"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

1878 weitere Antworten
1878 Antworten

Zitat:

@moppedsammler schrieb am 14. Januar 2017 um 23:20:51 Uhr:


Ich finde es auf der einen Seite auch schade, dass der engagierteste Debattant hier nicht mehr posten kann, habe aber Verständnis für die Maßnahme, weniger im Sinne des Art 5 GG, mir kam spontan § 28 (1)2b PolG BW in den Sinn. Natürlich nur im übertragenen Sinne und nur so als kurzer Gedanke über das möglicherweise ähnliche (keinesfalls gleiche) Motiv.

Den Vergleich von Maulkorb und Gewahrsam finde ich putzig. Spontan scheint § 28 (1)1 PolG BW auch passend 😛

Ist eher ein Platzverweis.

Ich habe vielleicht eine Vermutung, wie das ausgehen könnte, aber ich will mich nicht in diese Streitdebatte reinziehen klassen. Das ist mir zu anstrengend, ich will jede Auseinandersetzung vermeiden.

Ich habe mich mal mit den Ausführungen dieses Berliner Robin-Hood-Anwalts, der mit einer alten Polizei - "Kanzlei" Wanne sogar mobil ist, zu dem Fall "Alpi" auseinander gesetzt. So ganz ernst nehme ich den nicht, aber Teile seiner Argumentation sind schon nachvollziehbar, auch und gerade das mächtige Auftreten der StA betreffend.

Ein Rechtskundiger hat mal zu mir gesagt: "Wenn man ein TBM hat, das aus einem Diebstahl einen Raub oder wenigstens einen räuberischen Diebstahl machen kann, landet die Sache schon mal vor dem Landgericht. Da sitzen Richter, die auch bestrafen. Und selbst wenn es dann beim Diebstahl bleibt, wissen die, dass man dafür bis zu 5 Jahren Knast verhängen kann, wo der Amtsrichter mit Milde um sich wirft."

In die Richtung geht meine Vermutung.

Ich weiß auch, dass Vorsitzende, Anwälte und Staatsanwälte den Saal nach der Beweisaufnahme und den Plädoyers durch unterschiedliche Türen verlassen und nicht selten dann im Hinterzimmer bei einer Tasse Kaffee ein Urteil aushandeln, mit dem alle leben können und keiner das Gesicht verliert.

Die StA Bremen hat ordentlich einen rausgehauen. Eine Verurteilung wegen Bagatellen wie 21 StVG (abgesehen davon, dass das rechtlich nicht möglich ist, der Tote ist eben tot) wäre für die ein Desaster und eine Blamage, selbst die unterste Rückfallebene 222 käme einem Gesichtsverlust gleich.

Es ist Aufgabe der Verteidigung, dieses Bild des brutalen, menschenverachtenden Rasers, dass der Alperen T. selbst von sich gezeichnet hat, so gut es geht zu demontieren. Damit könnte man am Vorsatz rütteln. Bei dem 142 wird man nachweisen müssen, dass der Motorradfahrer den Zusammenstoß mit dem PKW bemerkt haben muss, um die Flucht als Mordmerkmal zu qualifizieren. Dennoch habe ich da meine Zweifel, ob das dem Sinn der Qualifikationsmerkmale von 211 entspricht.

Da sind noch zu viele Fragen offen, zu viel unbekannt, um eine auch nur annähernd eine Prognose zu stellen.

Zitat:

@muhmann schrieb am 14. Januar 2017 um 23:30:45 Uhr:



Den Vergleich von Maulkorb und Gewahrsam finde ich putzig. Spontan scheint § 28 (1)1 PolG BW auch passend 😛

... neinneinnein.... kein Vergleich. Um Himmelswillen, nein. Nur ein Gedanke, ein harmloser Hirnstreich...

Der Moderator hat geschrieben:
Es ist ja geradezu peinlich, wie sich manche Beteiligten hier zum Löffel machen. Da ich ein gütiger und empathischer Mensch bin, werde ich weiteren Schaden vom Hauptbetroffenen abwenden

Da fiel mir der 28 (1) 2b ein.
Ich kann den 28 auswändig 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

moppedsammler
Ich kann den 28 auswändig 😉

.

http://www.rechtschreibtipps.de/auswendig.php

Man kann schon eine Vermutung abgeben wie es ausgehen könnte ohne sich jetzt dem Kindergartengebräuchen hinzugeben.

Und da ich eh schon geschrieben habe das alpi wegen "Uneinigkeit der MT Forumbesucher freigelassen wird", ist jede weitere Vermutung sowieso sinnlos.

Zitat:

@zuckerbaecker schrieb am 15. Jan. 2017 um 01:2:58 Uhr:


.

http://www.rechtschreibtipps.de/auswendig.php

Ich hätte in der Berufsschule einen Lehrer, der hat mal gesagt: "Ihr könnt die beste Präsentation haben. Unter den Zuhörern wird die dümmste Sau, die keine Ahnung hat und nichts versteht, sich damit vergnügen, auf Rechtschreibfehler hinzuweisen um von der eigenen Dummheit abzulenken. Macht euch nichts draus."

Ich bin geneigt, ihm zuzustimmen. 🙄

Zitat:

Ich hätte

Komm, das war aber Absicht 😁 ?!

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 14. Januar 2017 um 20:52:03 Uhr:


xxxxxx
Wenn hier jemand gesperrt wird, weil er durch Unwissenheit eine abweichende Meinung vertritt, ist das arm.

Niemand wird wegen Unwissenheit oder Äußerung seiner Meinung gesperrt - so gut solltest Du (und die Danke-Drücker) mich eigentlich inzwischen kennen 😉. Jeder darf seine Meinung frei äußern, egal wie abstrus sie erscheint (abstrus ausdrücklich nicht auf diesen Thread bezogen) - aber bitte sachlich und ohne "persönliche Angriffsbemühungen". Das ist hier nicht anders als vor Gericht. Geht man zu engagiert zu Werke, verlässt man den Boden der Ratio und verfällt in unangemessener Weise der Emotio passiert folgendes .......

Zitat:

xxxxxx

Vermutlich mache ich das deshalb auch hier nicht. Vor Gericht zerlegt Dich dann der Anwalt. Hier wird das anders aber nicht weniger unangenehm zelebriert.

Da ist es dann besser, man verlässt den Gerichtssaal, ehe man selbst in`s Fadenkreuz gerät. Und manchmal muss ein wohlwollender Freund den Betreffenden auch bei Widerstreben aus dem Kreuzfeuer nehmen.
Oder sieh mich einfach als Trainer, der einen schon mit Gelb belasteten übereifrigen Spieler vom Feld nimmt, ehe nach einer Blutgrätsche der Platzverweis zwingend erfolgen muss.

Zitat Nr. 2 ist vom moppedsammler.

Auffällig ist, dass der User Wolverine so lange nicht auffällig war, wie der User moppedsammler eine Schreibpause gemacht hatte. Vielleicht sollte man beide mal zu einem gemeinsamen Bier verdonnern.

Zitat:

@zuckerbaecker schrieb am 15. Januar 2017 um 01:02:58 Uhr:



Zitat:

moppedsammler
Ich kann den 28 auswändig 😉

.

http://www.rechtschreibtipps.de/auswendig.php

Stimmt. Ich war mir nicht sicher. Für mich ganz besonders peinlich, weil ich auf korrekte Orthografie besonderen Wert lege.

Ich bin bei diesem Wort schon mehrmals mit der Rechtschreibreform in Konflikt geraten, weil ich immer wieder der Meinung war, das wäre davon erfasst worden. Habe ich aber wohl mit "aufwändig" verwechselt.

Ich danke Dir sehr für den Hinweis, immerhin hat es noch jemanden gegeben, der offensichtlich seinen Horizont erweitern konnte und ein "Danke" vergeben hat.

Von mir bekommst Du selbstredend auch eines.

Dann aber bei nem Kölsch.

Schwabenbräu vs. Löwenbräu gibt wieder Zoff 😉. Beim Kölsch kotzen se beide in den selben Eimer. 😁

Eine Möglichkeit wäre noch dass sich die User mal für voll nehmen ( nein, nicht besoffen ) und diese herablassende Art im Wald verbuddeln und verschiedene unprofessionelle Meinungen als Stammtisch Gelaber akzeptieren.

Und das Gelaber könnte etwas weniger emotional und 5 min. überdacht geschrieben werden um nicht als Beitrag eines HB- Männchens zu wirken.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 15. Januar 2017 um 12:38:36 Uhr:


Auffällig ist, dass der User Wolverine so lange nicht auffällig war, wie der User moppedsammler eine Schreibpause gemacht hatte. Vielleicht sollte man beide mal zu einem gemeinsamen Bier verdonnern.

Zitiert und Daumen gedrückt, bei dem Bier möchte ich mich raushalten, trinke nicht. 😛

Wendig oder wändig ... ist doch egal.
Wenn es ums disskutieren geht läufg man meist gegen ne Wand. Also passt auch ..wändig.

* Immer dieses kleingekachelte hier*

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 15. Januar 2017 um 13:26:48 Uhr:


Dann aber bei nem Kölsch.

Schwabenbräu vs. Löwenbräu gibt wieder Zoff 😉. Beim Kölsch kotzen se beide in den selben Eimer. 😁

Eine Möglichkeit wäre noch dass sich die User mal für voll nehmen ( nein, nicht besoffen ) und diese herablassende Art im Wald verbuddeln und verschiedene unprofessionelle Meinungen als Stammtisch Gelaber akzeptieren.

Und das Gelaber könnte etwas weniger emotional und 5 min. überdacht geschrieben werden um nicht als Beitrag eines HB- Männchens zu wirken.

So ein "Bierstreit" kann aber sehr heilsam sein - da haben sich hier im BT echte Freundschaften entwickelt. War immerhin der Entstehungsgrund des MTWBVT 😁.

Ansonsten kann ich Dir nur ein Däumeken geben!

Deine Antwort
Ähnliche Themen