"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 28. Januar 2017 um 13:48:32 Uhr:


Aus dem gleichen Grund werden auch Steuerstraftaten relativ hart bestraft.

Auch hier gibt es Ausnahmen.
Die werden nachher sogar zum Präsidenten gewählt.

Jetzt kann man sich aussuchen, wen ich meine. Ich werde immer sagen können, dass ich den anderen gemeint habe... 😁

Du meinst sicher Frank-Walter. 😁

Nein, einen Anderen. 😁

Ist das eine nicht Einstellungsbedingung?

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Den Grafen.

Der war aber nicht Präsi.

Bestimmt von irgendeinem Dackelverein.

Er hat aber nicht unbedingt von Deutschland gesprochen. 😁

Dann meint er den Zigenf&%$. 😁

Nein, einen Anderen. 😁

Nö. Der hat doch Limonade verkauft. Ich wette, er meint
einen Milliardär.

Am Ende werden wir wohl alle überrascht sein, wieviele gewählte Präsidenten gleichzeitig Steuerbetrüger sind.

Zitat:

@WeWa2 schrieb am 28. Januar 2017 um 17:26:20 Uhr:


Nö. Der hat doch Limonade verkauft. Ich wette, er meint
einen Milliardär.

Ich glaube, der ist noch nie wegen Steuergeschichten verurteilt worden. Er hat wohl anscheinend 18 Jahre lang keine Einkommenssteuer bezahlt, das aber ganz legal, weil er die Kosten für einen vorausgegangenen Konkurs immer noch steuerlich geltend machen kann.

Zumindest dabei ist er recht geschickt.

Der Ulli? Der ist Steuerbetrüger und Präsident.

Ein sehr gutes Beispiel. 😁

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