"Überholen" auf Autobahnauffahrt verboten?
Hallo zusammen,
ist es verboten Autos, die vor einem auf die Autobahn aufgefahren sind, auf der Auffahrt zu überholen?
Ich habe auf dem Weg nach Hause eine extrem lange Auffahrt und einige fahren schon bei der Hälfte auf die Autobahn auf und ich fahre dann manchmal einfach die Auffahrt mit höherer Geschwindigkeit weiter und fahr dann ganz normal mit notwendigem Abstand auf. Ich will ungerne langsamer als ein Lkw auffahren. Ich muss ja außerdem Vorfahrt gewähren.
Ist das verboten?
Manche, die vor mir aufgefahren sind und die ich auf der Auffahrt "überhole", hupen oder machen Lichthupe. Ich entschuldige mich dann.
Deswegen frage ich mich, ob das vielleicht gar nicht erlaubt ist. Ich würde das dann nämlich in Zukunft vermeiden/unterlassen.
Wenn die Frage schon mal gestellt wurde, dann entschuldigt mich.
Danke schon mal.
M.f.G.
Andreas.
Beste Antwort im Thema
Ich mach das auch auf kurzen Auffahrten....
Wenn da einer direkt am Anfang der auffahrt mit 60 rauftucktert überhole ich diesen noch rechts auf der Auffahrt.
118 Antworten
Zitat:
@1a2b3c schrieb am 22. November 2014 um 22:33:34 Uhr:
Ich kann es mir nur mit Spritsparwahn erklären, so im 6. Gang mit 45km/h und 10% auf das Beschleunigungspedal treten auf die Autobahn auffahren 😁
Unsicherheit/Unwissenheit/fehlendes Selbstvertrauen gehören sicher auch zu den Antworten.
Nicht wenige werfen am Ende des Streifens an der weißen Linie den Anker.
Zitat:
@kerberos schrieb am 22. November 2014 um 22:36:41 Uhr:
Unsicherheit/Unwissenheit/fehlendes Selbstvertrauen gehören sicher auch zu den Antworten.Zitat:
@1a2b3c schrieb am 22. November 2014 um 22:33:34 Uhr:
Ich kann es mir nur mit Spritsparwahn erklären, so im 6. Gang mit 45km/h und 10% auf das Beschleunigungspedal treten auf die Autobahn auffahren 😁Nicht wenige werfen am Ende des Streifens an der weißen Linie den Anker.
Hast ja recht war ja nur spaßig gemeint 😉
Geht aber auch anders rum. Gestern Nacht, vor mir ein riesen SUV davor ein roter Kleinwagen. In der S Kurve vor der Auffahrt schon sehr langsam der Kleinwagen und der SUV am drängeln. Auf der Autobahn alles frei kein einziger zu sehen. Der Kleinwagen auf 80 beschleunigt und wollte auffahren, ging nur nicht der SUV zog schon links an den Kleinen vorbei.
Zitat:
@1a2b3c schrieb am 22. November 2014 um 22:44:10 Uhr:
Hast ja recht war ja nur spaßig gemeint 😉Zitat:
@kerberos schrieb am 22. November 2014 um 22:36:41 Uhr:
Unsicherheit/Unwissenheit/fehlendes Selbstvertrauen gehören sicher auch zu den Antworten.
Nicht wenige werfen am Ende des Streifens an der weißen Linie den Anker.
Geht aber auch anders rum. Gestern Nacht, vor mir ein riesen SUV davor ein roter Kleinwagen. In der S Kurve vor der Auffahrt schon sehr langsam der Kleinwagen und der SUV am drängeln. Auf der Autobahn alles frei kein einziger zu sehen. Der Kleinwagen auf 80 beschleunigt und wollte auffahren, ging nur nicht der SUV zog schon links an den Kleinen vorbei.
Naja, das sind aber auch die Experten, die selbst bei normalen Verkehrsverhältnissen sofort auf die linke Spur ziehen, egal was von hinten kommt.
Die Überschätzen dann doch ganz gerne mal das Beschleunigungsvermögen ihrer Fahrzeuge. Auch bei vollem Ausdrehen ist irgendwann die physikalische Grenze erreicht. Beim einen früher, beim anderen später 😁
Hallo TE
Nee, das geht schon so in Ordnung. Man soll ja auch den Beschleunigungsstreifen ganz nutzen um mehr Tempo zu bekommen (falls es sich nicht um verkürzte handelt).
Lass die doch Hupen und anderes machen, der klügere gibt nach 😉
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Der Klügere gibt so lange nach bis der Dumme das Sagen hat 😁
Ich weiß nicht, ob der Punkt angesprochen wurde, aber interessant ist auch ein Urteil, nachdem - nacheinander - aufzufahren ist bzw. nur unter höchster Sorgfalt das vor einem auffahrende Auto überholt werden darf.
Das gilt dann in erster Linie für das Linksüberholen auf der rechtesten Fahrspur der Autobahn und eben nicht wie hier für das "Rechtsüberholen" unter Nutzung des Beschleunigungsstreifens, könnte aber auch "relevant" sein, insbesondere in Kombination mit § 1 StVO und noch so einigen anderen (Überholen, Spurwechsel).
Das Auffahren kann man sich selbst auch erleichtern, indem man etwas Abstand vom Vordermann hält und die Situation beobachtet. Dann muss man im Ernstfall nicht (mit überschüssiger Geschwindigkeit) rechts oder links vorbeischießen.
und wo ist das interessante Urteil?
Zitat:
@1a2b3c schrieb am 22. November 2014 um 22:44:10 Uhr:
(...) ging nur nicht der SUV zog schon links an den Kleinen vorbei.
Asoziales Verhalten, absolut nicht tolerabel und saugefährlich. Das geht gar nicht. Die paar Sekunden wird der Hirni am Steuer des SUV doch wohl Zeit haben.
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. November 2014 um 13:19:23 Uhr:
und wo ist das interessante Urteil?
Findest du hier, einfach im folgenden Thread nachlesen:
Es waere ja erstmal festzuhalten ob man hier von einem Ueberholen sprechen soll oder tatsaechlich mehr von einem Vorbeifahren sprechen muss.
Eher von einem Beschleunigen. Darum heißt es ja auch Beschleunigungsstreifen.
hieß, es hieß mal Beschleunigungsstreifen...ab 3/2013 heißt es Einfädelungsstreifen bzw.Ausfädelungsstreifen!
§ 7a STVO
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 23. November 2014 um 14:00:40 Uhr:
Eher von einem Beschleunigen. Darum heißt es ja auch Beschleunigungsstreifen.
Uberholen und Vorbeifahren sind verwandt, Beschleunigen hat mit diesem Wortpaar genau gar nichts zu tun. Oder darf ich nur zum Überholen/Vorbeifahren beschleunigen? Blöd, wenn ich grade keinen finde..... 😁
Hat sich aber erledigt, da er ja lt. dem letzten Post nicht mehr Beschleunigungsstreifen heißt. Schöner Mist, kann man den Pennern nicht mal mehr damit kommen. D.h. im Schritttempo einfädeln ist auch noch legitim.
Auffahren auf die Autobahn... Da erlebt man immer wieder tolle Sachen. 🙂
Ich gebe grundsätzlich erstmal Gas und suche mir dann eine passende Lücke.
Sollte es erforderlich sein, nutze ich den Standstreifen zum Einfädeln, bevor ich auf dem Beschleunigungsstreifen bremsen und stehen bleiben (geht gar nicht!) würde. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass diese Vorgehensweise laut StVO nicht gestattet ist.
Ernsthafte Probleme mit dem Einfädeln hatte ich eigentlich nie.
Viele Leute können die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, die Auffahren, nicht richtig einschätzen. Ich erlebe es immer wieder, dass andere abrupt auf die linke Spur wechseln um mir das Auffahren zu ermöglichen und dann mit ca. 110 km/h dort andere behindern, was überhaupt nicht nötig gewesen wäre.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 23. November 2014 um 20:00:49 Uhr:
Sollte es erforderlich sein, nutze ich den Standstreifen zum Einfädeln, bevor ich auf dem Beschleunigungsstreifen bremsen und stehen bleiben (geht gar nicht!) würde. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass diese Vorgehensweise laut StVO nicht gestattet ist.
Wieso nicht gestattet, der ist doch für Notsituationen gedacht. Ob nun zum Ausrollen im Pannenfall, Ausweichen von Hindernissen oder Problemen beim Einfädeln, wer will einem daraus einen Strick drehen?