"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
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Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 28. Dezember 2016 um 22:37:21 Uhr:
Falsch!
Nach Paragraf 1 musst du so langsam fahren, dass nichts passiert!
Also 50 waren an der Stelle schon viel zu schnell
Nacht
Baustellenabsperrung
Ampel
Betriebsgefahr!
Also,
dass nichts passiert - ist nicht ganz korrekt,
die gegebenen Umstände sind allerdings
erschwerend,
es bestand eine
bes. Betriebsgefahr- wie du auch schreibst.
Zitat:
Straßenverkehrs-Ordnung
zuletzt geändert 28.11.07 (BGBl_I_07,2774)
§_1 StVO
Grundregeln(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Tschüss
Nochmal für Dich - in einem ganzen Satz!
Innerhalb der geschlossenen Ortschaft ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.
Diese Höchstgeschwindigkeit wird durch äußere Einflüsse reduziert.
Da einige dieser Einflüsse zusammenkommen, muss deutlich langsamer gefahren werden (was wir ja ALLE theoretisch machen...).
Es ist Nacht, somit ist die Sicht nicht optimal.
Die Straße ist mit Baustellen schildern rechts und links eingesäumt, dadurch kann die Straße verschmutzt sein.
Der (geistige) Tiefflieger nähert sich einer Ampel, er muss also damit rechnen, dass diese umschaltet oder (wie geschehen) eine Person über die Straße läuft!
Ich denke der Gutachter wird dem Straftäter vorwerfen dass er bei 40-45 vor dem Fussgänger stehen hätte bleiben können.
Durch die Besondere BEtriebsgefahr wird nur noch die Spitze des Eisbergs erhöht.
Ich hoffe, dass durch diese komplette Darlegung, auch für Dich hinreichend erklärt ist, was ich gemeint habe.
Servus!
PS - Tschüss sagen bei uns nur Preißen - wenn sie NIX mehr zu sagen haben!
Die Gefahr, dass eine für den Straßenverkehr grüne Ampel gleich umschaltet, wird mit "Gelb" angezeigt. Zumindest das war wohl noch nicht der Fall.
Ist natürlich kein Grund oder Entschuldigung, sich innerorts einer Ampel mit 100 km/h zu nähern.
P.S.
Alex,
wieso nimmst Du jede von Deiner abweichenden Meinung persönlich und versuchst sie krampfhaft mit immer dem gleichen Argument lauthals wegzuwischen?
Niemand hier findet es gut was Alpi getan hat und keiner zeigt auch nur geringes Verständnis dafür. Hast Du Angst, dass durch das hier Geschriebene irgendwie das kommende Urteil für Alpi positiver ausfallen könnte?
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 28. Dezember 2016 um 17:08:00 Uhr:
"immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen" gilt für beide Beteiligten.
Hierum ging es. Man kann nicht nur einer Seite ein Fehlverhalten unterstellen.
Egal, was Alex daraus macht.
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Das Problem hier ist, dass manche nur noch versuchen zu beweisen, dass der Andere unrecht hat, ganz egal wie dicht die Meinung des Anderen an der eigenen Meinung liegt.
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 29. Dezember 2016 um 06:31:26 Uhr:
und alpi hat ausgesagt, daß er zusätzlich zum Bremsen auch einen Gang runtergeschaltet hat, um die Motorbremse mit zu nutzen. Das ist noch nicht richtig spruchreif.
Wenn er das wirklich so gesagt hat, dann zeigt das nur, dass er zwar ganz toll Gas geben aber ganz schlecht bremsen konnte. Vielleicht hätte er mal ein Sicherheitstraining besuchen sollen... 😉
k2 hat Recht darum ging es!
Ich wollte nur auf die Verhältnisse der einzelnen Fehlverhalten hinweisen.
da schlägt meiner Meinung nach das Pendel deutlich aus.
Ob es als Mord geurteilt wird, halte ich zwar für möglich (immerhin wurde dieKlage zugelassen)
jedoch wird es, wie fast immer, nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Klar darf jeder seine Meinung haben und vertreten.
Nur ich will dann auch was dazu sagen dürfen.
Wenn dann meine Argumente wegen meinem Schreibstil nicht mal gelesen werden, muss ich halt umformulieren...
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 29. Dezember 2016 um 06:31:26 Uhr:
Sorry, Wolverine, damit wäre ich auch vorsichtig. Irgendwo hab ich gelesen (ich bin jetzt wirklich zu faul, um das rauszusuchen), daß ein Zeuge das zwar so ausgesagt hat. Das leitet der aber durch den aufheulenden Motor ab - und alpi hat ausgesagt, daß er zusätzlich zum Bremsen auch einen Gang runtergeschaltet hat, um die Motorbremse mit zu nutzen.
Liege ich eigentlich völlig falsch, wenn ich das fahrtechnisch für Unfug halte? Wenn ich es richtig mache, stehe ich bei einem Moped mit ABS voll auf der Hinterradbremse. Das Rad befindet sich da also an der Haftgrenze.
Da kann ich doch durch runterschalten keine weitere Bremswirkung erzeugen?
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
@hoinzi: Du hast keinen Denkfehler. Die Motorbremswirkung ist wesentlich geringer als die Wirkung der Betriebsbremse und bringt demzufolge bei einer echten Vollbremsung überhaupt nichts.
Rein technisch gesehen hast Du recht.
Alpi hat aber eine Menge falsch gemacht, er kann also auch den Blödsinn mit dem Runterschalten gemacht haben. Sollte das nicht nur eine Schutzbehauptung für das Aufheulen des Motors sein, so dürfte das den Anhalteweg sogar verlängert haben.
Ist also kontraproduktiv, könnte ihn aber trotzdem etwas entlasten. Dummheit schützt wohl nicht vor Strafe, ist aber auch nicht strafverschärfend. Es muss ihm ja erst einmal das Gegenteil beweisen werden, also dass er sogar beschleunigt hat.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 29. Dezember 2016 um 12:36:42 Uhr:
Zitat:
@Softail-88 schrieb am 29. Dezember 2016 um 06:31:26 Uhr:
Sorry, Wolverine, damit wäre ich auch vorsichtig. Irgendwo hab ich gelesen (ich bin jetzt wirklich zu faul, um das rauszusuchen), daß ein Zeuge das zwar so ausgesagt hat. Das leitet der aber durch den aufheulenden Motor ab - und alpi hat ausgesagt, daß er zusätzlich zum Bremsen auch einen Gang runtergeschaltet hat, um die Motorbremse mit zu nutzen.Liege ich eigentlich völlig falsch, wenn ich das fahrtechnisch für Unfug halte? Wenn ich es richtig mache, stehe ich bei einem Moped mit ABS voll auf der Hinterradbremse. Das Rad befindet sich da also an der Haftgrenze.
Da kann ich doch durch runterschalten keine weitere Bremswirkung erzeugen?
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Da liegst Du völlig richtig. Ist eine Schutzbehauptung. Allerdings halte ich aus meiner Erfahrung von Zeugenaussagen gar nichts. Es sind meist "Knallzeugen" also Menschen, die erst durch das Geschehen (den Knall) auf etwas aufmerksam werden. Den wesentlichen Teil vorher haben sie gar nicht gesehen. Dann vermuten und interpretieren sie etwas in den Ablauf hinein, wie es ihrer Meinung nach gewesen sein muss ... das muss aber nicht der Wahrheit entsprechen.
Ich denke, Alp hat vorher Gas gegeben, um noch über die grüne Ampel zu kommen und war dann deutlich zu schnell, um dem Rotsünder noch ausweichen zu können.
Der Rotlichtverstoß des Fußgängers für sich genommen stellt auch eine Verkehrsgefährdung dar, wenn ein Motorradfahrer dadurch zu Schaden kommt. Bedauerlicherweise hat sich der Fußgänger der Strafverfolgung durch Tod entzogen.
Hier mein aktuelles (anderes) Beispiel aus dem Straßenverkehr.
Betrunkener PKW Fahrer überfährt absichtlich Paar auf dem Zebrastreifen, weil er sich von ihnen provoziert fühlt, eine Person stirbt. Anklage? Totschlag, nicht Mord.
http://www.faz.net/.../...-absichtlich-ueberfahren-haben-14596039.html
Zitat:
@AMenge schrieb am 29. Dezember 2016 um 12:53:38 Uhr:
@hoinzi: Du hast keinen Denkfehler. Die Motorbremswirkung ist wesentlich geringer als die Wirkung der Betriebsbremse und bringt demzufolge bei einer echten Vollbremsung überhaupt nichts.
Zumal man bei einer "echten" Vollbremsung (also im Notfall) lernt:
Kupplung ziehen
vorne bis zur Blockiergrenze bremsen
hinten voll auf die Bremse
(wenn das Motorrad kein ABS hat).
Und in dem Moment, wo ich die Kupplung ziehe, spielt es keinerlei Rolle mehr, welcher Gang drin ist, sprich die Motorbremse spielt für den Bremsvorgang keine Rolle!
Aber was man so rausliest, war "Alpi" wohl nicht der "Top-Fahrer", als der er sich wohl selber sah (und für den er von seinen Fans gehalten wurde!).
Ich habe das auch mit Erschrecken gelesen. Die Leute sind krank.
http://www.n-tv.de/.../...-ueberfaehrt-Liebespaar-article19431246.html
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 29. Dezember 2016 um 13:54:49 Uhr:
Ich habe das auch mit Erschrecken gelesen. Die Leute sind krank.http://www.n-tv.de/.../...-ueberfaehrt-Liebespaar-article19431246.html
In diesem Fall liegt nicht mal ein eventualvorsatz vor, das Paar umgefahren zu haben, der Vorsatz ist vollkommen klar. Es wurde nicht versucht zu bremsen, sondern es wurde Gas gegeben und auf das Paar absichtlich gezielt. Dennoch gibt es keine Mordanklage.
Alpi wird nie und nimmer wegen Mord verurteilt. Die Anklage ist reine Show um ein "Signal" an "Motorradraser" zu senden. Dass hier einige tatsächlich glauben, dass Alpi wegen Mordes verurteilt werden wird, finde ich bemerkenswert.