"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
Das kann eigentlich nicht sein. Mord kennt nur ein Strafmaß, nämlich lebenslänglich. Das klingt eher nach Totschlag.
Bei Markus Lanz im ZDF war gestern eine Rechtsexpertin, die auf überraschend verständliche Art so einiges erklärt hat über das Urteil. Zum Beispiel warum der zweite Rennfahrer das gleiche Urteil bekam und ähnliches. Ich kann dieses Filmchen nur empfehlen. Mir ist da über die Denkweise der Richter einiges klar geworden.
Den Beitrag kriegt Ihr hier in der Mediathek.
(Hier klicken)
Ja, die Richter sind in ihrer Entscheidung frei. Sie können so urteilen. Bleibt die Frage, ob das Urteil so bestehen bleibt.
Wieder ein anderer Fall - wieder ein anderes Urteil.
http://www.n-tv.de/.../...ls-zwoelf-Jahre-in-Haft-article19723708.html
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Zitat:
@twindance schrieb am 1. März 2017 um 06:00:17 Uhr:
Aber nur die halbe Wahrheit - es kann genau so bedeuten, dass der "Verschränker" in einem sehr konzentrierten Aufmerksamkeitsprozess ist und so signalisiert, dass er daher keine Einflüsse von außen wünscht.
Wusste ich so noch nicht.
interessant.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 1. März 2017 um 08:11:38 Uhr:
Ohne Folter und Todesstrafe in unterschiedlichen Leidensklassen fehlt es einfach an geeigneten Mitteln, um schwerste Straftaten gewichtet zu sanktionieren.
So ein Blödsinn
und dafür gibt einer nochn Daumen
willst du zurück ins Mittelalter wie die Kalfater oder der Sultan 😕.
Tschüss
Edit.:
Betreffs des verlinkten Medien-Beitrag.
Er brachte mir eigtl keine neuen Erkenntnisse - außer:
Da wird von 11 x Rotlicht gesprochen, ich dachte gelesen zu haben von ~ 7,
wenn das wirklich elf waren, dann wirkt das noch schwerwiegender 🙁.
Und Ironie
ist schon wirklich äußerst ironisch und würde auch deshalb keinen Daumen von mir bekömmen 😰🙄.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 1. März 2017 um 11:21:26 Uhr:
Das kann eigentlich nicht sein. Mord kennt nur ein Strafmaß, nämlich lebenslänglich. Das klingt eher nach Totschlag.
Stimmt, die Verurteilung erfolgte wegen Totschlags wie dem Text zu entnehmen ist. Zeigt nur wieder, dass es sich lohnt genau zu lesen. Umgangssprachlich würde wohl fast jeder eine solche Tat als Mord bezeichnen, Fachsprache hat nun mal immer ihre eigenen Regeln.
Das macht die verschiedenen Urteile für mich auch nicht nachvollziehbarer.
Hier noch eine Quelle http://www.stern.de/.../...aft-fuer-mutter-des-toten-juri-7348128.html
Stellt sich die Frage, warum man noch bei Mord differenzieren soll. Eigentlich wird juristisch gesehenbereits reichlich differenziert, wenn jemand gewaltsam zu Tode kommt.
Einige Beispiele:
- Fahrlässige Tötung
- Körperverletzung mit Todesfolge
- Totschlag
- Mord
- Versuchter Mord (eben ohne Todesfolge)
Alles mit unterschiedlichen Strafmassen. Meiner Meinung nach sollte da mit Augenmass eine passende Anklage gewählt werden. Aber mir kommt es bei Streitfragen häufig so vor, als ob erst einmal das Maximum gefordert wird, weil am Ende sowieso heruntergehandelt wird. Hat für mich etwas von Feilschen im Basar.
Warum wird nicht mal schlicht der Bussgeldkatalog vollumfänglich ausgeschöpft?
Dort heisst es :
"Wer im Straßenverkehr
...
a) die Vorfahrt nicht beachtet,
b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,
d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt,
e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,
f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder
g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Wieso wird da ein Mord konstruiert, wenn es eigentlich bestehende ausreichende Rechtsmittel gibt?
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 1. März 2017 um 11:37:07 Uhr:
Bei Markus Lanz im ZDF war gestern eine Rechtsexpertin, die auf überraschend verständliche Art so einiges erklärt hat über das Urteil. Zum Beispiel warum der zweite Rennfahrer das gleiche Urteil bekam und ähnliches. Ich kann dieses Filmchen nur empfehlen. Mir ist da über die Denkweise der Richter einiges klar geworden.
Nichts von dem, was Dr. Tacke da erklärt hat, war für mich überraschend. Gar nichts.
Das ist Strafrecht. Ganz einfach.
Es ist schon fast schade, dass hier so viel Energie aufgewendet wird, eine Sache zu debattieren, auf die man als Teilnehmer der Diskussion keinen Einfluss hat. Viel spannender wäre es, auf den Ausgang des Verfahrens, also der Revision, zu wetten. Ich würde auf Bestand des Urteils wetten. Nicht, weil ich daran glaube, Gott bewahre, woher soll ich wissen, was dabei herauskommt, sondern weil das nach dem, was ich hier lese, wohl die höchste Quote einbringen würde.
Ich habe im OT-thread vor einiger Zeit die These vertreten, dass der amtierende POTUS seine reguläre, erste Amtszeit nicht zu Ende bringt. Völlig egal, weshalb. In England kann man darauf wetten. Die Quote steht derzeit 1 : 1000. Wenn ich hier einen Buchmacher finde, der meine Wette annimmt, setze ich 100 Euro.
Interessant ist, dass der Grund des threads, nämlich dieser "Alpi", bereits nur noch die zweite Geige spielt, wenn überhaupt noch. Aus dem "Motorrad-Mörder" wurden jetzt zwei "Automörder".
Was mir auch aufgefallen ist, dass sehr intensiv über das Strafmaß und die schreiende Ungerechtigkeit, derer sich die Berliner Justiz anmaßt, geschrieben wird.
Über das Opfer, das wegen dieser beiden Flachpfeifen sein Leben verloren hat; und seine Angehörigen, wurde kein Wort verschwendet.
1988 kam mein Schwager und Vater meines Patenkindes ums Leben, als er vom Mittagessen zurück zur Arbeit in die Stadt fuhr.
Ein fahruntüchtiger Lieferwagenlenker kam auf die Gegenfahrbahn und prallte frontal auf den Honda Accord. Der Fahrer, der bei dem Unfall unverletzt blieb, wurde zu einer Geldstrafe von 6000 DM verurteilt und bekam 3 Monate Fahrverbot.
Ich kann den Satz von Prof. Dr. Hagen Gülzow nicht oft genug wiederholen: "Wer von Ihnen noch immer glaubt, dass Recht und Gerechtigkeit etwas miteinander zu tun haben, ist in meinen Vorlesungen fehl am Platz"
Zitat:
@fate_md schrieb am 1. März 2017 um 12:18:03 Uhr:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ironie
der 4-Ventiler wird das trotzdem nicht verstehen, das lese ich auch seinen vielen (Achtung, Ironie) qualifizierten (Ironie Ende) Beiträgen heraus.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 1. März 2017 um 13:37:29 Uhr:
Was mir auch aufgefallen ist, dass sehr intensiv über das Strafmaß und die schreiende Ungerechtigkeit, derer sich die Berliner Justiz anmaßt, geschrieben wird.Über das Opfer, das wegen dieser beiden Flachpfeifen sein Leben verloren hat; und seine Angehörigen, wurde kein Wort verschwendet.
Was will oder soll man zum Opfer sagen? Ich finde es an sich eher positiv, dass hier, im Gegensatz zu der Alpi-Geschichte, keiner darüber diskutiert, was das Opfer in Berlin denn wohl alles falsch gemacht haben könnte. Ein tragischer und unnötiger Todesfall, und kein Urteil der Welt bringt das Opfer zurück.
Aber letztlich spielt das Opfer für die Entscheidung auch keine so große Rolle, denn jedes Menschenleben ist unersetzlich, gleich ob es ein Kind, ein Mittdreißiger oder wie hier ein 69-Jähriger ist.
Ich glaube auch von "schreiender Ungerechtigkeit" hat keiner gesprochen, sondern nur davon, dass hier offenbar ein wenig das Augenmaß verloren ging. Ich sehe da einen großen Unterschied.
Ich glaube, hier gibt es keinen, der den beiden Deppen in Berlin keine lange Haftstrafe "gönnt".
Zitat:
@hoinzi schrieb am 1. März 2017 um 14:36:06 Uhr:
Was will oder soll man zum Opfer sagen? Ich finde es an sich eher positiv, dass hier ...,Ich glaube, hier ...
Ich meinte eher die Berichterstattung in den Medien.
Um das "hier" in dieser Form bewerten zu können, hätte ich alles lesen müssen. 😰
Ich muss zugestehen, dass ich da sehr selektiv gelesen habe.
edit:
Ich will noch was ergänzen:
Es ist bei solchen Themen sehr schwierig, eine Formulierung zu finden, mit der jeder versteht, was gemeint ist.
Da wird schnell ein Begriff, in dem Fall die „schreiende Ungerechtigkeit“, den man raushaut, vom Nächsten auf die Feingoldwaage gelegt. Das ist legitim und damit muss man rechnen. Also alles prima soweit.
Der Begriff sollte indes das allgemeine Unverständnis, das allerorts über dieses Urteil herrscht, ob nun in den online-Medien, im Schwarzwälder Boten oder bei einem sichtlich fassungslosen Markus Lanz, beschreiben.
Hätten die beiden Täter eine Bestrafung nach 222 erfahren, würde das kein Schwein interessieren.
Erscheint dem Gericht der Tatbestand des § 211 Abs. 2 erfüllt, wird das „Augenmaß“ von Absatz 1 bestimmt.
Anders gesagt: Es gibt keins mehr.
Es gibt zumindest einen, der niemandem eine lange Haftstrafe „gönnt“ und das bin z.B. ich.
Ich sehe auch nach so einem Vorfall keinen Nutzen darin, dass zwei junge Männer, egal wie dumm und verantwortungslos sie waren, den Großteil ihres Lebens im Knast verbringen und den Staat Geld kosten. Dann hätte der Unfall letztlich 3 Menschenleben gefordert, wenn man so will. Ein Leben im Knast erscheint mir nicht lebenswert.
Ich sehe auch keinen Sinn, hier ein Exempel zu statuieren, wie manche wohl glauben, dass das geschehen soll, denn das wird keinen dieser Idioten abschrecken, das trotzdem zu machen.
Wer – wie ich – einen Einblick in die Knieschleiferszene bekommen hat, weiß, dass diesen Leuten die möglichen Folgen ihres Tuns vollkommen egal sind. Zumindest zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begehen.
Von der illegalen, nächtlichen Straßenrennszene weiß ich nichts, außer dem, was so berichtet wird.
Darauf gebe ich nicht allzuviel.
Ich trenne diesen subjektiven Aspekt jedoch von dem des Strafrechts.
Wenn jemand wegen Mordes rechtskräftig verurteilt wird, hat er eine lebenslange Freiheitsstrafe abzusitzen. Und „lebenslänglich“ bedeutet, so lange man lebt.
Die Reststrafe kann zwar zur Bewährung ausgesetzt werden, jedoch frühestens nach einer Haftdauer von 15 Jahren.
So steht es im Gesetz. Dabei spielt es keine Rolle, ob man das gut findet, oder unangemessen.
Da passt dann gut rein, dass Anders Breiviks Klage wegen unmenschlicher Haftbedingungen gerade abgewiesen wurde.
Einzelhaft ist nicht wirklich lustig, aber das Schwerste, was ein Rechtsstaat aufzuweisen hat. Und in seinem Fall ist dass nun wirklich angemessen.
Ich bin nur sehr gespannt, ob die Revision zum gleichen Urteil hier kommt. Aber auch bei Alpi ist Revision eingelegt.
Für Gesprächsstoff ist gesorgt.