"Ladezone Tag & Nacht freihalten"
Hallo,
vor dem Hintereingang eines Imbisses hängt ein Schild "Ladezone Tag & Nacht freihalten", faktisch wird dieser Bereich aber als Privatparkplatz für den Inhaber des Imbisses genutzt. Ist er nicht da, wird der Bereich mit div. Gegenständen versperrt. Tatsächliche Ladevorgänge finden vielleicht in 5% der Fälle statt. Das Ganze ist recht ärgerlich, weil es sich hier um einen Innenstadtbereich mit enormer Verkehrsdichte handelt, Parkplatzsuchen dauern teils bis zu einer halben Stunde. Der Bordstein an der Stelle ist übrigens durchgezogen, also keine wirkliche Einfahrt.
Was heißt das nun für mich, habe ich den Bereich nur aus rein moralischen Gründen frei zu halten oder darf ich dort auch parken so wie er es tut?
Ich habe so das Gefühl, dass es sich dabei nicht um irgendetwas offizielles handelt sondern, er einfach so ein Schild auf eBay gekauft und dort angebracht hat. Gibt es überhaupt "offizielle" Regelungen dazu?
Danke schonmal & LG,
epp
30 Antworten
Zitat:
@Bulwey schrieb am 4. Februar 2021 um 07:55:26 Uhr:
Ich würde das locker sehen, und dem Besitzer den Parkplatz überlassen. Einfach mal fünfe grade sein lassen, und nicht immer gleich aufs Amt rennen.
Du würdest es locker sehen.
Ich auch, und mit Sicherheit auch einige andere.
Aber der TE, und sehr, sehr viele sehen das überhaupt nicht locker.
Wo du, ich und andere sich aussuchen können wo sie parken, das Auto sogar nachts offen stehen lassen können, muss der TE und sehr sehr viele andere um einen Parkplatz kämpfen.
Hat er sich dann einen Platz erkämpft, muss er aufpassen das seine Feile nicht von Neidern zerschossen wird. Und wenn er Glück hat, braucht er nur eine viertel Sunde bis er daheim ist...
Gruß Jörg.
Ich finde das Schild mit ihrer Erklärung nicht in der aktuellen Fassung der StVO. Kann mir mal jemand einen Link oder eine Zeichen-Nummer geben? Oder gibt es das etwa nicht. Dann hat das Schild auf öffentlichem Grund ja schon aus Prinzip keine Bedeutung für den Verkehr sondern ist nur eine Bitte um Rücksicht (für dieses Fremdwort kenne ich gerade kein deutsches Synonym)
(ja ich weiß, es war 2019 mal im Gespräch, ein solches Schild offiziell aufzunehmen, weil 600 sind uns nicht genug)
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 4. Februar 2021 um 08:04:45 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 4. Februar 2021 um 07:55:26 Uhr:
Ich würde das locker sehen, und dem Besitzer den Parkplatz überlassen. Einfach mal fünfe grade sein lassen, und nicht immer gleich aufs Amt rennen.Du würdest es locker sehen.
Ich auch, und mit Sicherheit auch einige andere.Aber der TE, und sehr, sehr viele sehen das überhaupt nicht locker.
Wo du, ich und andere sich aussuchen können wo sie parken, das Auto sogar nachts offen stehen lassen können, muss der TE und sehr sehr viele andere um einen Parkplatz kämpfen.Hat er sich dann einen Platz erkämpft, muss er aufpassen das seine Feile nicht von Neidern zerschossen wird. Und wenn er Glück hat, braucht er nur eine viertel Sunde bis er daheim ist...
Gruß Jörg.
Bin grundsätzlich bei Dir. Aber nur weil der TE nicht sieht, wenn/wann der Besitzer seine Ware holt, heißt dass nicht, dass er nicht regelmäßig um 4 zum Großmarkt fährt und froh ist, dass er die Sachen direkt vorm Laden ausladen kann. Und dann ist es auch nicht relevant, ob es nur 2x die Woche oder jeden Tag ist.
Nichts desto trotz, wenn das nicht von der Stadt genehmigt wurde, entscheidet der TE, ob er es dem Inhaber gönnen möchte oder nicht.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 4. Februar 2021 um 16:31:18 Uhr:
Bin grundsätzlich bei Dir. Aber nur weil der TE nicht sieht, wenn/wann der Besitzer seine Ware holt, heißt dass nicht, dass er nicht regelmäßig um 4 zum Großmarkt fährt und froh ist, dass er die Sachen direkt vorm Laden ausladen kann. Und dann ist es auch nicht relevant, ob es nur 2x die Woche oder jeden Tag ist.
Nichts desto trotz, wenn das nicht von der Stadt genehmigt wurde, entscheidet der TE, ob er es dem Inhaber gönnen möchte oder nicht.
dann sollte der Inhaber auf das Schild schreiben,
bitte Mo und Do von 4-6Uhr freihalten,
oder wann auch immer er früh morgens zum Großmarkt fährt
aber man könnte beim Inhaber auch mal anfragen
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Warum muss er das? Vielleicht fährt er in dieser Woche so, und in jener so?
Jedenfalls gönne ich einem Imbiss n eigenen Parkplatz. Und ich bin Großstadtmensch, habe also genug Jahre unter absolutem Parkplatzmangel gelebt.
kann er gerne machen, wenn er einen privaten Parkplatz anmietet
oder soll die Allgemeinheit ihm einen Parkplatz dauerhaft finanzieren, den er in der Woche nur 2x zum Abladen braucht?
Bitte ein Bild. 🙂
Warum macht der TS nicht das, wozu er geraten wird? Es kann nicht einfach jemand eine Schild aufstellen, wenn es dazu keine Gesetzesgrundlage gibt. (...) beim Ordnungsamt nachfragen ist hier die Ansage.
Zitat:
@bug99 schrieb am 4. Februar 2021 um 18:48:21 Uhr:
kann er gerne machen, wenn er einen privaten Parkplatz anmietetoder soll die Allgemeinheit ihm einen Parkplatz dauerhaft finanzieren, den er in der Woche nur 2x zum Abladen braucht?
Nö er hängt einfach irgend ein Schild hin und wartet, bis mal irgendwann jemand genauer hinschaut. Solange hat er ganz entspannt seinen Parkplatz.
wenn genügend Fahrer das akzeptieren, dann hat er damit Erfolg.
Schon beachtenswert, wie viele sich von so einem privaten Schild in Bezug auf einen öffentlichen Parkraum beeindrucken lassen.
Vielleicht bekommen wir doch noch ein Bild vom Ort des Geschehens.
Wobei ich schon schmunzeln musste bei der Aussage "tatsächliche Ladevorgänge finden vielleicht in 5% aller Fälle statt". Was denkt denn der TE? Dass bei einem kleinen Imbiss 24h permanent aus und eingeladen wird? Dann dürfen man da ganz andere krumme Sachen annehmen. 😁
Solange das kein offiziell angeordnetes Schild der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ist, hat es keine rechtliche Bedeutung. Ob es ein offizielles Schild ist, kann man nur dort erfragen.
Zitat:
@bug99 schrieb am 4. Februar 2021 um 20:39:48 Uhr:
wenn genügend Fahrer das akzeptieren, dann hat er damit Erfolg.
Schon beachtenswert, wie viele sich von so einem privaten Schild in Bezug auf einen öffentlichen Parkraum beeindrucken lassen.
Vielleicht bekommen wir doch noch ein Bild vom Ort des Geschehens.
Das wird vermutlich nicht kommen.🙂 Aber woher wissen sie, dass es ein privates Schild ist?
Ob es offiziell ist, kann nur die zuständige Behörde bestätigen
Das ist mal wieder so ein typischer Thread.
Klar wenn das Schild dort Privat angebracht wurde, keine Frage, dann kann man es getrost unbeachtet lassen.
Hängt es dort aber berechtigt, so ist es doch blödsinnig sich darüber aufzuregen wenn dort der Imbissbesitzer parkt, sei doch froh das er dort parkt und somit die anderen Parkplätze frei lässt. Für mich typisches Kleinkind gehabe "Was ich nicht habe, dürfen andere auch nicht haben".