"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
Für die Juristen unter uns:
NJW 19/2017 Seite 1350: Der vermeintliche Tötungsvorsatz von "Rasern",
Aufsatz von Prof. Dr. Walter, Richter am OLG.
Zitat:
@Ruhrpott_biker schrieb am 13. April 2017 um 23:01:36 Uhr:
Was ich zuletzt gelesen habe, ist das Alpi jetzt 2J 9M kriegt. Das ist für mein empfinden allerdings deutlich zu weich.
Diese Reaktion hat man ja bei vielen Gerichtsurteilen: Der Angeklagte bekommt eine Haftstrafe, die wird nicht zur Bewährung ausgesetzt - und sie erscheint "dem Volksmund" als zu milde. Kann ich einerseits verstehen. Andererseits sollte man da vielleicht ein paar Sachen beachten:
1. Unser Rechtssystem ist so aufgestellt, dass Haftstrafen eher die Ultima ratio als die Regel darstellen. Und damit fahren wir, gemessen an anderen Ländern, nicht schlecht.
2. Eine der wichtigsten Gründe für eine Bestrafung ist das Herbeiführen einer Verhaltensänderung, die sicher stellen soll, dass der Schuldige so was nie wieder macht. Ich gehe mal davon aus, dass 2 Jahre Knast, danach 2 Jahre Bewährung in Bezug auf dieses Ziel recht wirksam sein werden. Wenn man ihn stattdessen sieben Jahre einlocht (ich stell mal eine Zahl in den Raum), dann glaube ich nicht, dass diese Verdreifachung der Haftzeit auch das Ergebnis dreimal besser macht. Aus einem Straftäter wird nicht automatisch ein umso besserer Mensch, je länger er gesessen hat.
3. Bei einer Haftzeit von 2 Jahren (Ich glaube nicht, dass er bei 2 Jahren und 9 Monaten länger einsitzt) sehen die Chancen auf eine Resozialisierung noch einigermaßen gut aus. Wenn jemand wirklich sieben, zehn oder mehr Jahre eingesessen hat, ist der in der Regel kaum noch resozialisierbar. Das bedeutet in der Konsequenz nicht nur, dass sein Leben im Eimer ist, sondern dass die Gesellschaft aus einem potenziell nützlichen Mitglied der Gesellschaft eine Belastung gemacht hat, die sie bis zu seinem Tode durch Sozialleistungen etc. finanzieren muss.
4. Natürlich kostet es auch mehr, einen Straftäter sieben Jahre in Haft zu nehmen als nur zwei. Und wenn wir grundsätzlich längere Haftstrafen verhängen, dann brauchen wir mehr Gefängnisse. Das mag in den USA ausgehen, wo Gefängnisse privat betrieben werden und deshalb an einer hohen Auslastung interessiert sind, aber bei uns?
5. Ich glaube, wer noch nie im Knast gesessen hat, unterschätzt die Wirkung einer mehrjährigen Haftstrafe. Und in Anbetracht der Tatsache, dass "Alpi" wohl noch nicht vorbestraft war, sind zwei Jahre Knast schon mal ein ordentlicher Aufschlag, das vergisst er so schnell nicht. Dazu kommt danach die Bewährungszeit, über die man ihn noch eine ganze Weile gut unter der Fuchtel hat, damit er keinen Blödsinn mehr macht.
6. Ich glaube nicht, dass "Alpi" dem Typ nach ein Gewohnheitsverbrecher ist, der sich ein Leben außerhalb krimineller Bahnen gar nicht vorstellen kann bzw. es gar nicht anstrebt. Deshalb hat es auch keinen Sinn, ihn möglichst lange von der Gesellschaft fernzuhalten.
Insofern sehe ich den Sinn einer möglichst langen Haftstrafe nur darin, das eigene Rachegefühl zu befriedigen. Das ist grundsätzlich nicht falsch, denn Strafen sollen in der Bevölkerung auch den Rechtsfrieden sichern. Aber es ist eben nur ein nachgelagerter Aspekt.
Also, wenn mir zwei Jahre Knast drohen würden, dann würde ich schon allerhand veranstalten, dass ich mir das ersparen kann. Das kannst du glauben;-)
Zitat:
@sampleman schrieb am 23. Mai 2017 um 13:43:17 Uhr:
Insofern sehe ich den Sinn einer möglichst langen Haftstrafe nur darin, das eigene Rachegefühl zu befriedigen. Das ist grundsätzlich nicht falsch, denn Strafen sollen in der Bevölkerung auch den Rechtsfrieden sichern. Aber es ist eben nur ein nachgelagerter Aspekt.
Damit würdest Du dem Gericht die subjektive Objektivität absprechen und das Urteil wäre allein deswegen schon nichtig, wo gibts denn sowas??
Es gibt für die meisten Delikte Richtwerte, in denen sich die Rechtsprechung bewegen kann. Dazu kommen die Variablen wie verminderte Schuldfähigkeit, blablabla. Am Schluß steht dann das Strafmaß.
Hier darüber nachzudenken, sowas wäre nur um Rachegefühle zu befriedigen ist absurd.
Viel besser sollten manchmal echte Exempel statuiert werden um zu zeigen, daß es genau nicht um Rache oder Machtgehabe geht, sondern um echte Abschreckung.
Solche Typen wie der Verurteilte sollten auf Lebenszeit an Zebrastreifen Bringerdienst schieben und nie wieder einen Fuß auf oder an motorisierte Gefährte stellen.
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Zitat:
@Dang3r schrieb am 23. Mai 2017 um 17:57:48 Uhr:
Solche Typen wie der Verurteilte sollten auf Lebenszeit an Zebrastreifen Bringerdienst schieben und nie wieder einen Fuß auf oder an motorisierte Gefährte stellen.
Wenn ich so was lese, dann freue ich mich direkt, dass solche Typen wie du auf jeden Fall keine Gerichtsurteile fällen dürfen;-)
Übrigens: Es ist in meinen Augen keineswegs sicher, dass "Alpi" jemals wieder einen Führerschein bekommt. Denn nach seinen Taten bestehen ja wohl erhebliche Zwrifel an seiner charakterlichen Eignung zum Führen eines Kfz. Und das bedeutet im für ihn besten Falle die Pflicht zur MPU. Und die muss er erst mal bestehen, was keinesfalls selbstverständlich ist. Sollte das mit der MPU nicht klappen, ist die Pappe auf Dauer weg. Und wer ohne Führerschein ein Kfz fährt, nachdem er wegen fahrlässiger KV mit Todesfolge einschlägig vorbestraft ist und womöglich sogar noch auf Bewährung draußen ist, der sollte sich wirklich nicht erwischen lassen, denn dann wird's hässlich.
Zitat:
@Dang3r schrieb am 23. Mai 2017 um 17:57:48 Uhr:
Viel besser sollten manchmal echte Exempel statuiert werden um zu zeigen, daß es genau nicht um Rache oder Machtgehabe geht, sondern um echte Abschreckung.
Jetzt mal langsam: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat (GG)". Und in einem demokratischen Rechtsstaat werden keine Exempel statuiert. Hier hat jeder das Recht auf seinen eigenen, persönlichen Prozeß mit dem Strafmaß, das SEINEM Vergehen gerecht wird. Zur Abschreckung jemanden härter bestrafen (darum gehts bei Exempeln) ist ja wohl völlig daneben und eines Rechtsstaates nicht würdig. Und letztlich eine Bankrott-Erklärung unseres Rechtssystems.
Das ist witzig. Ihr diskutiert genau das, was der Richter im oben genannten Aufsatz in der NJW thematisiert hat.
Letztendlich kommt er zu dem Schluss, dass es eine Gesetzeslücke gibt, die die Kluft zwischen fahrlässiger Körperverletzung und Mord schließen müsste.
Schön das ihr euch beide relativiert habt, dann hatte der Beitrag zumindest einen Erfolg.
MPU ist eine Maßnahme, permanenter Entzug wegen nachgewiesener Unfähigkeit eine andere.
Unser toller Rechtsstaat fällt Urteile manchmal dermaßen abstruß, daß Justitia schon zu Recht ne Augenbinde trägt, damit sie das Elend nicht sehen muß.
Im konkreten Fall hat der Fahrer schon viel zu viel Aufmerksamkeit bekommen, ich möchte bezweifeln, daß er wirklich dadurch geläutert wird, Ronald Schill mag menschlich ein **** sein, aber für solche Urteile hätte ich ihn sehr gern als Richter gehabt.
Aber Dein Ansatz von der "Abschreckung" ist falsch.
Verkehrsstraftäter gehen ja davon aus, dass es "gut geht". Anders als bein tatsächlichen Vorsatz haben sie ihre Tat eben nicht vor Augen. Sie befinden sich in einem fatalen Handlungsirrtum.
Man müsste Dummheit bestrafen können, dann hätte es einen Sinn ... aber dann wäre ja halb Deutschland im Knast :-)
Zitat:
@Dang3r schrieb am 24. Mai 2017 um 09:21:39 Uhr:
Unser toller Rechtsstaat fällt Urteile manchmal dermaßen abstruß, daß Justitia schon zu Recht ne Augenbinde trägt, damit sie das Elend nicht sehen muß.
Magst du dir für BS-Statements wie das da nicht irgendeinen Stammtisch suchen, an dem so viel Bier getrunken wird, dass sich hinterher niemand an den Quatsch erinnern kann, den er am Abend zuvor erzählt hat? Hier ist Internet. Was man hier veröffentlicht, bleibt.
Ich bin immer wieder begeistert, was zu diesem Thema noch immer geschrieben wird.
Das ist pure Unterhaltung. 😁
Allen dafür ein Dankeschön.
Zitat:
@sampleman schrieb am 24. Mai 2017 um 11:09:17 Uhr:
Magst du dir für BS-Statements wie das da nicht irgendeinen Stammtisch suchen, an dem so viel Bier getrunken wird, dass sich hinterher niemand an den Quatsch erinnern kann, den er am Abend zuvor erzählt hat? Hier ist Internet. Was man hier veröffentlicht, bleibt.
Was ist denn ein BS-Statement? 😕
Abgesehen davon bleibt ja nicht nur mein Quatsch für alle Zeiten lesbar, sondern eure Meinungen ebenfalls.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 24. Mai 2017 um 13:40:16 Uhr:
Wieso wird dieser Scheiss-tread nicht endlich geschlossen ?
Wieso sollte man das tun ?
Das Thema ist interessant und die unterschiedlichen Meinungen gehören dazu.
Themen mit juristischem Background haben bei MT traditionell hohes Konfliktpotential.
Spannender als die "IchweißnichtwasfüreinMotorradichwill"- threads sind sie allemal. 😛