"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
tja....
der Alpi war ja garnicht da!
der war doch bei der Unfallstelle (bei der ersten)
UnfallAufnahme
dann war er ein zweites mal nicht da, weil er ja mit den Maximal erlaubten 50 noch nicht an der Ampel war....
oder wie dreht man sich das hin?
Klar durfte der alte Mann nicht am Verkehr teilnehmen!
Zu alt, zu bezrunken, rote Ampel!
ABER Konnte er damit rechnen, dass ein Legosteinezerdeppererkamikaze im Tiefflug durch Bremen heizt, weil er auf Unfallflucht ist?
Wir sind uns schon einig, dass der Volldepp noch mehr als sonst auf Adrenalin war?
WER kann ein Motorrad mit nehr als Hundert km/h, wenn es ganz doof kommtohne Licht, auf einen zukommt....
... und da soll man nicht ironisch oder gar sarkastisch werden....
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 25. Dezember 2016 um 09:42:42 Uhr:
Das Todesopfer ist bei rot gelaufen und trägt somit eine erhebliche Mitschuld an Alpis Verletzungen. Da wird Alpis Krankenkasse einen Regress gegen evtl. Erben prüfen.
Das wäre dann ein
zivilrechtlicherAspekt und ist vollkommen losgelöst vom Strafprozeß zu betrachten. Ein Regreß muß folglich in einem separaten Zivilprozeß durchgesetzt werden.
Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 25. Dezember 2016 um 11:44:18 Uhr:
tja....
der Alpi war ja garnicht da!
der war doch bei der Unfallstelle (bei der ersten)
UnfallAufnahmedann war er ein zweites mal nicht da, weil er ja mit den Maximal erlaubten 50 noch nicht an der Ampel war....
oder wie dreht man sich das hin?Klar durfte der alte Mann nicht am Verkehr teilnehmen!
Zu alt, zu bezrunken, rote Ampel!
ABER Konnte er damit rechnen, dass ein Legosteinezerdeppererkamikaze im Tiefflug durch Bremen heizt, weil er auf Unfallflucht ist?Wir sind uns schon einig, dass der Volldepp noch mehr als sonst auf Adrenalin war?
WER kann ein Motorrad mit nehr als Hundert km/h, wenn es ganz doof kommtohne Licht, auf einen zukommt....... und da soll man nicht ironisch oder gar sarkastisch werden....
Ruhig Kassandra,
versuch doch mal ansatzweise ganze und verständliche Sätze zu formulieren.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 25. Dezember 2016 um 09:42:42 Uhr:
Das Todesopfer ist bei rot gelaufen und trägt somit eine erhebliche Mitschuld an Alpis Verletzungen.
Das habe ich im Studium anders gelernt. Da stellt sich nur die Frage der räumlichen und zeitlichen Vermeidbarkeit. Ich gehe davon aus, daß die Geschwindigkeitsangaben in den Berichten zumindest in der Nähe der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit liegen dürften. Das bedeutet, im Sachverständigengutachten wird ganz sicher stehen, daß der Unfall sowohl räumlich, als auch zeitlich bei Einhaltung oder eben deutlich geringerer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vermeidbar war. Damit hat Alpi 100 % Schuld. Dafür reicht für mich als Laie schon StVO §1.
Wäre der Unfall bei gefahrenen 50 km/h passiert, hätte der Rotlichtsünder ganz sicher eine erhebliche Mitschuld, die aber in diesem Fall wegen Alpis Geschwindigkeit hinter dessen Schuld zurück tritt.
Gruß Michael
Ähnliche Themen
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 25. Dezember 2016 um 11:51:49 Uhr:
Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 25. Dezember 2016 um 11:44:18 Uhr:
tja....
der Alpi war ja garnicht da!
der war doch bei der Unfallstelle (bei der ersten)
UnfallAufnahmedann war er ein zweites mal nicht da, weil er ja mit den Maximal erlaubten 50 noch nicht an der Ampel war....
oder wie dreht man sich das hin?Klar durfte der alte Mann nicht am Verkehr teilnehmen!
Zu alt, zu bezrunken, rote Ampel!
ABER Konnte er damit rechnen, dass ein Legosteinezerdeppererkamikaze im Tiefflug durch Bremen heizt, weil er auf Unfallflucht ist?Wir sind uns schon einig, dass der Volldepp noch mehr als sonst auf Adrenalin war?
WER kann ein Motorrad mit nehr als Hundert km/h, wenn es ganz doof kommtohne Licht, auf einen zukommt....... und da soll man nicht ironisch oder gar sarkastisch werden....
Ruhig Kassandra,
versuch doch mal ansatzweise ganze und verständliche Sätze zu formulieren.
aha.....
und auch noch wss argumentatives?
zumindest einer wußte was ich meine!
Ich schreibe und lese mit dem Handy....
und auch sonst hatte ich nicht mehr als eine vier in Deutsch...
Klar: Weil du besser Deutsch kannst, wie ich, hast du natürlich Recht....
Aua mein Bauch....
Also, für mich war dein Post auch na ja, etwas merkwürdig. Oder
ganz ehrlich: ich hab nicht verstanden, was du eigentlich sagen
wolltest. Aber wahrscheinlich bin ich zu doof.
WeWa
welchen Teil hast du nicht verstanden?
Klar, man muss den Beitrag, vor meinem, dafür im Kontext lesen.
Da ich kein Vollquottel bin zitiere ich keine Beiträge vollumfänglich die dirkt vor meinem stehen
Wenn, dann sollte man sich auf die wesentlichen Teile des Beitrag zum zitieren beschränken .
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 25. Dezember 2016 um 11:52:02 Uhr:
Das habe ich im Studium anders gelernt. Da stellt sich nur die Frage der räumlichen und zeitlichen Vermeidbarkeit. Ich gehe davon aus, daß die Geschwindigkeitsangaben in den Berichten zumindest in der Nähe der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit liegen dürften. Das bedeutet, im Sachverständigengutachten wird ganz sicher stehen, daß der Unfall sowohl räumlich, als auch zeitlich bei Einhaltung oder eben deutlich geringerer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vermeidbar war. Damit hat Alpi 100 % Schuld. Dafür reicht für mich als Laie schon StVO §1.Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 25. Dezember 2016 um 09:42:42 Uhr:
Das Todesopfer ist bei rot gelaufen und trägt somit eine erhebliche Mitschuld an Alpis Verletzungen.Wäre der Unfall bei gefahrenen 50 km/h passiert, hätte der Rotlichtsünder ganz sicher eine erhebliche Mitschuld, die aber in diesem Fall wegen Alpis Geschwindigkeit hinter dessen Schuld zurück tritt.
Gruß Michael
Sicher. Das ist aber einseitig. Die Argumentation der Vermeidbarkeit gilt für beide Verkehrsteilnehmer.
Ich habe folgendes in Erfahrung gebracht:
Alpi ist in einen Bereich mit Baustellenabsperrung in den Rentner gekracht.
2tens er hat BESCHLEUNIGT als der Rentner die Straße betrat!
musste der Rentner auch damit rechnen?
GUT DASS ER ALLES GEFILMT HAT!
Im Krankenhaus hat er sogar gepostet dass er, wenn er raus ist,
Stellung zum Unfall bezieht!
Ich hoffe dies daurt noch 10 Jahre ( bis er raus ist)
Wie bereits gesagt die Filmerei.....
Warum schreist du eigentlich ständig? Das liest sich fürchterlich.
Ich für meinen Teil warte einfach auf das abschließende Urteil und auch dann nehme ich es nur zur Kenntnis, ich kenne weder den Fahrer noch das Opfer, daher ist mir das schlicht gesagt egal.
Ich denke jedoch nicht, dass die ganze Geschichte auch nur einen Mückenschiss ändert bei Leuten die so auch schon mit dezent dehnbarer Auslegung der StVO unterwegs waren, um möglichst spektakuläre Videos bei Youtube und co zu veröffentlichen.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 25. Dezember 2016 um 12:58:52 Uhr:
Der Alex gibt sich für seine Beiträge immer selbst ein "Danke".
Geht das?
Oder nur bei multiplen Persönlichkeiten 😁
Ich klink' mich hier mal aus, selbst als stiller Mitleser wird's mir hier langsam zu stressig, wenn hier über zig Seiten ein und dasselbe Haar bis auf die molekulare Ebene gespalten wird... bzw. sich die Diskussion wie ein Kreisel auf der Stelle dreht.
Frohes Weihnachstfest weiterhin... bei Euch scheint's ja ziemlich ätzend zu sein, oder warum tippt ihr Euch hier die Finger wund...? 😕
Tschö, viel Spaß noch!
*Thema abbestellt*
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 25. Dezember 2016 um 12:30:48 Uhr:
Sicher. Das ist aber einseitig. Die Argumentation der Vermeidbarkeit gilt für beide Verkehrsteilnehmer.
Natürlich. Aber führ den Gedanken doch mal weiter: Sagen wir mal Alpi fuhr 90 km/h.
Dem Mann in der Szene mit der Lego-Bemerkung konnte Alpi problemlos sogar mit höherem Tempo ausweichen. Der Mann dürfte also schon weiter gegangen sein. Das ist anzunehmen, weil Personen, die sich noch dicht am Randstein befinden die Straße bei einer Gefahr bevorzugt dort verlassen, von wo sie kamen. Ist man jedoch in der Mitte der Fahrspur, sind beide Richtungen möglich. Die Personen reagieren uneinheitlich und auch der herannahende Fahrer weiß nicht, wohin er ausweichen soll, um den Unfall zu vermeiden.
Ein Sachverständiger wird handfestere Zahlen haben, aber ich unterstelle wegen der obigen Überlegungen, daß der Mann etwa 4 Sekunden unterwegs war. Das ist bei durchschnittlicher Straßenbreite keine unrealistische Zeit für den Weg von der auf dem Gehweg angebrachten Ampel bis etwa zur Mitte der Fahrspur, also geschätzten 5 m.
90 km/h sind 25 m/s. Bei 4 Sekunden Fahrzeit bedeutet das 100 m. Alpi war also noch 100 m entfernt, als der Mann sich entschloß, über die Straße zu gehen.
Unter normalen Bedingungen reicht es, wenn die Straße nach links etwa 50 m frei ist. Da kommt man noch gut vor einem herannahenden Fahrzeug über die Straße. Alpi war aber noch 100 m weit weg und bei durchschnittlicher städtischer Bebauung und den üblichen Hindernissen wäre die Frage zu klären, ob der Mann überhaupt die Möglichkeit gehabt hätte, Alpi zu sehen.
Natürlich sind meine Zahlen willkürliche Annahmen, aber unrealistisch sind sie nicht. Anhand der sicher dokumentierten Spurenlage wird ein Sachverständiger klären können, ob der Mann eine Chance hatte, die Gefahr zu erkennen und den Unfall zu vermeiden. Ich halte es aber für nicht unwahrscheinlich, daß der Mann in der Annahme auf die Straße trat, daß diese frei sei und er ungefährdet über die Straße gehen könne.
Gruß Michael