"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Die Tarife kenne ich.

Ich bin aus Baden-Württemberg und fahre häufiger durch die Schweiz. Die Verrückten mit Schweizer Kennzeichen sind mir von der A 81 zum Bodensee bestens bekannt.

Aber auch die, die glauben, sie hätten bei uns Narrenfreiheit, kann man eines Besseren belehren. Funk und Telefon sind immer noch schneller als ein 400 PS-Sportwagen. Am AK Stuttgart wurde der gestoppt. 500 Euro Sicherheitsleistung für einen riskanten (Rechts-) Überholvorgang. (315c StGB).

Als der Typ es nicht für nötig hielt, trotz fristgerechter Ladung vor Gericht zu erscheinen, betrug die Strafe 500 Euro.

Ich würde mir wünschen, dass das LG Bremen bei dem Tursak ein Exempel statuiert und eine satte Freiheitsstrafe verhängt, die auch vollstreckt wird. Eine Prognose gebe ich nach wie vor nicht ab.

Dass es geht, beweist der Fall der zur Tatzeit 15 - jährigen Deutsch - Marokkanerin, die gestern verknackt wurde. 6 Jahre Haft nach Jugendstrafrecht sind eine Hausnummer.

Als ich heute morgen in Zeitung guckte und dazu das Foto sah, blieb mir fast das Frühstück im Hals stecken.

http://www.waz.de/.../...rolle-der-frauen-im-dschihad-id209411929.html

Die Mutter, die die Tochter maßgeblich idoktriniert hat, kommt so zur Verhandlung? Wer läßt sowas zu?

Die Religionsfreiheit.

Falsch verstandene Religionsfreiheit. Unterdrückungsriten radikalislamischer Gruppen sind keine Religion im Sinne des Gesetzes zur Religionsfreiheit. Aber das ist ein anders Thema.

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Wenn man bedenkt, dass die Höchststrafe im Jugendstrafrecht 10 Jahre beträgt - und hier nur 60% ausgeschöpft wurden, halte ich die Strafe für diesen feigen Teroranschlag für zu gering.

Aber man sollte Terrorstraftaten mit den Verkehrsstrafsachen nicht vergleichen.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 27. Januar 2017 um 13:22:16 Uhr:


Aber man sollte Terrorstraftaten mit den Verkehrsstrafsachen nicht vergleichen.

In beiden Fällen lautet die Anklage: Mord.
Bei Safia S "nur" ein versuchter. Tursak hat die Tötungshandlung vollendet.

Die Eine wollte töten, der andere hatte einfach nur Pech,dass ihm ein betrunkener Rentner vors Motorrad gelaufen ist. Ich sehe da Unterschiede vor allem in der Motivation.

Moin!

Wow. Werden jetzt hier ernsthaft der Angriff in Hannover und der Motorradunfall miteinander verglichen? Da kann man gleich noch ein Schnitzel daneben legen und dem Schlachter Mordlust unterstellen.

Youtuber im Visier der Polizei und neues zum Fall Alpi

https://youtu.be/VcX3-06jDx4

Zitat:

Dass es geht, beweist der Fall der zur Tatzeit 15 - jährigen Deutsch - Marokkanerin, die gestern verknackt wurde. 6 Jahre Haft nach Jugendstrafrecht sind eine Hausnummer.

Alleine der Versuch einen feigen gezielten Anschlag mit einem Messer auf das Leben eines Polizisten mit einer im Ende immer noch fahrlässigen!! Körperverletzung mit Todesfolge gleichzusetzen ist unglaublich.

Hat die "Raser sind Mörder" hetze auf Bild Niveau der letzten Monate/Jahre manchen langsam das Hirn verweicht?

Mann kann 5 Jahre dafür zu wenig finden, dann muss aber darüber Diskutieren die maximal Strafen für bestimmte Tatbestände zu erhöhen.

Das trifft dann aber auch auf Leute zu die Motorradfahrer killen weil sie mal eben kurz auf Handy schauen wollten.

Zitat:

@SoulBS schrieb am 27. Januar 2017 um 17:59:20 Uhr:


Moin!

Wow. Werden jetzt hier ernsthaft der Angriff in Hannover und der Motorradunfall miteinander verglichen?

Nein, das war nicht der Tenor meines posts, am allerwenigsten habe ich das gleich gesetzt, das ist die typische Dynamik im MT-Bikertreff.
So eine Art stille Post, nur geschrieben.

Ich habe die 6 Jahre für die Terroristin als Beispiel dafür genommen, dass es auch Richter gibt, die für Jugendliche eine brauchbare Gefängnisstrafe verhängen. Der Anwalt der Salafistin war je geradezu entsetzt über das Strafmaß.

Der Rest wurde hinein interpretiert. Auch das ist -in Verbindung mit beleidigenden Äußerungen - hier mittlerweile Standard.

Ob sie die 6 Jahre auch bekommen hätte wenn sie auf ihren Nachbarn eingestochen hätte? Eher nicht, oder?

Man darf nicht vergessen, dass die Terroristin nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Alpi erwartet Erwachsenenstrafrecht. Das ist ohnehin nicht vergleichbar.

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 27. Januar 2017 um 22:52:38 Uhr:


Ob sie die 6 Jahre auch bekommen hätte wenn sie auf ihren Nachbarn eingestochen hätte? Eher nicht, oder?

Wenn der sie vorher angetatscht hätte, wäre sie freigesprochen worden.

Und ohne antatschen?

Ich weiss, ist nicht Alpi aber nur kurz:

Ich les immer nur 6 Jahre aber keine gscheite Begründung. Ist die Strafe vergleichsweise so hoch weil da Widerstand gegen Beamte war? Weil Messerstechereien/Angriffe usw. usf. gab es ja bislang leider genügend. Diese 6 Jahre kommen mir im Vergleich zum Rest ziemlich hoch vor.

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