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[Puretech 110] Nimmt sporadisch kein Gas an

Citroën Berlingo 2 (7)
Themenstarteram 12. Juni 2019 um 5:17

Hallo,

unser neuer Berlingo II (Bj. 2017) hat jetzt ca. 15.000km runter und ist noch in der 2 Jahre Gewährleistung.

Er hat sporadisch das Problem, dass er beim normalen Beschleunigen im 2. oder auch 3. Gang bei ca. 2500 U/min

sich hin und wieder für 1 Sekunde "verschluckt" und dann offenbar kein Gas annimmt.

Danach zieht er dann aber wieder.

Das ist in den letzten 18 Monaten seit Kauf bis jetzt ca. 5-6 Mal vorgekommen.

 

Jetzt stand gestern meine Frau an der Ampel (Motor lief weiter, Start Stop Automatik griff nicht ein) und wollte dann ganz normal wieder anfahren. Also Gang rein, Kupplung kommen lassen, aber er nahm kein Gas an.

Sie hatte dann eingekuppelt und der Wagen rollte dann ganz langsam mit Leerlaufdrehzahl, aber er nahm kein Gas an bei Tritt auf das Gaspedal.

Sie hat dann Zündung aus und wieder angemacht.

Dann ging wieder alles normal und sie konnte normal wieder Gas geben.

Mein Werkstattmann, der auf Citroen spezialisiert ist, meinte, mit dem PureTech 110 gäbe es wohl häufiger Probleme.

Hat jemand ähnliche Probleme mit einem praktisch neuen Berlingo?

Man liest im Netz jetzt etwas von defekter Lamdasonde bis "Austausch des Tanks"...

Habe in 10 Tagen einen Werkstatttermin beim Citroenhändler.

Wollte bis dahin aber schon mal vorfühlen, was ein möglicher Fehler sein kann.

 

Ich bitte um Wortmeldungen.

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14 Antworten

Lamdasonde könnte Sinn machen und der Austausch wäre auch im Rahmen.

Wenn der Wagen noch in der Gewährleistung ist muss der Werkstattmann von Citroen den Fehler solange suchen bis er ihn findet und den Fehler abstellen. Ihm immer wieder das Auto hinstellen und Ersatzwagen während der Zeit fordern. Wenn der Wagen während der Fahrt oder beim Anfahren plötzlich kein Gas annimmt ist das ein sicherheitsrelevanter Mangel. Das Auto ist nicht Betriebssicher und darf so nicht in den Verkehr gebracht werden.

Im Fehlerspeicher müsste ja etwas abgelegt sein.

Nicht locker lassen, wenn er den Fehler nicht findet kann er einen Kundendienst Ingeneur vom Importeur anfordern.

Nach Ende der Gewährleistung findet er den Fehler gegen Berechnung.

Wenn mehrmalige Instandsetzungsversuche keinen Erfolg hatten ist auch eine Wandlung des Kaufvertrags möglich.

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 8:01

Zitat:

@Amel01 schrieb am 12. Juni 2019 um 09:52:04 Uhr:

.Wenn der Wagen während der Fahrt oder beim Anfahren plötzlich kein Gas annimmt ist das ein sicherheitsrelevanter Mangel. Das Auto ist nicht Betriebssicher und darf so nicht in den Verkehr gebracht werden.

Bis jetzt trat das kurze "Nicht Gas annehmen" immer nur in der Stadt auf.

Ich male mir aber gerade aus, wie es wäre, wenn ich bei Tempo 180km/h auf der linken Spur der Autobahn auf einmal ins Leere trete und den Wagen über drei Fahrstreifen auf dem Pannenstreifen zum Ausrollen bringen müsste...

Auf dem Display lässt sich im Service Check auch eine gespeicherte Fehlerliste aufrufen.

Da ist aber bis jetzt kein einziger Fehler abgespeichert.

Ich hoffe, dass die in der Werkstatt beim Auslesen des Fehlerspeichers mehr gespeicherte Daten abrufen können.

 

Themenstarteram 26. Juni 2019 um 3:28

Zitat:

@Amel01 schrieb am 12. Juni 2019 um 09:52:04 Uhr:

Wenn der Wagen noch in der Gewährleistung ist muss der Werkstattmann von Citroen den Fehler solange suchen bis er ihn findet und den Fehler abstellen.

Ich hab schon fast so etwas geahnt:

War neulich bei Citroen und die wollen sich jetzt auf IHRE Garantiebestimmungen rausreden, nach dem Motto, oh, sie haben nach 12 Monaten nicht die notwendige Inspektion gemacht usw. (Hab ich auch nicht, weil mein Werkstattmann meines Vertrauens gesagt hat, dass es völlig ausreicht, wenn ich bei einem Neuwagen das erste Mal nach 2 Jahren komme)

Ich habe denen dann versucht zu erklären, dass ich nicht deren Garantie in Anspruch nehmen will sondern die gesetzliche Gewährleistung.

Haben die aber sich nicht drauf eingelassen, sondern meinten, dass es sein könne, dass die Untersuchung nicht von der Garantie abgedeckt sei.

Und er kam auch gleich mit, ob ich denn beweisen könne, dass der Fehler bereits in den ersten 6 Monaten auftrat?

Kann ich natürlich nicht, wie auch??

Es bleibt für mich also ein nicht unerhebliches Kostenrisiko.

Ach ja.

Der Typ meinte noch, dass die gespeicherten Fehler in der Software nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht werden. Stimmt das?

Der angezeigte Motorfehler meiner Frau war natürlich nicht abgespeichert und die anderen kleinen Ruckler auch nicht.

Nur ein Fehler "Klopfen" bei 120km, bevor ich bei Citroen war, wurde angezeigt.

Davon habe ich aber nichts mitbekommen...

Schon lustig, wie soll ich als Kunde denn beweisen, dass ein Fehler zu einer bestimmten Zeit auftrat, wenn nicht mal die Motorsoftware etwas speichert bzw. es nach einer bestimmten Zeit wieder löscht?

 

Die Garantie wir zu bestimmten Bedingungen gegeben, unter Anderem, die einhaltung der Wartungsinterwalle.

Rein juristisch ist die Garantie damit erledigt und man kann günstigstenfalls auf Kulanz hoffen.

Dem Werkstattmann des Vertrauens würde ich das Vertrauen entziehen, er kann kein Fachmann sein.

Maximal ist es hier ein Gewährleistungsfall. Und so wie das hier geschildert wurde, freut sich bestimmt der Rechtsanwalt des Vertrauens. Übrigens: der Rat des Werktstattmannes ist völlig daneben. Es gibt nun mal vorgeschriebene Wartungsintervalle, an die man sich halten sollte. Und gerade in den Anfangsjahren würde ich immer in eine Vertragswerkstatt gehen, dann vermeidet man gewisse Konflikte.

[Ich würde dem Werkstattmann des Vertrauens eine „Rechnung „ schreiben. Wie kann man irgendeinem, nicht Fachmann bei einem Wertgegenstand ca. 20.000 € solche Märchen glauben?

 

 

 

 

 

quote]

@Berlingooo schrieb am 26. Juni 2019 um 05:28:47 Uhr:

Zitat:

@Amel01 schrieb am 12. Juni 2019 um 09:52:04 Uhr:

Wenn der Wagen noch in der Gewährleistung ist muss der Werkstattmann von Citroen den Fehler solange suchen bis er ihn findet und den Fehler abstellen.

Ich hab schon fast so etwas geahnt:

War neulich bei Citroen und die wollen sich jetzt auf IHRE Garantiebestimmungen rausreden, nach dem Motto, oh, sie haben nach 12 Monaten nicht die notwendige Inspektion gemacht usw. (Hab ich auch nicht, weil mein Werkstattmann meines Vertrauens gesagt hat, dass es völlig ausreicht, wenn ich bei einem Neuwagen das erste Mal nach 2 Jahren komme)

Ich habe denen dann versucht zu erklären, dass ich nicht deren Garantie in Anspruch nehmen will sondern die gesetzliche Gewährleistung.

Haben die aber sich nicht drauf eingelassen, sondern meinten, dass es sein könne, dass die Untersuchung nicht von der Garantie abgedeckt sei.

Und er kam auch gleich mit, ob ich denn beweisen könne, dass der Fehler bereits in den ersten 6 Monaten auftrat?

Kann ich natürlich nicht, wie auch??

Es bleibt für mich also ein nicht unerhebliches Kostenrisiko.

Ach ja.

Der Typ meinte noch, dass die gespeicherten Fehler in der Software nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht werden. Stimmt das?

Der angezeigte Motorfehler meiner Frau war natürlich nicht abgespeichert und die anderen kleinen Ruckler auch nicht.

Nur ein Fehler "Klopfen" bei 120km, bevor ich bei Citroen war, wurde angezeigt.

Davon habe ich aber nichts mitbekommen...

Schon lustig, wie soll ich als Kunde denn beweisen, dass ein Fehler zu einer bestimmten Zeit auftrat, wenn nicht mal die Motorsoftware etwas speichert bzw. es nach einer bestimmten Zeit wieder löscht?

Also normal hat der Werkstattmann schon recht mit die erste Inspektion reicht nach 2 Jahren. (generell sind unsere Autos überinspiziert).

Aber innerhalb der Garantie ob nun 2 Jahre oder erweitert auf 5 Jahre und vielleicht noch 2 Jahre "Kulanz" bei wenig KM würde ich einen Teufel tun und an der Vertragswerkstatt sparen.

Man kann sollte es zu teuer sein warum auch immer mit den meisten Vertragswerkstätten sprechen und den Serviceumfang anpassen.

So z.B. das auffüllen der notwendigen Betriebsstoffe vorab erledigen und wenn voll -> keine berechnung.

Das Öl zum Service mit bringen usw...

Was da jeder für richtig hält muss jeder für sich entscheiden.

Theoretisch könnte man auch zur Freien Werkstatt gehen und alles Vertragsgemäß erledigen lassen für viel weniger Geld.

Die Garantie besteht weiterhin zumindest in den ersten 2 Jahren da eine Herstellerbindung verboten ist.

Was aber im Problemfall immer kommt sind zickereien wenn man nicht beim OE Hersteller war.

aus praktischer Erfahrung würde ich bei den Motoren und vorallem mit den Zahnriemen im Öl (ich schlage den Entwickler solch eines Konstruktes ;)) jedes Jahr einen Ölwechsel machen und zwar NUR mit genau dem vorgeschribenen Öl! kein anderes Öl was die Spezifikation hat einfüllen einfach weil nicht sicher ist das es genau die Additive drin hat welche den bescheuerten Zahnriemen pflegen. einfach das "Ineo First 0w20" bzw. ineo first 0w30 einfüllen und gut ist. kein Shell, kein Mobil kein Baumarktöl. (Normal vertrete ich die "haupsache die spezifikation passt" Fraktion das aber nur bei "gut" Konstruierten motoren und nicht wenn solche Schwachstellen integriert sind. denn Motorschaden ist teuer... ein auflösender Zahnriemen VOR dem Kapitalen schaden kostet auch schon ~1500€ mit neuem riemen, motor putzen und neuer Ölpumpe weil zugesetzt mit Gummiabrieb usw... da kommt es echt nicht drauf an ob man im Jahr 3,5L Öl für 5€/L Kauft oder für 10€/L das Ineo First)

die Gefahr das etwas wie bei ->-> Sendung Autodoktoren Januar 2019 (youtube suchen) passiert (Ford 1.0 ecotec) ist viel zu groß!

Das Internet ist dazu gut gefüllt mit Puretec Problemen der ersten Generationen vor 2018. von Zündkerzen die abbrennen und den Motor zerstören bis zu sich auflösenden Zahnriemen bei unter 100tkm (angeblich 220tkm Wartungsintervall/10Jahre)

(ja auch ne Engine of the year kann kacke sein. der BMW S54 war es gefühlt "immer" Engine of the Year aber trotzdem ist die Maschine bei Geldmangel nach 120-160TKM Schrott)

Informiere dich und gehe mit dem Meister gezielt die Schwachstellen durch!

1. Zündkerzen

2. Nockenwellensensor

3. Zahnriemen/Motoröl

4. Zündspulen, Kurbelwellensensor usw....

Zitat:

Ich habe denen dann versucht zu erklären, dass ich nicht deren Garantie in Anspruch nehmen will sondern die gesetzliche Gewährleistung.

Haben die aber sich nicht drauf eingelassen, sondern meinten, dass es sein könne, dass die Untersuchung nicht von der Garantie abgedeckt sei.

Das ist leider ein übliches Vorgehen der Unternehmen, das sich wirtschaftlich "lohnt", weil viele Menschen den Unterschied zwischen der Gewährleistung und einer Garantie nicht kennen bzw. die Begriffe bedeutungsgleich verwenden. Die Rechte aus der Gewährleistung sind gesetzlich festgelegt (und häufig für den Kunden vorteilhafter), eine Garantie wird durch den Hersteller/Händler gegeben, der dann auch bestimmte Voraussetzungen definieren kann. Und der Kunde kann natürlich gemäß seiner Gewährleistungsrechte reklamieren, er muss keine Garantie in Anspruch nehmen. Hört der Händler nicht gern, da das Andere bequemer für ihn ist.

Ich hab letztens noch ein Smartphone im ersten halben Jahr reklamiert, der Händer hat sich erst gerührt (Zubehör hatte ich nicht mehr zum Zuruckschicken), als ich ihm schriftlich mitgeteilt habe, dass ich mich bei meiner Reklamation ausdrücklich auf die gesetzliche Gewährleistung beziehe, nicht auf eine Garantie. Mündliche Nachfragen sind meiner Erfahrung nach nicht zielführend in so einem Fall, da weder Frage noch Antwort belegbar sind.

Themenstarteram 18. April 2022 um 13:24

Das Problem ist immer noch da.

 

Jetzt hat der PKW neulich beim normalen Fahren auf der Landsraße plötzlich gepiept und im Display angezeigt:

Motorfehler:

Fahrzeug reparieren lassen

 

Ich bin dann umgedreht und in meine Werkstatt gefahren.

Dort wurden dann folgende zwei Fehlercodes ausgelesen:

P3061

P15A1

Der Fehler mit der Klopfregelung ist vermutlich das Problem mit dem sporadischen "gibt kein Gas"

Den anderen Fehler weiß mein Werkstattmeister nicht einzuordnen.

Er hat von Citroen eine Liste angefordert, was in so einem Fall zu tun ist.

Die war der lang mit allgemeinen Dingen, die dann der Reihe nach geprüft werden müssen.

 

Weiß von euch vielleicht jemand mehr bzgl. dieser Fehler beim Berlingo mit dem Puretech 110 Motor?

Ich hoffe immer noch, dass das ein bekannter Serienfehler ist, und andere Werkstätten den bereits kennen.

 

Meine Werkstatt meint, die Überprüfung könnte im Extremfall durchaus 2000-3000€ kosten.

Das ist mir zu viel, zumal dieser Fehler "Fahrzeug reparieren lassen" bis jetzt auch noch nie aufgetaucht ist.

Bin danach auch bereits wieder im Stadtverkehr 300km gefahren.

Keine weiteren Vorkommnisse.

Ich bin jetzt fast soweit, einfach auf gut Glück die Lamdasonde tauschen zu lassen, um zu sehen, ob dann wenigstens der Fehler P3061 weg ist.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema '[Puretech 110] 2 Fehlermeldungen - wer weiß Bescheid?' überführt.]

Fehlercode P15A1
Fehlercode P3061
Themenstarteram 18. April 2022 um 13:33

Zitat:

Das ist leider ein übliches Vorgehen der Unternehmen, das sich wirtschaftlich "lohnt", weil viele Menschen den Unterschied zwischen der Gewährleistung und einer Garantie nicht kennen bzw. die Begriffe bedeutungsgleich verwenden. Die Rechte aus der Gewährleistung sind gesetzlich festgelegt (und häufig für den Kunden vorteilhafter), eine Garantie wird durch den Hersteller/Händler gegeben, der dann auch bestimmte Voraussetzungen definieren kann. Und der Kunde kann natürlich gemäß seiner Gewährleistungsrechte reklamieren, er muss keine Garantie in Anspruch nehmen. Hört der Händler nicht gern, da das Andere bequemer für ihn ist.

Genau das ist der Punkt.

Themenstarteram 18. April 2022 um 15:26

Könnte der Fehler auch hiermit zu tun haben?

Rückrufdatenbank

Details zu Ihrer Auskunft:

KBA-Referenznummer: 010078

Hersteller-Code der Rückrufaktion: HFC

Hersteller/Marke: CITROEN

Verkaufsbezeichnung: BERLINGO, C3, C3 PICASSO, C4, C4 CACTUS, C4 PICASSO, DS3, DS4

Baujahr von: 2013

Baujahr bis: 2017

Betroffene Fahrzeuge (weltweit): 157715

Vermutlich betroffene Fahrzeuge (Deutschland): 14963

Überwachung der Rückrufaktion durch das KBA: überwacht

Beschreibung: Abriebpartikel des Zahnriemens können zu einer Beeinträchtigung der Vakuumpumpe führen. In der Folge kann die Funktion des Bremskraftverstärkers vermindert sein bzw. entfallen.

Mögliche Einschränkungen der betroffenen Fahrzeugausführungen:

1,2 LIter-Motor

Abhilfemaßnahme des Herstellers: Überprüfung und ggf. Austausch des Zahnriemens. Implementierung einer Software, zur Verbesserung der Systemdiagnose der Vakkumversorgung.

Bekannte Vorfälle mit Sach-

und/oder Personenschäden: 15 Schadensfälle bekannt, 2 Unfälle ohne Personenschaden

Veröffentlichungsdatum: 03.09.2020

 

Laut den Daten Baujahr und Motor (1.2 Puretech 110) wäre mein Auto von der Rückrufaktion betroffen, wenn ich aber meine FIN bei citroen.de eingebe, erscheint dort der Hinweis, dass der PKW nicht von einer Rückrufaktion betroffen wäre.

https://www.citroen.de/wartung-services/rueckrufaktion-pruefung.html

Was stimmt denn nun?

Ist meine FIN da nach 18 Monaten aus der Datenbank schon wieder rausgenommen worden?

Jeder Wagen weniger in der Werkstatt wäre ja bares Geld für Citroen...

Themenstarteram 18. April 2022 um 17:05

Junge, Junge, nach mehrstündigem Googlen bin ich jetzt auf das Problem "LSPI" gestoßen.

Das Risiko scheint mit dem richtigen Öl und einem Brennraumreiniger verringert werden zu können.

Die Frage ist jetzt nur, welches Öl ist geeignet und Brennraumreiniger, ja oder nein?

Habe mir nicht alles durchgelesen.

Beim Fehler P15A1 weiss jeder Händler genau, was zu tun ist.

Ausserdem müsste man Fahrgestellnummer haben, um ev. helfen zu können.

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