"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 26. Dezember 2016 um 05:33:30 Uhr:


@cng-lpg

drei Juristen und vier Meinungen
das geht wohl mathematisch nicht ganz

Tschüss

Das ist ein "geflügeltes Wort", noch nie gehört? Dann sie mal hier:
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=zwei+juristen+drei+Meinungen

Das geht auch mathematisch ... weil viele Menschen nicht nur eine Meinung haben, sondern "sowohl als auch" sagen oder "kommt darauf an" mit mehreren Variablen.

Moin!

Zitat:

@Demogantis schrieb am 26. Dezember 2016 um 09:02:54 Uhr:



Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 26. Dezember 2016 um 05:33:30 Uhr:


Und Gesetze oder Paragraphen auslegen 😕

[... ein Richter] ist nur seinem Gewissen gegenüber verpflichtet und er muss sich lediglich am Gesetz orientieren.

Bitte, das wird ja hier immer absurder. Ein Richter ist nicht nur seinem Gewissen verpflichtet und muss sich nicht "lediglich am Gesetz orientieren" - herrje, woher nimmt man solche "Weisheiten"? Um es mal mit einem damaligen Prof. von mir zu sagen: Ein Blick ins Gesetz erhöht die Rechtskunde - also nehmen wir mal das Grundgesetz, Art. 20 Abs. 3 und zitieren: "[...] die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.".

Nichts mit orientieren, wahlweise, man könnte ja mal wenn es einem passt, ... Die Judikative ist an Gesetz und Recht gebunden. Vielleicht also ein wenig weniger Matlock- und Boston-Legal-Mentalität.

Zitat:

@SoulBS schrieb am 26. Dezember 2016 um 11:26:10 Uhr:


Nichts mit orientieren, wahlweise, man könnte ja mal wenn es einem passt, ... Die Judikative ist an Gesetz und Recht gebunden

Wenn man sich an etwas (z.B. dem Gesetz) orientieren muss, hat man keine andere Wahl!

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Moin!

Zitat:

@Demogantis schrieb am 26. Dezember 2016 um 12:47:09 Uhr:



Zitat:

@SoulBS schrieb am 26. Dezember 2016 um 11:26:10 Uhr:


Nichts mit orientieren, wahlweise, man könnte ja mal wenn es einem passt, ... Die Judikative ist an Gesetz und Recht gebunden

Wenn man sich an etwas (z.B. dem Gesetz) orientieren muss, hat man keine andere Wahl!

Es wird nicht richtiger, nur weil man es versucht zu argumentieren. Schon von der Wortbedeutung ist nun mal "sich an etwas orientieren" nicht gleichbedeutend mit "dem Ursprung entsprechend / gleichgesetzt". Daher spricht auch das Grundgesetzt eben nicht von einer "Orientierung" sondern ganz klar von einer Bindung.

Eine Orientierung hast du z.B. sehr stark ausgeprägt in Case Law-Systemen, also z.B. in den US of A. Hier gibt es vergleichsweise wenig formalisiertes Recht, sodass die Rechtsbildung in Form von Fallrecht passiert. Aus diesem Grund ist hier eine Orientierung(!) an der gegenwärtigen Rechtsprechung notwendig; Orientierung, weil die individuellen Eigenheiten des Falls zu berücksichtigen sind. In Deutschland gibt es ein stark formalisiertes Recht und die ständige Rechtsprechung dient im Wesentlichen den dauerhaften Konkretisierung von Auslegungsfragen und -möglichkeiten. Eben bei jener Auslegung der Gesetze sind die Spruchkörper jedoch an Recht und Gesetz gebunden; eine "Orientierung" wäre hier schlicht nicht weitreichend genug.

// EDIT //
Oder mal an einem ganz platten Beispiel: Wenn du dich von München nach Hamburg begibst, musst du dich Richtung Norden orientieren, kannst aber beliebig nach Osten und Westen abdriften und bist an nichts weiter gebunden, außer an dein Ziel. Wenn ich dich aber konkret binde, dann fährst du ohne Wahlmöglichkeit am Ende über die A7, vorher über die ... usw.

Im Übrigen: Einfach noch mal den eigenen Text durchlesen und den Fehler finden - er wurde ja oben schon dargestellt.

Wenn dir von mir gewählte Aussage für dich so problematisch oder zu ungenau ist,
bin ich gerne dazu bereit diese für dich anders zu formulieren:

Ein Richter ist frei und unabhängig, er ist seinem Gewissen gegenüber verpflichtet und an Recht und Gesetz gebunden.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 26. Dezember 2016 um 09:19:19 Uhr:


So etwas wie eine Jury gibt es in Deutschland übrigens nicht.

Sorry ich weiß

ein Begriff aus dem Angelsächsischen

doch ein mindest dreiköpfiges Gremium ist auch sicher (Jargon) so zu bezeichnen,

und in einem Strafprozess sind nicht nur Berufsrichter im Gremium.

Eine Sraftat setzt einen Tatbestand voraus dessen Rechtswidrigkeit und Umfang im Vorfeld durch die Staatsanwaltschaft und ggfs Ermittlungsrichter dem Strafverfahren zu Grunde liegen und in einer Hauptverhandlung als Schuldbeweis bewiesen werden muss.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 26. Dezember 2016 um 09:19:19 Uhr:


1. Beklagter ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Den gibt es im Strafrecht nicht.
2. Über "Kapitalsummen" wird im Strafrecht in D ebenfalls (praktisch) nie entschieden.

Du bist schon mehr als ein Wortglauber,

gefällt dir dann vielleicht Angeklagter – oder Täter

Und über Kapitalsummen wird sehr wohl entschieden und ist sogar vorgegeben, im

Strafmaß

,

ich habe nicht von Entschädigungssummen gesprochen.

Und ?Jurismus?

Google mal selbst,

dazu findest du so viel wie über drei Juristen mit vier Meinungen.

Wobei aber diese Aussage:

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 26. Dezember 2016 um 10:08:34 Uhr:


Das geht auch mathematisch ... weil viele Menschen nicht nur eine Meinung haben, sondern "sowohl als auch" sagen oder "kommt darauf an" mit mehreren Variablen.

In einem Schuldspruch nicht sein darf.

SchuldigUnschuldigMangesl Beweise Freispruch

Das sind

Titel

der Sprüche

Zitat:

@hoinzi schrieb am 26. Dezember 2016 um 09:19:19 Uhr:


Das hält Dich aber nicht ab, hier zu posten, obwohl Du ganz offenkundig keine Ahnung von einem Strafverfahren hast.

Wenn ich so viel ahnungslos wäre wie du, dann würde ich ganz ruhig sein!

Zitat:

@Demogantis schrieb am 26. Dezember 2016 um 12:47:09 Uhr:



Zitat:

@SoulBS schrieb am 26. Dezember 2016 um 11:26:10 Uhr:


Wenn man sich an etwas (z.B. dem Gesetz) orientieren muss, hat man keine andere Wahl!

Und deshalb

ist meine

hier oben gemachte Aussage nicht ganz iO

.

Trotzdem beeinflussen Täter

durch Reue und Mitleid die Richter in der Strafmaß-Bemessung.

Tschüss

PS:

Alles studierte

vielleicht noch Jura

und trotzdem so viel Blech

@Demogantis

Ich denke deine Aussage:

Zitat:

Ein Richter ist frei und unabhängig, er ist seinem Gewissen gegenüber verpflichtet und an Recht und Gesetz gebunden.

Ist gut und richtig 😁

aber die Studierten hier werden es uns sagen.

Getroffene Hunde bellen?

@4-Ventieler

Ein Rechtsanwalt der den Kläger/die Anklage vertritt, hat zu dem selben Sachverhalt bestimmt eine andere Meinung, als wenn er den Beklagten/Angeklagten vertritt - zumindest in der Öffentlichkeit. Insofern kann ein Jurist zum selber Sachverhalt schon einmal mindesten 2 Meinungen haben.

Wenn er dann der Richter ist, kommt vielleicht noch Version 3 hinzu.

Wie viele Meinungen können dann 3 Juristen haben?

Hier wurde schon so viel geschrieben, sehr viel wahres und noch mehr Mist. Es wurde alles gesagt, nur noch nicht von jedem, wann ist es wohl gut?
„Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“
Albert Einstein

@Nr.5 lebt

Und wenn der 'Rechtsverdreher' eines Beklagten (synonym) 5 Meinungen hat,
so ist es eine andere Sache, denn er hat vom Klienten den Auftrag das beste Urteil aus seiner Straftat zu erwirken.

Tschüss

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 26. Dezember 2016 um 13:57:24 Uhr:



Wenn ich so viel ahnungslos wäre wie du, dann würde ich ganz ruhig sein!

Schön wärs. Du bist erkennbar absolut ahnungslos. Du meinst hier trotzdem, diverse Juristen korrigieren zu müssen...

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 26. Dezember 2016 um 13:57:24 Uhr:


Tschüss

Und nochmal: schön wärs. Ahnungslosigkeit durch unbegründete Arroganz zu ersetzen reicht nunmal nicht aus, von der zweifelhaften Rechtsschreibung ganz zu schweigen. Abfällige Äußerungen über Leute mit Studium setzen dem Ganzen dann noch die Krone auf. Zum Glück haben wir studierte Idioten ja Leute wie Dich, die uns mit ausgefeilter Rhetorik zeigen, wie es richtig geht.

Obwohl Du es ja ohnehin viel besser weißt:

- kein Mensch bezeichnet einen Spruchkörper in Deutschland als Jury, zumal eine Jury z.B. in den USA ja nun gerade nicht aus Juristen besteht.
- es gibt durchaus zahlreiche Strafverfahren, an denen Schöffen nicht beteiligt sind, sondern nur Berufsrichter.

Das Schöne ist, dass Juristen an Recht und Gesetz gebunden sind und als Organ der Rechtspflege unser Rechtssystm aktiv verteidigen und und keinen Scheiß erzählen dürfen.
Nicht-Juristen haben es da besser. Die können jeden Scheiß verbreiten, ohne sich dafür schämen zu müssen.

Wer keine Ahnung hat und trotzdem Scheisse verbreitet sollte sich schämen, tut es aber meistens nicht, da er es selber nicht merkt.

Wobei sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit heute auch als Qualifikation durchgeht.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 26. Dezember 2016 um 16:15:30 Uhr:



....... ..... ..... Du meinst hier trotzdem, diverse Juristen korrigieren zu müssen...

Du vielleicht Jurist
ich lach mich fast Tod
und noch zu allem Anderen
schau mal dein eigenes Geschmiere an 😰

ist dir nur langweilig - einem Juristen wär's das nicht 😛.

Tschüss

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