"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
Du - sowie alle anderen - stellen den Unfall ausschließlich auf die Untaten von Alpi ab. Der hatte aber grün und dann - wahrscheinlich an der gelb werdenden Ampel Gas gegeben, wie wir das alle schon mal gemacht haben, um noch rüber zu kommen. Der Zusammenprall hätte auch mit 50km/h das selbe fatale Ergebnis gehabt.
Wesentlich ist, dass beide - unabhängig voneinander - den Unfall verhindern hätten können, wenn sich nur einer von ihnen regelkonform verhalten hätte.
Der Alpi ist ja nicht in eine an der Haltestelle wartende Kindergartengruppe gerast (oder in einen Wei....).
Moin!
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 25. Dezember 2016 um 16:41:46 Uhr:
Der Zusammenprall hätte auch mit 50km/h das selbe fatale Ergebnis gehabt.
Mit Verlaub, aber das ist vollkommener Unsinn. Alleine die Änderung der wirkenden kinetischen Energie ist hinsichtlich Umfangs und Auswirkung in gänzlich anderen Dimensionen zu verordnen.
Wenn ich mit 50km/h mit einem Gesamtgewicht von knapp 300 kg jemanden treffe, isser tot. Und als Fahrer könnte mir das Selbe passieren.
Außerdem hätte er mit 50 warscheinlich noch bremsen oder ausweichen können. Den Unfall hat er bewußt provoziert - und darum geht es dem Staatsanwalt.
Die nächste Frage wäre, ob ihn die rote Ampel interessiert hätte - um das festzustellen gibts ja seine bisherigen Filme.
Aber wenn er Glück hat ist das Rotlicht und die Promille genau der Unterschied zwischen Mord und Nicht-Mord. Beachtet wird das auf jeden Fall - die Frage ist, wie stark.
Wie viele Promille hatte der Rentner eigentlich? Bin zu faul zum suchen.
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Moin!
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 25. Dezember 2016 um 17:05:55 Uhr:
Wenn ich mit 50km/h mit einem Gesamtgewicht von knapp 300 kg jemanden treffe, isser tot. Und als Fahrer könnte mir das Selbe passieren.
Das ist, nun ja, falsch. Es kommt schon mal (und das ist ja nur einer von vielen Faktoren) wesentlich darauf an, *wie* du jemanden triffst. Ab davon ist die wirkende Kraft bei 100 km/h eben nicht doppelt so hoch, wie bei 50 km/h.
Aber ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, die Diskussion an der Stelle zu vertiefen. Wenn grundlegende physikalische Unterschiede mit einem Handwisch abgetan werden oder vollkommen unterschiedliche Szenarien (50 vs 100 km/h) pauschal als Resultat-identisch dargestellt werden, erübrigt sich meiner Sicht einfach jede Diskussion.
Aus gleichem Grund führe ich als Jurist auch keine juristischen Diskussionen mehr im Netz - dazu gibt es zu viele Nicht-Juristen, die es viel besser wissen und dem Nachweis der eigenen Hochbegabung auf diesem Fachgebiet nur nicht Folge leisten konnten, weil sie in den Foren der Welt, erst mal für Ordnung sorgen mussten.
Zumal man als Fußgänger auch nicht damit rechnen muss, dass da jemand mit Tempo 100 durch den Ort ballert.
Mir ist im Laufe der Jahre der eine oder andere Fußgänger vor das Auto gelaufen. Da ist zum Glück nie was passiert, weil ich mich innerorts an Tempolimits halte. Bei doppelter Geschwndigkeit häte ich die eine oder andere Kollision gehabt.
Übrigens hätte das Opfer alleine schon aufgrund der Betriebsgefahr keine 100% Schuld erhalten, wenn Alpi nur 50 gefahren wäre. Die strafrechtliche Schuldzumessung hat mit der zivilrechtlichen übrigens nicht so furchtbar viel gemeinsam.
Das Schöne ist, dass sich ja mindestens drei Juristen in diesem Fall gegenüber stehen. Der Staatsanwalt, der Strafverteidiger und der Richter. Und dann das Ganze nochmal in der nächsten Instanz. Zum Schluss gilt dann immer der Spruch meines Professors Dr. Babel: Kein Mensch kann so dumm denken, wie ein Gericht zu entscheiden in der Lage ist.
Ich bin gespannt.
Da ich beruflich regelmäßig Urteile lese und mit Kollegen diskutiere, erinnere ich an eine bekannte Tatsache: Drei Juristen, vier Meinungen. Wenn Gesetzestexte nicht ausgelegt werden müßten, könnte man ein simples Computerprogramm als Richter einsetzen. Wir vertrauen in unserem Rechtssystem nicht ohne Grund auf Menschen. Auch wenn gerade das auch oft zu sagen wir mal seltsamen Urteilen führt.
Die mit dem Fall betrauten Juristen werden die Fakten ganz sicher auch unterschiedlich bewerten.
Gruß Michael
@cng-lpg
drei Juristen und vier Meinungen
das geht wohl mathematisch nicht ganz
wenn du sagst drei Juristen zwei Meinungen
das entspricht einem häufigen Status einer Juriy.
Und Gesetze oder Paragraphen auslegen 😕
[da ist - denke ich, sehr sehr wenig Spielraum],
bist du Katholik, hast studiert – bist du Pfarrer 😕,
die schwarze Zunft der Katholiken legen die Bibel aus,
obgleich das Gesamtwerk keiner Auslegung bedarf werden gläubige vernebelt.
Gesetze und Paragraphen sind faktisch und zT in Fußnoten weiträumig erklärend ausgefertigt – rechtsstaatlich nicht autark wie beim Kadi oder dem Kalifen oder gar König welcher Edikte erlässt im Sinne – ich befehle.
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 25. Dezember 2016 um 19:55:19 Uhr:
Die mit dem Fall betrauten Juristen werden die Fakten ganz sicher auch unterschiedlich bewerten.
Das ist der Faktor
wessen er beklagt wird steht im Vorfeld
und was als strafmildernd betrachtet werden kann
das ist Meinungsspielraum und Auslegungssache de Jure
Auch in der endgültigen Bemessung einer Strafe und besonders in Kapitalsummen.
Die beherzte Anteilnahme von Beklagten
gegenüber Geschädigten, Beteiligten und sogar Zeugen.
Mitleid an geschädigten wird im modernen Jurismus hoch bewertet.
Wenn es juristisch
im Vorfeld für den Täter günstig läuft,
hat er evtl die gute Chance nach Strafverbüßung und einer Therapie
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 24. Dezember 2016 um 13:44:08 Uhr:
Selbs wenn die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit belegt würde,
ist es möglich dass der verrückte Biker nach einer Therapie wieder hinter dem Lenker sitzt,
es sei denn ein Gutachten spricht ihm das generell ab 😰
Ist so meine Meinung.
Schöne Feiertage
Tschüss
Zitat:
@PiDriver schrieb am 26. Dezember 2016 um 02:14:43 Uhr:
Zitat:
2tens er hat BESCHLEUNIGT als der Rentner die Straße betrat!
Quelle?
Hier bitte: FAZ
Zitat:
at am Abend des 17. Juni mit seinem Motorrad einen 75 Jahre alten Rentner totgefahren. Bei dem Unfall soll Alpi mehr als 100 km/h schnell gewesen sein. Als er erkannte, dass der alte Mann in einem Baustellenbereich trotz roter Ampel die Straße überquerte, war es für eine Bremsung bereits zu spät. Alpi beschleunigte darauf sogar noch, warum auch immer. Vielleicht wollte er so den Unfall noch verhindern. Der alte Mann wurde frontal erfasst und meterweit durch die Luft geschleudert. Die Sanitäter konnten ihm nicht mehr helfen, er starb an der Unfallstelle. Auf Bildern vom Unfallort sind alte Lederschuhe zu sehen, dazu zerschnittene Kleidung sowie eine leere Spritze.
Hier die Quelle- so wie es ausschaut hat er es gefilmt!
ist mir übrigens ein Danke wert!- immerhin hast du den Inhalt verstanden und bist auf meine Antwort eingegangen!
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 26. Dezember 2016 um 05:33:30 Uhr:
Und Gesetze oder Paragraphen auslegen 😕
Ein Richter ist frei und unabhängig, er ist nur seinem Gewissen gegenüber verpflichtet und er muss sich lediglich am Gesetz orientieren. Ähnlich wie der Pastor die Bibel auslegt, werden vom Richter die Gesetze ausgelegt (mit einer Hauptaufgabe der Gerichte), wobei der Spielraum beim Richter noch um einiges größer ist. Daher auch die Redensart, dass man sich auf hoher See oder vor einem Richter in Gottes Hand befindet.
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 26. Dezember 2016 um 05:33:30 Uhr:
@cng-lpgdrei Juristen und vier Meinungen
das geht wohl mathematisch nicht ganz
wenn du sagst drei Juristen zwei Meinungen
das entspricht einem häufigen Status einer Juriy.
Er hat nur einen alten Sinnspruch zitiert, der allerdings auf Strafkammern eher selten zutrifft.
So etwas wie eine Jury gibt es in Deutschland übrigens nicht.
In Strafsachen gibt es nur extrem selten Unstimmigkeiten zwischen den Berufsrichtern. Die sind sich meistens ziemlich schnell einig.
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 26. Dezember 2016 um 05:33:30 Uhr:
Das ist der Faktor
wessen er beklagt wird steht im Vorfeld
und was als strafmildernd betrachtet werden kann
das ist Meinungsspielraum und Auslegungssache de Jure
Auch in der endgültigen Bemessung einer Strafe und besonders in Kapitalsummen.Die beherzte Anteilnahme von Beklagten
gegenüber Geschädigten, Beteiligten und sogar Zeugen.
Mitleid an geschädigten wird im modernen Jurismus hoch bewertet.
Oh je, jetzt wirds endgültig abwegig.
1. Beklagter ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Den gibt es im Strafrecht nicht.
2. Über "Kapitalsummen" wird im Strafrecht in D ebenfalls (praktisch) nie entschieden. Entschädigungen sind Sache der Zivilgerichte und können in Strafsachen nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden (Adhäsionsverfahren), was aber letztlich so gut wie nie vorkommt und von fast allen Strafgerichten auch durchgehend abgelehnt wird.
3. Was ist denn Jurismus?
Wenn es um Motoren geht, bis Du immer sehr kompromisslos mit Mitgliedern, die Deiner Meinung nach keine Ahnung haben.
Das hält Dich aber nicht ab, hier zu posten, obwohl Du ganz offenkundig keine Ahnung von einem Strafverfahren hast.