"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 14. Januar 2017 um 18:43:04 Uhr:



Zitat:

@PiDriver schrieb am 14. Januar 2017 um 16:17:16 Uhr:


http://www.weser-kurier.de/.../...r-den-Angeklagten-_arid,1529892.html

Seine Ex und der Polizist, welcher ihm des Tod des Rentners mitgeteilt hat, haben sich geäußert

Danke für den Link.

Tja, und jetzt?
Reumütiger Angeklagter - ob ehrlich oder gespielt entscheiden die, die vor im sitzen.
Aus einer Mordanklage wird definitiev nichts.
...

Doch die Mordanklage ist definitiv da. Deswegen ist ja letztendlich der Thread und das Interesse an diesem Verkehrsunfall überhaupt da.

Aber die Verurteilung wegen Mordes steht auf einem anderen Blatt. Das glaube ich auch nicht. Aber lassen wir den Glauben lieber weg. 😉

Doch eine Sache glaube ich Alpi sogar:
Dass es ihm aufrichtig leid tut. Aber wie häufig bei solchen Tragödien kommt die Einsicht viel zu spät und der Denkprozess setzt erst ein, wenn Schlimmes passiert ist und man es nicht wieder rückgängig machen kann. Eine gehörige Portion Selbstmitleid dürfte da auch mit reinspielen, da er wohl erkennt, dass er sich selbst gewaltig in die Scheisse geritten hat und er erst jetzt erkennt was es wirklich bedeutet, einen Menschen getötet zu haben.
Und was die Konsequenzen sind. Sowohl für die Angehörigen und besonders für ihn selbst.

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 14. Januar 2017 um 18:47:40 Uhr:


Aber lassen wir den Glauben lieber weg.

"Wenn ich glauben würde, wäre ich Pfarrer geworden"

(Peter J. Jost, Rechtsanwalt.)

Zitat:

@twindance schrieb am 14. Januar 2017 um 13:46:20 Uhr:


...
und verpasse hiermit unserem Wolverine68 für diesen Thread ein absolutes Schreibverbot.
...

Wenn so was in der Türkei passiert, dann regen wir guten Deutschen uns darüber fürchterlich auf. 🙄

Ja Vulkanistor, hast natürlich Recht. Ich hab mich auch blöde ausgedrückt.

Natürlich steht die Anklage - wobei der Staatsanwalt da doch auch noch immer zurückrudern könnte, oder?

Wenn man jetzt aber Alpis reumütiges Verhalten nimmt, eine Prise geistige Unreife gemixt mit dem pushen seiner Fans, dann wird der schwerwiegendste Punkt in der Verurteilung das fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sein.

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Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) ist ein vergleichsweise harmloses Vergehen, welches mit einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Für Mord (211 StGB) gibt es lebenslangen Freiheitsentzug. Und "lebenslänglich" heißt nicht "höchstens 15 Jahre" sondern "mindestens 15 Jahre".

Brechen beweisbare subjektive TBM weg, sind die Rückfallebenen der Totschlag (nicht unter 5 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslang (212(2) StGB), oder -wenn kein bedingter Vorsatz nachweisbar ist- die fahrlässige Tötung (222 StGB), die mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.

Der Staatsanwalt kann nicht nach Gutdünken Tatbestandsmerkmale unter den Tisch fallen lassen, nur weil der als Mörder angeklagte Täter jetzt den Reumütigen mimt oder seine Ex ihn als liebevoll und hilfsbereit darstellt. Dass die Verteidigung alle Register zieht, die extrem belastenden und menschenverachtenden Aussagen in den Videos zu relativieren, ist ihr Job. Der Verteidiger von Alperen T. hat selbst gesagt, wie schwierig diese Sprüche die Verteidigung gestalten.

Die Mordanklage wurde erhoben, das Verfahren läuft. Stellen sich im Rahmen der Beweisaufnahme bisher angenommene subjektive Tatbestandsmerkmale (an den objektiven gibt es nichts zu rütteln) als nicht nachweisbar heraus, das betrifft insbesondere den Vorsatz, bleibt zunächst noch 222.

In keinem Fall ist anzunehmen, dass 21 StVG der schwerwiegendste Punkt der Anklage sein kann. Der in Bremen lebende Angeklagte mit türkischem Migrationshintergrund, der jedoch als integriert gilt, hat durch sein extrem rücksichtsloses Fahrverhalten einen Menschen getötet. Dafür ist er zur Rechenschaft zu ziehen. 21 StVG spielt dabei so gut wie keine Rolle, ist indes bei der Bewertung der Frage des bedingten Vorsatzes beizuziehen, denn es ist nahe liegend, dass der Täter wusste, dass ihm die zertifizierte Eignung zum Führen von Motorrädern mit mehr als 35 kW fehlte.

Dass er sich reumütig zeigt, kann höchstens Einfluß auf das Strafmaß haben, je nachdem wegen welcher Vergehen (das wären 21 StVG und 222 StGB) oder Verbrechen (211, 212) er verurteilt wird.

Geistige Unreife ist für die Frage der Schuld maßgeblich, aber es scheint festzustehen, dass der Angeklagte schuldfähig ist. Die so genannten "Fans" werden Staatsanwaltschaft und Gericht nicht beeindrucken. Im Gegenteil.

Ich kenne den Spruch "Auf hoher See und vor einem deutschen Gericht bist Du allein in Gottes Hand" auch. Ich unterschreibe den nicht, weil ich in unser Rechtssystem vertraue. In dieser Verhandlung wird kein junger Referendar die Anklage vorbereitet haben, wie bei Pipifax-VU m.V. vor dem Amtsgericht, da sitzen Leute, die das juristische Handwerk verstehen.

Ich bin mir sicher, dass es am Ende zu einem Urteil kommen wird, das der Schwere der Tat und den Belangen von Täter und Opfern (es gibt auch Angehörige, nehme ich an) gerecht wird.

Wie das Urteil nachher lautet, darüber zu spekulieren, maße ich mir nicht an, das wäre Blasphemie.

Doch, doch, es geht durchaus um Glaube.
Hier schreibt jeder seine Meinung - egal, wie fundiert sie ist. Das St de Normalität in einem Forum und sowieso im Biker-Treff, der ausdrücklich dafür da ist, "Benzin zu quatschen".
In technischen Themen taucht immer wieder die Forderung auf, einfach mal die Schnauze zu halten, wenn man keine Ahnung hat, und hier wird jetzt von einigen gefordert, rechtliche Kenntnisse - für die Profiis rund 8 Jahre gebraucht haben um das zweite Staatsexamen zu erreichen - zu haben.
Was für ein Quatsch. Hier sind Bäcker, Juristen und Ingenieure ebenso beteiligt, wie Beamte, Ärzte und Künstler. Darin genau liegt aber auch der Reiz. Warum soll ein Arzt oder Bäcker in einem juristischen Thema nicht mitdiskutieren durfen? Weil sie davon keine Ahnung haben?
Wenn hier jemand gesperrt wird, weil er durch Unwissenheit eine abweichende Meinung vertritt, ist das arm.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 14. Januar 2017 um 20:52:03 Uhr:



Wenn hier jemand gesperrt wird, weil er durch Unwissenheit eine abweichende Meinung vertritt, ist das arm.

Ich habe den moderativen Beitrag auch gelesen und denke, das ist nicht der Grund.

K2 du klingst sooooo nach Verdi 😁

Mit gefällt jetzt schon zum zweiten Mal die Aussage "Der Türke" nicht. Wieso das?

Der Angeklagte, der Alpi, ja selbst der Idiot würde besser passen. Außerdem kann "der Türke" durchaus ein Deutscher sein.

Menschen deutscher Nationalität nennt man Deutsche.
Alperen T. ist lt. Medienberichten (spiegelonline) türkischer Staatsbürger. Die nennen sich selbst "Türken"

Daran ist überhaupt nichts Abwertendes, das ist gängiger Sprachgebrauch. Bei jedem Fussballspiel werden von Kommentatoren die Nationalitäten benannt:
Die Brasilianer, die Italiener, die Türken, die Deutschen....

... aber, damit es Dir besser gefällt, habe ich meinen Beitrag entsprechend geändert.

Sammler, wenn ich Deine obigen Ausführungen mal auseinander nehmen darf .... Du beschreibst Gesetze und deren ANwendung, subsummierst aber nicht und schließt auch nicht mit einer eigenen Meinung. Das finde ich schade. Eine Voraussage als Blasphemie - also Gotteslästerung - zu bezeichnen ist doch ... na sagen wir mal "scheiße".
Klar hat diese Voraussage etwas von Lotto, weil hier keiner die Akten kennt und auch keiner weiß, wie der Richter denkt. Aber wenn genau diese Spekulation nicht erlaubt ist, dann kann hier zu, dann brauchen wir darüber gar nicht reden. Denn das bloße Zitieren von Vorschriften kann jeder für sich in seinem Zimmerlein üben.

Zitat:

@Nette Hexe schrieb am 14. Januar 2017 um 21:01:18 Uhr:


K2 du klingst sooooo nach Verdi 😁

Mit gefällt jetzt schon zum zweiten Mal die Aussage "Der Türke" nicht. Wieso das?

Der Angeklagte, der Alpi, ja selbst der Idiot würde besser passen. Außerdem kann "der Türke" durchaus ein Deutscher sein.

Ich hab mit Verdi nix am Hut und hätte auch gegen den Türken nix. Du bist ja auch Schwäbin.

Wattn? Icke? Du krist jleich Dresche 😁.

Wo bin ich denn ne Schwäbin? Bin ja nicht mal Deutsche. Bei Alpi weiss ich's nicht, hab seinen Pass nicht gesehen.

Man muss kein Deutscher sein um Berliner sein singt grad irgend so ein Barde.

http://www.morgenpost.de/.../...gtext-zum-Lied-von-Endlich-August.html

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 14. Januar 2017 um 21:15:32 Uhr:


Sammler, wenn ich Deine obigen Ausführungen mal auseinander nehmen darf .... Du beschreibst Gesetze und deren ANwendung, subsummierst aber nicht und schließt auch nicht mit einer eigenen Meinung. Das finde ich schade. Eine Voraussage als Blasphemie - also Gotteslästerung - zu bezeichnen ist doch ... na sagen wir mal "scheiße".
Klar hat diese Voraussage etwas von Lotto, weil hier keiner die Akten kennt und auch keiner weiß, wie der Richter denkt. Aber wenn genau diese Spekulation nicht erlaubt ist, dann kann hier zu, dann brauchen wir darüber gar nicht reden. Denn das bloße Zitieren von Vorschriften kann jeder für sich in seinem Zimmerlein üben.

Ist Dein gutes Recht, meine Ausführungen scheiße zu finden. Ist ein freies Land. 😉

Ich habe das als Reaktion auf die Aussage gepinselt, dass am Ende noch Fahren ohne FE hängen bleibt. Das halte ich für weit hergeholt. Und weil ich gerade Langeweile habe, sonst wäre mir das gar nicht in den Sinn gekommen, darauf zu reagieren.

Inwieweit und in welcher Form ich mich zu einem Thema äußere, steht mir indes sicherlich frei, so lange ich keinen angreife, beleidige, in irgendeiner Form kränke oder anderweitig gegen die NUB verstoße.

Ich habe ja auch sofort reagiert und meinen post abgeändert, nachdem sich jemand an meiner Wortwahl störte.

Für den Einen oder Anderen kann es ja hilfreich sein, sich mal mit den Tatbeständen auseinander zu setzen, die hier eine Rolle spielen. "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein" ist mir noch aus dem Studium in Erinnerung, auch wenn das mittlerweile 34 Jahre her ist.

Dass ich nicht über den Ausgang des Verfahrens spekulieren will, hat zum Ersten damit zu tun, dass das extrem vom Verlauf der Verhandlung und insbesondere der Würdigung der subjektiven TBM abhängt und zum Zweiten damit, dass es mir in der Tat vollkommen gleichgültig ist, ob das Landgericht Bremen nur mit dem Finger droht oder den Herrn Angeklagten für 20 Jahre wegsperrt.

Im Übrigen gehöre ich keineswegs zu den Autoren in diesem thread, die irgendjemandem das Spekulieren, Herumphantasieren oder auch die grausamste Rechtsbeugung vorgehalten haben, sie kritisieren oder "nicht erlauben", das wirst Du aus keinem meiner Beiträge herauslesen, im Gegenteil, das ist sehr unterhaltsam, und nur deshalb, also mich zu unterhalten und des Amüsements wegen bin ich hier.

Ich finde es auf der einen Seite auch schade, dass der engagierteste Debattant hier nicht mehr posten kann, habe aber Verständnis für die Maßnahme, weniger im Sinne des Art 5 GG, mir kam spontan § 28 (1)2b PolG BW in den Sinn. Natürlich nur im übertragenen Sinne und nur so als kurzer Gedanke über das möglicherweise ähnliche (keinesfalls gleiche) Motiv.

Wenn man 40 Jahre in der Exekutive gearbeitet hat, hat man gelernt, zu dem Ausgang eines Strafverfahrens keine "Meinung" mehr zu haben, sondern ihn schlicht so hinzunehmen, wie er ist.

Jeder studierte Jurist bekommt ein bösartiges Funkeln in den Augen, wenn sich ein einfacher Exekutivling in irgendeiner Form über den Verlauf oder gar Ausgang des Verfahrens äußert.

Insofern ist der Begriff "Blasphemie" , der auch im übertragenen Sinne scherzhaft verwendet wird, durchaus angebracht. Der Begriff "Halbgötter in schwarz" ist auch ein Buchtitel von Staranwalt Rolf Bossi über die deutsche Justiz.

Ich habe fast 4 Jahrzehnte Erfahrung, insbesondere als Zeuge vor Gericht. Die Zahl der Verhandlungen, denen ich beiwohnte, meist aufgrund von Verkehrsunfällen ist in jedem Fall dreistellig. Und nicht nur vor Amtsgerichten, durchaus auch "knackige" Verfahren vor der Großen Strafkammer der LG Stuttgart und Tübingen.

In den letzten Jahren habe ich junge Berufsanfänger unter anderem darin weiter gebildet, ihre Rolle als Zeuge vor Gericht zu verstehen, auch die des Anwalts als Organ der Rechtspflege und nicht als "Feind", weil es dessen Job ist, Belastungszeugen auseinander zu nehmen. Das kann man lernen.

Unter anderem lernt man dabei, sich nur auf dem festen Boden von Sachbeweisen zu bewegen und das dünne Eis der Spekulation nie und nimmer zu betreten. Auch die Würdigung subjektiver Tatbestände ist nicht Sache der Exe.

Vermutlich mache ich das deshalb auch hier nicht. Vor Gericht zerlegt Dich dann der Anwalt. Hier wird das anders aber nicht weniger unangenehm zelebriert.

Ja, so ist das. Aber gerade deshalb und wegen Deiner umfangreichen Erfahrung wäre eine Prognose von Dir interessant.

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