"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
tja - hast du es auch gelesen was du verlinkt hast?
Dann würde dir ja auch auffallen, dass er bereits einem Irrtum erlegen ist.
Er meinte die Haftfrage sei wohl nur eine Frage der Zeit- die Haftbeschwerde wird den Alpi von der Untersuchungshaft befreien....
Dass dies nicht so ist., ist ein Fakt!
Also scheint zumindest der Untersuchungsrichter eine komplett andere Meinung als Hr. Hoenig zu haben...
Es liegt in der Natur der Sache das Rechtsanwälte gerne weniger "fordern" als Staatsanwälte.
Sie beantragen auch weniger Strafe als ein Staatsanwalt!
Ein Rechtsanwalt will natürlich anderes bestraft wissen als der Staatsanwalt.
Der Richter (und seine Beisitzer) erörtern dann die Argumente!
Oft liegt die Wahrheit in der Mitte- manchmal auch nicht...
Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 2. Januar 2017 um 11:23:32 Uhr:
Oft liegt die Wahrheit in der Mitte- manchmal auch nicht...
Eben darum.
Tschüss
Zum Strafmaß: In Köln ist ein Auto-Raser mit 109 km/h durch die Stadt geknallt und hat dabei einen Radfahrer tot gefahren. Gab 2 Jahre und 9 Monate ohne Bewährung. Der Mann hat dagegen bis zum BGH geklagt - vergeblich. er muss sitzen.
http://www.spiegel.de/.../...r-muss-haftstrafe-absitzen-a-1128400.html
Allerdings kann dieses Strafmaß nicht das Ergebnis einer Mordanklage gewesen sein, denn bei Mord bekommt man grundsätzlich lebenslänglich (sieht der $211 StGB so vor) - oder man wird nicht wegen Mordes verurteilt. Zwar wird man dann in der Regel nach 15 Jahren Haft begnadigt, wenn nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, aber 15 Jahre brummt man mindestens.
Wieso der Kölner mit einer deutlich geringeren Haftstrafe (und einer offenbar weniger gravierenden Anklage) davonkommt, erschließt sich mir nicht, aber gegen "Alpi" verhandeln sie offenbar wegen Mord.
Wieso
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dem Kölner (ich glaube eigentlich ist der kein Kölner, nur der Unfall ist dort passiert) konnten sie keine Teilnahme an einem Rennen nachweisen, vllt deswegen.
Zitat:
@sampleman schrieb am 3. Januar 2017 um 17:23:55 Uhr:
Wieso der Kölner mit einer deutlich geringeren Haftstrafe (und einer offenbar weniger gravierenden Anklage) davonkommt, erschließt sich mir nicht, aber gegen "Alpi" verhandeln sie offenbar wegen Mord.
Meines Wissens nach war der Kölner Unfallfahrer kein Youtuber und ist auch nicht zur Erzielung eines Einkommens gerast.
(Seufz) Das hatten wir doch schon ausführlich: alpi hat vor dem eigentlichen Unfall mit dem Toten einen anderen, leichten Unfall mit geringem Blechschaden verursacht. Der Staatsanwalt hat daraus eine Unfall-Flucht gemacht- und auf dieser kam es zu dem tödlichen Unfall. Dadurch ist es eine Tötung zur Verdeckung einer Straftat- und das ist laut Gesetz eben Mord.
Ich glaub auch nicht, daß er damit durchkommt. Aber für Totschlag gibts auch gewaltige Haftstrafen (bis 15 Jahre, wenn ich mich nicht irre), und Totschlag ist bei der Sache wohl drin.
Zitat:
Wieso der Kölner mit einer deutlich geringeren Haftstrafe (und einer offenbar weniger gravierenden Anklage) davonkommt, erschließt sich mir nicht, aber gegen "Alpi" verhandeln sie offenbar wegen Mord.
Wieso
Es wurde in einem solchen Fall noch nie auf Mord erkannt, denn das Gesetz gibt das schlichtweg nicht her. Es wird ohne Änderungen des Mordparagraphen in ähnlichen Fällen deswegen auch niemand wegen Mordes verurteilt werden.
Für Totschlag gilt das Selbe analog.
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 3. Januar 2017 um 19:35:22 Uhr:
(Seufz) ..alpi hat vor dem eigentlichen Unfall mit dem Toten einen anderen, leichten Unfall mit geringem Blechschaden verursacht. Der Staatsanwalt hat daraus eine Unfall-Flucht gemacht- und auf dieser kam es zu dem tödlichen Unfall. Dadurch ist es eine Tötung zur Verdeckung einer Straftat- und das ist laut Gesetz eben Mord.Ich glaub auch nicht, daß er damit durchkommt. Aber für Totschlag gibts auch gewaltige Haftstrafen (bis 15 Jahre, wenn ich mich nicht irre), und Totschlag ist bei der Sache wohl drin.
Du liest was du schreibst? - Oder kommt dass so raus - ohne dass du nachdenkst?
Wenn man einen Unfall hat und die Unfallstelle verlässt ohne dem Geschädigten (oder Beteiligten) die Personalien zu hinterlassen ist das was?
UNFALLFLUCHT- da ist nix konstruiert!
Macht man das "normal" gibt es je nach Unfallschaden und "Vorgeschichte" von Geldstrafe bis Gefängnis im unteren Bewährungsmaß!
Der Fahrer hat den Tod eines Menschen in Kauf genommen.
Die Flucht diente zur Vertuschung einer Straftat!
Für mich ist das schon ziemlich viel!
Mord muss nicht Lebenslang "ausgehen"- Wenn die Richter Gründe für wichtig erachten die eine Abmilderung für das URteil einfließen lassen ist durchaus ein anderes Strafmaß möglich.
(nur eine Bewährung mit Sicherheit nicht)
Dazu muss man feststelle, dass der Unfall bemerkt worden sein muss...
Gut beim Motorrad ist das schon ziemlich schwer NICHT zu bemerken.
In diesem Fall ist es "etwas anderes"- die Vorgeschichte (Legosteine und so) sowie die allgemeine Einstellung
(Youtuber und Geldverdiener) ist da schon problematisch!
Dass er dann beschleunigt die Unfallstelle verlässt und mit Geschwindigkeiten "flieht" - (die Gutachter- ich habe es schon mal erwähnt - werden da nochwas sagen) ist schon etwas kritisch.
Fakt ist: Das Gericht hat die Klage zu gelassen!
Fakt ist auch: der Unersuchungsrichter hat bis jetzt die Haft für verhältnissmäßig eingestuft
Eine Bewährungsstrafe ist schon aus den letzten beiden Punkten für mich nicht mehr "drin"
Softail hat nicht geschrieben dass der Staatsanwalt aus dem Unfall eine Unfallflucht gemacht hat...?
Oder steht doch was anderes da?
Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 4. Januar 2017 um 10:05:16 Uhr:
Du liest was du schreibst? - Oder kommt dass so raus - ohne dass du nachdenkst?
Du bist Dir schon drüber im klaren, daß Du genau das bestätigst was ich geschrieben habe? Was sollen dann diese blöden Anfeindungen??? Was willst Du eigentlich genau????
Ich denke es geht sich um deine Aussage......der Staatsanwalt hat daraus eine Unfallflucht gemacht.... Der hat das nicht gemacht, es war eine Unfallflucht.!!!
Ruhig Brauner, ruhig......alles wird gut.
du stellst es so dar als ob der Staatsanwalt etwas total unübliches festgestellt hat- die Unfallflucht!
ich will - nix anfeinden...
PS - Kasper war schneller!
Zitat:
@der_kasper schrieb am 4. Januar 2017 um 10:32:21 Uhr:
Ich denke es geht sich um deine Aussage......der Staatsanwalt hat daraus eine Unfallflucht gemacht.... Der hat das nicht gemacht, es war eine Unfallflucht.!!!Ruhig Brauner, ruhig......alles wird gut.
Fullquote! - danke!