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"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Bitte nicht .

Ich sehe eines der gefühlt 10 Millionen stinklangweiligen Videos, in dem jemand zeigt, dass er mit seinem Motorrad die Straße entlang fahren kann. Und das gesittet und entspannt. Das ist schön. Was das mit "Alpi" zu tun haben soll, weiß ich nicht.

Trockensuppe scheint recht zuhaben

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 21. Februar 2017 um 12:50:23 Uhr:


Anscheinend sind die Strafverfolger jetzt eher bereit, ein Fahrzeug auch als mögliche Waffe zu sehen. Ich bin gespannt wie das weitergeht. Jedenfalls scheinen den Klägern in Berlin das Rennen als "niedriger Beweggrund" zu reichen - die brauchen keine Fahrerflucht oder ähnliches. Das leuchtet mir jetzt zwar nicht direkt ein, aber schauen wir mal wie weit die kommen.....

Es gibt wohl eine Gesetzesinitiative, wonach eine Teilnahme an einem illegalen Rennen härter als bisher bestraft werden soll.

Ich halte die Mord-Keule dagegen nach wie vor für Schwachsinn. Nur weil einige Spacken Maß und Ziel aus den Augen verlieren, sollte der Gesetzgeber nicht auch noch Maß und Ziel aus den Augen verlieren. Das erwarte ich auch von den Staatsanwälten. Und ich finde es nicht gut, die Strafandrohungen immer höher zu schrauben - und dann den damit verbundenen Strafrahmen nicht auszunutzen. Man kann jemanden auch wegen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr bis zu zehn Jahre in die Bucht schicken. Und ich finde, ein Abstand zu den echten Mördern sollte noch bleiben.

Zitat:

@Francis84 schrieb am 23. Februar 2017 um 16:33:10 Uhr:


Trockensuppe scheint recht zuhaben,
sein früherer Motovlog Freund Blackout hat seinen neuen Kanal beworben indem angeblich nächste Woche sein erstes Video nach dem Unfall eingestellt wird.

http://youtu.be/3lTrqd0MGmM

Klingt nach einer phantastischen Idee, während eines ggf. nochmal aufzurollenden Verfahrens....

Offensichtlich versucht dieser Alperen Tursak, seinen durch den Prozess wohl noch gestiegenen zweifelhaften "Bekanntheitsgrad" finanziell gewinnbringend einzusetzen.

Ekelhaft.

Ich hoffe nicht, dass postings in MT helfen, diesen Ar*******ern Abonnenten einzufangen.

Ich wollte mit dem Link mit Sicherheit keine Werbung für diesen Alpi machen 🙂.
Ich finde das eher schockierend das dieser Kerl wieder so einen Kanal führen darf!
Soll ich ihn wieder rausnehmen?

Ich frage nochmals: Da div. Straftaten ohne Youtube nicht gemacht würden bzw. zumindest man mit ihnen kein Geld machen könnte stellt sich für mich so langsam die Frage, ob man nicht die Youtubber dafür belangen müßte. Schließlich verdient die Firma an jedem dieser Videos kräftig mit. Ist es eigentlich wirklich legal, Straftätern (und das sind Typen wie Alpi) ein öffentliches Forum zu bieten und dadurch dafür zu sorgen, daß sie mit ihren Taten Geld verdienen - und nebenher kräftig abzusahnen???

Die Frage wurde schon zu Beginn des Strafverfahrens, u.a. von einem online-Magazin gestellt. Ich glaube es war der Stern. Es gab auch eine Antwort darauf. Ich habs nicht mehr präsent. Kann man leicht ergoogeln.

Man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es ohne diese Plattform zahlreiche gefährliche Fahrmanöver und anderem Blödsinn, der nur vollführt wird, um sich damit darzustellen, gar nicht gäbe.

Da kann man bei den Knieschleifern anfangen. Als es da einen von den Oberknieschleifern an einem Treckeranhänger zermatscht hat, hatte ich das auf meiner website unter Bezug auf öffentlich Quellen im Bereich "Sicherheit" auch publiziert. Es hat ein paar Monate gedauert, bis irgendwelche Russkies sich bei mir meldeten und mir Konsequenzen androhten, sollte ich das nicht entfernen.

Einen Scheißdreck hab ich gemacht.

Andersrum kann man YouTube eigentlich auch keine Schuld geben, denn "eine Zensur findet nicht statt"
Ich sehe eher die Strafverfolgungsbehörden in der Pflicht, auch solche Medien auszuwerten und aufgrund der vom Täter himself gelieferten Beweise tätig zu werden.

Die wirksamste Methode scheint mir noch immer die Einziehung des Fahrzeugs als Tatmittel. Obwohl es diese Möglichkeit gibt, wird davon viel zu wenig Gebrauch gemacht. Die Schweizer und die Italiener sind da deutlich weniger zurückhaltend.

Schwierig.
Einerseits gibt es Filme, die irgendwie entstanden sind. Die können künstlerisch verändert worden sein (schneller gemacht) und/oder nachträglich mit Kommentaren versehen sein - einfach, um ein gewisses Bild zu vermitteln und entsprechendes Publikum zu erreichen. Ob das jetzt alternative Fakten sind und somit eine künstlerische Leistung - oder ob das dokumentarisch festgehalten wurde ... das weiß nur der Angeklagte.
Seine eigenen Einnahmen könnten eingezogen und zum Verfall erklärt werden - das würde auch für die Einnahmen von YouTube gelten - wie bei einem Drogendeal - wo die Kohle auch beschlagnahmt wird.
Es muss bloß in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, dass das Video nicht bearbeitet wurde, Überschreitungen als echt dokumentiert sind und keine Verschnellerungen eingebaut wurden.
Ansonsten steht de künstlerische Freiheit über allem.
Da das eine menge Arbeit macht, wird sich der StA auf die Verfolgung des Täters beschränken. - Aber möglich ist alles.

Zitat:

@Francis84 schrieb am 23. Februar 2017 um 16:54:35 Uhr:


Ich wollte mit dem Link mit Sicherheit keine Werbung für diesen Alpi machen 🙂.
Ich finde das eher schockierend das dieser Kerl wieder so einen Kanal führen darf!
Soll ich ihn wieder rausnehmen?

Nein. Ist ein Missverständnis.
So wars nicht gemeint.

Man sollte diesen Kanal evtl. dazu nutzen, im Gegensatz zu diesen Pubertierenden, die da in zweifelhaftem Deutsch ihre Zuneigung zu dem Spinner posten, reinzuschreiben, was für ein Idiot das ist.

Wenn ich schon diesen Kappenverkehrtherumträger von der 50er scootermafia sehe, hätte ich gute Lust, dem seine krumme Nase zu begradigen.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 23. Februar 2017 um 17:34:15 Uhr:


Schwierig.
Einerseits gibt es Filme, die irgendwie entstanden sind. Die können künstlerisch verändert worden sein (schneller gemacht) und/oder nachträglich mit Kommentaren versehen sein - einfach, um ein gewisses Bild zu vermitteln und entsprechendes Publikum zu erreichen. Ob das jetzt alternative Fakten sind und somit eine künstlerische Leistung - oder ob das dokumentarisch festgehalten wurde ... das weiß nur der Angeklagte.
Seine eigenen Einnahmen könnten eingezogen und zum Verfall erklärt werden - das würde auch für die Einnahmen von YouTube gelten - wie bei einem Drogendeal - wo die Kohle auch beschlagnahmt wird.
Es muss bloß in jedem Einzelfall nachgewiesen werden, dass das Video nicht bearbeitet wurde, Überschreitungen als echt dokumentiert sind und keine Verschnellerungen eingebaut wurden.
Ansonsten steht de künstlerische Freiheit über allem.
Da das eine menge Arbeit macht, wird sich der StA auf die Verfolgung des Täters beschränken. - Aber möglich ist alles.

https://youtu.be/52FXt3-9GiE ab Min. 4:35
Blackout wurde ja bereits von einem Youtube Zuschauer angezeigt, aber die Polizei ist machtlos. Ausserdem sollte man nicht alle in einen Topf mit alpi werfen. Es findet zur Zeit ein großes Umdenken in der Szene statt. Viele sind durch den Fall alpi wach geworden - hoffe ich zumindest:
https://youtu.be/FXMGn1JiVY0

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 23. Februar 2017 um 17:43:02 Uhr:


.......Wenn ich schon diesen Kappenverkehrtherumträger von der 50er scootermafia sehe, hätte ich gute Lust, dem seine krumme Nase zu begradigen.

😁😁😁

Da hättest du hier viel zutun, aber da bin ich bei dir, besonders wenn ich im Dienst bin, an einem Weg, der nur für Fußgänger und Radfahrer erlaubt ist.......und Dienstfahrzeuge.

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