!!!!!!!!!!!!das kann doch nicht wahr sein!!!!!!!!!!!
Habe heute meine Harlay aus dem Hänger geholt sie auf Bürgersteig abgestellt und den Häner weg gebracht. In der zwichenzeit kam die Polizei und hatten mal wieder nichts besseres zutun als ein paar mängel zu suchen. Und siehe da nachdem nichts gefunden wurde sah der gute mann das ich kein katzenauge hinten dran hatte. darauf hin haben sie eine Anzeige geschrieben obwohl die kiste aus war und ich nicht gefahren bin. er meinte zu mir 150 Euro und 3 punkte gebe das!!!!!!!!!!!!!!!
jetzt die frage: dürfen die eine anzeige schreiben obwohl sie ausgewesen ist und auf dem bürgersteig stand und keinen behindert hat??????
Bitte um antwort...
gruß harald
es lebe unsere Polizei 😮
Beste Antwort im Thema
Hallo Harry 123,
erst einmal zu Deiner Frage:
Ja, die Polizei darf eine Ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben, wenn die Karre aus ist, auf dem Gehweg steht und niemanden behindert. Der Gehweg zählt zum öffentlichen Straßenverkehr und somit zum Geltungsbereich der StVZO, StVO usw.
Zum Thema fehlender Rückstrahler habe ich folgendes im Bussgeldkatalog gefunden:
330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
( B - 1 ) 25,00
330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
( B - 3 ) 50,00
Sofern der Beamte die wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit begründen kann, wären es 3 Flens und 50 €.
Wie es da zu 150,- Euro kommen soll, kann ich mir nicht erklären.
Ob man eine wesentliche Beeinträchtigung hinbekommt, weiß ich auch nicht, hab zu wenig mit dem Verkehrskram zu tun.
Gab mal eine Zeit da haben die Cops auch ohne Ende getunte Pkw usw. aus dem Verkehr gezogen, weil alle die "neuen" schwarzen Rücklichter im Zubehör gekauft haben und die eingebauten Rückstrahler damit nicht mehr funktionierten......
Ich würde erst mal Abwarten, was da tatsächlich kommt. Geredet wird oftmals viel und in der "Aufregung" kann man auch schon mal was falsch verstehen.
Gruß Brus
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
war an meiner aussage irgendwas unklar?Zitat:
Original geschrieben von harry 123
ich habe sie doch blos aus dem hänger geholt um jemanden zu zeigen. es war tag und habe sie nicht angehabt... können sie mir dann dafür eine anzeige schreiben so da es 3 punkte dann gibt????es dürfen sich NUR zugelassene fahrzeuge im geltunsgbreich der stvo befinden......
damit ein fz zugelassen ist, muss es der stvzo entsprechen....
entspricht es nicht der stvzo, gibts halteben ne strafe....ob das ding ausgeschaltet war oder an war, ist dabei vollkommen unrelevant!JA, der darf dir vollkommen legal (und zurecht!) punkte nebst strafe aufbrummen!
Das ist Quatsch! (noch 'nen RockerRainer??? 😉)
Auch nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen sich im Geltungsbereich der STVO/STVZO befinden (die gilt nämlich flächendeckend in der ganzen Republik). Ansonsten dürfte kein nicht zugelassenes Fahrzeug in dieser, unserer Republik (dem Geltungsbereich der STVZO) vorhanden sein, kein Fahrzeug dürfte produziert werden (oder es müsste bereits vorher zugelassen werden, was nicht zulässig ist 😉). Gell? Und die STVO regelt das "Wie" der Anwendung z.B. der lichttechnischen Einrichtungen eines Fzgs, nicht aber das "Was". Das findet man in der STVZO!
Ein Fzg kann zugelassen sein, ohne der STVZO zu entsprechen. Denn, um dieser nicht zu entsprechen, reicht bereits der Ausfall eines Leuchtmittels (oder das Fehlen des gerade eben verlorengegangenen Rückstrahlers). Trotzdem erlischt allein deswg,.. nicht die Zulassung.
Und ob man deswg. eine Strafe aufgebrummt bekommt ist auch noch Ermessenssache. Ich kann ganz sicher die ausnehmend hübsche POMn davon überzeugen, daß ich direkt vor Antritt der Fahrt alle! relevanten lichttechnischen Einrichtungen des Fzgs geprüft und für i.O. befunden habe (so, wie wir alle das selbstverständlich vor Fahrtantritt tun!), sogar an der letzten Ampel war noch alles gut! 😉. Wenn ich der dusseligen Kuh natürlich sofort ihre technische (u. zwischenmenschliche) Inkompetenz unter die Nase reibe, geht der Schuss nach hinten los.
Im Übrigen würde ich auch nur abwarten, ggfs. an einen RA übergeben. Zwar gibt's kein Recht im Unrecht, allerdings müsste dann schon mal jemand erklären, warum wg. eines fehlenden Rückstrahlers (der gewiss gerade eben, während des Transportes unbemerkt, verloren ging) ein derartiger Aufriss veranstaltet wird, während der gleiche Korinthenkacker an Fahrzeugen kommentarlos vorbeifährt, die ohne Zulassung (ohne Kennzeichen, nicht der STVZO entsprechend, da Beleuchtungseinrichtungen und Scheiben teilw. oder ganz mit nicht im Bereich der STVZO zu gelassenen Folien überklebt 😉) von KFZ-Transportern über öffentliche Straßen u. Bürgersteige auf die Höfe der KFZ-Händler gefahren werden.
Also einfach abwarten, Tee trinken (oder ein Hefe oder Pils oder... Ganz nach Gusto)
Grüße
Uli
Zitat:
Original geschrieben von Uli G.
Und die STVO regelt das "Wie" der Anwendung z.B. der lichttechnischen Einrichtungen eines Fzgs, nicht aber das "Was". Das findet man in der STVZO!
in der StVO
(wenn du schon klugscheißen willst, dann achte wenigstens auf die korrekte schreibweise!)ist klar definiert, das kraftfahrzeuge die zugelassen sind, vorschriftsmäßig sein müssen....und damit zwangsläufig der StVZO entsprechen, die nunmal einen rückstrahler vorschreibt...
Zitat:
allerdings müsste dann schon mal jemand erklären, warum wg. eines fehlenden Rückstrahlers...ein derartiger Aufriss veranstaltet wird,
das ergibt sich aus dem bußgeld- ferner dem bundeseinheitlichen tatbestandskatalog!
Zitat:
während der gleiche Korinthenkacker an Fahrzeugen kommentarlos vorbeifährt,
völlig unrelevant!
Na, da weiss ich doch, wo der Korinthenkacker steckt 😉.
Zieh dich an an Groß/Kleinschreibung eines einzelnen Buchstabens ruhig hoch (Huch, hab ich "dich" doch versehentlich klein geschrieben 🙁). Jemand, der Groß/Kleinschreibung offensichtlich nicht beherrscht, sollte darob die Klappe halten, schau mal deinen Beitrag an... Fakt ist jedenfalls, daß in der StVO (beachte bitte die korrekte Schreibweise!) lediglich das "Was", in der StVZO aber das "Wie" beschrieben ist.
Und daß deine Einlassung (schon wieder ein klitzekleines "d", mea culpa, mea maxima culpa 🙁), im Bereich der StVO dürften sich nur zugelassene Fahrzeuge befinden, auf gut amerikanisch "Bullshit", zu gut deutsch auch "gequirlte Kacke" ist, dürfte jedermann mit einem IQ>60 bewusst sein. Kein in der Produktion oder warum auch immer in einem nicht zulassungsfähigen Zustand befindlichen (und allein deswg. nicht zugelassenen) Fzgs darf sich demnach im Geltungsbereich der StVO befinden? Was für'n Schwachsinn, dann dürfte keiner der Automobilhersteller anfangen, ein Fzg zu produzieren. Niemand dürfte ein nicht zugelassenes Fzg besitzen (Ich hab mehrere davon. Bin ich jetzt ein Krimineller?).
Bevor du versuchst, mich mit "k"leinigkeiten anstatt mit harten Fakten zu widerlegen, solltest du lieber mal anfangen, über die (nicht vorhandene) Logik deiner Beiträge nachzudenken.
Danke für das Gespräch, Doc Rainer 😁
Uli
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
war an meiner aussage irgendwas unklar?es dürfen sich NUR zugelassene fahrzeuge im geltunsgbreich der stvo befinden......
damit ein fz zugelassen ist, muss es der stvzo entsprechen....
entspricht es nicht der stvzo, gibts halteben ne strafe....ob das ding ausgeschaltet war oder an war, ist dabei vollkommen unrelevant!JA, der darf dir vollkommen legal (und zurecht!) punkte nebst strafe aufbrummen!
Irgendwie mag ich so Obrigkeitshörige Abnicker nicht
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Mal ne ganz dumme und unqualifizierte Frage: ist das hier ein Forum zur gegenseitigen Information und/oder Hilfe in allen HD-spezifischen Lebenslagen oder geht es um den Wettbewerb "wer hat das alleinige Wissen gepachtet" bzw. "wer watscht Mitwisser/Möchtegernmitwisser/Halbwisser/Nixblicker am besten ab" oder blick ich das nur nicht so recht..... 😕😕😕
Moin,
ich denke auch, dass Du, wenn Du die Sache einem Anwalt übergibst, am Besten fährst. Die Polizei sollte nach dem Opportunitätsprinzip handeln und das kann man hier beim besten Willen nicht erkennen. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn Deine Aussage korrekt ist, dass irgendein Verkehrsrichter 150 € und 3 Punkte für ein "verlorengegangenes" Katzenauge zulässt. Es sei denn Du wohnst evtl. in München.😉
Gruß
SBsF
da müssten aber fast 90% der mopedfahrer strafe zahlen,diese "katzenzunge" hat doch fast niemand
dran...................
Hallo,
In welchem Bundesland war das denn ? Tippe mal auf Bayern . Grüße.
Es trifft halt wirklich oft die Falschen , ich würd mich auch ärgern , aber ich glaube fast , daß du nix dagegen machen kannst , Wünsche dir aber , daß dein Strafzettel bissle humaner ausfällt als angekündigt bzhw. viel Glück wenn du dagegen vorgehst , und schraub nen Reflektor dran so sonst stehen die morgen wieder bei dir vor der Haustür . 😠
dann mal ne frage an die herren stvo-experten und stehkragenträger: unlängst fuhr ein streifenwagen vor mir, dessen rechte bremsleuchte nicht funktioniert hat. hätte ich den fahrer bei seinem beifahrer anzeigen können oder gar müssen? mit repressalien seitens der fraktion hätte ich bestimmt nicht rechnen müssen, da wir ja in einem rechtsstaat leben und die jungs allesamt immer - augenscheinlich durch das hier aufgeführte bespiel belegt - strengstens nach den gesetzen handeln.
da fühl ich mich doch gleich besser! endlich werden mal die spielräume bei der bestrafung krimineller bürger voll ausgeschöpft!
Mein Gott, wie seid ihr denn wieder drauf.
Zum Thema, meines Erachtens ist der Grüne grundsätzlich im Recht. Fehlender RS - Knöllchen. Ob du fahren wolltest oder die auf dem Bürgersteig rumstand spielt keine Rolle.
An die 150 € glaub ich aber nicht.
Es wurde ja schon erwähnt, warte es ab und entspann dich.
Vorgehen würde ich dagegen nicht, es sei denn die Rechtsschutzversicherung zahlt es. Da kommt nachher die Brühe teurer als die Brocken. Und es gibt bestimmt genauso deppe Richter wie Polizeibeamte. Nichts gegen die Berufsstände ansich, aber Trottel gibt es überall. Es sind halt immer wenige die den Ruf einer ganzen Gruppierung versauen.
Grüße Lupfo
Zitat:
Original geschrieben von softarsch69
dann mal ne frage an die herren stvo-experten und stehkragenträger: unlängst fuhr ein streifenwagen vor mir, dessen rechte bremsleuchte nicht funktioniert hat. hätte ich den fahrer bei seinem beifahrer anzeigen können oder gar müssen? mit repressalien seitens der fraktion hätte ich bestimmt nicht rechnen müssen, da wir ja in einem rechtsstaat leben und die jungs allesamt immer - augenscheinlich durch das hier aufgeführte bespiel belegt - strengstens nach den gesetzen handeln.da fühl ich mich doch gleich besser! endlich werden mal die spielräume bei der bestrafung krimineller bürger voll ausgeschöpft!
Ja das kannste machen.
Hab mal so ein ähnliches Problem gehabt, glaube 1989 oder 1990.
Da kam die neue Regelung heraus, das man bei einem Stau nicht mehr in der Mitte durchfahren darf.
Hatte folgende Situation in Stuttgart:
Ewiger Stau in der Stadt, 2 oder 3 Autos vor mir ein Motorrad-Cop. Dem wurde es dann zu blöd oder zu warm unter seinem Helm, also er in die Mitte gefahren und schön langsam durchrollen lassen, Schrittgeschwindigkeit. Ich also das gleiche Spiel getrieben, da ich das Bike gerade neu vom Händler geholt hab, brauchte also zu 100% keine Angst haben, das etwas nicht OK ist.
Nach etwas 800 Meter Staufahrt, hielt der Cop plötzlich an und meinte rechts ranfahren, Verkehrskontrolle.
Am Bike usw alles OK nichts gefunden, dann klärte er mich auf über das neue Gesetz mit dem Staufahrthema und wollte mir da eine Anzeige reindrücken.
Ich sagte Ihm, das ich Ihn dann auch anzeigen werde, da für Ihn die gleiche Regeln im Strassenverkehr gellten wie bei mir, sofern er kein Blaulicht oder Einsatzhorn an habe. Da in dem Stau auch gleich ein Streifenwagen kommen musste, wollte ich Ihn dann bei seinen Kollegen anzeigen.
Er war daraufhin "leicht sauer" und gab mir alle Papiere zurück und ich konnte problemlos weiterfahren, natürlich hinter Ihm.
jaja und solche lackaffen haben nichts besseres zutun, als bürger wegen solchen kleinigkeiten einen rein zu drücken, die affen sollten lieber mal meinen bock finden. und sich nicht die falten in sack hauen, aber was solls. ich bin nix, ich kann nix, gibt mir ne uniform. nix gegen dich persönlich brus😉. ach und ich habe derbe ärger mit der versicherung, die weigern sich strickt, und behaupen ich sei nicht bei den versichert. meine karre währe nicht zugelassen, da habe ich die gefragt ob die mich verarschen wollen, und wo ich das kennzeichen her habe, da hat sie dann aber auch keine antwort gehabt. komisch glaube RA muss da mal ran.