*Das Model 3 Wartezimmer* - Lieferzeiten, Zulassung, etc.
Hallo zusammen,
dieser Thread soll als Wartezimmer für diejenigen dienen, die ein Model 3 bestellt haben und nun auf die Auslieferung warten. Hier könnt ihr euch über Themen wie Statusmeldungen zur Produktion, Transport nach Europa, Lieferfristen sowie Auslieferungstermine und die Formalitäten der Zulassung unterhalten - eben über alles, was bis zum Tag der Auslieferung geschieht.
Wenn der Tag der Auslieferung dann gekommen ist, geht es hier weiter: Mein Model 3 ist da! - Vorstellungsthread
Viel Spaß! 😉
Grüße
ballex
MT-Team | Moderation
2226 Antworten
Dann nimmt man einen anderen Account und gut ist. Einfach auf Frau oder sonst wen bestellen und gut ist.
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 10. November 2021 um 10:58:45 Uhr:
Wenn das Fahrzeug online bestellt wurde beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist sowieso erst zu laufen wenn man das Fahrzeug erhalten hat.
…außer wenn das Fahrzeug über ein Km-Leasing läuft - dann mit Datum des Vertragsschlusses, welches bei Tesla (und nicht bei Volkswagen & Co.) normalerweise auf das Lieferdatum gelegt wird…😉
Ich wage zu bezweifeln dass da ein anderes Widerrufsrecht gilt.
Das allgemeine Widerrufsrecht greift aber nur bei Privatkunden (Gesetzesdeutsch: Verbraucher), nicht aber bei Gewerbetreibenden oder gar juristischen Personen.
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Zitat:
@Andimp3 schrieb am 10. November 2021 um 17:26:59 Uhr:
Ich wage zu bezweifeln dass da ein anderes Widerrufsrecht gilt.
Das kannst Du gerne tun, aber zum Einen gibt es verschiedene Widerrufsrechte (außerhalb von Geschäftsräumen, Fernabsatzverträge, Verbraucherdarlehen, Ratenlieferung, Finanzierungshilfen…) und zum Anderen kann das nach oben genannte Widerrufsrecht bei Km-Leasingverträgen gar nicht greifen, da ein Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer fehlt 😉
§ 356 Abs. 2 Ziff. 1 lit. a BGB
Ich weiss nicht welche Leasingverträge Du so kennst, aber ich fahre hier aktuell ein Fahrzeug mit km-Leasing und zu dem gehört eine Fahrzeugbestellung bei welcher der Leasingnehmer auch der Besteller des Fahrzeugs ist. Verkäufer des Fahrzeugs ist die Mercedes Benz AG, Leasinggeber die Mercedes Benz Leasing GmbH.
Genau so kenne ich die Gemengelage auch aus dem VAG Konzern - sehen die 8 Leasingverträge welche wir mit denen laufen haben nicht anders auch.
Dito bei Jaguar in Verbindung mit der ALD Leasing.
Bei keinem der rund 3 Dutzend Leasingverträgen welche in den letzten 10 Jahren über meinen Tisch gelaufen sind war es anders.
Aber Du kannst ja gerne mal eine anonymisierten Fahrzeugbestellung nebst anonymisierten Leasingvertrag für einen Tesla (soweit mir bekannt auch da dei ALD-Leasing) hier einstellen und mich von einer anderen Konstellation überzeugen.
…bei all diesen Verträgen hat der Leasinggeber das Fahrzeug beim Hersteller gekauft…und nicht Du als Leasingnehmer ;-))
Ein km-Leasingvertrag ist nun mal ein atypischer Fahrzeugmietvertrag…Du hast nie die Rechte eines Käufers…
Schau mal bei den VW-Leasingverträgen in die PrivatLeasingBedingungen unter VIII. Eigentumsverhältnisse…
…oder auch hier https://www.haufe.de/.../...ches-eigentum_idesk_PI20354_HI1762127.html
Du bestellst auch keinen Kaufgegenstand, sondern ein Leasing ;-))
..wie gewünscht entsprechende Auszüge aus einem km-Leasingvertrag von Tesla (aktuelle Version Verbraucher)
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 10. November 2021 um 19:28:45 Uhr:
...Leasingvertrag für einen Tesla (soweit mir bekannt auch da dei ALD-Leasing) hier einstellen...
Privatleasing läuft bei Tesla über Tesla selbst, Gewerbeleasing über die Santander Bank. Nur der Vollständigkeit halber... 😉
ALD bietet aber auch eigenständig Tesla-Leasing an.
Und hier die Widerrufsbelehrung von Tesla... da steht genau das was ich beschrieben habe, nämlich dass die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware beginnt. Sie wird so angezeigt auch wenn man Leasing als Bezahlmethode ausgewählt hat. Das was man auf der Seite von Tesla per klick macht ist auch eine Fahrzeugbestellung so steht es auf der Seite.
Das Modell beim Leasing ist üblicherweise dass man 2 Verträge hat: 1. Fahrzeugkauf, 2. Fahrzeug geht mit dem Leasingvertrag ins Eigentum des Leasinggebers über und der ursprüngliche Käufer zahlt die monatliche Leasingrate.
…und genau das ist falsch - es gibt beim km-Leasing kein Kaufgeschäft zwischen Verbraucher (Leasingnehmer) und Unternehmer (Leasinggeber)…
Siehe dazu auch die zitierten AGBs von VW und Tesla…
Zitat:
@Andimp3 schrieb am 11. November 2021 um 07:02:05 Uhr:
Das Modell beim Leasing ist üblicherweise dass man 2 Verträge hat: 1. Fahrzeugkauf, 2. Fahrzeug geht mit dem Leasingvertrag ins Eigentum des Leasinggebers über und der ursprüngliche Käufer zahlt die monatliche Leasingrate.
…dann gäbe es ja hier sogar 3 Geschäfte: zweimal Kauf und einmal Leasing 😉
Ich zitiere einfach nochmals Tesla selbst…
Lies einfach die Widerrufsbelehrung - mehr muss ich dazu nicht mehr sagen.
In meinem Fall bei Mercedes sieht dann so aus dass sowohl eine Fahrzeugbestellung (anonymisiert anbei) für die Mercedes Benz AG als auch ein Leasingantrag für die Mercedes Benz Leasing GmbH vom Leasingnehmer unterschrieben wird.
Storniert der Leasingnehmer die Fahrzeugbestellung dann wird auch der Leasingvertrag hinfällig.
Genau so läuft es bei VW mit der Volkswagen Leasing und Jaguar mit ALD Leasing.
...du verstehst es immer noch nicht, nicht aus einer Widerrufsbelehrung entsteht ein Recht (sie ist nicht konstitutiv), sondern sie ist die Folge der Ausübung der Verpflichtung - hier basierend auf der Verpflichtung des Unternehmers gem. VerbraucherrechteRL, BGB und EUBGB - sie ist informell...
Was denkst du, warum so viel Prozesse wegen falschen Widerrufsbelehrungen geführt worden sind bzw. geführt werden?
Die Belehrung, welche du meinst, ist ja korrekt für ein Kaufgeschäft (als Fernabsatzvertrag), aber das km-Leasing ist kein Kaufgeschäft...sonst hätten wir ja auch, so wie du es oben beschreiben hast, ein Sale-and-Lease-back-Geschäft 🙂)