"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Sammler, Du bist nicht allein.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 1. März 2017 um 13:37:29 Uhr:



Zitat:

Nichts von dem, was Dr. Tacke da erklärt hat, war für mich überraschend. Gar nichts.
Das ist Strafrecht. Ganz einfach.

Geh einfach mal davon aus daß nicht jeder Dein Fachwissen hat.... Für mich ist da einiges etwas klarer geworden. Was übrigens noch lange nicht heißt, daß ich dem zustimme. Für mich ist das Urteil zwar jetzt etwas nachvollziehbarer, aber trotzdem (und vielleicht jetzt erst recht) völlig überzogen. Vor allem daß der zweite Raser mit verurteilt wurde sehe ich kritisch. Ich kann das Argument der Richter zwar verstehen und nachvollziehen - aber warum soll der auf einmal für das verantwortlich sein, was ein anderer macht? Das kanns ja wohl nicht sein!

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 1. März 2017 um 13:37:29 Uhr:


Was mir auch aufgefallen ist, dass sehr intensiv über das Strafmaß und die schreiende Ungerechtigkeit, derer sich die Berliner Justiz anmaßt, geschrieben wird.

Über das Opfer, das wegen dieser beiden Flachpfeifen sein Leben verloren hat; und seine Angehörigen, wurde kein Wort verschwendet.

1988 kam mein Schwager und Vater meines Patenkindes ums Leben, als er vom Mittagessen zurück zur Arbeit in die Stadt fuhr.

Ein fahruntüchtiger Lieferwagenlenker kam auf die Gegenfahrbahn und prallte frontal auf den Honda Accord. Der Fahrer, der bei dem Unfall unverletzt blieb, wurde zu einer Geldstrafe von 6000 DM verurteilt und bekam 3 Monate Fahrverbot.

Ich kann den Satz von Prof. Dr. Hagen Gülzow nicht oft genug wiederholen: "Wer von Ihnen noch immer glaubt, dass Recht und Gerechtigkeit etwas miteinander zu tun haben, ist in meinen Vorlesungen fehl am Platz"

Eine sehr gute Bekannte von mir hat ein 14-jähriges Kund über den Haufen gefahren. Sie fuhr mit 85 auf einer Landstraße, auf der 100 erlaubt waren, plötzlich kam das Kind auf einem Fahrrad hinter einem Busch hervorgefahren. Das Auto war hinterher Schrott. Die Polizei sagt, meine Bekannte hatte keine Chance, den Unfall zu vermeiden.

Der Bekannten ist zum Glück nichts passiert. Das Kind wird vermutlich schwerstbehindert bleiben.

Was nun? Auf den Scheiterhaufen mit ihr?

Niemand fährt absichtlich einen Menschen um, sogar die Spackos in den hier breitgetretenen Fällen haben das nicht gemacht. Für das Risiko, das aus dem Hantieren mit schweren, starken, schnellen Autso erwächst, zahlen wir alle Versicherung, und das nicht zu knapp.

Bleibt die Frage der individuellen Schuld. Aber die muss man aus der Täterperspektive sehen, nicht aus der Opferperspektive. Nehmen wir mal an, das von mir erwähnte Kind stirbt (was durchaus nicht ausgeschlossen ist), dann ist das für seine Angehörigen sehr, sehr schlimm. Und es wird sie vermutlich auch nicht wirklich trösten, dass das Kind nicht verunglückt wäre, wenn es nicht ohne zu gucken hinter dem Busch auf die Straße gefahren wäre.

Das ist den Angehörigen dann - aus verständlichen Gründen - ganz egal.

Doch was haben die Fahrer falsch gemacht, so dass das überhaupt passieren konnte? Meine Bekannte nicht viel. Es gibt Dinge, die kann man realistischerweise nicht verhindern. Wäre meine Bekannte an der Stelle, wo es passiert ist, nicht nur 85 gefahren, sondern die erlaubten 100, dann wäre das Kind jetzt vielleicht sogar tot. Die in den anderen Fällen erwähnten Spackos haben eine ganze Menge falsch gemacht. Hätten die sich an die Verkehrsregeln gehalten, wäre vermutlich gar nichts passiert. Deshalb werden sie bestraft. Vermutlich sogar hart bestraft, und das ist auch gut so.

Änderst aber nichts daran, dass das kein Mord war. Ach wenn hinterher jemand tot auf der Straße lag. Und das ist - zumindest für mich- das einzige, was mich an den Fällen stört. Wenn die Pappnasen 15 Jahre kriegen und davon 10 Jahre abbrummen, ist meinem Gerechtigkeitsgefühl völlig genüge getan. Mehr bringt nichts und schadet nur der Staatskasse.

Zitat:

@sampleman schrieb am 1. März 2017 um 17:48:05 Uhr:



Was nun? Auf den Scheiterhaufen mit ihr?

Ich lege allergrößten Wert auf die Feststellung, dass ich das Strafmaß des Unfallfahrers im Falle meines Schwagers mit keinem Wort bewertet habe. Das macht derjenige, der alleine aufgrund der Nennung desselben Schlüsse zieht, die ich mir ausdrücklich nicht zu eigen mache.

Zitat:

Wenn die Pappnasen 15 Jahre kriegen und davon 10 Jahre abbrummen, ist meinem Gerechtigkeitsgefühl völlig genüge getan. Mehr bringt nichts und schadet nur der Staatskasse.

Ein "Gerechtigkeitsgefühl", das ich in Haftzeiten oder Geldbeträgen ausdrücken könnte, fehlt mir komplett. Damit würde ich mich zum Richter aufschwingen.

Ich würde es ebenso emotionslos zur Kenntnis nehmen, wenn es bei lebenslanger Freiheitsstrafe bleibt, als wenn man die Täter auf Bewährung frei lässt. Das zu entscheiden, ist Aufgabe der Judikative, dafür gibt es die.

Das von mir oben angeführte Zitat von Hagen Gülzow trifft das sehr genau. Das habe ich verinnerlicht.

Während sich Richter wie Ronald Schill offensichtlich von einem "Gerechtigkeitsgefühl" haben (fehl) leiten lassen, mussten die Berliner Richter hier die Tragweite der Erfüllung strafrechtlicher Tatbestände würdigen. Nach dem, was ich bisher über den Prozess weiß, sind die damit auch nicht glücklich.

Im allerersten post dieses threads steht ein Satz, den ich unterstreichen will:

" Also Richter möchte ich da nicht sein. "

Achso, das noch:

Zitat:

Ändert aber nichts daran, dass das kein Mord war.

Auch darüber werden Gerichte entscheiden.
Schaun mer danach mal, ob Du Recht hattest. 😉

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Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 1. März 2017 um 13:27:25 Uhr:


Weil da nur was von "gefährdet" und nichts von beendet steht?

Sehr richtig und gut gesagt, das gibt einen Daumen 😁.

Medienbericht Markus Lanz:

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 1. März 2017 um 11:37:07 Uhr:



Nichts von dem, was Dr. Tacke da erklärt hat, war für mich überraschend. Gar nichts.
Das ist Strafrecht. Ganz einfach.

Ich habe keine Vorlesungen über Rechtswissenschaft besucht

Ich habe auch nicht Jura studiert

neu war mir 11 x Rotlicht.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 1. März 2017 um 13:37:29 Uhr:



Interessant ist, dass der Grund des threads, nämlich dieser "Alpi", bereits nur noch die zweite Geige spielt, wenn überhaupt noch. Aus dem "Motorrad-Mörder" wurden jetzt zwei "Automörder".

Ja nun,

die angeblich geschulten User hier

die wollten Parallelen und Vergleiche aufzeigen.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 1. März 2017 um 13:37:29 Uhr:



Was mir auch aufgefallen ist, dass sehr intensiv über das Strafmaß und die schreiende Ungerechtigkeit, derer sich die Berliner Justiz anmaßt, geschrieben wird.

Über das Opfer, das wegen dieser beiden Flachpfeifen sein Leben verloren hat; und seine Angehörigen, wurde kein Wort verschwendet.

Das ist so nicht richtig,
ich sagte dass mM nach im Fall in B-Walle
das Eigenverschulden des getöteten Fußgängers zu wenig bewertet wurde,
während die Rennfahrer vom Kurfürstendamm [meinetwegen] 11 mal gemeinsam bei Rot über die Kreuzungen gerast sind, und einen unschuldigen Verkehrsteilnehmer der [sogar] Vorfahrt hatte von dem Audi-Piloten übern Haufen gerammt wurde.
Das ist quasi geplanter Vorsatz, es hätte zufällig schon früher zu einem Zusammenstoß kommen können.
Bedauerlich für den Jeep-Fahrer – bringt ihm leider nichts mehr dass er sogar Vorfahrt hatte.
Ob das Berliner-Urteil bestand haben wird, es wird sich zeigen.
Der Röhrlnachahmer hat schwere Schuld auf sich geladen, wogegen ich finde, dass der Mercedespilot zwar mit Schuld ist und wegen der Gemeinschaftlichen Tat eine angemessene gerechte Strafe bekommt, aber echter Täter und Unfallgegner/Verursacher war der Audi – der Fahrer des Mercedes hat leider zu spät noch anders reagiert.

Der Verkehrs-Todesfall eines dir nahen Angehörigen,
ich will und kann darüber nicht urteilen weil ich auch Randumstände nicht kenne, die Betroffenen und Angehörigen sind zu bemittleiden – Außentehenden ist das Leid oft unverständlich und auch häufig nicht vermittelbar für/an außenstehende.

In meinem Fall von 66,
da sind die beiden Witwen in Vaihingen am Gericht erschienen
und sie haben dort kräftig Eindruck geschunden das darfst du mir glauben
und obgleich die beiden Kraftfahrer [die auf ihrer Fahrbahn] zu meinem Bedauern schuldlos zu Tode kamen, konnte ich den Unfall nicht verhindern und ich konnte auch nichts dafür – der Tag der Hauptverhandlung war für mich ein rabenschwarzer Tag.
Es hat sich über vier Jahre hin gewandelt.
Mit meinem Ansinnen auf Wiederaufnahme [Technischer und Fahrmechanischer Begründung] haben sich hochgradig erfahrene Juristen befasst und sagten, ein milderes Urteil sei schwerlich zu erreichen, da ich mich [verteidigend] mit einer meiner Aussagen selbst belastet habe, und ein halbes Jahr drei Jahre zur Bewährung sei für zwei mal § 222 Fahrlässige Tötung [im Straßenverkehr] ein mildes Urteil.
Ich bin mittler Weile darüber hinweg und kann wieder schlafen.

@der_kasper
Ich verstehe anschd leider nicht so viel wie du
na was Ironie ist weiß ich schon, nur so und hier finde ich das absolut un angebracht.
So Spiele würden da eher passen,
vlt auch für dich.

Tschüss

Bei Alpi ist jetzt erst einmal Schluss und das wird wahrscheinlich noch sechs Monate dauern, bis der BGH da zu einer Entscheidung kommt. Insofern ist warten angesagt.
Die Zeit zu nutzen, sich mit anderen Verkehrs- und Mordurteilen zu beschäftigen, trägt durchaus zur Allgemeinbildung bei. Ich bin bei meinem Interesse für diverse Fälle jetzt auch zu Seiten über Justizirrtümer und Fehlurteilen gekommen. Das ist jetzt sicher weit OT, aber da gibt es tatsächlich Stimmen, die behaupten, dass 25% aller Urteile im Strafrecht falsch seien. Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Spannend ist auch, dass es eben keine Statistik über Fehlurteile gibt und die Justiz nur äußerst selten einsieht, dass sie Fehler begangen hat - und Entschuldigungen sowieso ausbleiben. Es fehlt der Justiz am Qualitätsmangement und der Richter hat nicht zu befürchten, dass er für ein fehlerhaftes Urteil haften muss. Wiederaufnahmeverfahren sind äußerst selten. Bei Wikipedia gibt es eine interessante Liste der Justizirrtümer.

Zum Fall der Berliner Raser wird immer wieder behauptet, dass es erstmalig zu einer Verurteilung wegen Mordes in solch einem Fall gekommen ist. Allein aus diesem Grund ist die Meinung des BGH gefragt.
Die Bevölkerung, "das Volk" möchte gerechte Urteile. Auch wenn Recht und Gerechtigkeit mitunter nichts miteinander zu tun haben, wird sich die Justiz immer an der Gerechtigkeit und dem gesunden Menschenverstand messen lassen müssen. Dafür sorgt schon die immer schneller werdende Presse.
Die Boulevardpresse in Berlin hat den Richter und sein Urteil überschwänglich gefeiert. Die Titelseiten von BZ und Berliner Kurier fanden keine größeren Buchstaben.
Dennoch ist die Einführung der „Gemeingefährlichkeit“ als Mordmerkmal – bezogen auf ein Auto – schon eigenartig. Das ist erstmalig passiert und man fragt sich, warum in der 60-jährigen Geschichte von Verkehrsunfällen und Toten noch kein anderer Richter darauf gekommen ist, das Mordmerkmal der Gemeingefährlichkeit so anzuwenden.
Das wird auch die zentrale Betrachtung des BGH sein, weil hier ein Richter erstmalig eine juristische Begründung gefunden hat, den Mord darzustellen. (Was bei Alpi nicht gelungen ist, weil dort die „niederen Beweggründe“ als Mordmerkmal dienen sollten).
Der Witz ist, dass, wenn das Urteil durch den BGH aufgehoben würde, das erstinstanzliche Urteil nicht einmal als Fehlurteil oder Justizirrtum in die Geschichte eingehen würde, denn es war ja nicht rechtskräftig geworden.

Zum Opfer war seinerzeit mein erster Gedanke ein gewisses Erstaunen darüber, dass der Jeep seinen Fahrer nicht besser schützen konnte. Ich dachte schon, dass aufgrund der erhöhten Sitzposition und der robusten Konstruktion des Allradlers die Insassen besser geschützt sein würden. Andererseits verdeutlicht das fatale Ergebnis die hohe kinetische Energie, die durch den Aufprall freigesetzt wurde.

Man könnte auch mal darüber nachdenken, warum das Töten von Menschen mit Autos in der Regel Strafen nach sich zieht, die an den Folgen gemessen auf Bagatell-Niveau sind.

Vermutlich, weil "alle" Auto fahren und man nicht lebenslang in den Knast möchte, nur weil man mal während des Fahrens ans Handy gegangen ist oder andere Verkehrsregeln mit Nichtachtung gestraft hat und deswegen ein Mensch sterben musste.

Kann ja jedem passieren oder? Deswegen kann man ja nicht sein Leben ruinieren. Also jetzt das eigene.

Dass vom Auto eine Betriebsgefahr ausgeht ist allgemein anerkannt. Und es gibt eine jährliche Statistik über Verkehrstote. Und es geht nach der jährlichen Veröffentlichung immer wieder ein Aufatmen durchs Volk, dass es wieder weniger waren als im Vorjahr. Der Tod ist praktisch eingepreist. Im Einzelfall schrecklich, in der Gesamtschau nur eine Zahl.

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 1. März 2017 um 18:14:42 Uhr:


Ich würde es ebenso emotionslos zur Kenntnis nehmen, wenn es bei lebenslanger Freiheitsstrafe bleibt, als wenn man die Täter auf Bewährung frei lässt. Das zu entscheiden, ist Aufgabe der Judikative, dafür gibt es die.

Sorry, aber die Judikative spricht Recht im Namen des Volkes. Ich bin ein Teil des Volkes, also sprechen sie auch in meinem Namen Recht. Also erlaube ich mir selbstverständlich, mir eine Meinung darüber zu bilden, wie die ihren Job machen. Und wenn ich damit, wie die in meinem Namen agieren, nicht einverstanden bin, dann artikuliere ich das auch.

Insofern empfinde ich es als - gelinde gesagt - irritierend, dass du dich hier über die Leute aufregst, die sich ihre Meinung über die Arbeit derer machen, die von ihnen bezahlt werden und in ihrem Auftrag arbeiten, während du der Arbeit dieser Leute angeblich völlig emotionslos gegenüberstehst.

Das kaufe ich dir übrigens keine Viertelsekunde ab. Wenn ich richtig informiert bin, wirst du ebenfalls von mir bezahlt, bist aber in der Exekutive unterwegs. Und ich kenne keinen einzigen Polizeibeamten, der sich nicht in einer Tour über Urteile aufregt, die seines Erachtens nicht in Ordnung sind;-)

Solltest du da die große Ausnahme sein? Ehrlich? Also, jetzt mal: Ganz ehrlich?

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 2. März 2017 um 07:58:00 Uhr:


Zum Opfer war seinerzeit mein erster Gedanke ein gewisses Erstaunen darüber, dass der Jeep seinen Fahrer nicht besser schützen konnte. Ich dachte schon, dass aufgrund der erhöhten Sitzposition und der robusten Konstruktion des Allradlers die Insassen besser geschützt sein würden. Andererseits verdeutlicht das fatale Ergebnis die hohe kinetische Energie, die durch den Aufprall freigesetzt wurde.

Dazu nur zwei Dinge: Der verunfallte Jeep hatte einen Leiterrahmen, der crashtechnisch ganz weit hinten ist. Natürlich erfüllt der irgendwie die Sicherheitsbestimmungen, die zum Zeitpunkt seiner Markteinführung galten. Der hat auch ABS und ESP, damit er beim Elchtest nicht umfällt, Fahrer-Airbag hat er auch, das war es dann aber auch schon. Ich habe irgendwo ein Rating von drei Sternen gefunden, doll ist das nicht. Und der Jeep wurde von der Seite erwischt. Das Auto ist ein Cabrio, da hast du bei so was ganz schlechte Karten.

Dazu kommt: Die aktuellen Crashtests werden mit 64 km/h gefahren. Die meisten Autos unterhalb der Panzerschrank-Klasse sind mehr oder weniger darauf ausgelegt, Crashs mit dieser Geschwindigkeit mit Anstand zu überleben, ohne dabei ihre Passagiere umzubringen. Ich vermute mal, dass nicht zu wenige Autos im Crashtest ganz erschütternd schlecht abschneiden würden, wenn sie statt mit 64 km/h mit 70 km/h gecrasht würden. Und wenn dir ein Idiot mit weit über hundert in die Seite fährt, dann hast du in fast allen Autos verloren.

Diese "echten" Geländewagen sehen bei einem Crashtest in der Regel sehr schlecht aus. Sie suggerieren durch ihr massiges Aussehen eine grosse Sicherheit, aber diese Stabilität ist eher für den Geländeeinsatz und nicht für die Aufnahme und Absorbtion von kinetischer Energie bei einem Crash gedacht.

Asserdem sind Autos nur in der Front wirklich gut geschützt. Das sieht man daran, dass der Unfallverursacher relativ glimpflich davongekommen ist, während der Jeep inklusive Fahrer kaum etwas dagegensetzen konnten.

Das denke ich auch, welches normale Auto bis zu einem sechsstelligen Betrag hält einen Aufprall von ~150 in die Seite aus ohne das ein großes Risiko besteht das der Fahrer tot ist ? Da fällt mir spontan keins ein.

VW Multivan

Da sitzt man zu hoch, um von Tieffliegern erwischt zu werden.

Zu T4 Zeiten war es das sicherste Auto bei Seitenaufprall. Ein mir bekannter Unfallforscher bestätigte das damals.

Ich glaube, ab einer gewissen Geschwindigkeit nutzt das höher Sitzen auch nichts mehr. Da ist die Beschleunigung so stark, dass man schon das kaum überleben kann. Auch Seitenairbags stoßen an da an Grenzen.

Zitat:

@bsawanderer schrieb am 3. März 2017 um 08:53:45 Uhr:


VW Multivan

Da sitzt man zu hoch, um von Tieffliegern erwischt zu werden.

Zu T4 Zeiten war es das sicherste Auto bei Seitenaufprall. Ein mir bekannter Unfallforscher bestätigte das damals.

Das mag ja alles stimmen,

doch was hat das nun mit dem Titel zu tun 😕?

So wenig wie deine Verwandheit mit Adam und Eva oder ger Ur-Mutter aus Südafrika 😰.

Wenn es schon nicht mehr reicht,
Juristisch zu diskutieren und im Namen des Volkes euere Urteile ab zu geben,
dann werdet doch bitte nicht gleich zu Autotestern oder gar zu Automobil-Konstrukteuren,
Greift doch leber wieder zu Computer-Video-Spielen - aber am besten in einen anderen Thread weil die Spiele ja auch mit den Todfahrern nichts zu tun haben, vlt geht ihr damit zu den 'Mädels am Feuer' macht dort OT oder verbreitet 'Unnützes-Wissen' 🙄😰.

Tschüss

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