"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

1878 weitere Antworten
1878 Antworten

Zitat:

@Natriumdampflampe schrieb am 29. Dezember 2016 um 13:44:08 Uhr:


Hier mein aktuelles (anderes) Beispiel aus dem Straßenverkehr.

Betrunkener PKW Fahrer überfährt absichtlich Paar auf dem Zebrastreifen, weil er sich von ihnen provoziert fühlt, eine Person stirbt. Anklage? Totschlag, nicht Mord.

http://www.faz.net/.../...-absichtlich-ueberfahren-haben-14596039.html

und da liegt genau "Euer" Denkfehler!
Der Autofahrer fährt auf den Zebrastreifen zu und ärgert sich grün und blau, weil er sich von dem Pärchen verarscht vorkommt!
In einem Anfall von Wut / Geistigerumnachtung versucht er diese selbst zu bestrafen.
DIES ist eine AFFEKT -Tat!

Alpi hat deswegen (eventuell) einen Mord begangen weil er eine (andere) Straftat verschleiern wollte!
Er war auf der Fahrerflucht!
Die Hochgeschwindgtkeitsflucht hätte er jederzeit beenden können- somit kein Affekt- außer die erste Unfallstelle wäre unmittelbar in der Nähe gewesen!

Durch die anhaltende hohe Geschwindigkeit hat er bewusst in Kauf genommen andere Menschen zu töten bzw. schwer zu verletzte.
Das Mordmerkmal ist in diesem Fall, niederer Beweggrund (Lust am Rasen und anderes) sowie zurVertuschung einer Straftat!- die Unfallflucht

Der Autofahrer hatte ein "Augenblicksversagen" - wenn auch genauso tödlich und törricht!

Nichts desto trotz ein himmelweiter Unterschied

Wie oft denn noch? Verdunklungsabsicht bedeutet, er hätte den Fußganger umgefahren, um seine Entdeckung zu verhindern. Das behauptet aber niemand ernsthaft außer Dir. Tatsächlich führte der zweite Unfall dazu, dass er geschnappt werden konnte.

In dem Fall mit dem Autofahrer könnte man doch ohne allzugroße Verrenkungen von niederen Beweggründen ausgehen.

Wieso gestehst Du einem Autofahrer bei einem vorsätzlichen Umfahren zweier Fußgänger aus absolut nichtigem Anlass eine "Affekthandlung" zu, während ein anderer bei einer (zugegeben blödsinnigen) Unfallflucht versehentlich einen anderen tötet und Du ihm einen Mord unterstellst?

Dir ist irgendwie jede Form von Objektivität abhanden gekommen...

Ich bin gespannt, ob er das rechtskräftige Urteil als "Rechtsbeugung" oder "Fehlurteil" bezeichnen wird.

zum tausendsten Mal:
Er hat den Tod billigend in Kauf genommen um seine Tat zu vertuschen!
Klar wäre es ohne besser gelaufen - nur war von vornherein klar- er will fliehen um jeden Preis!
Da liegt das Problem - er wollte seinen Unfall durch Flucht vertuschen- niederer Beweggrund!

eine Absicht- den Fussgänger zu töten bedarf es nciht- es reicht die Flucht mit einer Geschwindigkeit die anderes Leben gefährdet!

Ähnliche Themen

Kann es sein, das hier einige unterbiked sind?

Überlasst das mal den Profis.

Zitat:

@adi1204 schrieb am 29. Dezember 2016 um 15:44:45 Uhr:


Kann es sein, das hier einige unterbiked sind?

Überlasst das mal den Profis.

zustimmung. am 05. Januar geht der Prozess weiter.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 29. Dezember 2016 um 12:58:45 Uhr:


...

Ich denke, Alp hat vorher Gas gegeben, um noch über die grüne Ampel zu kommen und war dann deutlich zu schnell, um dem Rotsünder noch ausweichen zu können.
...

War das jetzt ein Beispiel für eine typische "Knallzeugenaussage"? 😕

😁😁😁

Ich hab gehört, der muss nur Sozialstunden abarbeiten.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 29. Dezember 2016 um 16:06:55 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 29. Dezember 2016 um 12:58:45 Uhr:


...

Ich denke, Alp hat vorher Gas gegeben, um noch über die grüne Ampel zu kommen und war dann deutlich zu schnell, um dem Rotsünder noch ausweichen zu können.
...

War das jetzt ein Beispiel für eine typische "Knallzeugenaussage"? 😕

😁😁😁

Nein. Das ist reine Spekulation aufgrund von Lebenserfahrung.

Sozialstunden gibt es nur im Jugendstrafrecht.

Zitat:

@adi1204 schrieb am 29. Dezember 2016 um 15:44:45 Uhr:


Kann es sein, das hier einige unterbiked sind?

Also dann doch bitte underbiked... untermotorradet wäre auch nicht besser als unterbiked.

Gruß Michael

Hier ließe sich doch jetzt eigentlich ganz hervorragend eine Winterfahrer-/Bruchstrichdiskussion anfügen....

ALLES BLOSS DAS NICHT!!!!!!!

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 29. Dezember 2016 um 18:10:30 Uhr:


ALLES BLOSS DAS NICHT!!!!!!!

Also ich war heute mit Möppi unterwegs, wer noch? ;-)

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 29. Dezember 2016 um 17:07:32 Uhr:



Zitat:

@adi1204 schrieb am 29. Dezember 2016 um 15:44:45 Uhr:


Kann es sein, das hier einige unterbiked sind?
Also dann doch bitte underbiked... untermotorradet wäre auch nicht besser als unterbiked.

Gruß Michael

Bei adi ist das egal ... der kann kein hartes "d". 😛😛😛

Zitat:

@ka-ruffi schrieb am 29. Dezember 2016 um 17:35:26 Uhr:


Hier ließe sich doch jetzt eigentlich ganz hervorragend eine Winterfahrer-/Bruchstrichdiskussion anfügen....

Brauchst du hier nicht einfügen.
Haben doch extra einen GANZEN Fred dafür. 🙂😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen