"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Dezember 2016 um 20:15:12 Uhr:


Viel interessanter ist in diesem Zusammenhang sowieso die (nicht vorhandene) charakterliche Reife des Täters zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr.

Die wird eine Rolle spielen, wenn es irgendwann mal um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis geht. Für das Strafverfahren ist das nicht so spannend.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 27. Dezember 2016 um 20:32:33 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Dezember 2016 um 20:15:12 Uhr:


Viel interessanter ist in diesem Zusammenhang sowieso die (nicht vorhandene) charakterliche Reife des Täters zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr.

Die wird eine Rolle spielen, wenn es irgendwann mal um die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis geht. Für das Strafverfahren ist das nicht so spannend.

Zwei Juristen ... :-) :-) :-)

Zitat:

Wolverine68
.
WAS muss ich tun?

.
Dort stehts:

https://www.amazon.de/Die-ganze-Wahrheit-%C3%BCber-alles/dp/3864891221

Also, Leute, ich hab jetzt wirklich einiges über den Unfall im Netz gelesen. Ich habe ÜBERHAUPT KEINEN Hinweis darauf gefunden, daß der Rentner betrunken gewesen sein soll. Wo zum Geier habt Ihr das denn her?

Was ich gefunden habe ist, daß da noch 2 Personen auf der Straße waren, die direkt den Unfall miterlebt haben. Das könnte noch eine Rolle im Prozeß spielen; ein Motorrad, das mit über 100 angeschossen kommt, kann auch problemlos 3 Menschen umnieten. Dann kommt auch noch eine Gefährdung dazu.

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Gefunden in einem Beitrag auf der 2 Seite hier

http://www.faz.net/.../...steht-wegen-mordes-vor-gericht-14568880.html

Ziemlich weit unten steht dann dieser Passus:

,,Gerade auf Youtube wird der Fall kontrovers diskutiert. Aus der Fangemeinde von Alpi wird darauf verwiesen, dass der Rentner bei Rot über die Ampel gegangen sei und zudem auch noch alkoholisiert war. Die Staatsanwaltschaft bestreitet das nicht, hält es aber für unwesentlich. „Sie müssen als Verkehrsteilnehmer immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen“, so Passade, „dafür gibt es schließlich die Höchstgeschwindigkeit.“

Danke, Kawarookie. Aber auch hier steht nicht drin, wie sehr "alkoholisiert" der Rentner war. Und es ist die einzige mir bekannte Quelle, die überhaupt was von Alkohol schreibt. Ich denke mal, dann kann´s nicht so stark gewesen sein. Aber das wird wohl - wenn der Verteidiger nicht total pennt - im Prozeß noch zur Sprache kommen.

Jedenfalls ist das mal wieder ein Beispiel. wie schwer es ist, anhand von Zeitungen und Internet sich ein wirklich rundes Bild einer Sache zu machen.

"immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen" gilt für beide Beteiligten.

Der Punkt mit dem Alkohol scheint tatsächlich nur von den Youtubern genannt zu sein. Dann gibt es noch den FAZ Artikel, der das erwähnt und an anderen Stellen im Internet mehr oder minder ersichtlich zitiert wird.

Es wird also an einer Stelle ein Hörensagen erwähnt, das anscheinend nicht von der Staatsanwaltschaft dementiert wird, aber auch nicht bestätigt wird. Ist als Quellenangabe ziemlich dürftig.

Geht für mich in die Richtung "Nichts Genaues weiss man nicht."

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 28. Dezember 2016 um 17:08:00 Uhr:


"immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen" gilt für beide Beteiligten.

Die Aufgabe des Gerichtes ob es für den Fußgänger möglich war, dieses "rechnen" im Bezug auf den Tiefflieger,
überhaupt möglich war!

Ich bin gespannt, wie weit vorher der Raser überhaupt vorher zu sehen war!

Kommt aber bestimmt alles auf den Tisch!

Na, wenn er 50 fährt, wäre es ja kein "Fehlverhalten" gewesen.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 28. Dezember 2016 um 22:17:13 Uhr:


Na, wenn er 50 fährt, wäre es ja kein "Fehlverhalten" gewesen.

Falsch!
Nach Paragraf 1 musst du so langsam fahren, dass nichts passiert!
Also 50 waren an der Stelle schon viel zu schnell
Nacht
Baustellenabsperrung
Ampel
Betriebsgefahr!

es sind MAXIMAL 50 erlaubt - also 49,99

Bei optimalen Bedingungen.
So wie es aussieht hat Alpi aber sogar beschleunigt (!!!!) DAMIT kann kein Mensch rechnen - oder?

Optimisten rechnen nicht damit, Pessimisten schon. Diese Unterscheidung dürfte juristisch aber irrelevant sein.

Ein Pessimist der damit rechnet, dass ein Unfallflüchtiger der eh schon mit einer Irrsinsgeschwindigkeit auf einen zu fährt auch noch beschleunigt?

Hm.. der Typ muss ja tausende Jahre leben - bei der Vorahnung!

Zitat:

@Wolverine68 schrieb am 28. Dezember 2016 um 22:37:21 Uhr:


So wie es aussieht hat Alpi aber sogar beschleunigt (!!!!) DAMIT kann kein Mensch rechnen - oder?

Sorry, Wolverine, damit wäre ich auch vorsichtig. Irgendwo hab ich gelesen (ich bin jetzt wirklich zu faul, um das rauszusuchen), daß ein Zeuge das zwar so ausgesagt hat. Das leitet der aber durch den aufheulenden Motor ab - und alpi hat ausgesagt, daß er zusätzlich zum Bremsen auch einen Gang runtergeschaltet hat, um die Motorbremse mit zu nutzen. Das ist noch nicht richtig spruchreif.

Ich fürchte, das gibt einen höchst interessanten Prozeß, der sich über ein paar Instanzen ziehen kann.

Das leuchtet mir ein Softail!
da könntest du natürlich Recht haben.

Ich bin vorallem auf die vom Gutachter ermittelten Geschwindigkeit gespannt!

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