!!!!!!!!!!!!das kann doch nicht wahr sein!!!!!!!!!!!
Habe heute meine Harlay aus dem Hänger geholt sie auf Bürgersteig abgestellt und den Häner weg gebracht. In der zwichenzeit kam die Polizei und hatten mal wieder nichts besseres zutun als ein paar mängel zu suchen. Und siehe da nachdem nichts gefunden wurde sah der gute mann das ich kein katzenauge hinten dran hatte. darauf hin haben sie eine Anzeige geschrieben obwohl die kiste aus war und ich nicht gefahren bin. er meinte zu mir 150 Euro und 3 punkte gebe das!!!!!!!!!!!!!!!
jetzt die frage: dürfen die eine anzeige schreiben obwohl sie ausgewesen ist und auf dem bürgersteig stand und keinen behindert hat??????
Bitte um antwort...
gruß harald
es lebe unsere Polizei 😮
Beste Antwort im Thema
Hallo Harry 123,
erst einmal zu Deiner Frage:
Ja, die Polizei darf eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben, wenn die Karre aus ist, auf dem Gehweg steht und niemanden behindert. Der Gehweg zählt zum öffentlichen Straßenverkehr und somit zum Geltungsbereich der StVZO, StVO usw.
Zum Thema fehlender Rückstrahler habe ich folgendes im Bussgeldkatalog gefunden:
330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
( B - 1 ) 25,00
330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
( B - 3 ) 50,00
Sofern der Beamte die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit begründen kann, wären es 3 Flens und 50 €.
Wie es da zu 150,- Euro kommen soll, kann ich mir nicht erklären.
Ob man eine wesentliche Beeinträchtigung hinbekommt, weiß ich auch nicht, hab zu wenig mit dem Verkehrskram zu tun.
Gab mal eine Zeit da haben die Cops auch ohne Ende getunte Pkw usw. aus dem Verkehr gezogen, weil alle die "neuen" schwarzen Rücklichter im Zubehör gekauft haben und die eingebauten Rückstrahler damit nicht mehr funktionierten......
Ich würde erst mal Abwarten, was da tatsächlich kommt. Geredet wird oftmals viel und in der "Aufregung" kann man auch schon mal was falsch verstehen.
Gruß Brus
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
in der StVO (wenn du schon klugscheißen willst, dann achte wenigstens auf die korrekte schreibweise!) ist klar definiert, das kraftfahrzeuge die zugelassen sind, vorschriftsmäßig sein müssen....und damit zwangsläufig der StVZO entsprechen, die nunmal einen rückstrahler vorschreibt...Zitat:
Original geschrieben von Uli G.
Und die STVO regelt das "Wie" der Anwendung z.B. der lichttechnischen Einrichtungen eines Fzgs, nicht aber das "Was". Das findet man in der STVZO!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das ergibt sich aus dem bußgeld- ferner dem bundeseinheitlichen tatbestandskatalog!Zitat:
allerdings müsste dann schon mal jemand erklären, warum wg. eines fehlenden Rückstrahlers...ein derartiger Aufriss veranstaltet wird,
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
völlig unrelevant!Zitat:
während der gleiche Korinthenkacker an Fahrzeugen kommentarlos vorbeifährt,
hey magier deutsch
du bist doch einer von der rennleitung, oder?
dann geh mal schon zurück zum bmw forum oder wo auch sonnst du herkommst und lass mal deine äusserst qualifizierten aussagen und verschone uns damit. (denn die leute hier sind nicht so dumm wie du sie gern haben möchtest)
klar ist das der TE der gewallt der exekutive ausgeliefert war und ist und sich erstmal fügen muss.
aber das er wegen einer solchen lapalie so ein verfahren aufgebrummt bekommt ist doch echt lächerlich.
gott sei dank hab ich für solche fälle eine RV und würde auf dem schnellsten wege zum fach anwalt gehen und das prüfen lassen.
denn auch wenn die blau grünen recht haben, ist der umfang der sich in diesem verfahren wegen einem fehelenden rückstrahler ergiebt unverhälltnissmäßig.
auch die grünen haben, bzw bekommen nicht immer recht! man muss sich nur trauen zu wiedersprechen.
sicher an ort und stelle haben die immer erstmal recht, egal worum es geht.
aber es gibt gott sei dank noch organe die auch dieser exekutieve oft, sogar sehr oft ihre grenzen aufzeigen.
denn die in den schwarzen roben sind den in den grünen oder blauen tarnanzügen noch weisungsberechtigt.
bb-blue
Zitat:
Original geschrieben von bb-blue
du bist doch einer von der rennleitung, oder?
wenn dem so wäre, täte dies hier nichts zur sache!
Zitat:
dann geh mal schon zurück zum bmw forum oder wo auch sonnst du herkommst und lass mal deine äusserst qualifizierten aussagen und verschone uns damit.
ich wüsste nciht, das du hier etwas zu sagen hättest, und mir damit weisungsbefugt bist um mir vorzuschreiben wo ich hier posten soll...
Zitat:
denn die leute hier sind nicht so dumm wie du sie gern haben möchtest
ich habe hier niemanden als dumm betitelt, den schuh hast du dir jetzt angezogen!
fakt ist jednefalls zur rechtlichen seite bzw. der zulässigkeit der aktion der polizisten, kam bisher wenig bis garnichts qualifiziertes...
aber das thema hat sich damit für mich erledigt und das klischee der harley-fahrer sich malwieder bestätigt.....
Leute!!!!!
Definitiv ein (2.?oder sogar DER? )Rocker Rainer...😁)
Don´t feed him.....😉
DWG
Zitat:
Original geschrieben von DirkWideGlide
Leute!!!!!
Definitiv ein (2.?oder sogar DER? )Rocker Rainer...😁)Don´t feed him.....😉
DWG
nee, dirk, das glaub ich noch nicht einmal, dafür hat er eindeutig zu viele beiträge und ist auch schon viel zu lange hier dabei. das hält kein quertreiber so lange aus.
und prinzipiell hat er ja auch recht! die mehlmützen dürfen das durchaus! und genau hier liegt der hund begraben in deutschland: sobald da ein ermessensspielraum oder vielleicht die anwendung von fingerspitzengefühlgesteuerten handlungen gefragt wären, bist du bei uns hoffnungslos verloren. spekulativ: der beamte war vielleicht neidisch, weil er sich nur ein hyonsong oder wie die dinger heissen leisten kann. oder die mutti hat ihn letzte nacht nicht dran gelassen...oder er hat keine mutti und sein kollege hat ihn nicht drangelassen.
jedenfalls, und da werden mir auch 98% seiner kollegen recht geben, war diese reaktion maßlos überzogen und trägt ihr übriges dazu bei, dass sich das verhältnis zwischen polizei und dem rest der bevölkerung nicht bessern wird! ob das jetzt die androhung von punkten aufgrund fehlenden katzenauges (ich näss mich immer noch ein) ist, oder auf friedliche fußballfans einprügelnde jungpolizisten sind, die halsstarrigkeit der exekutive und diese stets präsente demonstration von macht....zum kotzen!
bitte keine hätte, wäre wenn argumente: wäre meine oma ein bus, dann könnte sie hupen!
Ähnliche Themen
@softarsch:
Mag sein,trotzdem ist die Art und Weise der Äußerungen doch ziemlich primitiv und fehl am Platz.
Wer anscheinend so lange Forumuser ist,sollte ein wenig nachdenken bevor er manche Sätze schreibt.....
Meine Meinung....
DWG
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
aber das thema hat sich damit für mich erledigt und das klischee der harley-fahrer sich malwieder bestätigt.....
na gott sei dank.
so werden wir den balast automatisch los 😁
ich liebe harley fahrer 🙂
da kommt so ein klugschei... ins forum,provoziert uns uli,bekommt was auf die nase und flennt, mein gott wie erbärmlich! aber BMW,könnte passen! blos gut,daß nicht alle polimanzisten so sind. aber gut enttarnt-respekt 😁 gruß slayer
Zitat:
Original geschrieben von mischirojo
Hi
Laß dich nicht verarschen.Fehlender Rückstrahler ist ein geringer Mangel und dafür gibt es nur eine Mängelkarte.
Abwarten was kommt,Rechtsanwalt einschalten und Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
PS. diese Antwort stellt keine Rechtsberatung dar und gibt nur meine persönliche Vorgehensweise wieder.
Für so einen Schmarren sich gleich mehrfach zu bedanken entspricht voll dem Trend unserer Zeit.
Meine Meinung: Die Polente hat recht, immer druff! Anwälte, von denen es inzwischen so viel wie Sand am Meer gibt, nehmen inzwischen ja wohl so gut wie alles an, solange der Kunde nur vblecht, auch hier zählt Überleben.
Und eine in so einem Fall so völlig daneben liegende Empfehlung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gehört gegenüber dem Verursacher wegen offenbarer Unkenntnis der Gesetze künftig gebührenpflichtig verbeschieden.
Oooooch: War ja die geile Karre doch viel cooler ohne Rückstrahler, und was die Bullerei da macht ist aus der Sicht mancher sowieso Scheisse.
Was ist denn, wie groß ist das doofe Palavergejammer, wenn jemanden ein Porschefahrer nachts wegen ausgefallenem Rücklicht und weil kein Rückstrahler vorhanden war aufspickt und von der Bahn fegt?
Wer erklärt das alles der Witwe, dass deswegen die Versorgung nicht entsprechend....? Wo bleibt denn eigentlich das Hirn?
Harlisto
Na den Porschefahrer möchte ich sehen der dann dank deines Rückstrahlers an Dir vorbeikommt.....
Auch total daneben.🙄
Soviel zum :"Wo bleibt das Hirn".....😕
Hallo, das ist ja eine lustige Runde. Also ich würde auf alle Fälle mal das Endergebnis abwarten. Oft gibts auch Missverständnisse.
Es wäre in meinen Augen schon zu krass wegen einem verloren gegangenen Rückstrahlers so verdonnert zu werden. Es gibt doch meist einen Spielraum an dessen Ende eben die Höchststrafe steht.
Wurde auch mal aufgehalten weil am Auto der Rückfahrscheinwerfer permanent brannte. Der Polizist hat darauf hingewiesen und gut wars. (Hier in BAYERN) Das wäre dann ja auch mindestens eine Dreipunkteaktion gewesen. Oder evtl. sofortige Stilllegung?
Ach ja, ich bin auf der Suche nach einem Katzenauge. Rechteckig mit Chrom oder polierter Aluumrandung. So eine hatte die LS650 meiner Freundin. Finde das schaut gar ned schlecht aus und erspart den Kerker ;-) Hat jemand einen Tipp für mich?
Grüße und eine unfall- und mehlmützenfreie Saison wünscht der HD-Ali
Zitat:
Original geschrieben von harry 123
Habe heute meine Harlay aus dem Hänger geholt sie auf Bürgersteig abgestellt und den Häner weg gebracht. In der zwichenzeit kam die Polizei und hatten mal wieder nichts besseres zutun als ein paar mängel zu suchen. Und siehe da nachdem nichts gefunden wurde sah der gute mann das ich kein katzenauge hinten dran hatte. darauf hin haben sie eine Anzeige geschrieben obwohl die kiste aus war und ich nicht gefahren bin. er meinte zu mir 150 Euro und 3 punkte gebe das!!!!!!!!!!!!!!!
jetzt die frage: dürfen die eine anzeige schreiben obwohl sie ausgewesen ist und auf dem bürgersteig stand und keinen behindert hat??????Bitte um antwort...
gruß harald
es lebe unsere Polizei 😮
Hallo Harry, fahr schon mal den Wagen vor....
Erzähl dem Richter doch später, wie es wirklich war: "Als Du bemerkt hast, das dass Katzenauge abgefallen ist bist Du sofort angehalten und hast das Fahrzeug auf dem Bürgersteig, (wo ja außer e-Rollstühlen nix schnelles unterwegs ist) abgestellt. Die Straße sei Dir in diesem Zustand zu gefährlich gewesen. Nun warst du auf dem Weg zum Händler, um ein Katzenauge zu besorgen. Da Du kein eigenes Grundstück hast, hättest Du das Bike auch nicht dorthin beamen können."
Ich denke, dass man in Deinem Fall auch das Bike über den Gehweg zum Händler hätte schieben dürfen (auch wenn das freiwillig niemand machen würde).
Ich hätte dem Bolisisten gern die Frage gestellt, wie er sich denn in dem Fall konkret korrekt verhalten hätte? Es kommt doch darauf an, in diesem Falle -VERLUST DES KATZENAUGES- niemanden zu gefährden pp.
Ähnlich wie bei einem Unfall: Auto fährt auf anderes Fahrzeug auf, dort "Katzenauge" defekt, oder meinetwedgen das gesamte Heck nen Meter kürzer, rauf auf den Bürgersteig und auf den Abschleppwagen warten... Muß der dann auch noch damit rechnen, dass er wegen Parken auf dem Gehweg, dazu mit "ohne" Katzenauge den Lappen abgeben muß??? Es wird immer auch auf den Einzelfall ankommen.
Du hast Dir nix vorzuwerfen. Wenn Dein Bike ne Woche unverändert ohne Katzenauge auf dem Gehweg steht, mag das anders sein. ABER SO WAR ES BEI DIR JA GERADE NICHT!!!😉😉😎
Mich würde so etwas auch wütend machen. Ich glaube, hoffe und wünsche Dir dass Dir die Robenträger hinter dem Tresen glauben. Die GrünenMännchen (die Doofen unter Ihnen, glaube, hoffe und wünsche uns allen, dass die nicht alle so sind) werden hoffentlich nichts Gegenteiliges beweisen können.
So schlechte Karten hast Du gar nicht. Die Grünen können Gesetze und Verordnungen lesen, aber auf den konkreten Einzelfall bezogen zu würdigen fällt Ihnen mitunter schwer. Die Ausbildung von Polizisten und Richtern unterscheidet sich nicht ohne Grund in der Praxis, was ja auch gut und sinnvoll ist und nichts mit Wertigkeit o.Ä zu tun hat.
Wenn Du das so durchziehen kannst, zieh es so durch!
Lass uns wissen, wie es ausgeht.
Gruß
heihen
Moin Männer,
ich bin sehr sehr froh darüber, dass ich so viele Kollegen kenne, die nicht so emotional und vorurteilbehaftet reagieren, wie das manch einer hier tut!!!
Genauso froh bin ich darüber, dass so viele Kollegen die ich kenne, ihren Dienst nach Gesetz und Ordnung versehen und sich nicht kleiner Tricks und Tips bedienen, um Gesetze oder Verordnung so zu biegen, dass es ihnen in den Kram paßt, wie das einige hier empfehlen!!!
Außerdem bin ich unheimlich froh darüber, dass es Tag für Tag so viele Kollegen schaffen, Leute, die sich so Schei..e benehmen, wie manch einer hier, in einer professionellen und meist freundlichen Art und Weise zu helfen und zu ihrem Recht zu kommen!!!
Macht die Polizei die Gesetze und Verordnungen? Nein, sie überwacht sie nur und stellt einen Verstoß fest, die "Strafe" dafür haben andere festgelegt und die Schuld stellt wieder ein anderer fest. Wenn also 50,- Euro und 3 Punkte bei euch dazu führen, dass ihr euch vollschifft (was ich bei erwachsenen Männern übrigens sehr bedenklich finde.....), würde ich meinen Ärger darüber an passender Stelle loswerden.
So Jungs, mußte einfach mal raus!!!
Jetzt könnt ihr wieder in den "Primitiv-Stammtisch-Modus" schalten und versuchen mit anspruchsvollen, sachlichen und qualitativ hochwertigen Kommentaren die noch nicht einmal abgeschlossene Aktion von einem Cop auf alle anderen Cops und jeder andere rechtliche Situation zu übertragen und rechtlich zu bewerten...... 🙄
Gruß Brus
Moin,
sag noch mal einer das Harleyfahrer nicht lernfähig sind. Ich habe mir jetzt 26 "Katzenaugen" hinter die V & H geklebt😁😁😁😁😁
Und die bösesten Kommentare, die ich bisher von unseren Freunden der Rennleitung bekommen habe, waren so im Formenkreis: "Geile Kiste",
"bestimmt 50er Jahre,oder?"😉, damals durfte man ja noch so laut durch die Gegend fahren und "bbboooaaaah super, was kostet denn sowas!
Es sind bei weitem nicht alle deppert und in unseren Breiten sind die Jungs vom Verkehrsdienst eher entspannt, außer an Provowochenenden an den Donutstrecken oder bei "Möchtegernghostridern".
Cu on the road
SBsF
Zitat:
Original geschrieben von SBseinefrau
Moin,sag noch mal einer das Harleyfahrer nicht lernfähig sind. Ich habe mir jetzt 26 "Katzenaugen" hinter die V & H geklebt😁😁😁😁😁
Und die bösesten Kommentare, die ich bisher von unseren Freunden der Rennleitung bekommen habe, waren so im Formenkreis: "Geile Kiste",
"bestimmt 50er Jahre,oder?"😉, damals durfte man ja noch so laut durch die Gegend fahren und "bbboooaaaah super, was kostet denn sowas!Es sind bei weitem nicht alle deppert und in unseren Breiten sind die Jungs vom Verkehrsdienst eher entspannt, außer an Provowochenenden an den Donutstrecken oder bei "Möchtegernghostridern".
Cu on the road
SBsF
bei dir passt eben alles zusammen.
älterer herr sitzt auf seinem knochenmoped.
da sind die grünröcke eben immer wieder fasziniert! 😉
An MagirusDeutzUlm:
Schade, dass sich für Dich nur das Thema erledigt hat. Es wäre für uns alle viel schöner, wenn sich für Dich das Forum hier erledigt hätte :-))
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
aber das thema hat sich damit für mich erledigt und das klischee der harley-fahrer sich malwieder bestätigt.....