Streitwert berechnet. Rechne für die erste Beratung und ein Schreiben mal 100€, das ist jetzt aber ohne jegliche Gewähr.
Was anderes kann ich dir leider nicht empfehlen.
Viel Glück und allzeit gute Fahrt!
Aackim
Hallo Leute,
danke für Eure Kommentare und Tipps.
Ich habe heute mal mit dem Händler gesprochen und er weist wie erwartet jede Verantwortung zurück. Als er das Auto verkauft hatte, gab es keine ungewöhnlichen Fahrgeräusche, die Reifen seien von außen tadellos gewesen, und schließlich könnte ich ja auch den Schaden verursacht haben. Ich könnte es nicht nachweisen, daß der Schaden schon vorhanden war.
Wir haben uns dann wenig verbindlich verabschiedet...
Ich denke, da es sich ja "nur" um einen Betrag um die 350-400 Euro handelt, werde ich in den sauren Apfel beißen müssen und es selber zahlen. Vielleicht würde ein Anwalt eine Beteiligung vom Händler herausholen, aber die Anwaltskosten würden meine Einsparung vermutlich übersteigen, so wie ich euch verstanden habe...
Ich bin ja noch mal mit einem blauen Auge davongekommen - immerhin ist ja nichts schlimmeres passiert.
Trotzdem ärgere ich mich ziemlich...
Cu
Markus
Hallo zusammen,
auch wenn's vielleicht unwahrscheinlich ist: ein freundlicher Anruf beim Vorbesitzer und die Frage, ob es eine Beschädigung gegeben habe, könnte auch weiter helfen. Denn so wie sich der Händler zu verhalten scheint, würde ich nicht ausschließen, dass der Vorbesitzer vielleicht doch auf das 'Problem' hingewiesen hat (oder es dem Händler (Werkstatt) bekannt war), der Händler ihm dafür weniger bezahlt und nun das Fahrzeug dennoch ohne Reparaturen weiter verkauft hat - frei nach dem Motto: Mal sehen, wenn es klappt dann klappt es.
Hallo!
Ist dir beim Kauf des Fahrzeuges nicht aufgefallen, dass drei Reifen aus 2001 sind und einer aus 2004?
So etwas würde mich sofort misstrauisch machen. Außerdem kann es ja wohl kaum sein, dass auf einer Achse zwei so unterschiedlich alte Reifen montiert sind. Das würde ich schlichtweg ablehnen. Denn auf einer Achse sollten schon die gleichen Reifen drauf sein (Marke, Baujahr, Profil,...).
In der Tat dürfte es für dich schwierig werden nachzuweisen, dass der Defekt beim Kauf verschwiegen wurde.
Grüße
Audi-Alu-Kugel