"Hindurchschlängeln" von Motorradfahrern auf der Autobahn

Moin,

ich habe jetzt erstmalig gesehen, wie ein Motorradfahrer, der sich im Stau zwischen den Fahrzeugkolonnen hindurchgeschlängelt hatte, von einer Polizeistreife in flagranti erwischt und rausgewunken wurde. Die (keine Zivilstreife, ganz normale Autobahnpolizei) war direkt hinter mir, als der Motorradfahrer das tat. Das bei einem Polizeiwagen zu machen ist ja auch - sagen wir mal - mutig.

Nun scheint klar zu sein, dass es verboten ist. Frage: Wegen Verstosses gegen welchen § der StVO genau und mit wieviel Euros wird man denn da zur Rechenschaft gezogen ?

Und nochmals nein, ich war es nicht selber 😉 !

Beste Antwort im Thema

Solange er die Rettungsgasse nicht benutzt oder blockiert, interessiert das doch keine Katze, ob er da durchfährt. Deswegen kommt keiner ne Minute früher oder später an von denen, die sich so darüber aufregen.

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Zitat:

@derSentinel schrieb am 31. Juli 2019 um 04:26:14 Uhr:


Es ist nicht "verboten" sondern eher "geduldet"...

Kleine Korrektur:
Es ist verboten, aber geduldet.

das Funktions- Prinzip eines luftgekühlten Motors ist nachvollziehbar?

Wird ja immer besser hier.... Jetzt wird schon der luftgekühlte Motor als Ausrede hergenommen 😰

Zitat:

@stefan.gts schrieb am 31. Juli 2019 um 10:00:30 Uhr:


Und was sagt die StVO zum Motor laufen lassen im Stand ? Ist meines Wissens nicht erlaubt, und somit bringt einem die Klimaanlage 0,0 ;-)

Im Stau darf der Motor laufen. Es ist unglaublich wie hanebüchen manche Benutzer hier argumentieren, nur um ihre Meinung zu untermauern.

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Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 31. Juli 2019 um 10:32:13 Uhr:



Zitat:

@stefan.gts schrieb am 31. Juli 2019 um 10:00:30 Uhr:


Und was sagt die StVO zum Motor laufen lassen im Stand ? Ist meines Wissens nicht erlaubt, und somit bringt einem die Klimaanlage 0,0 ;-)

Im Stau darf der Motor laufen. Es ist unglaublich wie hanebüchen manche Benutzer hier argumentieren, nur um ihre Meinung zu untermauern.

Mein Smilie nicht gesehen oder was ? Meine Fresse... Ich habe nur Beispiele genannt, da die Motorradfraktion auch nur unnütze Ausreden parat hat !

Und ich schrieb MEINES WISSENS ! DANKE das Du mich aufgeklärt hast, werde mich umgehend zur Nachschulung anmelden...

Es existiert definitiv ein riesiger Unterschied zwischen Autofahrer und Motorradfahrer (also hier auf die Hitzeproblematik).
Würde sich jeder an die STVO halten wie hier von Motorradfahrern gefordert, dann gäbe es gar keinen Grund für einen Stau. Aber wenn schon alle stehen, worauf Niemand Lust hat, warum denn nicht jemanden den "Vortritt" lassen, der sichtlich (und logisch) ein Problem bei Hitze bekommt?
Und die Paragraphenreiter sollten vielleicht Mal über $1 Absatz 1 der StVO nachdenken.

Zitat:

@.SD schrieb am 31. Juli 2019 um 06:55:13 Uhr:



In meiner Zeit im Strassenverkehr - ich bin auch nicht erst seit gestern dabei - habe ich aber kaum jemals einen Biker mit soviel Mumm wie im Eröffnungsbeitrag gesehen, sich sogar bei der Polizei vorzudrängeln. Die meisten kneifen meiner Erfahrung nach dann plötzlich. Mag natürlich sein, er wusste es einfach nicht besser und glaubte, es sei "geduldet".

Doch, ich mache das tatsächlich auch bei der Polizei. Auf der A8, müsste irgendwo bei Pforzheim gewesen sein, haben diese mir sogar im stockenden Verkehr (ca. 20kmh) Platz gemacht. Kurz davor hatte ich auch so einen "Besserwisser", der wohl absichtlich nach rechts gezogen ist, damit ich nicht vorbeikomme.
Ich weiß aber auch, dass das die Augsburger Autobahnpolizei gar nicht so locker sieht und das nicht so toll findet. In der Stadt wiederum ist das ganz was anderes. Habe mich bereits in quasi jeder größeren Stadt in Bayern schon irgendwo, natürlich mit Vorsicht, durchgeschlängelt. Teils auch über Busspuren, teils auch direkt vor die Beamten an der Ampel. Da hat noch kein Mensch was gesagt. Wie gesagt - Mit Bedacht. Wenn ich das mache, steht da auch niemand eine Sekunde länger. Ich reihe mich dann auch nicht in den Stau ein, sondern fahre neben den Autos weiter, bis die Engstelle vorbei ist oder es zB zweispurig wird.

Ist es meistens "verboten"? Wahrscheinlich ja. Ebenso wie das Gehwegparken. Das wird jedoch, obwohl es "Verboten" ist, von den Münchnern Ordnungshütern ausdrücklich erwünscht. Es würde niemandem in der Rush-Hour was bringen, wenn ich mein Auto nutzen würde, welches deutlich mehr Verkehrsraum wegnimmt, den Stau verlängert, der Umwelt schadet, und die Parkplatznot verschärft. Das klingt zwar vielleicht etwas witzig, aber die Umwelt war tatsächlich ein bedeutender Grund, bei meiner Entscheidung, dass Motorrad zum pendeln zu benutzen. Mit Sozia, und tatsächlich finden die meisten Fahrten mit dieser statt, stehe ich CO2-technisch besser da als der ÖPNV und die Bahn. Bei günstigeren Fahrtkosten, schnellerer Ankunft und mehr Spaß am Fahren 😉

Habe mir jetzt mal die Mühe gemacht, und den Bußgeldkatalog 2019 durchgelesen. Und da steht nirgends explizit, dass es einem Erlaubt den Motor im Stau laufen zu lassen.
Nur in extremen Ausnahmefällen wie etwa starken Frost, ist es einem laut Bußgeldkatalog wohl erlaubt, den Motor im Stau laufen zu lassen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2019 :

"Wann es unnötig und vermeidbar ist, den Motor laufen zu lassen, das muss im Einzelfall bestimmt werden. Die Vorschrift hat vor allem umweltschützenden Charakter, weswegen dieser der Annehmlichkeit und Bequemlichkeit des Autofahrers vorgeht. Dennoch kann es hier auch in Extremfällen zu Ausnahmen kommen, bspw. wenn jemand gezwungen ist, aufgrund eines Notfalls bei starken Frost im stehenden Wagen zu warten."

Also wohl doch nicht alles so unglaublich und hanebüchen von mir... 🙂

Ausnahmefall Stau:
Kein Wasser, Dehydration, Auto heizt sich auf -> Klimaanlage muss laufen
Radio muss für etwaige Verkehrsmeldungen laufen -> LiMa muss laufen

Aus den beiden Faktoren folgt -> Motor muss laufen. Sollte ein Polizist auf die Idee kommen, so etwas als Owi aufzunehmen, wird dieser 3 Monate später einen vom Amtsrichter auf den Deckel bekommen. Ich denke aber in erster Linie, dass kein Beamter so stumpfsinnig sein wird, sowas als "unnötiges laufenlassen" zu sehen. Es ist ja nicht unnötig.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 31. Juli 2019 um 11:06:01 Uhr:


Ausnahmefall Stau:
Kein Wasser, Dehydration, Auto heizt sich auf -> Klimaanlage muss laufen
Radio muss für etwaige Verkehrsmeldungen laufen -> LiMa muss laufen

Aus den beiden Faktoren folgt -> Motor muss laufen. Sollte ein Polizist auf die Idee kommen, so etwas als Owi aufzunehmen, wird dieser 3 Monate später einen vom Amtsrichter auf den Deckel bekommen. Ich denke aber in erster Linie, dass kein Beamter so stumpfsinnig sein wird, sowas als "unnötiges laufenlassen" zu sehen. Es ist ja nicht unnötig.

Schöne Geschichte...
Aufheizen...? -> Fenster auf
Radio geht nur mit Lima...?
😕

Wo steht geschrieben, dass im Stau der Motor abgeschaltet werden muss? in Straßenverkehrsordnung steht dazu Nichts.

Zitat:

@stefan.gts schrieb am 31. Juli 2019 um 10:00:30 Uhr:


Das Auto steht übrigens auf dem selben Asphalt, man sitzt über der Abgasanlage, unter einem Blechdach und hinter einem Motor :-)

??? Im Gegensatz zum Motorradfahrer wird der Autofahrer von allen Seiten von den Hitzequellen abgeschirmt (außer beim offenen Cabrio). Das Blechdach schützt extrem gut vor der Hitze durch direkte Sonneneinstrahlung, oder wozu stellt man auf der Terrasse Sonnenschirme auf, wenn das gegen die Hitze wirkungslos wäre? Ja ich weiß, du hast da ein Simley, dann hättest du den Satz auch weglassen können. So ziehst du deinen Beitrag nur ins Lächerliche.

Zitat:

Helm kann man abnehmen, Handschuhe kann man ausziehen und die Kluft kann man öffnen...

Wenn ich Motorrad fahren würde und hinter dir die Kluft öffnen würde, um die feuchte Haut zu kühlen, würde es dir im Auto wahrscheinlich noch heißer werden. Das mache ich aus reiner Nächstenliebe nicht.

Abgesehen davon sind mit Abstand die meisten Staus nicht von totalem Stillstand betroffen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 31. Juli 2019 um 11:14:49 Uhr:


Wenn ich Motorrad fahren würde und hinter dir die Kluft öffnen würde, um die feuchte Haut zu kühlen, würde es dir im Auto wahrscheinlich noch heißer werden. Das mache ich aus reiner Nächstenliebe nicht.

Ich liege gerade vor Lachen, aber auch Geilheit fast unter dem Tisch. 😁

Zitat:

@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 31. Juli 2019 um 11:13:56 Uhr:


Wo steht geschrieben, dass im Stau der Motor abgeschaltet werden muss? in Straßenverkehrsordnung steht dazu Nichts.

Zitat:

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

VwV-StVO zu 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot Zu Absatz 1 1 I. Unnötiger Lärm wird auch verursacht durch 1. unnötiges Laufenlassen des Motors stehender Fahrzeuge, 2 2. Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen, 3 3. unnötig schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren, 4 4. zu schnelles Fahren in Kurven, 5 5. unnötig lautes Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben und Kofferraumdeckeln. 6 II. Vermeidbare Abgasbelästigungen treten vor allem bei den in Nummer 1 bis 3 aufgeführten Ursachen auf.

Wo steht dein Ausnahmetatbestand "Stau" geschrieben?

Zitat:

@stefan.gts schrieb am 31. Juli 2019 um 10:00:30 Uhr:


Das Auto steht übrigens auf dem selben Asphalt, man sitzt über der Abgasanlage, unter einem Blechdach und hinter einem Motor :-)

Wo sitzt der Biker gleich noch ??🙄

IN der Sonne... ÜBER dem Motor, Kopf IM Helm und jedes mal wenn der Motorlüfter angeht brennt es ihm fast die Schienbeine weg.. auch in Lederklamotten 🙁

Helm ab, Jacke auf, Handschuhe aus sind keine Argumente wenn es im Schritttempo vorangeht.

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