"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
Zitat:
@Natriumdampflampe schrieb am 18. Januar 2017 um 20:31:24 Uhr:
Gibt's irgendwo einen Artikel, der darauf eingeht, warum die "drei Biker" die "Aussage verweigerten" und dass der Autofahrer "nicht vor Gericht erschienen" ist?
Zumindest die Biker würden sich wahrscheinlich selber stark vor Gericht belasten, wenn sie aussagen würden, da sie anscheinend mit Alpi zu schnell durch die Stadt gefahren sind.
Warum der Halter des angeblich beschädigten Autos nicht erschienen ist, ist nicht bekannt.
Wenn es aber keinen Unfall vorher gab, dann gibt es auch keine Unfallflucht und somit ist die Mordanklage kaum noch zu halten.
Vielleicht war der Halter einfach verhindert, vielleicht hat Alpi sich aussergerichtlich mit dem Halter geeinigt. Wer weiss?
Insofern der Halter des Fahrers als Zeuge geführt wird und die Staatsanwaltschaft Interesse an seiner Aussage hat und ihn tatsächlich vor Gericht sehen will, dann hat er eine Aussagepflicht.
Es ist somit damit zu rechnen, dass der Zeuge erneut geladen wird und, insofern er keine glaubwürdige Ausrede für sein Fernbleiben hat, diese Ladung dann auch mit Zwang durchgesetzt wird. Das kann dann entweder freiwillig, mit Polizeieskorte oder im Extremfall auch mit Erzwingungshaft durchgesetzt werden.
Denkbar ist, dass der Zeuge es schlichtweg verschusselt hat, oder auf den zeugen wurde eingewirkt oder der Zeuge hat Sympathien für Alpi.
Wenn er nicht erneut geladen wird, ist das was er zu sagen hätte nicht das was die Staatsanwaltschaft hören wollen würde.
Die anderen drei Biker haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, weil sie sich durch ihre Aussage selbst belasten könnten.
Ja, das stand auch schon weiter vorn im Thread... 😉
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Gefunden bei Kradmelder24
Update 18.01.17:
Am heutigen Verhandlungstag gab es lediglich die Verlesung von Gutachten und ärztlichen Berichten, was für das öffentliche Publikum wohl eher uninteressant gewesen sein dürfte.
Der sechste Verhandlungstag wird der 24. Januar 2017 sein.
Zitat:
@Nette Hexe schrieb am 20. Januar 2017 um 00:06:30 Uhr:
Am heutigen Verhandlungstag gab es lediglich die Verlesung von Gutachten und ärztlichen Berichten, was für das öffentliche Publikum wohl eher uninteressant gewesen sein dürfte.
Ja genau! Die wichtigen Informationen, die einem die Möglichkeit geben würden die Geschichte besser als am Stammtisch üblich beurteilen zu können sind "uninteressant"!
"Ich habe mich schon für eine Meinung entschieden; verschont mich mit Fakten, die verwirren mich nur!"
Gruß Michael
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 20. Januar 2017 um 10:36:15 Uhr:
"Ich habe mich schon für eine Meinung entschieden; verschont mich mit Fakten, die verwirren mich nur!"
🙂
Wen interessieren schon Gutachten? Die sind ja schon als Teilegutachten immer lästig! 😉
Grüße, Martin
Zitat:
@X_FISH schrieb am 20. Januar 2017 um 10:52:09 Uhr:
Wen interessieren schon Gutachten? Die sind ja schon als Teilegutachten immer lästig! 😉
Ja nun,
diese Sachen könnten ggfs schon interessant sein
wenn es auch allgemein verständlich vorgetragen wird,
aber das ist meistens nicht der Fall und versteht es oft der 'Vorsitzende' nicht richtig 😰.
Tschüss
Zitat:
Blutwerte und Instagram-Post
Prozess gegen Motorradfahrer: Gericht verliest DokumenteBei dem Bremer, der mit dem Motorrad einen Rentner totgefahren hat, wurden Spuren von Cannabis festgestellt, doch nicht in relevantem Wirkungsbereich. Das Opfer hatte einen Blutalkoholwert von etwa 2,1 Promille.
Der Führerschein des Angeklagten, das Obduktionsprotokoll und der Totenschein für das Opfer, die Berichte über die Blutuntersuchung bei Täter und Opfer, ein Polizeivermerk über eine Nachricht des Angeklagten auf Instagram...
Der fünfte Verhandlungstag im Mordprozess gegen einen 24-jährigen Bremer, der im Juni mit seinem Motorrad einen Rentner totgefahren hat, ist ein sogenannter Kurztermin. Dabei wurde nicht wirklich verhandelt, sondern es wurden lediglich Dokumente „eingeführt“, das heißt vorgelesen, sodass sie im weiteren Prozessverlauf verwendet werden können.
Beim Angeklagten wurden Spuren von Cannabis festgestellt, heißt es in einem dieser Dokumente. „Aber nicht in dem Bereich von relevanter Wirkung.“ Sein Blutalkoholwert betrug unter 0,08 Promille, der seines 75-jährigen Opfers lag zwischen 1,1 und 3,12 Promille, laut Arzt ist ein Wert von etwa 2,1 Promille wahrscheinlich.
Fast vollständige Lähmung des rechten Arms
Das Gericht trägt vor, dass der Angeklagte für das Motorrad mit einer Spitzengeschwindigkeit von 295 km/h nur eine eingeschränkte Fahrerlaubnis hatte. Und es zitiert aus den ärztlichen Unterlagen des 24-Jährigen. Er hat bei dem Unfall eine fast vollständige Lähmung seines rechten Arms davongetragen, hervorgerufen durch eine Schädigung der Nerven.
Ob diese wieder zusammenwachsen, werde sich erst in Wochen oder Monaten zeigen. Zur Sprache kommt schließlich ein Kommentar, den der Angeklagte nebst Foto unmittelbar nach dem Unfall aus dem Krankenbett auf Instagram gepostet hatte: „Moin Leute! Mir geht es soweit gut. Hat sich ja ordentlich
herumgesprochen. Werde noch einige Tage im Krankenhaus liegen. Bis dahin keine Videos mehr. Sobald ich wieder zu Kräften komme, sag ich was zu dem Unfall.“Der Eintrag „Gefällt 1.079 Mal“. Die Verhandlung wird am 24. Januar um 9 Uhr fortgesetzt. Unter anderem sollen ein Verkehrssachverständiger und ein psychiatrischer Gutachter aussagen. Die Schlussplädoyers sind für den 31. Januar geplant, die Urteilsverkündung ist für den 13. Februar vorgesehen.
Wieder ein aktueller Fall
http://www.zeit.de/.../bonn-landesgericht-niklas-tod-prozess
zwei Jugendliche prügeln einen Vierzehnjährigen zu Tode. Angeklagt war ursprünglich Totschlag (nicht Mord), inzwischen nur noch Körperverletzung mit Todesfolge, da das Opfer eine Vorerkrankung hatte.
Schon interessant. In einem Fall hat das Opfer quasi "mitschuld", dass es gestorben ist (es hatte Vorschädigungen im Hirn für die es nichts konnte), im Alpi Fall sind die 2 Promille, also vorsätzliche Volltrunkenheit, unerheblich.
Der Statsanwalt spinnt.
Ich muss auch sagen, wer einem am Boden liegenden Menschen gegen den Kopf tritt, nimmt schwere Schäden bis hin zum Tod billigend in Kauf. Den würde ich verknacken bis in alle Ewigkeit.
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 18. Januar 2017 um 20:59:52 Uhr:
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Wenn es aber keinen Unfall vorher gab, dann gibt es auch keine Unfallflucht und somit ist die Mordanklage kaum noch zu halten.xxxxxxxxxxxx
Die Mordanklage ist in meinen Augen von der Staatsanwaltschaft eh nicht wirklich ernst gemeint. Alle Argumente, auf die sie sich stützt, sind äußerst wackelig. Als Alpis Verteidiger würde ich darüber nur schmunzeln. Die Fahrerflucht? Dazu müsste dem Alpi nachgewiesen werden, dass er den Unfall bemerkt hat und versuchen wollte, ihn zu vertuschen. Da würde ich als Verteidigung zuerst einhaken. Meine stärkste Waffe in diesem Punkt aber wären die Filme selber. Alpi ist nicht wie eine gesengte Sau hirnlos durch die Gegend gerast, um die Straftat per Unfallflucht zu vertuschen, sondern wegen seiner Filme. Ergo - kein Vertuschungsversuch, sondern beharrlich Blödheit. So absurd es klingt - aber seine Filme würden ihm in meiner Verteidigungsstrategie in Bezug auf die Mordanklage den Hals retten. So blöd kann kein StA sein, dass er dies nicht selber sieht.
Generell gehört zu einem Mord eh der Nachweis des Tötungsvorsatzes. Totschlag fällt so auch aus dem Rahmen. In meinen Augen hat der Staatsanwalt die Mordanklage nur in den Ring geworfen, um eine möglichst hohe Verurteilung im Bereich der Körperverletzung mit Todesfolge zu erreichen - vllt. auch, um aus dem Bereich der Fahrlässigkeit in den Vorsatz zu kommen.
Spannend wird es auf jeden Fall.