"Unfall" gehabt
Leider ist mir gestern Abend auf der A1 ein kleines Malheur passiert. Ich war eigentlich ganz entspannt unterwegs mit etwa 140km/h als es auf einmal vorne rechts knallte und schepperte. Ich denke ich bin über einen Gegenstand gefahren, der auf der Fahrbahn lag. Nur soweit ich mich erinnern kann, habe ich keinen Gegenstand gesehen.
Da das Fahrzeug keine Auffälligkeiten im Fahrverhalten zeigte, bin ich noch ein paar Kilometer bis zum nächsten Parkplatz gefahren und habe mir erst mal den Schaden angeguckt.
In der Dunkelheit war erstmal grob zu erkennen:
- Stoßfänger vorne rechts eingerissen
- Nebelscheinwerfer rechts aus der Verankerung gerissen
- unterer Grill im Stoßfänger gerissen/eingedrückt
- ACC-Radarsensor aus der Halterung gerissen
Da vom Stoßfänger bzw. von der "Unterverkleidung" teile bis auf den Boden hingen, wollte ich mit dem Auto nicht weiter fahren und habe meine Versicherung angerufen. Da ich auch einen Schutzbrief habe, habe ich halt auch Recht auf Pannenhilfe vor Ort.
Das ganze wird ja eh als Kaskoschaden laufen, weil ich ja keinen anderen VT als Verursacher habe.
Ich will jetzt Montag erst mal zu Werkstatt, dass die sich das mal genau angucken können. Leider sind solche Schäden ja häufig doch schlimmer/teurer als sie auf den ersten Blick aussehen. Ich habe 500€ SB in der Vollkasko, aber die Reparatur dürfte gut das 4- oder 5-fache kosten.
Würdet ihr so einen Schaden reparieren lassen oder euch von dem Fahrzeug trennen? Das ist mittlerweile der zweite Unfall an dem Fahrzeug. Der erste war ein Heckschaden durch einen Auffahrunfall, der über die gegnerische Versicherung abgewickelt wurde (2016).
Auf mobile.de werden entsprechende Leon in dem Alter und etwa vergleichbarer Laufleistung zwischen 9k und 12k gehandelt (grobe Peilung). Nur sind das halt unfallfreie Fahrzeuge. Der Frontschaden wird den Wert meines Fahrzeugs jetzt ja auch noch mal mindern und besser wird es ja auch nicht, wenn ich das Fahrzeug noch ein paar Jahre fahre. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass der Restwert/Zeitwert des jetzt defekten Fahrzeugs massiv geringer ist als der des reparierten Fahrzeugs in 5 Jahren.
Was meint Ihr?
Nein ich will keine Tricks hören, wie sich das meiste Geld rausholen lässt. Der Wagen wird entweder über die Versicherung repariert und ich zahle meine 500€ SB oder der Wagen kommt weg und ich lasse mir den Rest-/Zeitwert auszahlen. Irgendwelche Dinge wie Geld von der Versicherung bezahlen lassen und Auto billig fertig machen, will ich nicht hören.
Ähnliche Themen
27 Antworten
Was ist denn ein offenbarungspflichtiger Schaden?
Ein Schaden, den ich beim Verkauf des Fahrzeugs angeben muss?
Hier wäre eher "Bagatellschaden" angebracht.
Schließflich war auch keine Polizei vor Ort.
Als Bagatellschaden wird ein Blechschaden bei einem Verkehrsunfall bezeichnet, der einen Mindest-Sachwert für die Aufnahme durch die aufnehmende Behörden (vornehmlich die Polizei) deutlich unterschreitet und keinen Personenschaden zur Folge hat.
Zitat:
@PHIRAOS schrieb am 1. Dezember 2020 um 12:53:25 Uhr:
Was ist denn ein offenbarungspflichtiger Schaden?
Ein Schaden, den ich beim Verkauf des Fahrzeugs angeben muss?
Ja richtig.
Es geht ja hier um einen Schaden, dessen vollständig sach- und fachgerechte Reparatur eine deutlich vierstellige Summe kostet. Da kann man auch nicht mehr von einem Bagatellschaden sprechen; ganz unabhängig von der Frage ob die dafür oft genannte Grenze von 750 Euro nun brutto, netto oder veraltet ist 😉
Andere Länder (IT zum Beispiel) sind da bereits deutlich weiter und haben die Wertminderung gestrichen, da an einem fachgerecht reparierten Fahrzeug kein Wertverlust eingetreten ist.
Ansonsten:
Ja, das Fahrzeug ist nicht mehr als unfallfrei zu verkaufen.
@das-markus: ob die Polizei vor Ort war, spielt keine Rolle. Einzig die Schadenshöhe ist ausschlaggebend.
Ansonsten: wenn ich die Wahl zwischen 2 identischen Fahrzeugen zum selben Preis hätte und eines hätte einen reparierten Unfallschaden, würde ich das andere kaufen 😉.
Ist technisch nicht nachvollziehbar, wenn (!) der Schaden fachgerecht instandgesetzt wurde.
Aber wer weiß, ob sauber gearbeitet wurde etc. pp....
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 1. Dezember 2020 um 23:14:56 Uhr:
Andere Länder (IT zum Beispiel) sind da bereits deutlich weiter und haben die Wertminderung gestrichen, da an einem fachgerecht reparierten Fahrzeug kein Wertverlust eingetreten ist.
Das mag für Italien und die dort vorherrschende Mentaliät bzw. das dortige Verhältnis zum Auto gelten, aber für hier hast du dich ja schon selbst widerlegt:
Zitat:
Ansonsten: wenn ich die Wahl zwischen 2 identischen Fahrzeugen zum selben Preis hätte und eines hätte einen reparierten Unfallschaden, würde ich das andere kaufen 😉.
damit ist ja bewiesen, dass das Auto mit dem reparierten Unfallschaden weniger Wert ist 😉
Zitat:
@hk_do schrieb am 1. Dezember 2020 um 23:18:02 Uhr:
Das mag für Italien und die dort vorherrschende Mentaliät bzw. das dortige Verhältnis zum Auto gelten, aber für hier hast du dich ja schon selbst widerlegt:Zitat:
@Thilo T. schrieb am 1. Dezember 2020 um 23:14:56 Uhr:
Andere Länder (IT zum Beispiel) sind da bereits deutlich weiter und haben die Wertminderung gestrichen, da an einem fachgerecht reparierten Fahrzeug kein Wertverlust eingetreten ist.
Zitat:
@hk_do schrieb am 1. Dezember 2020 um 23:18:02 Uhr:
damit ist ja bewiesen, dass das Auto mit dem reparierten Unfallschaden weniger Wert ist 😉Zitat:
Ansonsten: wenn ich die Wahl zwischen 2 identischen Fahrzeugen zum selben Preis hätte und eines hätte einen reparierten Unfallschaden, würde ich das andere kaufen 😉.
Naja, nur weil ich bauchgefühlmässig zum nicht reparierten tendiere, ist nicht bewiesen, daß das reparierte weniger Wert ist.
Eigentlich ist das nämlich Quatsch:
Das reparierte, hat z.B. neue Scheinwerfer, Leuchtmittel, einen neuen Radarsensor ...
Das ist technisch gesehen eine Aufwertung.
Nur das deutsche Bauchgefühl spricht dagegen 😉.
Zitat:
@Thilo T. schrieb am 1. Dezember 2020 um 23:14:56 Uhr:
Ja, das Fahrzeug ist nicht mehr als unfallfrei zu verkaufen.@das-markus: ob die Polizei vor Ort war, spielt keine Rolle. Einzig die Schadenshöhe ist ausschlaggebend.
Wie konnte dein Autohaus damals deinen Skoda als unfallfrei weiter verkaufen?
Zitat:
@das-markus schrieb am 1. Dezember 2020 um 23:51:45 Uhr:
Wie konnte dein Autohaus damals deinen Skoda als unfallfrei weiter verkaufen?Zitat:
@Thilo T. schrieb am 1. Dezember 2020 um 23:14:56 Uhr:
Ja, das Fahrzeug ist nicht mehr als unfallfrei zu verkaufen.@das-markus: ob die Polizei vor Ort war, spielt keine Rolle. Einzig die Schadenshöhe ist ausschlaggebend.
Berechtigte Frage 🙂.
Kurze Antwort: weil kaum jemand bei einem offiziellen Händler so etwas vermutet bzw. in Frage stellt.
Lies mal meinen Blog mit dem Octavia dazu.
Es ist unfassbar, was mir bei dem Skoda Händler passiert ist.
Letztlich muss der Käufer die Reparatur erst einmal erkennen. Was bei dem Octavia allerdings möglich war/ist. Dann versucht sich der Händler rauszureden, mit den auch hier vorgetragenen Argumenten. Am langen Ende hätte der Käufer aktiv werden müssen und einen RA beauftragen müssen. Die Rückgabe erfolgt dann unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer. Bei dem Schaden lohnt das nicht.
Das ist viel Sicherheit für das AH, daß da nichts passiert, obwohl es wissentlich ein Unfallfahrzeug als unfallfrei verkauft hat.
Ich habe das Dekra Gutachten noch, mit Schadenshöhe und Wertverlust 🙂.
Diese Infos habe ich aus deinem Blog. 🙂
Ich finde das sehr dreist von deinem Autohaus.
Da dürfte die Vertrauensbasis komplett zerstört sein.
Das gleiche hatte ich auch mit meinem Mercedes. Nach 1 1/2 Jahren Gerichtsstreit konnte ich den Wagen mit Abzug der gefahren km zurück geben, da ich nicht beweisen konnte dass das AH von dem Schaden wusste. Viel viel Ärger. Aber gelohnt hatte es sich trotzdem.
Warum?
(Außer für deinen Anwalt und vielleicht noch für dein Gefühl Recht zu haben, aber ist dir tatsächlich ein ernsthafter Schaden entstanden? )
Hätte ich beweisen können dass das AH von dem Schaden gewusst hatte, hätte ich den vollen Kaufpreis zurück erhalten, ohne gefahrebe km abtzug.
So denn mal ein Update:
Ich habe mein repariertes Auto vorhin von der Werkstatt abgeholt. Gesamtkosten der Reparatur lagen bei ca. 3300,-€, wovon ich halt meine Selbstbeteiligung bezahlen musste.
Ist es eigentlich in Ordnung, dass ich jetzt mit zwei verschiedenen Zulassungsplaketten an den Kennzeichen herumfahre?
Nach meinem Umzug von Hamburg nach Norderstedt (Kreis Segeberg) habe ich nach meiner Ummeldung die HH-Kennzeichen behalten. Somit klebten auf beiden Kennzeichen auch noch die Zulassungsplaketten der Stadt Hamburg.
Jetzt hat mir die Werkstatt vorne ein neues Kennzeichen verpasst, auf dem jetzt die Zulassungsplakette vom Kreis Segeberg klebt. Am hinteren Kennzeichen klebt weiterhin die Plakette der FHH.