"Unfallschaden" -> Unfallwagen ?

BMW 3er E91

Hallo zusammen,

mir ist einer rückwärts in meine hintere linke Tür gedotzt, ordentliche Delle und auch verzogen.
War heute bei BMW und die Tür muss ausgetauscht werden. Auf Nachfrage sagte mir der MA das es kein Unfallwagen sei, da alle relevanten Teile (also die Tür) ausgetauscht werden. Er hat mir dann einen KV (>2300€!!!) zugeschickt, um des von der gegnerischen Versicherung freigeben/prüfen zu lassen.

Nach kurzer Recherche im Internet, bin ich aber jetzt der Meinung das mein E91 sehr wohl als Unfallwagen zählt, weil

+ Karosserieteil beschädigt -> Austausch
+ über Bagatellgrenze (>~800€) liegt

Ich habe auch nochmals bei der Versicherung angerufen, mit der Bitte es zu prüfen, ob man eine Wertminderung ansetzen kann/muss. Jetzt ist halt auch die Frage, ob sie das so einfach tun, weil ich ja kein Schadensgutachten, sondern nur ein KV habe.

Wie seht ihr das? Unfallwagen j/n?

Beste Antwort im Thema

Die Aufwendungen für einen Kostenvoranschlag sind erstattungsfähig:
http://www.anwalt.de/.../...deten-kosten-erstattungsfaehig_041756.html
Die Allianz-Versicherung erstattete sogar in einigen Fällen nicht die tatsächlichen Gutachterkosten sondern nannte die Kosten "Kostenvoranschlagskosten" um KVA "aufzuwerten".
http://www.bvsk.de/.../SV-Kosten-und-Bagatellschadengrenze.pdf

17 weitere Antworten
17 Antworten

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 5. Dezember 2014 um 16:30:01 Uhr:


Schmarrn..

dann hast du schlichtweg glück gehabt! 😉

i.d.r. kommen versicherungen nämlich bei fiktiver abrechnung nicht für den kva auf, da dessen kosten bei einer reparatur verrechnet werden...

...insofern solltest du deine erfahrungen nicht für allgemeingültig erklären!

Die Aufwendungen für einen Kostenvoranschlag sind erstattungsfähig:
http://www.anwalt.de/.../...deten-kosten-erstattungsfaehig_041756.html
Die Allianz-Versicherung erstattete sogar in einigen Fällen nicht die tatsächlichen Gutachterkosten sondern nannte die Kosten "Kostenvoranschlagskosten" um KVA "aufzuwerten".
http://www.bvsk.de/.../SV-Kosten-und-Bagatellschadengrenze.pdf

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 5. Dezember 2014 um 16:36:03 Uhr:



Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 5. Dezember 2014 um 16:30:01 Uhr:


Schmarrn..
dann hast du schlichtweg glück gehabt! 😉
i.d.r. kommen versicherungen nämlich bei fiktiver abrechnung nicht für den kva auf, da dessen kosten bei einer reparatur verrechnet werden...

...insofern solltest du deine erfahrungen nicht für allgemeingültig erklären!

Allgemeinverbindlich kann man in solchen Dingen sowieso nicht argumentieren, aber pauschal ausschließen ist eben genauso Käse... 🙂

In meinem Fall hat sich die gegnerische Versicherung zumindest in beiden Fällen die Gutachterkosten erspart, die wohl um einiges höher gewesen wären. Aus dem Grund wird das wohl so gut wie jede Versicherung erstatten, wenn sie damit um die Gutachterkosten herumkommen. Zudem ist nirgends vermerkt gewesen, dass der Betrag bei Reparatur erstattet wird. Von daher... 😉

Bei mir ging es wie gesagt auch nur um einen eingedrückten Kotflügel und im anderen Fall um eine Heckstoßstange bei der damals rund 8 Jahre alten C-Klasse. Also alles innerhalb der Bagatellgrenzen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen