(un)vermeidbare Behinderung, Definitionsproblem

War inzwischen einige Male Thema.

Es geht um §1 StVO

Zitat:

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Problem ist eben was ist vermeidbar, was ist unvermeidbar.

Nehmen wir an ich fahre auf einer Landstraße hinter einem LKW und möchte nicht überholen.
Grund egal, aber wer will: auf dem nächsten km seh ich nochmal 4 LKW und ich hab es nicht mehr weit.

Ein HonkHonk hat hier im Forum einmal gewünscht, daß man dann viel Abstand lässt damit im Falle eines Verschätzens eines Überholers Raum da ist.

Nun könnte ein anderer das aber so sehen, daß das eine Behinderung darstellt, denn würde ich nicht soviel Platz (mehr als Mindestabstand, also sagen wir etwa 50 Meter bei echten 65 km/h des LKW) lassen könnte er mich und den LKW auf einmal überholen.

2. Fall
Ich sehe es überholt jemand im Gegenverkehr und ich gehe vom Gas um demjenigen zu ermöglichen ohne Probleme einen 2. LKW zu überholen.

Nur habe ich durch mein vom Gas gehen den Abstand zu meinem Hintermann verkürzt und der nach dem Überholer des Gegenverkehrs kann deswegen jetzt vor meinem Hintermann nicht mehr überholen.

Was ist da jetzt vermeidbare Behinderung meinerseits?
Ich meine man kann es nicht jedem rechtmachen. 🙁
Wenn man einmal über die Problematik vermeidbare oder unvermeidbare Behinderung nachdenkt.

Beste Antwort im Thema

Hallo, Archduchess,

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


......
Was ist da jetzt vermeidbare Behinderung meinerseits?
Ich meine man kann es nicht jedem rechtmachen. 🙁
Wenn man einmal über die Problematik vermeidbare oder unvermeidbare Behinderung nachdenkt.

frage fünf Juristen und Du wirst mindestens fünf verschiedene Aussagen dazu bekommen.

Fakt ist:

Es kommt immer auf den Einzelfall an, denn pauschalisieren lässt sich dieses Thema nicht.

Viele Grüße,

Uhu110

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Aber behindert jemand der nicht den Mindestabstand hält nicht genauso andere Autofahrer wie jemand der nicht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt?

Es geht hier nicht um Nötigung, es geht um vermeidbare und unvermeidbare Behinderungen.

Behindere ich nicht sogar indem ich nicht überhole?

Ich mag keinen Sinn darin sehen zu überholen wenn ich auf dem nächsten Kilometer nochmal 4 LKW sehe, aber genauso könnte man sagen ich sehe keinen Sinn darin 100 km/h zu fahren nur weil es erlaubt ist.

Zitat:

Aber behindert jemand der nicht den Mindestabstand hält nicht genauso andere Autofahrer wie jemand der nicht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt?

Nein, denn da darf eh keiner reinfahren

Du verstehst das falsch.
Ist "zuviel" Sicherheitsabstand und damit ein längerer Überholweg nicht eine Behinderung?

Also je nach Betrachtungsweise eben.

Ist das eine rethorische Frage auf Basis der sokratischen Methode?

ja, aber ich halte eh immer zu wenig Abstand. Bei 100 km/h ca. 20-30 m.

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Nein, ich mache mir seit dem Spurwechselthema Gedanken über vermeidbare und unvermeidbare Behinderungen.

Wir können auch ein Video dazu ansehen. 😁
http://www.youtube.com/watch?v=oBr3pUPAFo8
Arme Kamera, der Fahrer(in) will nicht den Fuß vom Gas nehmen oder leicht bremsen und die Kamera haut es später aus der Halterung. 🙁

Vorab wie immer, nein es gibt keine Begrenzung auf der Strecke (außer die üblichen 100 außerorts).

1. Frage, kann derjenige der dort rausfährt jemals dort rausfahren ohne unter Umständen jemand zu behindern?

2. Frage dann natürlich, ist das unvermeidbar?

3. Frage, nehmen wir an er könnte etwas schneller fahren, wird es dann zu einer vermeidbaren Behinderung, zumindest teilweise vermeidbar?

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Honk Honk könnte vielleicht etwas erzählen zu einer Nötigung und hupen und so mancher aus dem Spurwechselthema vielleicht auch. 🙂

Wobei ich der Meinung bin, er hat das Fahrzeug gesehen. Zumindest in dem Sinn wäre diese Behinderung vermeidbar. Was kaum eine Rolle spielt, denn auch ein anderes mit 100 fahrendes Fahrzeug das 1 Sekunde später dort auftauchen würde wird noch behindert werden.

Wir können uns auch vorstellen wir würden dort mit einem Roller herausfahren (oder einem Fahrrad 😉 soweit ich weiß ist das keine Kraftfahrstraße. (und das ist noch nichtmal die schlimmste ausfahrt da)

Ob es so etwas wie unvermeidbare Behinderungen überhaupt geben kann?
Es kommt auf den Blickwinkel an glaube ich.

Hallo, Archduchess,

wäre das Fahrzeug mit der Kamera das einzige Fahrzeug auf weiter Flur, wäre es dem anderen Fahrer durchaus zuzumuten gewesen, die paar Sekunden zu warten, bis die Fahrbahn frei wäre.

Würde hinter dem Kamerafahrzeug ein ganzer Pulk kommen wäre dies die einzige größere Lücke seit längerer Zeit, wäre das Abbiegen m. E. nicht zu beanstanden, zumal der PKW - Fahrer mit der Kamera bei etwas defensiverer (nicht zwangsweise langsamerer) Fahrweise dieses abrupte Abbremsem problemlos hätte vermeiden können.

Das Video ist aber ein schönes Beispiel dafür, dass es oft auf den jeweiligen Standpunkt ankommt, ob ein anderer mehr als nach den Umständen erforderlich behindert oder gefährdet wurde und zum Zweiten, dass so eine Kamera auch mal ganz nützlich sein kann (wenn sie denn vernünftig befestigt wurde).

Viele Grüße,

Uhu110

So etwas würde doch ein Video hier bei MT nie ausdrücken wollen! Oder etwa doch? 🙂

Jedenfalls tut sich hier noch ein Problem auf. Das ist in Bayern.
Ich kenne sonst nicht wirklich ein Bundesland das sowas nicht begrenzen würde. 😁
Sogar das Schwesterland Baden-Württemberg würde sowas auf 70 begrenzen. In der Fortführung dieser Straße wird das so gemacht, auch bei weniger schwierigen Einmündungen - und zwar schon lange bevor die Grünen die Macht hatten...

Der Vergleich mit dem "ich darf da aber 100 fahren" analog zum "ich darf da aber unbegrenzt fahren" drängt sich doch förmlich auf?

Ja, man darf 100 fahren.
Aber wenn man das nicht kann ist das eine (un)vermeidbare Behinderung?

Hast du meinen Post nicht gelesen?? Da steht alles erklärt zur (un)vermeidbaren Behinderung...das ist die gängige Praxis und herrschende Rechtsprechung.
Kurz gesagt nein du behinderst nicht in dem du nicht überholst.

Aber wenn ich jetzt mehr Abstand halte als vorgeschrieben?
Dann könnte man doch argumentieren ich würde den Überholweg künstlich verlängern = vermeidbare Behinderung?

Es heißt Mindestabstand und nicht Sollabstand. Und nein, es ist keine Behinderung, es gibt ja auch keine Forderung, wann immer möglich auf den Vordermann aufzuschließen o.dgl.

Solange du keine OWI begehst, wie z.b. ohne triftigen Grund langsam fahren, dann ist das keine Behinderung. Es kommt wie beschrieben auf die Abwägung an.
Und das eigene schnellere Vorrankommen, das eigennützig ist und nicht über die Verhaltensregeln der STVO geregelt ist, das ist nun mal nicht so weit vorne angesiedelt in der "Güterabwägung" 🙂

Hallo, Archduchess,

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Ja, man darf 100 fahren.
Aber wenn man das nicht kann ist das eine (un)vermeidbare Behinderung?

die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h sagt lediglich aus, dass Du auch unter optimalen Bedingungen nicht schneller fahren darfst als 100 km/h.

Sie sagt nicht aus, dass Du so schnell fahren musst oder dass Du das unbeschränkte Recht hast, in jeder Situation so schnell fahren zu dürfen.

Wenn ein Fahrzeuglenker sich hinter einem LKW, der dort mit der für ihn erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fährt, einsortiert und wenn er diesen nicht überholen will, ist das ganz allein seine Sache und es ist keine vermeidbare Behinderung.

Somit müssen die nachfolgenden VT hinnehmen, dass sie entweder nicht oder ggf. nur in Etappen überholen können.

Ebenso ist es die alleinige Entscheidung des PKW - Lenker, wenn er nicht nur 30, sondern 50 oder 60 m Abstand zum LKW hält, z. B., weil er verhindern will, dass ihm irgendwelche Ladungsteile, Kieselsteine oder im Winter Eisplatten auf sein Fahrzeug fliegen.

Viele Grüße,

Uhu110

Hm, dann wäre das Fahren mit 60 km/h ohne einen LKW auch keine vermeidbare Behinderung?

Immerhin sind die 100 nur unter günstigsten Bedingungen erlaubt und wenn etwas passiert erklärt einem Monate später ein Richter warum es ungünstig war.

Es gibt in diesem Maximalfall zwar im Unterschied zum Minimal(abstand)fall eine Verpflichtung nicht ohne triftigen Grund langsam zu fahren, aber wie will jemand diesen Grund erkennen?
Es könnte z. B. auch um den Transport einer Hochzeitstorte gehen oder...

Gilt für einen PKW der einem LKW folgt eigentlich die Vorschrift, daß langsamere Fahrzeuge an geeigneten Stellen ermäßigen oder anhalten muß?
Also wenn keine Überholabsicht besteht.
Es dürfte für einen PKW mehr geeignete Stellen zum Anhalten geben als für den LKW. Und wenn er nicht überholen will wäre es doch eine vermeidbare Behinderung wenn er an geeigneter Stelle nicht anhalten würde und überholwillige aber unfähige vorbeilassen würde.

@uhu:
Die 100 fahren dürfen war mehr auf das Video gemünzt. Die Frage ist sogar ob man dort nicht wegen ungünstiger Bedingungen weniger als 100 fahren sollte, auch wenn es kein Schild gibt das so etwas vorschreibt (im Gegensatz zu anderen Bundesländern).

Fährst du 60 bei 100 a.g.o. und hast keinen triftigen Grund und sind keine schlechten Wetterverhältnisse..Glätte, starker Regen etc dann kann eine Behinderung schon angenommen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Jedenfalls tut sich hier noch ein Problem auf. Das ist in Bayern.
Ich kenne sonst nicht wirklich ein Bundesland das sowas nicht begrenzen würde. 😁
Sogar das Schwesterland Baden-Württemberg würde sowas auf 70 begrenzen.

Da würde ich aber keinen Pfifferling darauf verwetten. 😁

Da kenn ich Ecken bei denen die Sicht deutlich schlechter ist als im Video und trotzdem 100 erlaubt sind.

Aber davon mal abgesehen, ich sehe kein Problem bei dem Einbiegenden, aber ich frage mich warum unnötigerweise so scharf abgebremst wurde, mangelndes Feingefühl im rechten Bein?

@ hardcoreaudi
Warum jemand 60 bei erlaubten 100 fährt entscheidet der jeweilige Fahrer oder im Extremfall ein Richter beurteilt ob es eine vermeidbare Behinderung war oder nicht. Aber niemals liegt das in der Entscheidungsgewalt des Hinterherfahrenden, und sei es noch so nervend.

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