"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
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Zitat:
@Softail-88 schrieb am 3. Januar 2017 um 19:35:22 Uhr:
(Seufz) Das hatten wir doch schon ausführlich: alpi hat vor dem eigentlichen Unfall mit dem Toten einen anderen, leichten Unfall mit geringem Blechschaden verursacht. Der Staatsanwalt hat daraus eine Unfall-Flucht gemacht- und auf dieser kam es zu dem tödlichen Unfall. Dadurch ist es eine Tötung zur Verdeckung einer Straftat- und das ist laut Gesetz eben Mord.
Das halte ich für völlig abwegig. Mord ist IMMER die beabsichtigte Tötung eines Menschen. Das entscheidende Merkmal ist also, dass der Mensch in einer Absicht getötet wurde. In diesem Fall hat "ALPI" den Rentner ja nicht mit Absicht getötet. Er hat nicht gesagt "Hey, Mist, der Rentner hat mich gesehen, den beseitige ich jetzt." Ganz im Gegenteil: Hätte er den Unfall mit dem Rentner vermeiden können, hätte er das sicher getan, schon allein um seine Fahrerflucht erfolgreich fortzusetzen.
Insofern halte ich es für einen Fehler des Staatsanwalts, wegen Mordes anzuklagen. Ich bin durchaus dafür, dass der Angeklagte die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt. Aber es würde mich ärgern, wenn er diese nicht zu spüren bekommt, weil der Staatsanwalt - aus Profilierungssucht, aus dem irrigen Wunsch heraus "ein Zeichen zu setzen", whatever - einen Verfahrensfehler begehen würde. Die Strafen für Totschlag sind hoch genug. Man muss ja nicht am unteren Rand des Strafmaßes ansetzen.
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 4. Januar 2017 um 10:38:21 Uhr:
Gefühlt dreht sich die Diskussion etwas im Kreis oder?
Absolut.
Nur will Alex, dass wir endlich zustimmen, dass er mit Mord recht hat.
Aber es werden hier immer nur Teilaussagen des Anderen gelesen und zerrissen.
Auch Softail stellt die Unfallflucht nicht in Frage. Nur den Punkt der versätzlichen Tötung zur Vertuschung einer Straftat.
Diesen kleinen Unterschied merkt Alex aber nicht und giftet gleich los. Das hatten wir aber schon alles auf den letzten 20 Seiten und jetzt geht das wieder los.
Alex wird bestimmt gleich nochmal in GROßBUCHSTABEN uns alles erklären. Er sollte alles gross schreiben und mehr Ausrufezeichen verwenden, dann könnte er mich vielleicht auch überzeugen.
UNGLÄUBIGER!!! EINSELF
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Softtail hat völlig zu recht geschrieben, dass Alpi eine Unfallflucht begangen hat. Was Alex offenbar einfach nicht in den Kopf bekommt, dass für die Vertuschung einer Straftat nicht ausreicht, dass bei einer Flucht ein Mensch getötet wird, sondern die Tötung muss mit der Absicht der Vertuschung der Straftat begangen worden sein.
Und da hat ja gerade Sampleman sehr zutreffend geschrieben, dass man das wohl nicht ernsthaft behaupten kann.
Eine "überhöhte" Anklage (Mord statt Totschlag z.B.) ist aber kein Verfahrensfehler, der dazu führen könnte, dass Alpi nicht angemessen bestraft wird.
Vielmehr wird das Gericht zu gegebener Zeit einen rechtlichen Hinweis erteilen, dass auch eine Verurteilung wegen einer anderen Straftat in Betracht kommt. Da dürften dann bei der Verteidigung das erste Mal die Korken knallen.
Ich habe noch nicht und werde auch nicht sagen dass es ein Mord ist!
Ich werde aber auch nicht sagen dass der Staatsanwalt etwas konstruiert.
Wenn ich was schreibe wird, draufgehauen - und die Fehler gesucht und etwas rausgelesen was ich garnicht meine.
Fakt ist - das Gericht hat die Anklage zugelassen- mehr sag ich nicht - was und wie es jetzt verurteilt wird ist mir "schnuppe".
Nur den Mist, dass der Staatsanwalt etwas konstruiert oder mutwillig Mist baut, dass kann ich nicht mehr lesen!
Er hat es angeklagt und die Klage wurde zu gelassen... - also so abwegig wie einige meinen scheint es nicht zu sein!
EINSELFELF ELF - und noch mal !!!!
nur um den Forderungen und eure Argumentation auf zunehmen!
Es ist vollkommen egal was hier geschrieben wird, es hat keinerlei Auswirkungen auf den Fall, die Anklage und das Urteil. Und da das so ist tue ich mir was gutes und schreibe einfach nix, wenn das nur so manch einer auch könnte.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 4. Januar 2017 um 14:21:29 Uhr:
Das weiß ja jedes Kind.
findest du?
Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 4. Januar 2017 um 15:44:03 Uhr:
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 4. Januar 2017 um 14:21:29 Uhr:
Das weiß ja jedes Kind.findest du?
Ja. Deine Argumentationskette wird durch ständiges Wiederholen nicht richtiger. Es fehlt die Kausalität zwischen der Tat und dem Erfolg - und das begreifst Du (leider) nicht.
Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 4. Januar 2017 um 10:33:14 Uhr:
du stellst es so dar als ob der Staatsanwalt etwas total unübliches festgestellt hat- die Unfallflucht!ich will - nix anfeinden...
PS - Kasper war schneller!
Ah, jetzt blick ich durch. Danke für die Klarstellung. Nein, die Unfallflucht ist schon klar, aber daß er aus dem Toten bei der Unfallflucht einen Mord gemacht hat, das ist neu. Das gabs noch nie.... War in der Tat etwas schwammig formuliert. Ich hoffe, wir werden uns deshalb nicht in die Haare kriegen.
Zitat:
@sampleman schrieb am 4. Januar 2017 um 10:45:01 Uhr:
Das halte ich für völlig abwegig. Mord ist IMMER die beabsichtigte Tötung eines Menschen. Das entscheidende Merkmal ist also, dass der Mensch in einer Absicht getötet wurde.
Das dachte ich auch immer - aber dem ist nicht so! Niemand wirft Alpi vor, daß er den Rentner absichtlich umgefahren hat. Trotzdem steht er wegen Mord vor Gericht. Es reicht völlig, daß er einen Menschen getötet hat, um eine Straftat zu verdecken (eben die Fahrerflucht). Das muß eben nicht beabsichtigt sein, da zählt nur das Ergebnis.