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> Strafbefehl Annehmen, Oder Ist Die Strafe übertrieben?

Themenstarteram 7. Februar 2009 um 11:57

Hallo,

ich brauche euren Rat:

Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"

In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.

Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.

Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.

Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?

Beste Antwort im Thema
am 7. Februar 2009 um 12:02

Zitat:

Original geschrieben von bobo7

Hallo,

ich brauche euren Rat:

Und zwar hatte ich Ende Oktober einen Verkehrsunfall, bei dem ich auf Grund eines Ausweichmanövers (Reh überquerte die Straße) von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Am Auto entstand Totalschaden. Mein Beifahrer (ein Freund) brach sich das Bein (ist inzwischen Verheilt). Die Polizei nahm mir Blut ab. Die Kontrolle ergab 0,44 Promille, wurde aber auf die Tatzeit (knapp 2 Stunden vorher) hochgerechnet um 0,2 Promille auf offiziell: "0,6- 0,7 Promille"

In der Einlassung habe ich und der Anwalt geschrieben, wie das ganze Ablief: Ich fuhr einen Freund nach Hause und dabei wurden wir von dem Reh überrascht. Der Unfall wäre auch ohne Alkoholeinfluss passiert.

Nun bekam mein Anwalt von dem zuständigen Richter am Amtsgericht einen Anruf und er teilte mit, dass er nicht von unserer Einlassung überzeugt sei und vorraussichtlich einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen von je 30 Euro (Ich bin in der Ausbildung!?) und 11 Monate Führerscheinsperre (Ist bereits vorläufig entzogen) anordnen würde.

Ich halte diese Strafe für zu hoch, da ich noch nie im Straßenverkehr auffällig geworden bin und 0 Punkte in Flensburg habe. Auch steht im Protokoll des Arztes der das Blut abgenommen hat, dass mir keine Alkoholisierung anzumerken war und ich ruhig und höflich und von der Stimmung unauffällig war.

Halter ihr diese Strafe für angemessen? Momentan tendiere ich dazu, das ganze in einer Gerichtsverhandlung zu klären. Oder seht ihr da die Gefahr, dass ich noch eine höhere Strafe zugesprochen bekomme?

Auch auf die Gefahr hin, das dir die Antwort nicht gefällt, bei Alkohol im Straßenverkehr finde ich die Strafe 100% angemessen. Und bei dir war es mehr wie ein Pils!!!!!

MFG Thomas

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am 7. Februar 2009 um 14:19

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Beim Thema Alk und Geschwindigkeit melden sich auf Motor-Talk immer verstärkt die Gutmenschen zu Worte. Der TE hat doch schon genügend Schaden davongetragen, was bringt es denn hier noch verbal auf ihn einzuschlagen? Muß das sein?

Ja, weil Ihm anscheinend das Strafmaß zu hoch ist und er  billiger davon zukommmen versucht

Ja da hast du wohl pech gehabt.

Du hast Alk getrunken und bist gefahren, selber Schuld .

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Beim Thema Alk und Geschwindigkeit melden sich auf Motor-Talk immer verstärkt die Gutmenschen zu Worte. Der TE hat doch schon genügend Schaden davongetragen, was bringt es denn hier noch verbal auf ihn einzuschlagen? Muß das sein?

Ja, weil Ihm anscheinend das Strafmaß zu hoch ist und er versucht billiger davon zu kommmen

Und das müssen die Gutmenschen natürlich verhindern.Er ist ja schließlich gemeingefährlich, Alkoholiker und Raser.

Aber wenn der Gutmensch selbst ne Knolle bekommt, ist diese natürlich zu hoch und ungerechtfertigt.

Siehe unser Verkehrsminister." Das war doch keine geschlossene Ortschaft. Rechts ein Haus und links nur Ackerbau"..................................

am 7. Februar 2009 um 14:36

Wenn die Ausführungen des TE zutreffen, und davon ist in Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage zunächst einmal auszugehen, dann handelt es sich hier um einen Wildunfall, der jedem anderen Fahrzeugführer ebenfalls passieren kann. Die Tatsache, daß der TE zum Zeitpunkt des Unglücks alkoholisiert war ist dabei ohne jede Relevanz. Vor diesem Hintergrund kann der TE natürlich auch nur für das bestraft werden, was ihm persönlich anzulasten ist, nämlich das Fahren unter Alkoholeinfluß.

 

Nur wenn der Unfall ursächlich mit der Alkoholisierung in Zusammenhang stehen würde, wäre die verhängte Strafe gerechtfertigt. Da dies der TE in Abrede stellt, müßte nach rechtstaatlichen Grundsätzen das Gegenteil dessen bewiesen werden. Inwieweit dies möglich ist, kann nur in direktem Gespräch mit einem RA geklärt werden, von daher sind jedwede hier zu äußernde Vorschläge obsolet.

Zitat:

Original geschrieben von Prosecutor

Wenn der Mitfahrer als Zeuge den Wildunfall glaubhaft bestätigt, muß das einen Freispruch zur Folge haben.

Wenn dem Beifahrer nicht geglaubt wird, ist die Strafe üblich und nicht zu hoch angesetzt. Außerdem bekommt der dann ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage und du wegen Anstiftung.

Das setzt aber voraus, daß der Beifahrer nicht selbst alkoholisiert war, wovon in Anbetracht der beschriebenen Situation erst einmal nicht ausgegangen werden kann.

am 7. Februar 2009 um 15:13

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Wenn die Ausführungen des TE zutreffen, und davon ist in Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage zunächst einmal auszugehen, dann handelt es sich hier um einen Wildunfall, der jedem anderen Fahrzeugführer ebenfalls passieren kann. Die Tatsache, daß der TE zum Zeitpunkt des Unglücks alkoholisiert war ist dabei ohne jede Relevanz. Vor diesem Hintergrund kann der TE natürlich auch nur für das bestraft werden, was ihm persönlich anzulasten ist, nämlich das Fahren unter Alkoholeinfluß.

es geht hier nicht nur um fahren unter alkoholeinfluß und einen verkehrsunfall - der TE hat eine körperverletzung begangen und das unter alkoholeinfluß. ich schätze mal, dass ihm das eine lehre sein wird, wenn er nen jahr ohne lappen lebt und ordentlich geld abdrücken muss...

am 7. Februar 2009 um 15:15

Ich denke die Zeit ohne Führerschein wird dir gut tun, dann kannst du in Ruhe nachdenken, wie dein Leben aussehen würde, wenn es zu schlimmeren Folgen gekommen wäre. Es ist weniger eine Strafe als eine Zeit, die du offensichtlich brauchen wirst um die geistige Reife zu bekommen, ein Auto zu lenken.

Du bekommst eine zweite Chance. Also nutz die Zeit um dir klar zu werden, warum dich die Strafe hart treffen muss und freu dich, dass du nach der Strafe, hoffentlich mit dem nötigen Verantwortungsbewußtsein, wieder fahren darfst.

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Der TE hat doch schon genügend Schaden davongetragen...

Es geht ja hier um zwei verschiedene Dinge, nämlich um den Schaden, den der TE davongetragen hat und die Bestrafung, welche ihn erwartet. Man sollte da nicht der Versuchung unterliegen, diese beiden Sachverhalte gegeneinander aufzurechnen, da das Eine nichts mit dem Anderen zu tun hat.

am 7. Februar 2009 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

es geht hier nicht nur um fahren unter alkoholeinfluß und einen verkehrsunfall - der TE hat eine körperverletzung begangen und das unter alkoholeinfluß.

Der Schilderung des TE zufolge war ursächlich für den Unfall ein Wildwechsel. Zufällig war der TE zu diesem Zeitpunkt auch noch alkoholisiert. Ob dieser Umstand den Unfall begünstigt hat und ob dieser ohne Alkohol gar hätte vermieden werden können, ist allenfalls Gegenstand von Spekulationen.

Sicherlich ist bei dieser Diskussion ein hoher Anteil Spekulation dabei. Klarheit kann hier wohl nur eine Gerichtsverhandlung bringen, wenn sich der TE darauf einlassen möchte. Dabei läuft er natürlich Gefahr, daß sich seine Lage im Vergleich zu der Gegenwärtigen noch verschlechtert.

Der Alkoholgenuß mag zwar nicht ursächlich für den Unfall beim Wildwechsel gewesen sein, er könnte aber ein Grund dafür sein, daß der TE die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und gegen den Baum gefahren ist.

am 7. Februar 2009 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Der Schilderung des TE zufolge war ursächlich für den Unfall ein Wildwechsel. Zufällig war der TE zu diesem Zeitpunkt auch noch alkoholisiert. Ob dieser Umstand den Unfall begünstigt hat und ob dieser ohne Alkohol gar hätte vermieden werden können, ist allenfalls Gegenstand von Spekulationen.

Wenn ich das richtig sehe BEHAUPTET der TE, dass da ein reh die straße überquert hat - so liegt es dann wohl an ihm, dies zu beweisen. es kann auch eine schutzbehauptung sein und der unfall war ein alleinunfall.

Ja, sofern es zu keinem Kontakt des Fahrzeuges mit dem Reh kam, läßt sich der behauptete Wildwechsel kaum beweisen. Das Abkommen von der Straße und der Alkoholpegel des Fahrers sind dagegen harte Fakten.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Der Schilderung des TE zufolge war ursächlich für den Unfall ein Wildwechsel. Zufällig war der TE zu diesem Zeitpunkt auch noch alkoholisiert. Ob dieser Umstand den Unfall begünstigt hat und ob dieser ohne Alkohol gar hätte vermieden werden können, ist allenfalls Gegenstand von Spekulationen.

Wenn ich das richtig sehe BEHAUPTET der TE, dass da ein reh die straße überquert hat - so liegt es dann wohl an ihm, dies zu beweisen. es kann auch eine schutzbehauptung sein und der unfall war ein alleinunfall.

In Deutschland ist es so, dass ihm diese Aussage widerlegt werden muss.

Und da es für den Vorfall einen Zeugen gab, welcher direkt daneben saß und dies bezeugen kann wird es schwer das Reh wegzudiskutieren.

Wenn sich aber z.B. erhöhte Geschwindigkeit beweisen lässt, könnte dies auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sein, oder das ein Reh welches die Strasse überquert keinen Einfluss auf den Unfall und dessen Ausgang hatte, und ausschließlich der Alkohol dafür verantwortlich war etc etc. um dort etwas genaueres zu sagen wird sich bestimmt ein Gutachter drum kümmern, da nützt es hier nicht die Glaskugel zu befragen.

Die Strafe wegen Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinwirkung wird aber alle Fälle auf ihn zukommen.

Zitat:

In Deutschland ist es so, dass ihm diese Aussage widerlegt werden muss. Oder das ein Reh welches die Strasse überquert keinen Einfluss auf den Unfall und dessen Ausgang hatte, und ausschließlich der Alkohol dafür verantwortlich war.

Diese Aussage braucht ihm im vorliegenden Falle nicht widerlegt werden, da das Abkommen von der Fahrbahn unter Alkoholeinfluß in ausreichender Höhe schon Fakt genug für eine Verurteilung sind. Der Wildwechsel wird ihm ja schließlich nicht zur Last gelegt, sondern das Fahren unter Alkoholeinfluß.

am 7. Februar 2009 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

In Deutschland ist es so, dass ihm diese Aussage widerlegt werden muss.

das stimmt nicht:

Zitat:

Die Beweispflicht liegt beim Fahrer. Das Oberlandesgericht Köln wies den Entschädigungsanspruch gegen eine Versicherung ab, weil der Autofahrer nicht beweisen konnte, dass er mit einem Hasen kollidiert ist und dass dieser den anschließenden Unfall verursacht hat.

http://www.jagd-online.de/naturschutz/achtungwildwechsel/?meta_id=225

glaube nicht, dass versicherungs- und straftechnisch das großartig anders geregelt ist.

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