„Prüfung Ihrer Schadensersatz-Ansprüche“ Software-Update
WDC166 ML 350 BLUETEC 4MATIC Baujahr 04.2013
Ende Januar 2020 bekam ich Post von Mercedes-Benz
Es handelte sich um eine Rückrufaktion – Software-Update
(mit einem Angebot eines 100,-€ Gutscheins bei der Durchführung bis zum 31.03.2020)
Nach einigen Informationen über Google bekam ich anschließend einige Angebote
von Rechtsanwaltsgesellschaften auf meinen Bildschirm.
Wie sind die Erfahrungen mit solchen Rechtsvertretern?
lohnt es sich ohne Rechtsschutz eine „Prüfung von Schadensersatz-Ansprüche“
durchführen zu lassen?
Kommen wie angekündigt wirklich keine Kosten auf mich zu?
Die Rechtsanwälte arbeiten bestimmt nicht ohne Lohn
Laut Tabelle liegen die Erfolgsaussichten bei nahe 100%
Vielen Dank im Voraus für gute Tipps
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Simpson666 schrieb am 26. Februar 2020 um 20:29:08 Uhr:
Als Kaufmann sollte man ein gesundes Gefühl für Geschäfte, Zeiteinsatz und Ergebnisse haben.
Ich würde an deiner Stelle auch das KBA und die Bundesregierung anzeigen und auf Schadensersatz klagen.
Hast ja nichts zu verlieren. Kannst ja alles ablehnen oder annehmen,
Guter Mann ....
was möchten sie genau von mir? Merken sie nicht, das sie sich ein wenig lächerlich machen? Das sollten sie sich ersparen.
Die Unterhaltung, b.z.w. der Schriftverkehr ist hiermit beendet. Sie werden sicherlich jemanden Ihres gleichen finden bei dem sie Unsinniges verfassen können. Mit vielem hahahahahah oder huhuhuhu :-) Mit mir funktioniert das nicht.
Einen schönen Abend wünsche ich ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Howie
382 Antworten
Erlaubt mir noch eine Anmerkung, bevor diese ggfs. wieder gelöscht wirds (warum auch immer).
Offenbar merkt dieser "Clown" es immer noch nicht, das die meisten (inklusive meiner Wenigkeit) nur noch über ihn schmunzeln können und nicht mehr Ernst nehmen...
Die einen nennen ihn "Clown", die anderen "(Dumm-)Schwätzer" - passt beides! Für mich als Frau ist ER absolute eine peinliche Nullnummer; ich hatte auch schon das Vergnügen mit ihm in meinen Beiträgen.
In nahezu jedem Beitrag gibt der Schwätzer seinen (abgelaufenen) Senf ab, möchte immer Recht haben. Auch zum Software-Update ist er wie besessen in seinem (Alp-)traum, von Daimler einen GLE350d in einen GLE400d "gewandelt zu bekommen". Immer und immer wieder erwähnt der Clown das und kommt mit immer neuen Weisheiten daher.
Aber keinen Mumm und keine Kohle in der Tasche, um selbst gegen Daimler wegen des Software-Updates zu klagen... - und nichtmal gegen die seinerseits zitierte "schlechte Lederverarbeitung"...
Offenbar scheint er verdammt einsam zu sein und/oder leidet unter einer leichten Profilneurose. Aber dafür gibts ja Hilfe lieber Clown! Nimm sie bitte in Anspruch.
Mein Schluss-Fazit: Er träumt halt von einem "kostenlosen" GLE400d im Tausch gegen seinen "Schummel GLE350d" ... und ich vermute - das wird auch noch LANGE LANGE so bleiben 😁
Top, die Wette gilt!
Ja, wir hoffen alle das hier bald ein Erfolgserlebnis gemeldet bekommen. Dann hätten wir eine Referenz an Taktik und Anwalt um erfolgreich gegen den Riesen zu gewinnen.
Übrigens, ich wäre auch mit einem neuen GLE350d zufrieden, es muss kein GLE400d sein.
Wenn ich dann klage, werde ich natürlich das unmögliche (400d) verlangen, damit wir uns dann auf den 350d einigen.
Schauen wir mal :-) Geduld...... und Daumen drücken
Howie1,
könntest du vielleicht das Schreiben vom KBA hier (anonymisiert) zur Verfügung stellen? Oder per privater Nachricht?
lG, Kasi
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Jetzt komme ich meinem GLE400d schon einen Schritt näher. Ich denke das diese Klage zum Erfolg führen wird und wir alle jetzt eine Chance auf Wandlung bekommen. Sobald ich den GLE400d habe, werde ich aber wegen der schlechten Lederverarbeitung klagen.
Verbraucherschützer verklagen Daimler im Diesel-Skandal
https://www.welt.de/.../...er-verklagen-Daimler-im-Diesel-Skandal.html
Jetzt wird es ernst für MB!!
Die können gleich die GLE400d Produktion hochfahren. Es rollt jetzt eine Wandlungswelle auf die zu. Ich freue mich sehr das so eine mächtige Vereinigung die Sache in die Hand nimmt! Her mit den GLEs400d, 400d fuer alle
Laut Focus:
Nach Informationen von FOCUS Online wird jedoch in Kürze ein Urteil des Landgerichts Stuttgart gegen Daimler rechtskräftig. Der Kläger kann sein Fahrzeug, einen Mercedes ML 350 Bluetec, an den Händler zurückgeben und erhält knapp 35.000 Euro plus Verzugszinsen.
Wenn man schon für einen alten und in die Jahre gekommenen ML350 soviel Kohle bekommt, sollten wir GLE350 Fahrer wesentlich mehr bekommen.
Jetzt wird es interessant. Drücken wir die Daumen und spenden dem Verein ein paar Euros.
@Simpson666 , vom 400d würde ich aber die Finger lassen (Probleme mit Tandempumpe)... dann lieber einen 350de PHEV 😉
Hab einen ML 350 CDI und KBA droht schon! Etwas noch abwarten und ggf. auch Klagen why not? Rechtsschutz regelt.
Hallo Bronzetime,
Deine Mitteilung ist wirklich von ganz besonderer Bedeutung! Könntest Du den KBA-Schrieb, anomysiert natürlich, im Forum präsentieren? Oder aber gern an mich persönlich schicken; dazu gibt´s im Forum eine Option, die ich justament nicht überblicke.
Ich habe einen ML 250 blusonstwas, EZ 09/13. MB hatte mich angeschrieben, und ich war hingefahren (im Forum habe ich dazu bereits berichtet). Jedoch: die Rote Lampe leuchtete auf, Abbruch bei MB. Kürzlich, Monate später, wieder Post von MB, Aufforderung usw., ansonsten würde das Kraftfahrtbundesamt auf mich zukommen. Ich habe mich natürlich noch nicht gerührt. Mein ML hat bereits ca. 210.000 km auf dem Tacho, und MB garantiert mit seiner neuen software 2 Jahre lang oder maximal 250.000 km. Okay, und ab 250.001 km, 250.001 km bei einem Diesel von MB?
Ich hab´s noch nicht gemacht, geht dann aber bald los:
1.) Schrieb an MB zu meinen oben geschilderten Verhältnissen
2.) Schrieb an das KBA.
a) Information zu meinem obigen Punkt 1
b) Anfrage an das KBA, ob die seinerzeit erfolgte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE?) zu meinem Auto zu einer maximalen Fahrleistung von 250.000 km erfolgt ist
Also Bronzetime, wie findest Du das?
Gruß
wurzie
Hab ca anderthalb Jahre nach dem Brief von MB auch das Schreiben vom KBA bekommen.
Fristsetzung bis September diesen Jahres.
So langsam muss ich tätig werden.
Hab einen Tuner gefunden, der mir die Orginal Software sichert und anschließend wieder aufspielt.
Zitat:
@pido schrieb am 8. Juli 2021 um 16:54:08 Uhr:
Hab ca anderthalb Jahre nach dem Brief von MB auch das Schreiben vom KBA bekommen.
Fristsetzung bis September diesen Jahres.
So langsam muss ich tätig werden.
Hab einen Tuner gefunden, der mir die Orginal Software sichert und anschließend wieder aufspielt.
Hallo pido,
das verstehe ich nicht so ganz: MB muß Dir deren Original "aufspielen", kostenfrei, mit (erheblich eingeschränker) "Garantie". Weshalb hast Du da einen "Tuner"? Ist der notwendig?
Gruss
wurzie
Zitat:
@wurzie schrieb am 8. Juli 2021 um 15:49:06 Uhr:
Hallo Bronzetime,
Deine Mitteilung ist wirklich von ganz besonderer Bedeutung! Könntest Du den KBA-Schrieb, anomysiert natürlich, im Forum präsentieren? Oder aber gern an mich persönlich schicken; dazu gibt´s im Forum eine Option, die ich justament nicht überblicke.
Ich habe einen ML 250 blusonstwas, EZ 09/13. MB hatte mich angeschrieben, und ich war hingefahren (im Forum habe ich dazu bereits berichtet). Jedoch: die Rote Lampe leuchtete auf, Abbruch bei MB. Kürzlich, Monate später, wieder Post von MB, Aufforderung usw., ansonsten würde das Kraftfahrtbundesamt auf mich zukommen. Ich habe mich natürlich noch nicht gerührt. Mein ML hat bereits ca. 210.000 km auf dem Tacho, und MB garantiert mit seiner neuen software 2 Jahre lang oder maximal 250.000 km. Okay, und ab 250.001 km, 250.001 km bei einem Diesel von MB?
Ich hab´s noch nicht gemacht, geht dann aber bald los:
1.) Schrieb an MB zu meinen oben geschilderten Verhältnissen
2.) Schrieb an das KBA.
a) Information zu meinem obigen Punkt 1
b) Anfrage an das KBA, ob die seinerzeit erfolgte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE?) zu meinem Auto zu einer maximalen Fahrleistung von 250.000 km erfolgt istAlso Bronzetime, wie findest Du das?
Gruß
wurzie
Hi,
also in dem Schreiben steht nichts anderes als ja unzulässige Abschalteinrichtung und dass jetzt ein Softwareupdate durchgeführt werden muss. Falls nicht, gibt es Stillstand! Natürlich nicht freiwillig!!
Soweit ich es verstanden habe, gibt es die 2 Jahre nur bis 250.000 km.
Mein ML hat ca. 140k drauf und alles bisher einwandfrei!
VG
Zitat:
@pido schrieb am 8. Juli 2021 um 16:54:08 Uhr:
Hab ca anderthalb Jahre nach dem Brief von MB auch das Schreiben vom KBA bekommen.
Fristsetzung bis September diesen Jahres.
So langsam muss ich tätig werden.
Hab einen Tuner gefunden, der mir die Orginal Software sichert und anschließend wieder aufspielt.
Kam mir auch in den Sinn, aber was machst du wenn Mercedes noch andere Parameter anpasst.. und dein Tuner diese nicht beachtet bzw. beim Zurückspielen auf Backup das ganze nicht mehr Ineinandergreift und Fehlermeldungen kommen?
NOCHMAL:
Wenn dein Auto zum Update in der Werkstatt ist:
1. Bei der Schlüsselübergabe lässt du in den Auftrag vermerken DAS DU EIN TESTER AUSDRUCK VOOOORRR UND NAAAACH DEM UPDATE HABEN MÖCHTEST
Das habe ich gemacht, da werden alle Steuergeräte , Sachnummer und Softwarestand aufgeführt. So KANNST DU ZUHAUSE IN RUHE VERGLEICHEN WELCHES STEUERGERÄT NACH DEM UPDATE EINE NEUE SOFTWARE BEKOMMEN HAT!!!!
Bei mir wurde in das Motorsteuergerät und Getriebesteuergerät eine neue Softwareversion eingespielt