"Ladezone Tag & Nacht freihalten"
Hallo,
vor dem Hintereingang eines Imbisses hängt ein Schild "Ladezone Tag & Nacht freihalten", faktisch wird dieser Bereich aber als Privatparkplatz für den Inhaber des Imbisses genutzt. Ist er nicht da, wird der Bereich mit div. Gegenständen versperrt. Tatsächliche Ladevorgänge finden vielleicht in 5% der Fälle statt. Das Ganze ist recht ärgerlich, weil es sich hier um einen Innenstadtbereich mit enormer Verkehrsdichte handelt, Parkplatzsuchen dauern teils bis zu einer halben Stunde. Der Bordstein an der Stelle ist übrigens durchgezogen, also keine wirkliche Einfahrt.
Was heißt das nun für mich, habe ich den Bereich nur aus rein moralischen Gründen frei zu halten oder darf ich dort auch parken so wie er es tut?
Ich habe so das Gefühl, dass es sich dabei nicht um irgendetwas offizielles handelt sondern, er einfach so ein Schild auf eBay gekauft und dort angebracht hat. Gibt es überhaupt "offizielle" Regelungen dazu?
Danke schonmal & LG,
epp
30 Antworten
Moin!
Ich würde da einmal beim Ordnungsamt nachfragen, ob da etwas vermerkt/ angemeldet ist.
Zumal man auch z.B. eine vorhandene Garage nicht als "Abstellraum" nutzen darf.
G
Zitat:
@JumpingJack schrieb am 28. Januar 2021 um 11:32:26 Uhr:
Es handelt sich um Privatgrund, oder? Dann wäre Deine Frage überflüssig.
Nein, Straßenrand im Wohnviertel, überall Parkplätze - bis auf, dass das Schild da hängt unterscheidet sich die Stelle nicht von irgendeiner anderen.
Die Frage ist, wie man das sehen muss.
Also, der Imbiss Hintereingang, dann Bürgersteig, dann Parkplätze, dann Straße ?
Dann gehören die Parkplätze also nicht jemanden, sondern befinden auf der Straße ? Oder sind die Parkplätze von der Straße getrennt ?
Gehören die Parkplätze zu der Straße, kann man da nicht "mal eben" ein Schild aufstellen, und auch keine Gegenstände als "Parkwächter" abstellen.
Wie schon angemerkt, würde das Ordnungsamt, oder eine ähnliche Behörde bei euch da Auskunft geben und sich auch dafür interessieren was da passiert.
Gruß Jörg.
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Zitat:
@63er-joerg schrieb am 28. Januar 2021 um 12:29:28 Uhr:
Gehören die Parkplätze zu der Straße, kann man da nicht "mal eben" ein Schild aufstellen, und auch keine Gegenstände als "Parkwächter" abstellen.Wie schon angemerkt, würde das Ordnungsamt, oder eine ähnliche Behörde bei euch da Auskunft geben und sich auch dafür interessieren was da passiert.
Genau so ist es, abgesehen von diesem Schild ist es ein öffentlicher Partplatz wie jeder andere - deshalb ja meine Frage. Aber danke für die Tipps, ich werde mal das Ordnungsamt kontaktieren.
Wie es das den gemeint mit
Zitat:
vor dem Hintereingang eines Imbisses hängt ein Schild "Ladezone Tag & Nacht freihalten"
und
Zitat:
dass das Schild da hängt
Ist das nun ein Schild was da aus der Hauswand oder am Tor angebracht wurde oder ist es ein Schild mit Pfosten am Straßenrand?
handelt es sich um ein offiziell angeordnetes Schild oder hat das ein Privatmann an einer privaten Hauswand aufgehängt?
Zitat:
@epp82 schrieb am 29. Januar 2021 um 09:48:12 Uhr:
Es hängt an einem Eingangstor an einem Haus, also nichts offizielles.
das ist zwar ein Indiz... aber kein Beweis das es nix offizielles ist!
Ich würde das locker sehen, und dem Besitzer den Parkplatz überlassen. Einfach mal fünfe grade sein lassen, und nicht immer gleich aufs Amt rennen.
scheint dem te aber nicht so wichtig zu sein, denn seit einer woche keine rückmeldung, entweder er steht nun in der ladezone oder, wie du schon sagst er gönnt dem den platz