"Fahren mit Sehhilfe" bei Umschreiben nicht entfernt

Leider finde ich bei MT keine wirklich passende Rubrik oder "allgemeine Themen", daher versuche ich's mal hier.

Folgendes: 1993 habe ich meinen "Klasse 3"-Führerschein erworben. Damals mit Brille auf der Nase und automatisch mit dem Vermerk "mit Sehhilfe" im rosa Lappen.

Nun habe ich im Jahre 2009 in der Schweiz den A1 bis 125 ccm "dazuerworben" (hat sich bei täglich 40 km Pendelstrecke zum Arbeitsplatz angeboten). Das Umschreiben vom schweizerischen Führerausweis A1 bzw. eintragen in den deutschen Führerschein hat soweit geklappt - bis auf ein Detail:

Ich habe in der Schweiz einen Sehtest absolvieren müssen. Ansonsten erhält man den deutschen Führerschein erst gar nicht in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben. Dabei wurde festgestellt, dass ich inzwischen keine Sehhilfe mehr benötige.

Beim Umschreiben des Führerausweises zum deutschen Führerschein machte ich die freundliche Dame auch darauf aufmerksam und erhielt als Antwort "Wenn Sie in der Schweiz keine Sehhilfe gebraucht haben, dann wird das so in den neuen deutschen Führerschein übernommen".

Nun denn, also am vergangenen Freitag den neuen Führerschein abgeholt - und siehe da: Im Feld "12" unter allen Klassen ist das bekannte "01" zu finden - also eben "mit Sehhilfe für alle Klassen".

Vor Ort ist mir das natürlich nicht gleich aufgefallen, war in Eile (mutmaßlich wegen verdorbenen Hackfleisch, welches mir viele Stunden im gekachelten Ambiente dieses Wochenende eingebracht hat). Daheim angekommen habe ich jedoch umgehend angerufen.

Erste Auskunft: "Ja, also das weiß ich jetzt auch nicht so genau... Können Sie in 20 Minuten noch einmal anrufen?".

Zweite Auskunft (nach 30 Minuten):

D: "Also das wurde nicht übernommen."
X "Ja, genau. Aber ich hatte beim Ausfüllen des Formulars die Auskunft erhalten, dass ich keinen zusätzlichen Nachweis in Deutschland benötigen würde."
D: "Sie können ja jetzt einen Sehtest bei einem Augenarzt in Deutschland machen. Wenn Sie sich beeilen, können wir das noch in dem Antrag aufnehmen. Ansonsten können Sie nur für die Klassen, welche Sie auch in der Schweiz den Eintrag ohne Sehhilfe hatten bekommen."
X: "Und was kostet mich das dann?"
D: "So 8 Euro."
X: "Aber das hätte doch gleich entsprechend vorgenommen werden müssen?"
D: "Gehen Sie einfach zum Augenarzt und stellen Sie einen neuen Antrag."

Ich komme mir gleich dreimal vergackeiert vor:

1. Wenn es heißt "wird vom schweizerischen Führerausweis übernommen, schließlich ist er das aktuellere Dokument", dann gehe ich davon aus, dass dies für alle Klassen gilt. Schließlich sehe ich ja nicht plötzlich schlechter wenn ich in einem 7,5 Tonner sitze (mal von der Sicht nach hinten abgesehen 😉 ).

2. Ich soll 8 Euro dafür bezahlen, dass das Amt einen Eintrag nachholt, welchen sie so gleich hätten vollziehen müssen?

3. Ich soll einen neuen Antrag mit einem "Gutachten vom Augenarzt" stellen - obwohl das letzte Gutachten erst vor ein paar Monaten gemacht wurde - und in die schweizerischen Papiere eingetragen war?

Wenn sich in dem Bereich jemand zufällig ein wenig besser auskennt -> ich wäre für Antworten dankbar.

Grüße, Martin

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


ick wees scho´..schleichende Altersweitsichtigkeit kompensiert angeblich die Kurzsichtigkeit, aber dann dürfteste den Tacho nicht mehr gescheit sehen....

Eher nicht, weil beides völlig unterschiedliche Ursachen hat. Altersweitsichtigkeit im eigentlichen Sinne bedeutet ja, dass die Linse nicht mehr so flexibel ist und entsprechend nicht mehr weit genug für den Nahbereich gekrümmt werden kann. Ist man noch zusätzlich kurzsichtig, wie ich z.B. weil der Augapfel nicht ganz die passende Größe hat und so die Linse außerhalb ihres "natürlichen Einstellbereichs" fokussieren muss, ist man im Alter doppelt gearscht, weil man weder nah noch fern was sieht.

So zumindest die spärlichen Erinnerungen an die hochinteressante Erklärung meines Augenarztes, die inzwischen... Naja, ist schon ein paar Jahre her. Und war deutlich professioneller als mein gestammel, obwohl ich das Prinzip "getroffen" haben müsste.

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin


Also ich kenne Sehtests bisher nur ganz simpel mit der Tafel an der Wand und dem rot-grün-Hefterl...das kann jeder testen......
....bloß amtlich bestätigen darf´s halt nur einer, der sicher nicht schummelt......
ob nun Augenärzte oder Optiker korrekter wären ... wage ich mich jetzt nicht festzulegen....kommt immer auf die jeweilige Interessenlage an

Du schreibst wirr und hast keine Ahnung. Sollte man dann lieber ein Posting nicht unterlassen.

Die anerkannte Führerscheinsehtestung beim Augenoptiker hat nichts mit Tafel an der Wand und Rot-Grün-Hefterl zu tun.

Der Führerscheinsehtest ist genormt und wird mit einem genormten Gerät unter genormten Bedingungen mit Normsehzeichen in diesem Fall mit Landoldringen gemacht.

Zitat:

im Prinzip exakt die Tafel an der Wand, bloß kann man halt mit dem Abstand nicht schummeln

Alles wird gut.

Nun denn - scheint wohl dabei zu bleiben das ich den "großen Sehtest" machen müsste.

ADAC:

Zitat:

vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Da in der Schweiz nur für die Klassen A1 und B die "Sehprüfung" eingetragen war, kann ein Sehtest in Deutschland verlangt werden.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

Laut Führerscheinstelle (in Bayern übrigens) brauche ich, da ich Klasse C mit drin habe, den "großen Sehtest". 🙁

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Laut Führerscheinstelle (in Bayern übrigens) brauche ich, da ich Klasse C mit drin habe, den "großen Sehtest". 🙁

Sprich, wie von mir angesprochen, ein Gutachten. Viel Spaß, bei uns hier musste ich betteln gehen, bis sich ein Augenarzt dazu herablassen wollte, in weniger als drei Monaten einen Termin zu vergeben und das viele Geld von mir einzusacken. Zu teuer, zu viel Gebettel, ich brauchs nicht wirklich, und C1 läuft erstmal bis zum 50. - was will ich mit C...

Wenn Du also den C nicht unbedingt brauchst, lass ihn einfach verfallen.

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