"Fahren mit Sehhilfe" bei Umschreiben nicht entfernt
Leider finde ich bei MT keine wirklich passende Rubrik oder "allgemeine Themen", daher versuche ich's mal hier.
Folgendes: 1993 habe ich meinen "Klasse 3"-Führerschein erworben. Damals mit Brille auf der Nase und automatisch mit dem Vermerk "mit Sehhilfe" im rosa Lappen.
Nun habe ich im Jahre 2009 in der Schweiz den A1 bis 125 ccm "dazuerworben" (hat sich bei täglich 40 km Pendelstrecke zum Arbeitsplatz angeboten). Das Umschreiben vom schweizerischen Führerausweis A1 bzw. eintragen in den deutschen Führerschein hat soweit geklappt - bis auf ein Detail:
Ich habe in der Schweiz einen Sehtest absolvieren müssen. Ansonsten erhält man den deutschen Führerschein erst gar nicht in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben. Dabei wurde festgestellt, dass ich inzwischen keine Sehhilfe mehr benötige.
Beim Umschreiben des Führerausweises zum deutschen Führerschein machte ich die freundliche Dame auch darauf aufmerksam und erhielt als Antwort "Wenn Sie in der Schweiz keine Sehhilfe gebraucht haben, dann wird das so in den neuen deutschen Führerschein übernommen".
Nun denn, also am vergangenen Freitag den neuen Führerschein abgeholt - und siehe da: Im Feld "12" unter allen Klassen ist das bekannte "01" zu finden - also eben "mit Sehhilfe für alle Klassen".
Vor Ort ist mir das natürlich nicht gleich aufgefallen, war in Eile (mutmaßlich wegen verdorbenen Hackfleisch, welches mir viele Stunden im gekachelten Ambiente dieses Wochenende eingebracht hat). Daheim angekommen habe ich jedoch umgehend angerufen.
Erste Auskunft: "Ja, also das weiß ich jetzt auch nicht so genau... Können Sie in 20 Minuten noch einmal anrufen?".
Zweite Auskunft (nach 30 Minuten):
D: "Also das wurde nicht übernommen."
X "Ja, genau. Aber ich hatte beim Ausfüllen des Formulars die Auskunft erhalten, dass ich keinen zusätzlichen Nachweis in Deutschland benötigen würde."
D: "Sie können ja jetzt einen Sehtest bei einem Augenarzt in Deutschland machen. Wenn Sie sich beeilen, können wir das noch in dem Antrag aufnehmen. Ansonsten können Sie nur für die Klassen, welche Sie auch in der Schweiz den Eintrag ohne Sehhilfe hatten bekommen."
X: "Und was kostet mich das dann?"
D: "So 8 Euro."
X: "Aber das hätte doch gleich entsprechend vorgenommen werden müssen?"
D: "Gehen Sie einfach zum Augenarzt und stellen Sie einen neuen Antrag."
Ich komme mir gleich dreimal vergackeiert vor:
1. Wenn es heißt "wird vom schweizerischen Führerausweis übernommen, schließlich ist er das aktuellere Dokument", dann gehe ich davon aus, dass dies für alle Klassen gilt. Schließlich sehe ich ja nicht plötzlich schlechter wenn ich in einem 7,5 Tonner sitze (mal von der Sicht nach hinten abgesehen 😉 ).
2. Ich soll 8 Euro dafür bezahlen, dass das Amt einen Eintrag nachholt, welchen sie so gleich hätten vollziehen müssen?
3. Ich soll einen neuen Antrag mit einem "Gutachten vom Augenarzt" stellen - obwohl das letzte Gutachten erst vor ein paar Monaten gemacht wurde - und in die schweizerischen Papiere eingetragen war?
Wenn sich in dem Bereich jemand zufällig ein wenig besser auskennt -> ich wäre für Antworten dankbar.
Grüße, Martin
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18 Antworten
Du bist hier in Deutschland und wunderst dich über Bürokratie??? 😁 Ne, ma ehrlich, mit den Straßenverkehrsämtern hab ich auch schon so manches erlebt. Wende dich schriftlich an die. Schreib es so rein, wenn du has noch ne Kopie von dem schweizer Schein oder vergleichbares. Evtl. könnte es dann klappen. Anders kann man der deutschen Bürokratie nicht Herr werden, da geht alles nur noch schriftlich.
Zitat:
Original geschrieben von Metalmaster86
Du bist hier in Deutschland und wunderst dich über Bürokratie???
Mehr über die Freundlichkeit hinter dem Tresen. Ich hatte mich gewundert wieso die Schweizer uns Deutsche in der Regel als "unfreundlich und unhöflich" beschreiben/wahrnehmen.
Wenn ich Zulassungssstelle und Führerscheinstelle in Deutschland mit dem Strassenverkehrsamt in der Schweiz vergleich weiß ich warum - der Ton ist in .de definitv deutlich rauher - und man muss im Voraus bezahlen (und nicht erst zwei, drei Wochen später - oder zur ersten Mahnung nach etwa einem Monat...). 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Metalmaster86
Wende dich schriftlich an die. Schreib es so rein, wenn du has noch ne Kopie von dem schweizer Schein oder vergleichbares.
Ich habe schlauerweise Vorder- und Rückseite mit der Digicam für die Ewigkeit festgehalten. 🙂
Die Rückseite ist - etwas zensiert - auch online zu finden: Rückseite schweizerischer Führerschein mit einem Teil der deutschen Klassen.
Zitat:
Original geschrieben von Metalmaster86
Evtl. könnte es dann klappen. Anders kann man der deutschen Bürokratie nicht Herr werden, da geht alles nur noch schriftlich.
Ich schicke mal eine E-Mail raus - wenn dann nichts passiert muss ich wohl noch einmal persönlich hin. Haben ja so ganz kundenfreundliche Öffnungszeiten (gerade aus dem Web kopiert):
Zitat:
Mo. 08.00 - 12.30 Uhr
Di. 08.00 - 12.30 Uhr
Mi. 08.00 - 12.30 Uhr
Do. 08.00 - 12.30 Uhr
Fr. 08.00 - 12.30 Uhr
Wobei... Ich bin doch auch beim ADAC Mitglied... Dann belästige ich die auch mal mit einer Anfrage... Dann lernen die mich mal auch nicht nur als Pannenhilfebeantrager kennen. 😁
Grüße, Martin
Also gelesen (bzw. empfangen) hat die Führerscheinstelle meine E-Mail heute früh ("Lesebestätigung per E-Mail eingetrudelt"😉. Das dies noch nichts zu sagen hat ist mir klar.
Nachdem gerade ein Augenarzt aus der Mittagspause zurückgekommen ist und mir meine Frage bezüglich der Kosten für einen Sehtest beantworten konnte bin ich dann doch aus allen Wolken gefallen.
Warum? Weil der "Sehtest" etwa eine Stunde (!) gehen würde und ca. 70 Euro (!!) dafür fällig sind.
Na, da können wir uns dann ja alle schon auf den neuen Führerschein ab 2013 freuen von wegen "nur noch 15 Jahre gültig" bzw. bei mir schon dank dem Umschreiben der CE noch bis zu meinem 50sten Geburtstag befristet ist.
Grüße, Martin
Zitat:
Ich habe in der Schweiz einen Sehtest absolvieren müssen. Ansonsten erhält man den deutschen Führerschein erst gar nicht in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben. Dabei wurde festgestellt, dass ich inzwischen keine Sehhilfe mehr benötige.
Von diesem Sehtest kann man nicht ausgehen. Die Schweiz kann andere Anforderungen stellen das ist nicht übertragbar.
Schenke dir das freundliche Arztattest das keinesfalls eine Stunde dauert. Spar dir die 70 Euro.
Gehe zu einem Augenoptiker und mache dort den Führerscheinsehtest.
Der kostet hier in Bayern ca. Euro 6,50.
Dann gehst du mit dieser Bescheinigung zur Führerscheinstelle und lässt die Brille austragen.
Kein Aufstand notwendig, ganz einfach.... aber nur wenn der Sehtest bestanden wird. Für A und C ist aber nur eine Sehleistung von Visus=0.7 notwendig.
also 70 Euros😰
ich hab mein sehtest bei einem ortlichen optiker gemacht und 4,97 beim ersten mal vor 2 Jahren und 6.32 euros jetzt beim 2ten mal gezahlt😉
geh zum optiker und gut iss
Vorsicht, es gibt den einfachen Sehtest und es gibt ein richtiges Gutachten. Ersteres darf auch der Optiker, letzteres nur der Augenarzt. Wobei ich meine, mich dunkel zu erinnnern, dass so ein Augengutachten eigentlich nochmal ne Latte teurer wäre... War einer der Hauptgründe, warum ich meine Klasse C nicht verlängert habe.
Zitat:
Original geschrieben von Strom-Peter
Von diesem Sehtest kann man nicht ausgehen. Die Schweiz kann andere Anforderungen stellen das ist nicht übertragbar.
Würde eigentlich ja Sinn machen - jedoch passt dann nicht zusammen, dass ich keinen Nachweis bringen müsste (und prompt ja das "01" wieder drin hatte). Das Amt hat die Mail erhalten, mal sehen ob sie per Brief antworten. Wenn deren Argumentation auch so läuft, dass die Untersuchung in der Schweiz (da ja kein EU-Land) so nicht akzeptiert wird, leuchtet mir das auch ein.
Zitat:
Original geschrieben von Strom-Peter
Schenke dir das freundliche Arztattest das keinesfalls eine Stunde dauert. Spar dir die 70 Euro.Gehe zu einem Augenoptiker und mache dort den Führerscheinsehtest.
Der kostet hier in Bayern ca. Euro 6,50.
Wurde mir auch so vom Augenarzt bestätigt. Der "normale Test" würde "so um die 6 Euro kosten" - anscheinend auch beim Augenarzt.
Zitat:
Original geschrieben von Strom-Peter
Dann gehst du mit dieser Bescheinigung zur Führerscheinstelle und lässt die Brille austragen.Kein Aufstand notwendig, ganz einfach.... aber nur wenn der Sehtest bestanden wird. Für A und C ist aber nur eine Sehleistung von Visus=0.7 notwendig.
Nachdem ich in der Schweiz den Spruch erhalten habe, dass ich eigentlich gar keine Brille tragen müsste - und das von einem der ja eigentlich damit sein Geld verdient 😁 - wäre ich frohen Mutes.
Die Suche im Web gestaltet sich recht schwierig. Im Verkehrsportal habe ich einen Thread gefunden, welcher die gleiche Problematik beschreibt.
Scheinbar sind die Klassen Cx das Problem. Wobei es mir dann nicht klar ist, wieso dann unter "12." in den jeweiligen Spalten nicht einfach das "01" bei den "C-Klassen" eingetragen wird. Vermutlich weil's keinen Sinn macht? Aber laut dem Wisch den ich mit ausgehändigt habe, steht es eigentlich so drin. 😉
Grüße, Martin
Für nen normalen FS brauchste nur die Untersuchung vom Optiker. Die große vom Augenarzt brauchste als gewerblicher Kfz-Fahrer. Ich brauchte es im Zivi fürn KTW/RTW/BFD.
Es gibt keine Problematik außer man macht eine daraus.
Mach den FS-Sehtest beim Optiker, Geld und Personalausweis nicht vergessen.
Natürlich können noch 50 andere Forumsinsassen hier ihr Halbwissen preis geben was aber nichts daran ändert. Ein Gutachten ist nicht notwendig.
Es ist ganz einfach, vielleicht ist meine Lösung für dich zu einfach?
Zitat:
Original geschrieben von Strom-Peter
Es ist ganz einfach, vielleicht ist meine Lösung für dich zu einfach?
Sie ist so einfach, dass es beinahe zu schön klingt um wahr zu sein. Zumal die werte Dame hinter'm Tresen auf ein umfangreiches (!) Gutachten vom Augenarzt bestanden hat.
Na, mal sehen wie sie sich äußern.
Grüße, Martin
Ich glaube nicht das derartige Dinge regional festgeschrieben sind.
Ob Gutachten oder FS-Test, beide bestätigen nur das ausreichend Sehfähigkeit vorhanden ist. Anders ist es bei Scheinen für Personenbeförderung oder LKW.
Wie bei so vielen anderen Ämtern gilt: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.
Ich wollte an meiner 125er ein "großes Kennzeichen". Im gültigen ist das "kleine frühere 80er Kennzeichen" als "kann" und nicht als "muss" für 125er formuliert. Das war der gereizten Dame am Schalter reichlich egal.
Entweder ich nehme das kleine Kennzeichen oder ich kann zu Fuß laufen. Zwar nicht so formuliert aber letztenendes dann eben die Konsequenz.
Gibt natürlich auch nette und freundliche Menschen, bei einer Behörde wurde ich nach einem Jahr freundlich und sogar mit Namen begrüßt. Könnte natürlich auch an Umgangsformen und meinem recht individuellen Äußeren (lange Haare, Vollbart) liegen - Erinnerungswerte und so. 😉
Nur erinnern tun sich leider eben auch gerne jene Leute, welche kleine Kennzeichen ausgeben wollen...
Grüße, Martin
Also ich kenne Sehtests bisher nur ganz simpel mit der Tafel an der Wand und dem rot-grün-Hefterl...das kann jeder testen...bei professional/commercial tests sind´s dann diese Guckapparate, die wohl etwas genauer sind (im Prinzip exakt die Tafel an der Wand, bloß kann man halt mit dem Abstand nicht schummeln)....bloß amtlich bestätigen darf´s halt nur einer, der sicher nicht schummelt...ob nun Augenärzte oder Optiker korrekter wären ... wage ich mich jetzt nicht festzulegen....kommt immer auf die jeweilige Interessenlage an...z.B. vorangegangene Fehldiagnose war vom guten Kumpel oder will schlicht ne Brille oder sonstwas verkaufen usw. usw. Die Amis sehens vielleicht so, dass ein junger Azubi-Anfänger meist noch kindliche Ehrlichkeit mitbringt und selten in betonierte Interessen-Klüngel eingebunden ist ....Dreiste Lügner kennt man in allerhöchsten Beamtenkreisen, braucht man nur die Glotze anzumachen, gibt´s täglich...
Wenn einer plötzlich ne Brille braucht, lassen sie es halt vermutlich jeden bestätigen, wenn einer plötzlich keine Brille mehr braucht, was ja eher recht ungewöhnlich ist, wollen sie´s halt irgendwie doppelt bestätigt haben, vermutlich, denn das bedeutet ja auch, dass jemand vielleicht 30 Jahre lang mit einer vielmals wiederholt bestätigten depperten Fehldiagnose rumlief....merkt man das denn eigentlich nicht, wenn man ohne Brille mehr sieht als mit ....😁😕😁 ...
ick wees scho´..schleichende Altersweitsichtigkeit kompensiert angeblich die Kurzsichtigkeit, aber dann dürfteste den Tacho nicht mehr gescheit sehen....
Gruß
PS: Det ist scho bescheuert, wennste laut "Balken" im Schein ne bestimmte Brille tragen musst, aber mit dem Scheißding nix siehst...😁....sowas gibt´s, wird mit Kinden gerne gemacht, macht ja wirklich die Augen dann kaputt, denn die regeln das ja nach, solange man jung ist, später können sie´s nicht mehr...ewige Kuuundschaft dann...des is ja fast, wie ne völlig dämliche "Genie-Pille" testfressen zu müssen, die Dich völlig deppert macht und das Hirn auf Erbsengröße einschmilzt und nebenbei fett macht, innerlich und äußerrrlich... wie nen Sumoringer...manche merken den Unterschied wohl bloß nicht....😁...die sagen dann ..."...hat kaum Nebenwirkungen...."...die sind halt schon blöde mit Hirn auf Erbsengöße...respektive blind...dann ist´s auch wurrrscht, ob man die falsche Brille trägt...
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
PS: Det ist scho bescheuert, wennste laut "Balken" im Schein ne bestimmte Brille tragen musst, aber mit dem Scheißding nix siehst...😁
Im Führerschein ist ja die Sehstärke nicht eingetragen. Also könnte man sich auch eine Brille mit Fensterglas aufsetzen? 😁
edit
Antwort per Mail:
Zitat:
In diesem Fall brauchen wir ein augenärztliches Zeugnis, aus dem hervorgeht, dass das Tragen einer Brille nicht mehr erforderlich ist, damit der Brilleneintrag gestrichen, bzw. ein neuer Führerschein ausgestellt werden kann. Bitte auch ein aktuelles biometrisches Lichtbild und Ihren Führerschein mitbringen. Die Gebühr für die Neuausstellung des Führerscheines beträgt 24,00 Euro.
Ein "augenärztliches Zeugnis" also... Na prima. Jetzt weiß ich so viel wie vorher? Schließlich ist auch das für 6 Euro ein "augenärztliches Zeugnis" wenn es ein Augenarzt ausstellt und "Zeugnis" darüber schreibt? 😉
Grüße, Martin