"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Leute, wenn mich nicht alles täuscht hat er doch BEVOR er den Senior totgefahren hat einen anderen leichten Unfall gebaut. Und ist von DEM geflüchtet. Dann würde nämlich wieder "Verdeckung einer Straftat" greifen.

Im Übrigen war gestern oder vorgestern eine kurze Meldung bei uns in der Zeitung, daß einer wegen Mordes verurteilt wurde und NICHT lebenslänglich, sondern sowas um die 12 Jahre gekriegt hat (kann nicht mehr nachsehen, das ist schon im Altpapier). Also scheint es sogar bei Mord einen "minderschweren Fall" zu geben. Ich dachte auch, daß bei Mord zwingend Lebenslänglich als Strafe rauskommt (mit Chance auf Bewährung nach 15 Jahren), aber dem ist anscheinend nicht so.

....

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 22. Dezember 2016 um 19:39:46 Uhr:


Außerdem wird hier immer die erhebliche Mitschuld des Fußgängers aufgrund des Rotlichtverstoßes vergessen. Der hätte da nicht sein dürfen.

Eine erhebliche Mitschuld sehe ich als juristischer Laie da nicht. Wenn bis zu einer bei üblichen Geschwindigkeiten von z. b. 70 km/h riskanten Entfernung alles frei war, dann ist es in meinen Augen relativ egal, ob der Mann Rot oder Grün hatte. Alpi wird bei seiner Fahrt schon angesichts der gefahrenen Geschwindigkeit die Ampel nicht beachtet haben. Ob Rot oder Grün ändert nichts - also sollte es nur periphere Bedeutung haben.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 22. Dezember 2016 um 19:39:46 Uhr:


Allein dadurch, dass dieser Unfall passierte, ist ja seine vorherige Tat erst herausgekommen. Die Verdeckung der Fahrerflucht hätte nur gelingen können, wenn er ohne weiteren Unfall weitergefahren wäre. Deshalb durfte er einen weiteren Unfall gar nicht billigend in Kauf nehmen - das widerspricht ja seinem Fluchtgedanken.

Das ist allerdings tatsächlich ein überzeugender Einwand. Die Billigung wird durch die Flucht zur Verdeckung ausgehebelt. Das passt aber zu meinen Rechtsempfinden: Seine übliche Raserei ist eine Sache, die Unfallfahrt eine andere.

Gruß Michael

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 22. Dezember 2016 um 20:30:41 Uhr:


Leute, wenn mich nicht alles täuscht hat er doch BEVOR er den Senior totgefahren hat einen anderen leichten Unfall gebaut. Und ist von DEM geflüchtet. Dann würde nämlich wieder "Verdeckung einer Straftat" greifen.

Im Übrigen war gestern oder vorgestern eine kurze Meldung bei uns in der Zeitung, daß einer wegen Mordes verurteilt wurde und NICHT lebenslänglich, sondern sowas um die 12 Jahre gekriegt hat (kann nicht mehr nachsehen, das ist schon im Altpapier). Also scheint es sogar bei Mord einen "minderschweren Fall" zu geben. Ich dachte auch, daß bei Mord zwingend Lebenslänglich als Strafe rauskommt (mit Chance auf Bewährung nach 15 Jahren), aber dem ist anscheinend nicht so.

Eben nicht. Wenn ich flüchte, bringe ich doch niemanden um, der meine Flucht zunichte machen könnte. Er wollte doch unerkannt weg dort. Das geht nicht, wenn man einen schweren Unfall billigend in Kauf nimmt. Ganz im Gegenteil, er muss darauf aus gewesen sein, möglichst reibungslos von dort weg zu kommen.
Beide Taten stehen nicht im Kontext, weil sie sich in ihren Zielen widersprechen.

Die Strafzumessung ist immer noch was anderes. Da zählen dann mildernde Umstände und die Sozialprognose. Da kann dann auch für Mord weniger als lebenslänglich rauskommen.

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Wenn ich rücksichtslos flüchte und dabei jemanden tot fahre, ist das was völlig anderes als wenn ich versuche, mich unauffällig vom Tatort zu entfernen und dabei einen Unfall habe, bei dem jemand zu Tode kommt.

Die Frage ist, was man hier dem Angeklagten nachweisen kann. Welchen Beweggrund er hatte ...
Im Zweifel geht es dann immer noch für den Angeklagten aus.

ALPI hat niemanden umgefahren, um flüchten zu können. Das hat sogar seine Flucht zunichte gemacht.

Diese Argumentation darf nicht als Entschuldigung gesehen werden, aber wie K2 schon schrieb, der Kausalzusammenhang zwischen der Tötung und der Flucht ist nur schwer zu konstruieren.

Jemanden bei der Flucht totzufahren ist etwas anderes als jemanden totzufahren, um flüchten zu können. (Z.B. um sich den Weg freizufahren.)

Das Resultat ist natürlich für den Rentner und seine Angehörigen das Gleiche, aber juristisch wird das anders bewertet.

Die Juristerei kann eine verbale Haarspalterei werden, auch wenn man das wenig sympathisch findet. Juristische Texte sind deswegen von Laien nur schwer zu verstehen, da man sich zu sehr vom Gefühl leiten lässt.
Und wer sich als Laie selber verteidigt, der tappt garantiert in diese verbalen Stolperfallen.

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 22. Dezember 2016 um 19:44:07 Uhr:



Zitat:

@Lewellyn schrieb am 22. Dezember 2016 um 19:20:12 Uhr:


Ne, das macht man, weil man geil auf Klicks ist für das mitlaufende Video, weil man ja damit seinen Lebensunterhalt bestreiten möchte.

Er hat den Tod anderer billigend in Kauf genommen und das auch noch selber dokumentiert. Das Mordmerkmal erfordert nicht, das man mit dem Gedanken morgens aufsteht "heute niete ich einen um".

Ein Blick ins Gesetz hilft
StGB
§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
a: aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
b: heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
c: einen Menschen tötet.

Und hier haben wir eine Straftat "Unfallflucht" derer Verantwortung er sich durch rücksichtslose Flucht entziehen wollte. Das nennt man "verdecken".

Ich habe es einmal etwas umformatiert. Von a, b und c muss jeweils ein Punkt erfüllt sein.

Zu b) würden "gemeingefährlichen Mittel" passen (Raserei im öffentlichen Starssenverkehr).

Er hat jemanden getötet, daher passt c).

Nur a) in Verbindung mit c) wird schwierig, da wohl einerseits niedere Beweggründe angeführt werden können (Lustgewinn) eventuell sogar Habgier (mit Videos Geld verdienen), doch er muss dazu bewusst in Kauf genommen haben oder sogar eingeplant haben, dass dabei einer stirbt. Das wird schwierig, auch wenn er sich in anderen Videos menschenverachtend geäussert haben mag.
Das kann auch einfach als dummes Machogeschwätz eines Spätpubertierenden gewertet werden.

a. Niedrige Beweggründe:
Zur Verschleierung oder Vertuschung einer Straftat-
oder
um einen Kick wegen seinem egoistischen Internetauftritt....

FÜR MICH IST DAS EIN NIEDRIGER BEWEGGRUND

Lust am Rasen - ohne Rücksicht auf Legosteine oder Menschenleben... PASST!

PS wenn man bei einer Flucht den Tod anderer Menschen in Kauf nimmt, ist dies als Straftat zu werten!

Ja, den Weg frei fahren geht eigentlich mit einem Motorrad gar nicht, sondern nur mit dem Auto.

oh, edit. Der Alex kam mir qualifiziert zuvor.

Ja,
es geht doch nichts über das Ignorieren der vorangegangenen Argumente und das Hören auf das eigene "gesunde Rechtsempfinden".

Ich bin sehr gespannt, wie das Gericht das alles werten wird.

Bei zwei Dingen bin ich mir sehr sicher:

- das wird nichts auf Bewährung
- es wird nicht bei der ersten Instanz bleiben.

Der Witz ist: Ich habe hier auch ganz viele niedere Beweggründe!

Da bin ich auch gespannt. Das Gericht wird garantiert zu einem anderen Urteil kommen als wir, da dem Richter natürlich auch viel mehr Details als uns bekannt sind und er eine um Welten grössere Rechtskenntnis als wir hat.

Wir haben letztendlich nur ein paar dürftige Fakten und ein Bauchgefühl.

Habe ich behauptet, dass er sich den Weg frei fahren wollte?
NEIN
ABER er hat es in Kauf genommen andere Menschen tot zu fahren um sich der BEstrafung einer anderen Straftat zu entziehen!

Und wenn du hundert mmal DEIN Argument sagst muss ich danke sagen?
Ich soll dann "Mein gesundes Rechtsempfinden deiner qualifizierten Aussagen unterordnen?"
Respekt, dass nenne ich mal Meinungsfreiheit!

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 22. Dezember 2016 um 21:27:00 Uhr:


Der Witz ist: Ich habe hier auch ganz viele niedere Beweggründe!

oha....
(ich bin doch nicht allein!)

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