„Prüfung Ihrer Schadensersatz-Ansprüche“ Software-Update

Mercedes

WDC166 ML 350 BLUETEC 4MATIC Baujahr 04.2013

Ende Januar 2020 bekam ich Post von Mercedes-Benz
Es handelte sich um eine Rückrufaktion – Software-Update
(mit einem Angebot eines 100,-€ Gutscheins bei der Durchführung bis zum 31.03.2020)

Nach einigen Informationen über Google bekam ich anschließend einige Angebote
von Rechtsanwaltsgesellschaften auf meinen Bildschirm.

Wie sind die Erfahrungen mit solchen Rechtsvertretern?
lohnt es sich ohne Rechtsschutz eine „Prüfung von Schadensersatz-Ansprüche“
durchführen zu lassen?
Kommen wie angekündigt wirklich keine Kosten auf mich zu?
Die Rechtsanwälte arbeiten bestimmt nicht ohne Lohn
Laut Tabelle liegen die Erfolgsaussichten bei nahe 100%

Vielen Dank im Voraus für gute Tipps

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 26. Februar 2020 um 20:29:08 Uhr:


Als Kaufmann sollte man ein gesundes Gefühl für Geschäfte, Zeiteinsatz und Ergebnisse haben.
Ich würde an deiner Stelle auch das KBA und die Bundesregierung anzeigen und auf Schadensersatz klagen.
Hast ja nichts zu verlieren. Kannst ja alles ablehnen oder annehmen,

Guter Mann ....

was möchten sie genau von mir? Merken sie nicht, das sie sich ein wenig lächerlich machen? Das sollten sie sich ersparen.

Die Unterhaltung, b.z.w. der Schriftverkehr ist hiermit beendet. Sie werden sicherlich jemanden Ihres gleichen finden bei dem sie Unsinniges verfassen können. Mit vielem hahahahahah oder huhuhuhu :-) Mit mir funktioniert das nicht.
Einen schönen Abend wünsche ich ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Howie

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Eventuell eine kompetentere Werkstatt suchen...

Zitat:

@Howie1 schrieb am 26. Februar 2020 um 11:38:55 Uhr:


Hallo ....

Also, ich habe es soeben gemacht. Ich habe einen Anwalt beauftragt, die Angelegenheit zu prüfen. Ich bin durchaus mit dem Fahrzeug bisher zufrieden. Dennoch habe ich keine Lust mich von einem Konzern an der Nase herumführen zu lassen. Mercedes hat einen Fehler gemacht. Soviel steht ja nun wohl mal fest. Ansonsten müsste es weder freiwillige, noch angeordnete Software - Updates geben, oder sehe ich da etwas falsch?
Wer einen Fehler macht, oder gar betrügt, muss dafür einstehen. Ich habe keinen Fehler gemacht. Daher möchte ich weder Risiken, noch Folgen etwaiger zusätzlicher Wertverluste welche durch das Software Update auftreten können nicht übernehmen. Schauen wir, was wird.

Gruß Howie

Kontaktiere doch Howie, der hat einen kompetenten Anwalt. Evtl. wird dein Auto von MB zurück gekauft, oder bekommst einen neuen. Hast du eine Rechtschutzversicherung? Ansonsten gibt es Anwälte die anteilig vom Gewinn bezahlt werden. Ja, gegen mercedes klagen, das wäre eine Möglichkeit. Es ist echt nicht in Ordnung das ein Kunde mit einem sieben jahre jungen Fahrzeug mit 180tkm so hängen gelassen wird.

lasse und wissen was du machst. Ich bin auch am überlegen gegen MB zu klagen, meiner verbraucht jtzt 15% mehr. Ich lasse aber es ganz langsam angehen und schaue welcher Weg und welche Begründung am besten zieht

Unglaublich schlimm, bekommst jetzt mit der gelben lampe kein TÜV und kannst dein schönes Auto nicht verkaufen. Bin echt von MB enttäuscht.

Wir drücken dir die Daumen, mach was....

Wir sollten uns hier im Forum zusammen tun und MB gemeinsam verklagen. Mein GLE ist von 2017, ich möchte einen kostenfreien Umtausch gegen den Neuen. Wir könnten es wegen Betrug oder arglistige Täuschung versuchen.
Gemeinsam sind wir stärker.....

Was haltet ihr davon?
Seit ihr dabei?
Zeigen wir es MB!!
Gerne auch per PN
Ich bin dabei
Wir nennen uns dann die Motortalk-Kläger

Zitat:

@Simpson666 schrieb am 7. April 2020 um 22:15:09 Uhr:


Wir sollten uns hier im Forum zusammen tun und MB gemeinsam verklagen. Mein GLE ist von 2017, ich möchte einen kostenfreien Umtausch gegen den Neuen. Wir könnten es wegen Betrug oder arglistige Täuschung versuchen.
Gemeinsam sind wir stärker.....

Was haltet ihr davon?
Seit ihr dabei?
Zeigen wir es MB!!
Gerne auch per PN
Ich bin dabei
Wir nennen uns dann die Motortalk-Kläger

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Okay,
geht auch gern von mir begleitet sofort los.
Gruß
wurzie

Super, dann sind wir schon 19 Kläger. Schicke mir deine Kontaktdaten per PN

Zitat:

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Geil ... die MT-Kläger Gang ! Respekt ...

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@Howie
In welchem Stadium befindest Du Dich zur Zeit? Noch im außergerichtlichen Verfahren oder ist durch Deinen Anwalt bereits Klage eingereicht?
Bei mir hat Daimler im außergerichtlichen Verfahren eine Rücknahme des Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises zzgl. Zinsen erwartungsgemäß abgelehnt. Habe daraufhin durch meinen Anwalt Klage beim OLG Stuttgart gegen die Daimler AG einreichen lassen. Erstaunlich mit welchem Detailwissen die Kanzlei suf 151 Seiten Klageschrift die verbauten, verschiedenen Abschalteinrichtungen darlegt.
Allerdings erwarte ich mit Spannung das Urteil des EuGH zu dieser Problematik. Dieses Urteil ist entscheidend für die Erfolgsaussichten einer Klage, da es Binsungswirkung gegenüber den nationalen Gerichten hat.
Die mich vertretenden Rechtsanwaltskanzlei KAP aus München scheint äußerst kompetent zu sein und über Insiderwissen zu verfügen. Durch wen lässt Du Dich vertreten?

Macht es nicht Sinn hierauf ZUERST zu warten :-)?
Allerdings erwarte ich mit Spannung das Urteil des EuGH zu dieser Problematik. Dieses Urteil ist entscheidend für die Erfolgsaussichten einer Klage, da es Binsungswirkung gegenüber den nationalen Gerichten hat.

UND DANN erst Klage einzureichen? :-)

Deine Klageschrift besteht aus 151 Seiten. Und die Argumentationsschrift von MB, 1510 Seiten??

Zitat:

@atoll schrieb am 15. April 2020 um 11:31:39 Uhr:


@Howie
In welchem Stadium befindest Du Dich zur Zeit? Noch im außergerichtlichen Verfahren oder ist durch Deinen Anwalt bereits Klage eingereicht?
Bei mir hat Daimler im außergerichtlichen Verfahren eine Rücknahme des Fahrzeuges gegen Erstattung des Kaufpreises zzgl. Zinsen erwartungsgemäß abgelehnt. Habe daraufhin durch meinen Anwalt Klage beim OLG Stuttgart gegen die Daimler AG einreichen lassen. Erstaunlich mit welchem Detailwissen die Kanzlei suf 151 Seiten Klageschrift die verbauten, verschiedenen Abschalteinrichtungen darlegt.
Allerdings erwarte ich mit Spannung das Urteil des EuGH zu dieser Problematik. Dieses Urteil ist entscheidend für die Erfolgsaussichten einer Klage, da es Binsungswirkung gegenüber den nationalen Gerichten hat.
Die mich vertretenden Rechtsanwaltskanzlei KAP aus München scheint äußerst kompetent zu sein und über Insiderwissen zu verfügen. Durch wen lässt Du Dich vertreten?

Hallo atoll,
vielen Dank für Deinen Beitrag. Wie lautet denn die Anschrift Deiner Kanzlei? Und wie sind die Kosten dort?
Gruß
wurzie

@Würzie
KAP Rechtsanwaltsges. mbH
Theatinerstrasse 15 | FÜNF HÖFE
80333 MÜNCHEN

Haben gerade erstinstanzlich das 1. Urteil gegen BMW erstritten.

Wollten ca. 2300 € für die außergerichtliche Einigung haben. Meine Rechtsschutzversicherung hat den Betrag auf ca. 1800 € gekürzt. Damit waren sie auch einverstanden.
Die Gebühr für die Klageeinreichung liegt bei ca. 2100 €.

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