ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. (un)vermeidbare Behinderung, Definitionsproblem

(un)vermeidbare Behinderung, Definitionsproblem

Themenstarteram 31. Mai 2012 um 11:25

War inzwischen einige Male Thema.

Es geht um §1 StVO

Zitat:

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Problem ist eben was ist vermeidbar, was ist unvermeidbar.

 

Nehmen wir an ich fahre auf einer Landstraße hinter einem LKW und möchte nicht überholen.

Grund egal, aber wer will: auf dem nächsten km seh ich nochmal 4 LKW und ich hab es nicht mehr weit.

Ein HonkHonk hat hier im Forum einmal gewünscht, daß man dann viel Abstand lässt damit im Falle eines Verschätzens eines Überholers Raum da ist.

Nun könnte ein anderer das aber so sehen, daß das eine Behinderung darstellt, denn würde ich nicht soviel Platz (mehr als Mindestabstand, also sagen wir etwa 50 Meter bei echten 65 km/h des LKW) lassen könnte er mich und den LKW auf einmal überholen.

 

2. Fall

Ich sehe es überholt jemand im Gegenverkehr und ich gehe vom Gas um demjenigen zu ermöglichen ohne Probleme einen 2. LKW zu überholen.

Nur habe ich durch mein vom Gas gehen den Abstand zu meinem Hintermann verkürzt und der nach dem Überholer des Gegenverkehrs kann deswegen jetzt vor meinem Hintermann nicht mehr überholen.

 

 

Was ist da jetzt vermeidbare Behinderung meinerseits?

Ich meine man kann es nicht jedem rechtmachen. :(

Wenn man einmal über die Problematik vermeidbare oder unvermeidbare Behinderung nachdenkt.

Beste Antwort im Thema

Hallo, Archduchess,

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

......

Was ist da jetzt vermeidbare Behinderung meinerseits?

Ich meine man kann es nicht jedem rechtmachen. :(

Wenn man einmal über die Problematik vermeidbare oder unvermeidbare Behinderung nachdenkt.

frage fünf Juristen und Du wirst mindestens fünf verschiedene Aussagen dazu bekommen.

Fakt ist:

Es kommt immer auf den Einzelfall an, denn pauschalisieren lässt sich dieses Thema nicht.

Viele Grüße,

Uhu110

58 weitere Antworten
Ähnliche Themen
58 Antworten

Hallo zusmmen,

Wäre mir beides egal! Ich behindere keinen, wenn jemand meint ich sei ihm zu langsam, soll er mich doch überholen! Ich halte in einem vernünftigen Maße meinen Abstand zum Vordermann und lasse eventuell mal einen LKW vor. Das ist meine Entscheidung, nicht alles kann durch Gesetze geregelt werden, der Fahrer muss Herr der Situation sein und "richtig" entscheiden. Dies kann kein Gesetzt einem abnehmen.

Grüße

Mondi

Hallo, Archduchess,

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

......

Was ist da jetzt vermeidbare Behinderung meinerseits?

Ich meine man kann es nicht jedem rechtmachen. :(

Wenn man einmal über die Problematik vermeidbare oder unvermeidbare Behinderung nachdenkt.

frage fünf Juristen und Du wirst mindestens fünf verschiedene Aussagen dazu bekommen.

Fakt ist:

Es kommt immer auf den Einzelfall an, denn pauschalisieren lässt sich dieses Thema nicht.

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 31. Mai 2012 um 11:37

Ja aber das ist das Definitionsproblem.

Der eine sagt er will Abstand wenn keine Überholabsicht, der nächste möchte fast schon, daß man 10 Meter dahinterklebt damit er auf jeden Fall beide auf 1x überholen kann, Sicherheit egal.

Ich favorisiere Lösung 1 aber vermeidbar wäre die "Behinderung" der etwa 50 Meter Abstand dadurch, daß man auf den Mindestabstand verkürzt.

Schwierig?

 

Nein, gar nicht schwierig. Die Wahl des Abstandes bestimme ich auf Basis meiner eigenen Geschwindigkeit und meines Sicherheitsbedürfnisses. Ich werde meinen Abstand zum Vordermann ganz sicher an den mir nicht bekannten möglichen Wünschen meines Nachfolgenden ausrichten.

Unabhängig sehe ich nicht, wie der Hintermann bei Einhaltung eines vernünftigen Sicherheitsabstandes deinerseits eine Behinderung herbei argumentieren könnte.

Themenstarteram 31. Mai 2012 um 11:47

Gut, dann die Frage anders:

Sind 50 Meter Abstand bei einem LKW mit 65 km/h eine vermeidbare Behinderung von Überholern?

 

Aus Sicherheitsgründen bietet es sich durchaus an, so ist eine ausreichende Lücke. Man selbst will ja nicht überholen.

am 31. Mai 2012 um 11:49

Wenn du nicht überholen willst, halte Abstand, damit noch einer Zwischenpasst, der überholen will. Haben sich noch 2 oder mehr Autos hinter dir gesammelt die auch nicht überholen wollen, verkürze den Abstand zum LKW. So hat man aus 3,4,5er Reihe noch ne bessere Chance alle auf einmal zu überholen. Wenn man erst mal an 2-3 Autos vorbei ist, ist man schon so schnell, das man sich im Guten nicht mehr in eine Lücke quetschen kann. Dann würde man für das Bremsmanöver und das Einordnen bevor der Gegenverkehr da ist, genau so lange brauchen, wie den LKW zu überholen, weil man zu dem Zeitpunkt bestimmt schon 60 km/h Geschwindigkeitsunterschied hat

Nur meine Meinung, kein Anspruch auf Allgemeingültigkeit

@Archduchess: Ich formuliere es mal anders, vielleicht wird es dann deutlicher: Der Überholer ist dafür verantwortlich, dass sein Überholmanöver funktioniert und nicht der Vorausfahrende (jedenfalls wenn dieser seine Geschwindigkeit konstant hält). Von daher sehe ich in dieser Konstellation überhaupt keinen Ansatzpunkt für eine vermeidbare Behinderung im Sinne des §1.

@Mr. Moe: Ich würde auch niemandem raten, seinen eigenen Sicherheitsabstand nach vorn zu verkürzen, nur weil hinter ihm noch Verkehr herrscht. Was nützt mir das denn im Ernstfall, wenn ich auf den LKW raufgerauscht bin? Meinst du, ein potentieller Überholer hält dann an und sagt "ich zahle ihnen den Schaden, sie wollten mir ja das Überholen erleichtern"? Kann ich mir nur schwer vorstellen.

Davon abgesehen gibt es auch keinen Zwang, beim Überholen seine Geschwindigkeit ununterbrochen zu steigern. Gerade mit dem Motorrad überhole ich häufig mehrere Fahrzeuge am Stück. Wenn ich da voll durchbeschleunigen würde, dann hätte ich am Ende der Kolonne Differenzgeschwindigkeiten, die jenseits von Gut und Böse lägen. Dann lieber zwischendurch einscheren und in mehreren Vorgängen überholen.

am 31. Mai 2012 um 12:17

Eine Behinderung ist jede Beeinträchtigung der im Rahmen des üblichen Gemeingebrauchs liegenden Verkehrsteilnahme. Das ordnungsgemäße Verhalten wird erschwert oder unmöglich gemacht. Ein Verkehrsteilnehmer wird zu einem anderen als von ihm gewollten Verhalten gezwungen.

Dazu zählen -> Störung der Fortbewegung -> Vereitelung der Weiterfahrt

Ein "starkes" Bremsen stellt eine Behinderung dar.

-> Ein geringfügiges Ausweichen oder kurzfristiges Anhalten muss hingenommen werden

Verhalten die zu einen normalen Bremsen veranlassen, stellen keine Behinderung dar.

-> Eine Behinderung liegt nicht vor, wenn ein VT zu einem Verhalten gezwungen wird, zu dem er ohnehin verpflichtet gewesen wäre.

 

Im Rahmen der Vermeidbarkeit sind Gefährdungen und Schädigungen absolute Verbote.

Behinderungen und Belästigungen erscheinen nicht immer als vermeidbar.

-> Nur vermeidbare sind verboten, d.h. ein anderes Verhalten war objektiv möglich und subjektiv zumutbar.

Behinderungen sind vermeidbar, wenn Sie aus einem Verkehrsverstoß hervorgehen.

-> Liegt kein Verstoß vor, so sind die Interessen des Verursachers mit denen des Geschädigten abzuwägen.

=> Ist es dem Verursacher eher zuzumuten, die Behinderung zu unterlassen, oder dem Geschädigten eher zuzumuten diese hinzunehmen.

 

Dein a.g.O. angesprochenen Einscherabstand gilt nur für Kfz mit besonderen Geschwindigkeitsbeschränkungen, sowie Züge die länger als 7m sind.

-> Doppelter Tacho + Fahrzeuglänge (ca. 6m)

Für mich stellt das Verhalten des VT KEINE Behinderung dar, da wie oben angesprochen abgewägt werden muss, ob es vertretbar ist, dass der Andere hinter dir bleibt. Du hast keine gesetzliche Verpflichtung zu einem bestimmten Abstand (über dem Mindestabstand).

Da wird wohl in der Abwägung die "Gefährlichkeit" und "Unübersichtlichkeit" je nach Einzelfall und die Verkehrssicherheit ÜBER das eigensüchtige Verhalten des "Schneller voran kommens" (was zur Definition im 315c StGB angewandt wird) gestellt wird.

Es könnte eine Behinderung darstellen, wenn der VT ohne triftigen Grund gem. §3(2) StVO zu langsam fährt, da dann ein StVO Verstoß die Ursache ist. Man spricht allerdings dann von Geschwindigkeiten UNTER 60km/h.

am 31. Mai 2012 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

 

@Mr. Moe: Ich würde auch niemandem raten, seinen eigenen Sicherheitsabstand nach vorn zu verkürzen, nur weil hinter ihm noch Verkehr herrscht. Was nützt mir das denn im Ernstfall, wenn ich auf den LKW raufgerauscht bin? Meinst du, ein potentieller Überholer hält dann an und sagt "ich zahle ihnen den Schaden, sie wollten mir ja das Überholen erleichtern"? Kann ich mir nur schwer vorstellen.

Davon abgesehen gibt es auch keinen Zwang, beim Überholen seine Geschwindigkeit ununterbrochen zu steigern. Gerade mit dem Motorrad überhole ich häufig mehrere Fahrzeuge am Stück. Wenn ich da voll durchbeschleunigen würde, dann hätte ich am Ende der Kolonne Differenzgeschwindigkeiten, die jenseits von Gut und Böse lägen. Dann lieber zwischendurch einscheren und in mehreren Vorgängen überholen.

Vielleicht kam das falsch rüber. Ich würde auch nicht empfehlen, dass er seinen Sicherheitsabstand unterschreitet um jemandem das überholen zu erleichtern. Wenn er 50m bei 65km/h für angemessen hält ist das in Ordnung.

Das war so gemeint, wenn er meinetwegen 100m Abstand hält, damit ein Überholwilliger noch zwischenpasst, aber den Abstand wieder auf 50m verkürzt wenn sich eine längere Kolonne gebildet hat. Um den hinteren Reihen das Überholen nicht unnötig schwer zu machen. Aber mit größerem Abstand wäre es auch noch keine Behinderung, darum gings ja.

Ah, ok, dann hatte ich dich falsch verstanden.

Für mich hieße der Absatz

Zitat:

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

dass ältere Damen und Herren, inbesondere die mit großen Autos und mit Hut, sich nicht ans Lenkrad setzen sollten / dürften, schon gar nicht samstags, sonn- oder feiertags. Hinzu kommen ganz besonders diejenigen, die den Oberlehrer spielen (ausbremsen, beschleunigen beim Überholen, Überholmanöver generell vereiteln). Aber das ist meine eigene Interpretation. Außerhalb des Ironiemodus' teile ich natürlich die Ausfrühungen von hardcoreaudi ;)

am 31. Mai 2012 um 16:38

Wenn ich hinter 4 LKWs fahren und nicht überholen will (oder kann), dann lass ich natürlich einen Sicherheitsabstand wie immer eigentlich. Wenn sich im Rückspiegel nichts aufregendes tut, fahre ich wie gewohnt weiter. Wird fleißig gedrängelt und überholt, mach ich den Abstand vor mir Größer (fahre ggf. weiter nach Rechts usw), um "Überschätzer" überholen zu lassen.

Gleiches wenn ich sehe mir kommt ein Überholer entgegen, dann gehe ich vom Gas wenn ich sehe es wird knapp, damit er noch einscheren kann

Ob das gesetzlich richtig ist, ist für mich zweitrangig. Ich bin in diesem Moment der Führer des Fahrzeugs und ich persönlich muss in dieser Situation abwägen was ich für richtig(er) und ungefährlich(er) halte. So würde ich auch ganz sachlich vor Gericht argumentieren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. (un)vermeidbare Behinderung, Definitionsproblem