"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 27. Februar 2017 um 09:28:28 Uhr:
Warum nutzen die Richter nicht mal das gegebene Strafmaß aus?
Weil sie ihren Beruf erlernt haben.
Die richterliche Beweiswürdigung zu verstehen, wird für juristische Laien immer schwierig sein.
Je nach Standpunkt.
Zitat:
Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
(§ 286 (1) ZPO)
Passt sinngemäß als Erklärung
Wow. Lebenslang ist mal ein Statement. Wird natürlich in die nächste Instanz gehen.
Aber das wird hoffentlich einigen dieser Selbstüberschätzer zu denken geben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (lt. Spiegel), es ist also abzuwarten, wie es weitergeht, denn man darf wohl davon ausgehen, dass die Verteidigung das Urteil so nicht hinnehmen wird.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 27. Februar 2017 um 11:37:05 Uhr:
Aber das wird hoffentlich einigen dieser Selbstüberschätzer zu denken geben.
Das würde voraussetzen, dass diese komplexgetriebenen Spatzenhirne darüber nachdenken würden, was sie da tun. Daran habe ich erhebliche Zweifel.
Ähnliche Themen
http://www.n-tv.de/.../...wegen-Mordes-verurteilt-article19721237.html
Das ist wirklich unerwartet.
Kurzzeitig könnte es etwas zum Grübeln geben, aber es wird nicht ernsthaft diese Leute vor weiteren Rennen abhalten.
Ein folgendes Gedankenspiel zeigt warum:
Angenommen solche Unfälle wären völlig staffrei, also ohne jegliche juristischen Konsequenzen. Das einzige was passieren würde wäre also, dass diese Leute ihr Auto kaputt fahren würden.
Diese Autos sind in der Regel an sich schon ziemlich teuer und meistens noch aufwändig "getunt". Es besteht also weiterhin ein recht grosses finanzielles Risiko, falls ein Unfall passiert.
Würde so ein Hobbyrennfahrer tatsächlich ein kurzes Rennen fahren, wenn er vorher bewusst einen finanziellen Totalschaden seines geliebten Autos in Kauf nehmen würde? Zusätzlich noch ziemlich schmerzhafte eigene Verletzungen?
Sehr wahrscheinlich nicht. Die gehen einfach davon aus, dass alles gut geht. Daher ist das Strafmass für eine mögliche Tötung Dritter für sie vollkommen irrelavant, da sie gar nicht davon ausgehen, dass dieser Fall eintritt.
Wer sich vorher tatsächlich Gedanken um juristische Konsequenzen macht, der lässt so einen Scheiss, da allein der Aufwand mit den Gerichtsterminen viel zu gross wäre, um so einen kurzzeitigen Kick zu rechtfertigen. Selbst wenn ein Freispruch dabei herauskäme.
Jetzt, wo der ALex endlich seinen bedingten Vorsatz hat, isser nicht mehr da.
Hat er nicht schreibverbot?
Ist nur ein anderer Fall und tangiert Alpi nicht wirklich.
Ich weiss auch nicht, ob solch ein Urteil in der gelebten Rechtspraxis tatsächlich einen Einfluss auf kommende Revisionen ähnlich gelagerter Fälle hat.
Mir gefällt die Entscheidung nicht. Mord ist das bewusste Umbringen eines Menschen und nicht irgendein Herumgedrisse mit "bedingtem Vorsatz". Ich finde es schon sehr gut, dass es einige Punkte gibt, die nur für Mord reserviert sind z.B. unbegrenzte Verjährungsfrist etc.
Das muss ja nicht bedeuten, dass solche Typen dann mit zwei Jahren auf Bewährung davonkommen, aber wenn man schon bei einem solch vergleichsweise "harmlosen" Delikt in die oberste Schublade greift, was macht man dann mit Amokläufern und ähnlich schlimmen Fällen?
Ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass Leute glauben, sie könnten durch Heraufsetzen von Strafandrohungen einen Verlust von Werten ausgleichen. Das funktioniert aber nicht, sieht man ja in den USA.
Sehe ich ähnlich. Die Relationen gehen verloren. So schwere Taten, wie bewaffneter Banküberfall, Vergewaltigung, erschlagen der Ehefrau und schütteln von Babys werden mit sieben bis zwölf Jahren abgetan. Bei Vergewaltigung noch weniger. Ich bin auf die Revision gespannt.
http://www.n-tv.de/.../...landet-wohl-vor-dem-BGH-article19721772.html
Wirklich abschreckend wäre für die Klientel vermutlich die ersatzlose Einziehung des Fahrzeugs, unabhängig davon, wer gefahren ist, gerade in den Fällen, in denen es keinen Unfall gegeben hat. Hohe Strafen schrecken nicht ab, wie hier schon einige sehr richtig angemerkt haben.
Aber wenn man ihnen das Wertvollste in ihrem Leben wegnimmt, trifft man sie wirklich.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 27. Februar 2017 um 19:17:34 Uhr:
Wirklich abschreckend wäre für die Klientel vermutlich die ersatzlose Einziehung des Fahrzeugs, unabhängig davon, wer gefahren ist, gerade in den Fällen, in denen es keinen Unfall gegeben hat. Hohe Strafen schrecken nicht ab, wie hier schon einige sehr richtig angemerkt haben.Aber wenn man ihnen das Wertvollste in ihrem Leben wegnimmt, trifft man sie wirklich.
die Rennen...werden zum Teil mit ..Leihautos ...gefahren...also glaub kaum , daß das Fruchtet....
Das gibt es bestimmt ab und an, aber die allermeisten wollen doch zeigen, was für tolle Karren sie (ihrer Meinung nach) fahren...
Mal gucken, was unsere Regierung so an Gesetzesentwurf rauslässt...
Zusätzlich zum Lebenslänglich wird auch lebenslänglich der Führerschein eingezogen.
Hoffentlich wird zumindest das in der Revision beibehalten.